Beschlussvorlage - B/16/1793-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer zeitlich befristeten Planstelle (EG 8 TVöD) für ein Jahr innerhalb des Fachbereiches 0-3-30/Volkshochschule zur Abwicklung der zunehmenden Anträge von Migranten/Migrantinnen auf Teilnahme an Integrationskursen und die daraus resultierende Abrechnung der Einzelmaßnahmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]Personalkosten 51.500 Euro (lt. KGSt.)

Eine Kompensation kann derzeit nicht benannt werden.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Seitdem die Zahlen der Zuwanderung von Menschen mit Asylgesuch aus Krisengebieten massiv gestiegen sind, bemüht sich die Volkshochschule mit anderen Bildungsträgern aus der Stadt und weiteren Netzwerken sowie Volkshochschulen der Region und Verbänden, den Bildungsbedürfnissen und –erfordernissen gerecht zu werden. In diesem Kontext konnte das Team der Volkshochschule in der pädagogischen Facharbeit seit Februar 2016 um eine Kollegin für die Planung, Durchführung und Beratung der Bildungsmaßnahmen für Geflüchtete aufgestockt werden. Gleichzeitig hat sich in diesem Zeitraum das Fachgebiet nicht nur betreffend die Zahl der Geflüchteten immens vergrößert, sondern auch in Bezug auf die Maßnahmen- und Mittelvielfalt. Das erhöht den Verwaltungsbedarf für die Bildungsarbeit für Geflüchtete erheblich, so dass die Grenzen der Verwaltungskapazitäten der Volkshochschule bereits überschritten sind.

 

Nach derzeitigem Stand haben unter den über 3.000 Asylbewerbern/innen in Oberhausen rd. 830 erwachsene Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea eine Bleibeperspektive und einen damit verbundenen Anspruch auf Sprachförderung und Bildung. Davon haben seit März 2016 bis heute 142 Personen über die VHS einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs an das BAMF gestellt und teilweise bereits Kurse gebucht. Weitere Geflüchtete warten auf den Fortgang ihres Asylverfahrens und die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Bildungsmaßnahmen entweder im Zuge der Asylgewährung oder auf Grund von Vorbildung und Arbeitsmarktchancen. Ein Integrationskurs hat je nach Bildungsvoraussetzungen 600-1200 Unterrichtseinheiten Deutschunterricht (zzgl. 60-100 Stunden politische Bildung), d.h. eine solche Kursgruppe verbleibt sehr lange (30-80 Wochen) in der Volkshochschule.

 

Die derzeitige Auslastung in der offiziellen Beratungszeit beträgt z. Zt. rd. 90 - 100 Personen wöchentlich.

 

Neben den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten wie Dozenten-, Honorar- und Gebührenverwaltung entsteht spezieller verwaltungstechnischer Aufwand für

 

-          Erstellen und Versand von Antragsunterlagen an das BAMF

-          Einpflegen der Teilnehmerdaten in das Datenbank-System mit Online-Verbindung zum BAMF,

-          Online-Meldungen der Teilnehmer/innen für jedes einzelne Kursmodul (6, 9 o. 12 Module pro Kurs je nach Kursart),

-          Online-Meldungen der Kurse und Dozent/innen an das BAMF,

-          Erstellen von  Änderungsmitteilungen an das BAMF über veränderte Kurstage,           Dozentenwechsel usw.,

-          Aufnahme und Weiterleitung von Fahrtkostenanträgen, Auszahlung bewilligter Fahrtkosten,

-          Teilnehmer- und Kursabrechnungen mit dem BAMF,

-          Anmeldung, Vorbereitung und Abrechnung von Prüfungen der neu eingeführten Prüfungsart Niveau A1/2,

-          Abrechnungen mit Drittmittelgebern (Einstiegskurse der BA, Early Intervention Kurse (BA), Mittel des Landes, demnächst KompAS Maßnahmen der BA zu Sprache und Beruf, ggf. Förderung der Beratung zur Anerkennung von Abschlüssen).

 

Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt (BAMF) hat schon in der Vergangenheit mit den bisherigen Deutschkursen (9000-10.000 Unterrichtsstunden pro Jahr) 1,5 Verwaltungsstellen gebunden für die äußerst arbeitsintensive und verpflichtende Abrechnung. Jeder formale Fehler führt zu Zahlungsaussetzung (z.B.: Unterschriften in der TN-Liste falsche Zeile oder mal ohne Vokal wie im Arabischen= kein Geld). Die Volkshochschule erwartet mit der Einrichtung einer Zweigstelle des BAMF in Oberhausen zur Registrierung von Flüchtlingen ad hoc eine weiter überproportional zunehmende Zahl an erteilten Berechtigungen für die Teilnahme an Integrationskursen und mit weiteren Maßnahmen der BA eine weitere deutliche Ausweitung des jetzt schon stark entwickelten Arbeitsgebiets (2016 zwölf Flüchtlingskurse und unzählige Beratungen und Anträge).

 

Mit dem derzeitigen Personaltableau der Volkshochschule ist die vorhersehbare Ausweitung der Bildungsmaßnahmen für Geflüchtete nicht zu leisten. Zur weiteren Bearbeitung der zu erwartenden zusätzlichen Verwaltungsvorgänge und zur finanziellen Sicherung der Drittmittel ist dringend die Einrichtung einer vollen Verwaltungsfachkraftstelle erforderlich.

 

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