Antragsvorlage - A/16/1966-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung, im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege zu bestimmen.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde sind auch ehrenamtliche Beauftragte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die sich beispielsweise für den Erhalt eines Denkmals sorgen. So „können“ diese nach dem Gesetzestext des Denkmalschutzgesetzes NRW im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband für je fünf Jahre bestimmt werden.

Die Aufgabe dieser Beauftragten liegt darin, im Rahmen einer gutachterlichen Tätigkeit örtliche Vorhaben, Planungen, Vorgänge sowie die Presseberichterstattung zu beobachten sowie Informationen an den Planungsausschuss und den Landschaftsverband zu vermitteln. Sie nehmen an Ortsterminen oder Gremiensitzungen teil und pflegen Kontakte zu denkmalrelevanten Institutionen und Personen.

Die meisten Denkmäler unserer Stadt stehen für Fortschritt und Moderne, aber auch für vergangene Zeiten. Als einzigartige Zeugnisse unserer bewegten Vergangenheit tragen die Denkmäler zur Identität der Bewohner und zu hoher nationaler und internationaler Anziehung der Stadt Oberhausen bei. Damit sind sie auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Und sie sind Teil einer lebendigen, integrierenden Stadtentwicklung, wobei sie wie an kaum einem anderen Ort zu hoher Urbanität beitragen und die historische Kontinuität der Stadt prägen.

Wir sind daher der Meinung, dieses Instrument der Bürgerbeteiligung sollte in Oberhausen Bestandteil eines frühzeitig greifenden Denkmalschutzes bzw. der Denkmalpflege sein, damit nicht - wie bereits geschehen - unwiderrufliche Zeitzeugen wie die Mawick-Mosaiken am Südbad sowie die Möhring-Halle von einem auf den anderen Tag verschwinden, ohne dass für die Öffentlichkeit im Nachhinein die Vorgehensweise der Unteren Denkmalbehörde eröffnet worden wäre.

Für den Fall des 14 Jahre leerstehenden Lyzeums, das damit einen der Verwahrlosung nahekommenden Zustand einnahm, hätten regelmäßige Ortsbesichtigungen und Dokumentationen durch Beauftragte für Denkmalpflege über dessen Zustand sicherlich zu früheren Maßnahmen zum Schutze gegen den Zerfall führen können.

Der Rat der Stadt möge daher die Stadtverwaltung beauftragen, solche ehrenamtlichen Beauftragten zu bestimmen.

Weitere Begründung mündlich.

 

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