Beschlussvorlage - B/16/1847-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 bis 2021 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Oberhausen 2016-2021“
Im Rahmen des Beschlusses zu 1. werden folgende Einzelbeschlüsse gefasst:
1.1 Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung Vorschläge zur Intensivierung der Bio-und Grünabfallsammlung zu erarbeiteten.
1.2 Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung die Entsorgungssicherheit über 2020 hinaus zu gewährleisten.
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt den Gebührenmaßstab zu prüfen.
1.4Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Intensivierung der Elektroschrottsammlung zu erarbeiten.
1.5Der Rat der Stadt beschließt, bis zum Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes die bisherige Sammelstruktur beizubehalten (Gelber Sack/Tonne) und beauftragt die Verwaltung, nach Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes dem Rat der Stadt Vorschläge für das zukünftige Sammelsystem vorzulegen.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[ ]
b) Sonstige
noch offen, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen entfaltet und lediglich die Verwaltung mit bestimmten Prüfungen beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in der Folgezeit in einzelnen Beschlussvorlagen nach Abarbeitung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt
Begründung
Die Verwaltung legt das in Zusammenarbeit mit dem Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH erstellte „ Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Oberhausen“ vor.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) des Bundes und dem Nordrhein-Westfälischen-Landesabfallgesetz (LAbfG) ist die Stadt Oberhausen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) verpflichtet ein Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO) aufzustellen, das regelmäßig fortgeschrieben werden muss. Die örE haben das von ihnen zu erstellende Abfallwirtschaftskonzept auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung vorzulegen (§ 5a Abs.1 Satz 1 LAbfG).
Zentrale Anforderung des LAbfG an das Abfallwirtschaftskonzept ist die Umsetzung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Grundsätzlich sind die zu Abfall gewordenen Stoffe gemäß folgender Abfallhierarchie zu behandeln:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwertung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, z. B. thermische Verwertung
- Beseitigung
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept hat unter Berücksichtigung der rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen den Umgang mit den unterschiedlichen Abfallarten, für die die Stadt Oberhausen als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich ist, untersucht und bewertet.
Die Stadt Oberhausen beweist mit ihren bisherigen abfallwirtschaftlichen Regelungen, dass sie sich nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verpflichtet sieht, sondern sich auch als serviceorientierter, bürgerfreundlicher Dienstleister mit innovativen Ideen versteht.
Dies wird z. B. insbesondere durch die Einführung einer haushaltsnahen Sammlung von Altpapier (2008) und durch die Umstellung der Sperrmüllabfuhr (2013) auf ein Abrufsystem mit Vollservice bei Elektrogroßgeräten deutlich.
Es ergeben sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Handlungserfordernisse in den nachfolgenden Punkten:
Bio- und Grünabfallerfassung
Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle (Nov. 2015) legt den Leitwert 2016 für Bio-und Grünabfälle für Städte mit über 2.000 Einwohnern/km² auf 70 kg je Einwohner und Jahr (E/a) und den Zielwert 2021 auf 90 kg je (E/a) fest.
Derzeit werden in Oberhausen insgesamt 50 kg Bio-und Grünabfälle E/a gesammelt. Davon entfallen ca. 8 kg auf die Bioabfälle, da nur 12 % der Oberhausener Haushalte eine Biotonne benutzen. Mit ca. 42 kg Grüngut E/a wird im Bereich der Grünabfallerfassung bereits ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht. Im Vergleich mit anderen Kommunen ist auffällig, dass die in Oberhausen getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle mengenmäßig hinter denen vergleichbarer Städte deutlich zurück bleiben.
Seit Mitte 2015 wird Grünschnitt am Wertstoffhof kostenfrei angenommen, was zu vermehrten Anlieferungen geführt hat und weitere Mengensteigerungen erwarten lässt.
Zur Intensivierung der Bioabfallsammlung sollen aus Sicht der Verwaltung stärkere finanzielle Anreize bis hin zur kostenlosen Bereitstellung der Biotonne untersucht werden. Die freiwillige Nutzung der Biotonne (Einführung in 2002) soll beibehalten werden. Alle Haushalte sollten vergleichbare finanzielle Vorteile bei der Nutzung der Biotonne haben. Neben den finanziellen Anreizen kommt der Beratung, Information und Motivation der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Bedeutung zu.
