Berichtsvorlage - M/16/1861-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftqualität gibt es in NRW ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) mit mehr als 60 ortsfesten Messstationen an denen die Konzentration vor allem von Feinstaub, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon erfasst wird. Betrieben wird es durch das für die Überwachung der Luftqualität in NRW zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das LANUV verfügt darüber hinaus über weitere mobile Messeinrichtungen, die insbesondere an Belastungsschwerpunkten des Verkehrs und der Industrie eingesetzt werden.

 

In Oberhausen befindet sich eine Station zur kontinuierlichen Luftqualitätsmessung an der Mülheimer Straße auf der westlichen Seite in Höhe der Hausnummer 117. Hier werden die Konzentrationen von Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (PM10) gemessen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe Hausnummer 116 befindet sich darüber hinaus ein sogenannter Passiv-Sammler (Messung von NO2).

 

Die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen werden vom LANUV nach Abschluss eines Messjahres zunächst validiert und ausgewertet. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung üblicherweise im jährlichen „Bericht zur Luftqualität in NRW“. Die Messergebnisse für das Jahr 2015 wurden bisher allerdings nur in Form einer Pressemitteilung durch Umweltminister Remmel (MKULNV) bekannt gegeben. Der Bericht zur Luftqualität für das Jahr 2015 wurde bislang (Stand Ende Juli 2016) noch nicht veröffentlicht.

 

 

Feinstaub-Belastung 2015

 

Bei der Belastung mit Feinstaub (PM10) betrug der Jahresmittelwert an der Mülheimer Straße 25 µg/m³, so dass der EU-Grenzwert von 40 µg/m³ - wie auch schon in den Vorjahren - eingehalten wurde. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Eine solche Überschreitung trat an der Mülheimer Straße im Jahr 2015 an 15 Tagen auf, so dass auch dieser Grenzwert eingehalten wurde.

 

Insgesamt hat sich in NRW nach Einschätzung des LANUV der langfristig erkennbare Trend rückläufiger PM10-Belastungen auch im Jahr 2015 fortgesetzt. An allen 68 Messstellen in NRW wurden der Grenzwert für den Jahresmittelwert und der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Auch im Jahr 2015 machten sich die für gute Luftqualität günstigen meteorologischen Jahresbedingungen in NRW positiv bemerkbar. Eine Entwarnung bezüglich der Feinstaubbelastung der Luft kann aber nach Aussage des LANUV nicht ausgesprochen werden, da mögliche ungünstige meteorologische Bedingungen in den kommenden Jahren und die zunehmende Verbrennung von Holz mit erhöhten Feinstaubanteilen im Rauch dem derzeitigen positiven Trend bei den Messungen entgegen laufen.

 

 

Stickstoffdioxid-Belastung 2015

 

An der Mülheimer Straße betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) für 2015 an der kontinuierlichen Messstation 53 µg/m³ bzw. 47 µg/m³ am Passiv-Sammler. Gegenüber dem Vorjahr wird der vom LANUV beschriebene Trend eines schwachen Rückgangs zwar bestätigt (in 2014 betrug die NO2-Belastung noch 55 µg/m³ an der kontinuierlichen Messstelle bzw. 51 µg/m³ am Passiv-Sammler). Die Luftbelastung an der Mülheimer Straße liegt aber nach wie vor deutlich über dem Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³.

 

Im Jahr 2015 wurde die Stickstoffdioxid-Belastung an 128 Messstellen in NRW gemessen. Der Grenzwert für das Jahresmittel wurde dabei an 56 Messorten überschritten (Vorjahr 58). Der Kurzzeitgrenzwert (18 erlaubte Überschreitungen des 1-Stunden-Mittelwertes oberhalb 200 µg/m³) wurde im gesamten NRW-Messnetz eingehalten. Wie auch in den vergangenen Jahren traten Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes ausschließlich an verkehrsbelasteten Standorten auf. Nach wie vor sind der Kfz-Verkehr und insbesondere die Dieselfahrzeuge als Hauptverursacher der hohen NO2-Belastung anzusehen. Trotz des weiterhin anhaltenden Trends eines schwachen Rückgangs der Immissionsbelastungen ist eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes nach Einschätzung des LANUV nur durch eine deutliche Reduktion der Kfz-bedingten Emissionen möglich.

