Beschlussvorlage - B/16/1951-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Herrn W. Große Brömer am 23.08.2016 (Drucksache Nr. B/16/1838-01) gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW folgende Entscheidung:

 

Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 250.000 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560012010120000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungsqualität bei der öffentlichen Beleuchtung in Oberhausen.

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2016 wird eingehalten.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der EU Ökodesign-Rahmenrichtlinie EuP 2005/32/EG (Ecodesign of Energy using Products: EUP) waren ab 2015 Quecksilberdampflampen und Natrium–Hochdruck-Plug-in-Lampen nicht mehr zu beziehen. In Oberhausen waren 8.800 Leuchtstellen betroffen, deren alte Leuchtmittel ausgetauscht werden mussten.

 

Anfang 2013 gab es die Möglichkeit, eine Zuwendung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu bekommen. Auf die damalige Dringlichkeitsentscheidung vom 21.03.2013 und den Förderantrag vom 25.03.2013 wird verwiesen. Fördermittel wurden durch den Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH mit Zuwendungsbescheid vom 09.08.2013 bewilligt.

 

Gefördert wurde der 1:1-Austausch der Leuchtenköpfe. Dies wurde aufgrund des engen Zeitrahmens der Fördermaßnahme auch so umgesetzt. Wegen der vorhandenen Anlagengeometrie der Oberhausener Straßenbeleuchtung (einseitige Leuchten-Anordnung, Lichtpunktabstände 30 bis 60 m, Lichtpunkthöhe 4 m) wurde nach der Umrüstung auf die LED–Leuchten vermehrt eine veränderte Wahrnehmung der Hell-Dunkel-Zonen festgestellt, die zu Beschwerden der Bürger führten und führen. Die auch bei der „alten“ Beleuchtung notwendige Verdichtung der Masten auf Abstände bis 30 m wird planmäßig sukzessive vorgenommen. Mit Korrekturen (Erhöhung der Lichtpunkte, Änderung der Leuchten–Positionierung unter Berücksichtigung der Straßenquerschnitte), die aufgrund des Leuchtmittelaustausches sinnvoll sind, wurde bereits begonnen. Aufgrund der aktuellen Unzufriedenheit vieler Bürger soll sowohl die Verdichtung der Masten als auch die Anpassung der Lichtpunkthöhen an den jeweiligen Straßenquerschnitt möglichst zügig umgesetzt werden, damit eine breite Akzeptanz durch die Bürger gewährleistet wird. Die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Christoph Heyen (Ingenieur für Lichttechnik) vom 20.06.2016 bestätigt, dass durch diese Maßnahmen die Beleuchtungsqualität in den von Anwohnern reklamierten Straßen erheblich verbessert werden kann und teilweise auch bereits verbessert wurde. Die Umsetzung dieser Arbeiten war für einen Zeitraum von 4 Jahren geplant. Insbesondere im Hinblick auf die Zufriedenheit der Bürger (u.a. auch Sicherheitsaspekte) wird ein Zeitrahmen von 2 Jahren für sinnvoll erachtet. Im Juni 2016 wurde aktiv mit der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen aus dem bestehenden Budget für 2016 begonnen. Bei planmäßiger Durchführung ist daher Mitte 2018 ein Abschluss der Arbeiten zu erwarten. Eine vorgezogene bzw. zügigere Umsetzung wurde bei dem Vortrag in der Planungsausschusssitzung am 28.06.2016 auch von Herrn Heyen empfohlen. Aus finanztechnischer Sicht steht einer zügigeren Umsetzung ebenfalls nichts im Wege. Um die Beleuchtungskapazität weiterer Straßen im laufenden Jahr verbessern zu können, ist die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 250.000 EUR notwendig.

 

Für das Jahr 2016 wurden Ansätze bei zwei Investitionsmaßnahmen (Straßenbeleuchtung und Leuchtenumrüstung) gebildet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2016 nicht mit Sicherheit der Abschluss/die Abrechnung der Zuschussmaßnahme LED-Umrüstung zum 31.12.2015 feststand. Diese Ansätze sind durch Auszahlungen, Mittelbindungen bzw. weitere kurzfristige Verbindlichkeiten komplett ausgeschöpft. Für die Abwicklung der laufenden Maßnahmen ist die Unterscheidung jedoch nicht mehr notwendig. Ab dem Jahr 2017 wird nur noch die Investitionsmaßnahmennummer 560012010120000 ‑ Straßenbeleuchtung beplant und bewirtschaftet. Diese Dringlichkeitsentscheidung wird deshalb erforderlich, weil innerhalb dieses Haushaltsjahres sowohl eine tatsächliche Abwicklung der Teilmaßnahmen, als auch eine kassenmäßige Umsetzung erfolgen muss.

 

Zeitgleich mit der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung wird ein Gesamtbericht zum Thema LED-Umrüstung und Nachverdichtung der öffentlichen Beleuchtung in Oberhausen erfolgen.

 

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