Antragsvorlage - A/16/1977-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung des Präventions-Projektes „Wegweiser“ zur Verhinderung des Einstiegs junger Menschen in den gewaltbereiten Salafismus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung und den Oberbürgermeister, sich für eine Umsetzung des Projektes „Wegweiser“ in Oberhausen einzusetzen. Sofern eine Umsetzung zeitnah nicht möglich ist, soll geprüft werden, ob aus eigenen Mitteln ein vergleichbares Konzept umgesetzt werden kann.
Sachverhalt
Begründung
Der Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen und die sich daraus ergebenen Erkenntnisse zeigen, dass es offensichtlich im Ruhrgebiet eine ernst zu nehmende Gruppe von Unterstützern der Salafistenszene gibt. Die Durchsuchungen in Oberhausen bei Personen, die durch Versicherungsbetrug den sogenannten Islamischen Staat (ISIS) unterstützen, deuten darauf hin, dass auch Oberhausen davon betroffen sein könnte.
Zudem ist bekannt, dass von Seiten der Salafisten massiv versucht wird, junge Menschen für die Salafistenszene zu gewinnen und sie über das Internet oder die bekannten „Lies-Aktionen“ anzuwerben. Insbesondere junge muslimische Menschen, die Erfahrungen mit Ausgrenzung und Diskriminierung hinter sich haben, treten dieser Strömung bei.
Das vom NRW-Innenministerium initiierte Projekt „Wegweiser“ soll Jugendliche vor einem Abgleiten in die gewaltbereite Szene bewahren.
„Wegweiser“ bietet Hilfen sowohl für die Betroffenen als auch für Familien, Freunde und Bekannte an und stellt somit einen wirkungsvollen Baustein zur Bekämpfung des Salafismus dar.
In den umliegenden Städten Duisburg und Essen sowie im Kreis Wesel wurde bzw. wird dieses Projekt bereits umgesetzt.
Für Oberhausen ist eine Einführung bislang nicht vorgesehen.
Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
