Beschlussvorlage - B/16/1880-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“

 

  1. Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt zur Kenntnis, dass der Beirat des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ auf Basis dieser Richtlinie abschließend und verbindlich über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 beschließt.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Stadt Oberhausen hat einen Eigenanteil von 20 % der jährlich zu beantragenden Fördermittel für den Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für den Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ zu tragen. Nach derzeitiger Beantragung ist – vorbehaltlich des noch abzuwartenden, konkreten Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf – von einem jährlichen Verfügungsfondsvolumen von maximal 111.065,00 EUR auszugehen, womit ein jährlicher Eigenanteil der Stadt Oberhausen von maximal 22.213,00 EUR zu tragen ist.

 

Der Gesamtbetrag ist derzeit unter der Produktnummer 090201, dem Auftrag 540009020168 / „Sozial-Stadt Osterfeld“ und dem Sachkonto 531800 / „Zuschüsse an übrige Bereiche“ in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

 

Das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum erste Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden.

 

Als eine erste Teilmaßnahme hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen zum Start des Stadterneuerungsprozesses per Einzelförderantrag Mittel für einen Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Städtebauförderrichtlinien 2008 beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Zuwendung innerhalb der Städtebauförderung, durch die insbesondere die Unterstützung von vorhandenem und Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichem Engagement innerhalb des Programmgebiets Oberhausen Osterfeld flankiert und finanziell gefördert werden kann. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Fördergeber sowie die Stadt Oberhausen als Zuwendungsempfänger und Eigenanteilsdarsteller unterstützen deshalb im Rahmen dieser Teilmaßnahme aus dem Portfolio der Förderbestimmungen für die „Soziale Stadt“ Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen im Stadtteil, Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil, die von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Einrichtungen getragen und umgesetzt werden. Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadterneuerungsgebietes sowie für aktive Multiplikatoren und Akteure unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen. Das Verständnis für den anstehenden Aufwertungsprozess in Osterfeld wird so ebenfalls gestärkt. Mittel- bis langfristig sollen durch die angestoßenen Fördermaßnahmen stabile nachbarschaftliche Beziehungen und Netzwerke sowie ein optimiertes gesellschaftliches Miteinander erreicht und nachhaltige, selbsttragende und selbstorganisierte Strukturen vor Ort etabliert werden. Im Zuge des Stadterneuerungsprozesses gilt es mit Hilfe der Mittel des Verfügungsfonds darüber hinaus die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit und ihre Verantwortung für den Stadtteil Osterfeld herauszubilden und zu stärken.

 

Durchweg positive Erfahrungen mit der Fördermaßnahme „Verfügungsfonds“ (früher: Quartiersbudget) konnte die Stadt Oberhausen bereits in den Stadtteilprojekten Knappenviertel, Lirich und Innenstadt Alt-Oberhausen sammeln. Hier konnten in der Vergangenheit zahlreiche bürgerschaftlich getragene Aktionen angestoßen und umgesetzt werden.

 

Zuwendungsfähig sind nach Nr. 17 (2) Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 höchstens 5,00 EUR je Einwohner des Programmgebiets pro Jahr. Daraus ergibt sich bei einerBevölkerung von 22.213 Einwohnern im Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ (Stand: 31.12.2014) eine maximale jährliche Zuwendung von 111.065,00 EUR (vorbehaltlich des konkreten Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf).

 

Über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Städtebauförderrichtlinien 2008 entscheiden für einen Stadterneuerungsprozess ins Leben gerufenen Beiräte abschließend auf der Grundlage einer gemeindlichen Richtlinie. In dieser Richtlinie ist mindestens die Art, der finanzielle Umfang und der Verwendungszweck der Mittel des Verfügungsfonds zu regeln und die verantwortliche Stelle, die die zweckentsprechende Mittelverwendung prüft und bestätigt, zu benennen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet.

 

Die maximale Zuwendung je Projektantrag wird im Regelfall auf 2.000,00,- EUR begrenzt und kann in begründeten Einzelfällen auf gesonderten Antrag auf 10.000,- EUR erhöht werden. Ein Projektantrag muss mindestens ein finanzielles Volumen von 100,00,- EUR umfassen (Bagatellgrenze).

 

Um aus dem Verfügungsfonds insbesondere weitere Projekte und Fördermaßnahmen umzusetzen, die das Stadtteilmanagement Osterfeld eigenständig initiiert, kann durch das Stadtteilmanagement Osterfeld in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen selbst ein Anteil aus dem Verfügungsfonds in Höhe von bis zu maximal 20 % der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel des Verfügungsfonds abgerufen werden (maximal 22.213,00,- EUR pro Jahr). Darin ist zur flexiblen Gestaltung und kurzfristigen Handlungs- und Aktionsfähigkeit des Stadtteilmanagements Osterfeld für eigenständige Fördermaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.000,- EUR und insgesamt weniger als 5.000,- EUR im Jahr ein Finanzrahmen berücksichtigt, über den das Stadtteilmanagement eigenständig, nach pflichtgemäßem Ermessen und im Bedarfsfall ohne formelle Antragstellung verfügen kann.

 

Die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld, erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oberhausen in Kraft.

 

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Anlagen

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