Berichtsvorlage - M/16/1894-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die bei der Stadt Oberhausen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) zu bildende Einigungsstelle wie folgt besetzt wird:

 

Vorsitzender:Herr Raimund Echterhoff

Personalvorstand Emschergenossenschaft/Lippeverband

 

Stellv. Vorsitzender:Herr Dr. Jürgen Linden

Rechtsanwalt

 

Die Benennung der Beisitzer/innen für die Dienstbehörde wird im Falle eines anstehenden Einigungsstellenverfahrens auf den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen übertragen.

 

 

Erläuterung

 

Die Beschäftigten und Beamten der Stadtverwaltung Oberhausen haben einen neuen Personalrat gewählt. Die Amtszeit des neu gewählten Personalrates läuft vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020.

 

Für die Dauer dieser Wahlperiode ist gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, mögliche Streitigkeiten zwischen dem Personalrat und der Dienstbehörde zu schlichten.

 

Gemäß § 67 Absatz 3 LPVG NRW wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit

 

  • der/dem unparteiischen Vorsitzenden oder falls diese/r verhindert ist, mit dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und

 

  • sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, welche auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.

 

Mit der Novellierung des LPVG NRW im Jahre 2011 haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter zu einigen.

 

Der Beschlussvorschlag drückt die mit dem Personalrat herbeigeführte Verständigung aus.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden ‑ im Gegensatz zur früher bestehenden Rechtslage ‑  nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt, sondern erst im Falle eines anstehenden Einigungsstellenverfahrens für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

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