Berichtsvorlage - M/16/1904-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gefahrenabwehr zur Rodung städtischer Bäume und Sträucher
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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13.09.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Stadt Oberhausen sieht die Rodung nicht standsicherer Bäume und Sträucher vor. Diese haben sich als Wildaufwuchs in dem sogenannten Steilwall, der als Lärmschutzwand entlang der Rheinischen Straße fungieren soll, etabliert. Diese Lärmschutzwand verläuft parallel zu der Rheinischen Straße auf der südlichen Seite zwischen der Vestischen Straße und dem Parkplatz Kettelerstraße.
Der wilde Gehölzaufwuchs, der sich im Laufe der Jahre aus Sämlingen zu Sträuchern, Stangenholz und Bäumen entwickelt hat, muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gerodet werden. Eine Verkehrsgefahr besteht, da die inzwischen teilweise sehr großen Gehölze und Bäume auf den verschiedenen Ebenen des sogenannten Steilwalls wachsen. Diese Anlage aus Fertigbetonteilen ist nicht für eine solche Bepflanzung ausgelegt. Die Wurzeln der in Rede stehenden Gehölze können nicht den nötigen Wurzelraum (der dem Kronentraufbereich entsprechen sollte) erschließen, um sich ausreichend im Boden standfest zu verankern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Wurzeln die Lärmschutzwand beschädigen und es zu Betonausbrüchen aufgrund des Wurzeldrucks kommt.
Die geplante Rodung soll ab dem 1. Oktober 2016 stattfinden, also außerhalb des Vogelschutzzeitraumes. Ausgeführt wird die Maßnahme durch die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH bzw. einen Nachunternehmer der Tochtergesellschaft. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird zur Hälfte durch das Leistungsverzeichnis10/Grün abgedeckt. Die restlichen erforderlichen Mittel sind bei dem Bereich 2-2 gebunden. Die Gesamtmaßnahme wird geschätzt 5.500,00 EUR brutto Kosten.
Betroffen sind ca. 145 Sträucher und Bäume, die zum Teil auch unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Eine zeitnahe Kompensation ist derzeit nicht vor Ort vorgesehen, da diese Anlage/Fläche eigentlich als Maßnahme für das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ gemeldet ist. Eine Neugestaltung mit Umsetzungsvorschlägen und Finanzierungsmöglichkeiten wird im Rahmen des „Freiraumentwicklungskonzeptes Osterfeld“ erwartet. Hier soll auch die Kompensation berücksichtigt werden.
