Antragsvorlage - A/16/1965-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes für die Stadt Oberhausen nach § 25 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) für NRW sowie eines entsprechenden Handlungskonzepts zur Integration von Denkmalschutz und Denkmalpflege in einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung.

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

„Die Gemeinden sollen Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben“ – so sieht es das Denkmalschutzgesetz (DSchG) für NRW unter § 25 vor. Das Gesetz fordert dazu auf, es spricht hier ganz bewusst nicht von „kann“, sondern von „soll“. Dabei soll mit Hilfe dieses Planes nicht etwa nur der Vollzug des DSCHG dokumentiert werden, sondern es soll eine vorausschauende Denkmalpflege im Kontext der Stadtentwicklungsplanung erfolgen.

Mit dem Denkmalpflegeplan stellt der Landesgesetzgeber den Kommunen ein Handlungskonzept zur Verfügung, mit dem die denkmalpflegerischen Ziele, insbesondere der Erhaltungsauftrag, in die Gesamtentwicklungsplanung umgesetzt werden können.

Viele Kommunen haben diese wichtige Auseinandersetzung mit der Geschichte und den bedeutsamen baulichen Werten ihrer Stadt bereits vollzogen und einen Denkmalpflegeplan aufgestellt. In der Kommune Troisdorf, Gütersloh und Sankt Augustin etwa dient dieser als hilfreiches Instrument für die angemessene Integration von Denkmalschutz und Denkmalpflege in eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

Für Oberhausen liegt ein Denkmalpflegeplan nicht vor.

Auch in Oberhausen sollen im Rahmen eines Denkmalpflegeplans mittel- und langfristige Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege entwickelt werden, planerisch konkretisiert und in Maßnahmenprogramme (z.B. Förderkonzepte) umgesetzt werden. Schützenswertes darf im Zuge der Stadtplanung nicht übersehen und verloren geht, so wie es in jüngster Vergangenheit etwa mit Kunstwerken wie dem Mawick Mosaik leider geschehen ist.

Die Verwaltung möge als Vorstufe zur Erstellung eines Denkmalpflegeplanes einen mit entsprechender Sachkunde auf dem Gebiet der Denkmalpflege ausgestatteten Fachmann/Fachfrau in das Gemeindegebiet entsenden. Wir empfehlen eine Bestandserfassung aller Gebäude nach den folgenden Kategorien:

  1. Ist das Gebäude ein (stiller) Zeitzeuge?
  2. Ist das Gebäude erhaltenswert?
  3. Ist das Gebäude denkmalwürdig?

Zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer wünschenswerten Bürgerbeteiligung sehen wir es als sinnvoll an, die Ergebnisse der durchgeführten Begutachtung im Rahmen von Infoveranstaltungen in den Stadtteilen bekannt zu geben.

Weitere Begründung mündlich.

 

 

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