Beschlussvorlage - B/16/1839-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungBereitstellung von überplanmäßigem Auszahlungsbudget zwecksendgültiger Fertigstellung der Zuschussmaßnahme EnergetischeSanierung der Brüder-Grimm-Schule /Errichtung eines Jugendzentrums als Städtebauförderungsmaßnahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Herrn W. Große Brömer am 18.07.2016 (Drucksache Nr. B/16/1836-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW folgende Entscheidung:
1.Für investive Leistungen zur Erstellung bzw. endgültiger Fertigstellung der Zuschussmaßnahme Sanierung Brüder-Grimm-Schule / Errichtung eines Jugendzentrums werden überplanmäßig wie folgt Mittel zur Verfügung gestellt:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung Betrag / EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition
540009020106100Masterplan 785200Anlage im Bau 490.000,00
InnenstadtTiefbau
Haus der Jugend
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2016 der Bezirksregierung Düsseldorf wird verbindlich eingehalten.
Oberhausen, 18. Juli 2016 Oberhausen, 18. Juli 2016
gez. D. Schranzgez. W. Große Brömer
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 30.09.2013 unter Drucksachen-Nr.: B/15/3006-01 beschlossen, ein neues Jugendzentrum im Gebäude der Brüder-Grimm-Schule zu errichten.
Im Rahmen Stadtumbau West-Oberhausen - Innenstadt Alt-Oberhausen wurde mit Datum vom 18.10.2013 / 29.10.2013 für die Einzelmaßnahme Energetische Sanierung und Umbau des Jugendzentrums incl. Erneuerung der Freianlagen am Standort der Brüder-Grimm-Schule ein Zuschussantrag gestellt. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 06.12.2013 der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte die Bewilligung des Antrages. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 2.750.697,00 EUR. Mit Bundes- und Landesanteil erfolgte eine max. Bewilligung in Höhe von 80 % - somit 2.200.558,00 EUR.
Bestandteil der beschlossenen Baumaßnahme sind Umbauten im Gebäudebestand, Neueinrichtung und Neubau eines Anbaus für das Café sowie die Neugestaltung der Außenanlagen.
Vor dem Hintergrund dieser baufachlichen Gründe sind insgesamt 400.000,00 EUR brutto zusätzlich erforderlich, um das Bauvorhaben entsprechend dem Zuwendungsbescheid fortzuführen und zum Ende zu bringen.
Nach Mitteilung der OGM GmbH musste die Kostenschätzung zum damaligen Zeitpunkt ohne planerische Grundlagen erstellt werden. Ziel war, den Zuschuss in Höhe von 80 % innerhalb der sehr kurz bemessenen Antragsfrist zu bekommen, ohne den eine Gesamtumsetzung des Projektes nicht möglich gewesen wäre. Im Laufe des Bauvorhabens wurde diese Kostenschätzung auch bei sämtlichen Vergaben als Grundlage der Kostenverfolgung genutzt. Die OGM GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der damaligen Kostenschätzung der 1. Gliederungsstufe der DIN 276 bis zu 30 % zur Kostenfeststellung laut einschlägiger Rechtsprechung denkbar sind. Dies entspräche einer Abweichung von rd. 825.000,00 EUR gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 2.750.697,00 EUR.
Mehrkosten waren insbesondere aus folgenden Gründen nicht zu vermeiden:
●Umbau bisher durch andere Nutzer (z. B. Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale u.a.) genutzter Räume in Klassenräume für die Brüder-Grimm-Schule;
zuvor nicht geplante Schallschutzdecken wurden erforderlich.
●Betrieb des Cafés sowie der vorgelagerten Terrasse für die Jugendarbeit.
Aufgrund der zu erwartenden Frequenz war eine größere Terrasse als ursprünglich vorgesehen notwendig.
●Erhöhung der Kosten im Bereich des Anbaus (Cafés).
●Da während der Antragstellung aus zeitlichen Gründen kein Bodengutachten erstellt werden konnte und auch eine Überprüfung der Bausubstanz nicht möglich war, kam es im Bereich der Gründung des Anbaus sowie bei der energetischen Sanierung des Daches zu erheblichen Mehrkosten. Weitere Gewerke waren von diesen Veränderungen ebenfalls betroffen. Außerdem ist ein außenliegender Sonnenschutz aufgrund von erheblicher Wärmeentwicklung erforderlich.
Des Weiteren ist ein finanztechnischer Aspekt zu berücksichtigen. In den Jahren 2014 und 2015 flossen die bereitgestellten Auszahlungsmittel nicht in dem Umfang ab, da es zu Verzögerungen bei der Umsetzung kam. Somit wurden Rechnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt und bezahlt. Aus dem Jahr 2015 konnte ein Restbudget in Höhe von rd. 90.000,00 EUR nicht abgerufen/kassenmäßig umgesetzt werden. Die Rechnungen fallen bzw. fielen erst im Jahr 2016 an und müssen bzw. mussten somit, da eine Übertragung nicht möglich war, aus dem Haushalt des Jahres 2016 beglichen werden. Diese 90.000,00 EUR sind somit ebenfalls neu zu veranschlagen, so dass sich der Betrag der überplanmäßig notwendigen Mittel auf 490.000,00 EUR erhöht.
Ohne die Bereitstellung der Mittel ist es nicht möglich, eingereichte Schlussrechnungen von Unternehmen zu zahlen sowie die Fortführung der Außenanlagen gemäß Zuwendungsbescheid zu vergeben.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Frist, die Maßnahme bis zum 31.12.2016 gemäß Zuwendungsbescheid zu beenden.
Eine Vergabe, insbesondere der Außenanlagen, ist noch in den Sommerferien 2016 notwendig, damit die Arbeiten möglichst kurzfristig begonnen werden können.
