Beschlussvorlage - B/16/1908-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Soziales (D05000311), Produkt 050207 Hilfen für Asylbewerber/innen in Höhe von insgesamt 7.661.220 Euro wird wie folgt zugestimmt:

 

Auftrag 320005020700 – Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber/innen:

 

Sachkonto 533940 -

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)  § 2 AsylbLG außerhalb von Einrichtungen1.100.000,00 EUR

Sachkonto 533941 - HLU § 2 AsylbLG in Einrichtungen   200.000,00 EUR

Sachkonto 533942 - Grundleistung § 3 AsylbLG außerhalb von Einrichtungen3.000.000,00 EUR

Sachkonto 533943 - Grundleistung § 3 AsylbLG in Einrichtungen   991.220,00 EUR

 

 

Auftrag 320005020706 - Landeseinrichtungen Asyl, Notunterkünfte:

 

Sachkonto 533943 Grundleistung § 3 AsylbLG in Einrichtungen2.370.000,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Auftrag 320005020700 – Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber/innen:

 

Überplanmäßiger Ertrag bei Sachkonto 448100 – Erstattungen vom Land   3.245.202 EUR

 

 

Auftrag 320005020706 - Landeseinrichtungen Asyl, Notunterkünfte:

 

Außerplanmäßiger Ertrag bei Sachkonto 448101 – Erstattungen vom Land - Notunterkünfte                             4.416.018 EUR

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Deckungsring Soziales (D05000311) ist für das Jahr 2016 mit einem Budget von rd. 62,5 Mio. EUR ausgestattet. Im Bereich der Hilfen für Flüchtlinge entsteht nach Berechnungen ein Fehlbetrag von 7.661.220 EUR.
Der Mehraufwand im Produkt 050207 – Hilfen für Asylbewerber/innen – kann zum einen mit überplanmäßigen Erträgen von 3.245.202 EUR aus FlüAG-Zuweisungen des Landes bei der Kostenart 448100 – Erstattungen vom Land und zum anderen mithilfe außerplanmäßiger Erträge der Kostenart 448101- Erstattungen vom Land - Notunterkünfte kompensiert werden.

 

Bei der Budgetierung des Etats für 2016 mit der Veränderungsnachweisung vom Oktober 2015 konnten die Entwicklungen im Flüchtlingswesen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht verlässlich prognostiziert werden. Die Situation in den Krisengebieten und die Einflüsse auf die Flüchtlingszuströme sind auf kommunaler Ebene ohne bundesweite Prognosen nicht planbar.

 

Darüber hinaus ist bei der Unterbringung und der Versorgung von Flüchtlingen die Verweildauer im Asylverfahren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) maßgeblich. Entsprechende Veröffentlichungen des BAMF weisen darauf hin, dass die durchschnittliche Verkürzung der Verfahren bisher nicht umgesetzt werden konnte, was einen verlängerten Leistungsbezug nach dem AsylbLG zur Folge hat.

 

Bis zum Jahresende erwartet die Stadt Oberhausen die Zuweisung weiterer Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Der Erfüllungsgrad der Aufnahmeverpflichtung ist in Oberhausen von der Anrechnung der im Rahmen der Amtshilfe für das Land geführten Notunterkünfte geprägt. Aufgrund der bereits erfolgten bzw. bevorstehenden Schließung der Einrichtungen, wird die bisherige Anrechnung der bereitgestellten Plätze nach den Vorschriften des Flüchtlingsaufnahmegesetzes schrittweise zurückgeführt, was den Erfüllungsgrad entsprechend senkt und zu kommunalen Zuweisungen führt. Zur Aufnahmeverpflichtung und der weiteren Zuweisung werden aktuell Gespräche mit der Bezirksregierung geführt, damit eine planbare Aufnahmesituation gestaltet werden kann.

Der außerplanmäßige Bedarf ist zu einem erheblichen Anteil auf die Versorgung der Flüchtlinge zurückzuführen, die sich in den für das Land geführten Aufnahmeeinrichtungen befinden. Die dort entstehenden Kosten werden vom Land erstattet und sind Gegenstand des Deckungsvorschlages.

 

Der Mehraufwand von 7.661.220,00 EUR im Deckungsring Soziales entsteht durch die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, sind die Mittel zur Bedarfsdeckung rechtzeitig bereitzustellen, um die Sozialhilfezahlungen- und Leistungen der folgenden Monate sicherzustellen. Aus diesen Gründen ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar.

 

Eine präzise Kalkulation ist aufgrund unabsehbarer Rahmenbedingungen kaum möglich; die endgültige Summe kann daher von der jetzigen Kalkulation abweichen.

 

 

Loading...