Antragsvorlage - A/16/1946-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BOB-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Volkspark Sterkrade
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- BV Sterkrade
- Verantwortung:
- Nowak , Ingendoh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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15.09.2016
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Sachverhalt
Begründung
Der Volkspark Sterkrade bietet Bürgern viele Möglichkeiten, die Grünanlage auf unterschiedliche Weise zu nutzen. Gerade auch Hundebesitzer können dort mit ihrem Haustier spazieren gehen, allerdings gibt es immer Konflikte mit den anderen Nutzern, wenn es ums Spielen, Freilauf oder um die Hinterlassenschaften von Hunden geht.
Oberhausen verfügt zwar gemäß Anlage zu § 3, Absatz 4 in der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung über zehn Freilaufflächen in der gesamten Stadt, allerdings keine davon ist in Sterkrade oder in erreichbarer Nähe des Volksparks.
Eine ausgewiesene Freilauffläche im Volkspark bietet daher nicht nur den Hundehaltern ein attraktives Angebot, die gemeinsame Freizeit zu gestalten, sie trägt ebenso dazu bei, Konflikte zwischen Besuchern mit und ohne Hund zu minimieren.
Dabei spielt die Frage der Hygiene eine weitere Rolle. Nicht alle Besitzer haben einen Beutel für die Hinterlassenschaften ihrer Hunde dabei. Ein Spender hilft an dieser Stelle aus und macht auf das Problem aufmerksam. Dabei soll möglichst auf Plastiktüten verzichtet und ökologische Varianten, etwa aus Pappe oder ähnlich biologisch abbaubarem Material, zurückgegriffen werden.
Ferner verfügt der Volkspark Sterkrade über keine geeigneten Mülleimer, die verhindern, dass Beutel mit Hundekot von Krähen beim Stöbern in den Mülleimern herausgepickt und neben dem Eimer verteilt werden. Immer wieder sieht das Umfeld von Mülleimern im Park aufgrund von stöbernden Krähen verwüstet aus. Entsprechende Mülleimer mit Klappe bzw. andere krähensichere Varianten müssen dafür insbesondere auch an Spielplätzen angeschafft werden.
In einem ähnlichen Antrag von 2004 (Vorlage - B/14/0263-01) ist die Einrichtung einer Freilauffläche mit der Begründung abgelehnt worden, sie kollidiere mit „Festsetzungen im Landschaftsplan und widerstrebt den Schutzzwecken nach Landschaftsgesetz“. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Kommune, die über den Landschaftsplan entscheidet, eine Teilaufhebung beschließen kann, um die Interessen von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern zu berücksichtigen.
Die Stadtverwaltung soll folglich aufgefordert werden, eine geeignete Fläche im Volkspark zu finden und entsprechend freizugeben.
Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
