Beschlussvorlage - B/16/1851-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 / Entlastung der Organe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jasmin Hambach
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2015 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2015 Kenntnis.
- Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.294.747,21 EUR wird gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 21.06.2016 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG über die Entlastung der Organe der Gesellschaft und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
2. Jahresabschluss 2015 der Stadtsparkasse Oberhausen
- Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2015 wird verwiesen.
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 2,295 Mio. EUR wurde das Vorjahresergebnis (1,027 Mio. EUR) deutlich überschritten. Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2015 hat sich wie folgt entwickelt:
Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung deutlich um 5.357 TEUR oder 7,59% auf 65,2 Mio. EUR (Vorjahr: 70,6 Mio. EUR) gesunken. Eine Ursache für den Rückgang der Erträge liegt in den deutlich gesunkenen Zinserträgen, insbesondere verursacht durch den allgemeinen Rückgang des Zinsniveaus. Im Provisionsbereich sind die Erträge leicht um 255 TEUR gestiegen.
Durch die im Jahr 2015 wirksam gewordenen Altersteilzeitvereinbarungen konnte der Personalaufwand trotz der Gehaltssteigerung um 2,4% nahezu konstant gehalten werden. Der gesamte Aufwand inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen vor Bewertung und Steuern konnte leicht gesenkt werden. Das Verhältnis der Aufwendungen zu den Erträgen verschlechterte sich auf 85,0 % (Vorjahr 78,3 %).
Hierbei stellt das zinstragende Geschäft weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. Infolge des niedrigen Zinsniveaus des Jahres 2015 sind sowohl Zinsertrag als auch Zinsaufwand weiter gesunken. Im Jahr 2015 ist der Zinsüberschuss (39,0 Mio. EUR, Vorjahr 44,2 Mio. EUR) insgesamt um 5,2 Mio. EUR gesunken. Der Provisionsüberschuss (20,4 Mio. EUR) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,5% oder 263 TEUR erhöht. Für diese Verbesserung ist insbesondere die Steigerung des Provisionsertrages aus dem Giroverkehr ausschlaggebend.
Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) gegenüber dem Vorjahreswert um 924 TEUR (1,85 %) gesunken. Ursächlich hierfür sind die im Vergleich zum Vorjahr um 4,81 % (- 1,04 Mio. EUR) reduzierten Sachkosten. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen lagen im Jahr 2015 mit insgesamt 4,01 Mio. EUR um 84 TEUR geringfügig über dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 910 TEUR auf 2,46 Mio. EUR
Nach einem steuerlichen Aufwand in Höhe von 8,6 Mio. EUR im Jahr 2014 besteht im Jahr 2015 ein Steueraufwand in Höhe von 4,1 Mio. EUR. Die Veränderung besteht zum überwiegenden Anteil aus Effekten der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB (latente Steuern), und zwar einer geringeren Auflösung der Abgrenzung in Höhe von 1,0 Mio. EUR nach 6,9 Mio. EUR in 2014.
- Bilanz
Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2015 wird verwiesen.
Der Jahresabschluss 2015 der Stadtsparkasse Oberhausen
- schließt mit der Bilanzsumme von 2.319.073.155,04 EUR sowie
- einem Bilanzgewinn von 2.294.747,21 EUR.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 82,3 Mio. EUR (= -3,43 %) verringert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Wertpapierbestände im Eigenbestand der Sparkasse haben sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. Forderungen an Kunden bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.713,8 Mio. EUR gegenüber von 1.660,9 EUR im Jahr 2014. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 46,2% reduziert (2014: 285,2 Mio. EUR, 2015: 153,4 Mio. EUR). Der Bestand an eigenen Wertpapieren sank gegenüber dem Vorjahr um 15,4 % (2014: 356,2 Mio. EUR; 2015: 301,4 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 131,9 Mio. EUR vermindert (2014: 581,7 Mio. EUR; 2015: 449,8 Mio. EUR).
Nach der Zuführung des Bilanzgewinns 2014 beträgt die Sicherheitsrücklage 109,4 Mio. EUR (Vorjahr: 108,4 Mio. EUR). Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Stadtsparkasse Oberhausen über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile im Sinne der EU-Verordnung (CRR). Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde um 3.334 TEUR auf 35,2 Mio. EUR aufgestockt. Hiervon werden 9,29 Mio. EUR für mögliche zukünftige Risiken aus der mittelbaren Verlustübernahme für die Erste Abwicklungsanstalt der WestLB vorgehalten. Die geforderte Mindest-Eigenkapitalquote wird von der Stadtsparkasse Oberhausen deutlich übertroffen. Das Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf die Summe der risikogewichteten Positionswerte (Adressrisiken, operationellen Risiken und Marktrisikopositionen) überschreitet mit einer Gesamtkennziffer von 16,1 (Vorjahr: 15,9%) deutlich den von der Bankenaufsicht geforderten Mindestwert von 8,0%.
Die Bilanzstruktur der Stadtsparkasse Oberhausen ist geprägt durch das Kundengeschäft. Dieses stellt mit 74% auf der Aktivseite den herausragenden Bilanzposten dar (Vorjahr 67%). Gegenüber dem Vorjahr ist somit der Anteil der Forderungen an Kunden bei leicht gesunkener Bilanzsumme um 7 % gestiegen. Die dominierende Position auf der Passivseite stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 71 % (Vorjahr: 66 %) dar.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadtsparkasse Oberhausen war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die bankaufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsquote (erforderlicher Mindestwert von 1,0) wurde deutlich übertroffen. Sie lag im Jahr 2015 in einer Bandbreite zwischen 2,19 % und 3,41 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in erforderlicher Höhe unterhalten.
3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen
Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.
zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2015
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 23.05.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt (siehe Beschluss des Verwaltungsrates vom 21.06.2016).
Es liegen keine Gründe vor, den Jahresabschluss 2015 der Stadtsparkasse Oberhausen nicht zur Kenntnis zu nehmen.
zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen
Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu versagen.
zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 21.06.2016 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.294.747,21 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Eine Ausschüttung ist wegen der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Aktivierung latenter Steuern nicht möglich. Durch den Bilanzgewinn von 2.294.747,21 EUR verringert sich der gesperrte Betrag entsprechend. Der Bilanzgewinn wird in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Kurzfassung
Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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342,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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579,1 kB
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