Entsorgungssicherheit
Der Gesetzgeber verpflichtet die örE für die in den Kommunen anfallenden Abfälle eine Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre (LAbfG) zu gewährleisten. In Oberhausen ist dies über den laufenden Vertag mit der GMVA bis Vertragsende zum 31.12.2020 gesichert. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, frühzeitig die Entsorgungssicherheit bis 2026 sichergestellt ist.
Überprüfung des Gebührenmaßstabes
Die Gebührenbelastung der Haushalte soll akzeptabel und im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten der Stadt Oberhausen möglichst niedrig gehalten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gebührenanreize für die Nutzung der Biotonne geschaffen werden können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf das Thema Gebührengerechtigkeit in der Gebührenstruktur gelegt werden.
Optimierung der Elektroschrottsammlung
Genaue Zahlen der Sammelmengen liegen aufgrund der aktuellen Änderungen des ElektroG noch nicht vor. Infolge der Gesetzesnovellierung (ElektroG 2015) dürfen Elektroaltgeräte, d.h. auch Kleingeräte (z. B. Toaster, Handy oder Rasierapparate) nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden.
Es ist davon auszugehen, dass in der Stadt Oberhausen für Elektro- und Elektronikaltgeräte noch Erfassungspotenziale vorhanden sind, sodass eine stärkere Steuerung über separate Erfassungssysteme angestrebt werden sollte. Ziel ist eine generelle Steigerung der Sammelmengen von Kleinelektronikschrott aus Haushalten. Der Elektroschrott soll dem Recycling zugeführt werden und nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Hierbei kommt der Beratung, Information und Motivation der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Bedeutung zu.
Wertstoffgesetz
Die Bundesregierung beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode als Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung ein Wertstoffgesetz zu verabschieden. Zusätzlich zu den Leichtverpackungen (LVP) sollen dann in der Gelben Tonne Abfälle aus Kunstsoff und Metall erfasst werden. Seit Bestehen der Verpackungsverordnung sollen die Verwertungsquoten deutlich angehoben werden. Die LVP-Sammlung in Oberhausen entspricht im Mittel vergleichbarer Städte. Es ist davon auszugehen, dass neben den LVPs noch relevante Mengen an stoffgleichen Nichtverpackungen im Restmüll sind, die es zu erschließen gilt.
Fazit
Als Ergebnis der Grundlagenanalyse kann festgehalten werden, dass die Stadt Oberhausen durch die entsprechenden Anlagen und Vertragspartner über ein solides, bürgerfreundliches Abfallwirtschaftssystem und damit grundsächlich über die erforderliche Entsorgungs-sicherheit verfügt. Im Anhang zum Abfallwirtschaftskonzept ist eine detaillierte Darstellung und Analyse von verschiedenen Erfassungssystemen zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in der Stadt Oberhausen dargestellt.
Die Stadt Oberhausen will ihren Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin ein serviceorientiertes, praktikables, nachhaltiges und leistungsstarkes System anbieten. Im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten soll insbesondere die Gebührenbelastung der einzelnen Haushalte möglichst niedrig gehalten werden.
Das Abfallwirtschaftskonzept schafft so eine praxisnahe Planungsgrundlage für die nächsten fünf Jahre.
Kurzfassung
Das vorliegende „Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Oberhausen“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH erstellt. Es zeigt auf, dass sich die Stadt Oberhausen mit ihren bisherigen abfallwirtschaftlichen Regelungen zum einen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verpflichtet sieht, zum anderen als serviceorientierter, bürgerfreundlicher Dienstleister mit innovativen Ideen versteht.
Das Abfallwirtschaftskonzept zeigt darüber hinaus Optimierungsmöglichkeiten, wobei der Schwerpunkt auf der Gebührenstruktur, der Biomüll- und Elektroschrottsammlung sowie der Entsorgungssicherheit liegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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824,6 kB
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