Antragsvorlage - A/16/1819-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis Oberhausener Bürger gem. §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Jährliches Berichtswesen der unteren Denkmalbehörde über ihre Aktivitäten für alle Ausschüsse sowie den Rat der Stadt.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Vollmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Die meisten Denkmäler unserer Stadt stehen für Fortschritt und Moderne, aber auch für vergangene Zeiten. Als einzigartige Zeugnisse unserer bewegten Vergangenheit tragen die Denkmäler zur Identität der Bewohner und zu hoher nationaler und internationaler Anziehung der Stadt Oberhausen bei. Damit sind sie auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Und sie sind Teil einer lebendigen, integrierenden Stadtentwicklung, wobei sie wie an kaum einem anderen Ort zu hoher Urbanität beitragen und die historische Kontinuität der Stadt prägen.
Die denkmalpflegerische Praxis steht dabei im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt des Kulturdenkmals in seinem Zeugniswert und den Veränderungswünschen, die von Seiten der Öffentlichkeit oder des Eigentümers herangetragen werden. Dabei kommt der Unteren Denkmalbehörde eine wichtige Rolle zu: Sie ist Adressatin für alle denkmalschutzrechtlichen Anträge. Sie trifft Entscheidungen darüber, ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, transloziert, umgestaltet, instand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf. Hier werden sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte zur Unterschutzstellung (eingetragene Baudenkmäler siehe Denkmalliste der Stadt Oberhausen) als auch die bautechnische Betreuung, wie zum Beispiel bei Veränderungen und Umnutzungen, durchgeführt.
Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, beispielweise in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten.
In der Vergangenheit sind bereits viele unwiderrufliche Zeitzeugen wie die Mawick-Mosaiken am Südbad sowie die Möhring-Halle von einem auf den anderen Tag verschwunden, ohne dass für die Öffentlichkeit im Nachhinein die Vorgehensweise der Unteren Denkmalbehörde eröffnet worden wäre. Für den Fall des 14 Jahre leerstehenden Lyzeums, das damit einen der Verwahrlosung nahekommenden Zustand einnahm, hätten regelmäßige Dokumentationen über dessen Zustand - zugänglich gemacht für die Öffentlichkeit – sicherlich zu früheren Maßnahmen zum Schutze gegen den Zerfall geführt.
Die untere Denkmalbehörde soll aus diesem Grund über ihre Tätigkeiten für den Erhalt von Denkmälern bzw. beratende Hilfe für den Schutz von kulturell bedeutsamen Gebäuden sowie über den Zustand von bereits unter Schutz gestellten Denkmälern Auskunft in Form eines schriftlichen Jahresberichts (Tätigkeitsbericht) geben.
Weitere Begründung mündlich.