 

 

Entwicklung der Luftqualität an der Mülheimer Straße

 

Zur Veranschaulichung, wie sich die Luftqualität an der Mülheimer Straße im Zeitvergleich entwickelt hat und wie sie im regionalen Vergleich einzuschätzen ist, sind im Anhang zwei Grafiken beigefügt. Darin werden die Messergebnisse für die PM10-Belastung (Anlage 1) und die NO2-Belastung (Anlage 2) der Oberhausener und auch der Messstationen anderer Städte im Ruhrgebiet im Zeitablauf dargestellt.

 

Bei den Feinstaubwerten im Jahr 2015 wird deutlich, dass an der Messstation an der Mülheimer Straße dem Trend entsprechend weiterhin ein Rückgang gegenüber den Vorjahren ermittelt wurde. Die Grenzwerte wurden hier wie im gesamten Ruhrgebiet eingehalten, und die Belastung an der Mülheimer Straße war im regionalen Vergleich relativ niedrig. Wie bereits im Jahr 2014 waren allerdings auch im Jahr 2015 die meteorologischen Bedingungen sehr günstig, was sich für die Luftqualität positiv bemerkbar machte. Eine Entwarnung wurde deshalb vom LANUV trotz der Einhaltung der Grenzwerte nicht ausgesprochen.

 

Bei der NO2-Belastung kam es an der Mülheimer Straße im Jahr 2015 nach einem Anstieg im Vorjahr wieder zu einem leichten Absinken der Werte. Der Grenzwert wird allerdings weiterhin nicht eingehalten und es besteht für die Mülheimer Straße nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Mit 53 µg/m³ wurde hier im Jahr 2015 der höchste NO2-Jahresmittelwert im Ruhrgebiet gemessen. Im Landesvergleich gehört die Oberhausener Messstation nach Stationen in Köln (66 µg/m³), Düren (61 µg/m³) und Düsseldorf (59 und 56 µg/m³) zu den Standorten mit der höchsten NO2-Belastung in NRW. Die Tatsache, dass die Überschreitungen in ganz NRW ausschließlich an Verkehrsmessstationen auftreten, zeigt, dass insbesondere weitere Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs notwendig sind.

 

 

Verkehrsreduzierung auf der Mülheimer Straße

 

Die im Jahr 2013 als eine der Maßnahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 durchgeführte „Potenzialanalyse Mülheimer Straße“ zeigt Möglichkeiten zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid auf (siehe M/15/2644-01). Ein wesentlicher Bestandteil zur Senkung der Luftschadstoffbelastung ist die Reduzierung des DTVs (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke). Durch die Fachverwaltung wurde im Jahr 2015 ein Bluetooth-Detektions-System entlang der Mülheimer Straße, der Konrad-Adenauer-Allee und der Bundesautobahn 516 eingerichtet, mit dem Stärken, Spitzenzeiten und Routen des Durchgangsverkehrs ermittelt werden sollen (siehe M/16/0446-01).

 

Erste Analysen haben ergeben, dass ca. 9% der Fahrzeuge in Richtung Süden und 22 % der Fahrzeuge in Richtung Norden die Mülheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Danziger Straße und Brücktorstraße als Durchgangsverkehr nutzen. Auf den gesamten Verkehr in der Mülheimer Straße bezogen liegt der Anteil des Durchgangsverkehrs bei ca. 16%.

 

In einem nächsten Schritt wird nun gemeinsam mit dem LANUV prognostiziert, wie die Reduzierung der Verkehrsmenge um den ermittelten Durchgangsverkehr auf die Luftbelastung in der Mülheimer Straße wirken wird. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung erneut zu diesem Thema berichten.

 

 

Perspektiven der Luftreinhaltepolitik auf Bundes- und Landesebene

 

Es zeigt sich, dass die Belastung mit Stickstoffdioxid das Hauptproblem in der Luftreinhaltung ist. Die EU-Kommission hat am 18.06.2015 ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu den Grenzwertüberschreitungen von NO2 eingeleitet. Dieses Verfahren bezieht sich auf insgesamt 29 Gebiete (darunter auch das Gebiet Duisburg, Oberhausen, Mülheim), in denen zwischen 2010 und 2013 der Jahresmittelwert, in drei Fällen auch der Stundenmittelgrenzwert, überschritten wurde. Nach Ansicht der EU-Kommission reichen die in diesen Gebieten ergriffenen Maßnahmen nicht aus, um die Dauer der Überschreitung dieser Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Auch für andere Mitgliedstaaten wie Frankreich, Großbritannien und Spanien wurden entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eigeleitet.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zudem Luftreinhaltepläne in ganz Deutschland beklagt - in NRW für die Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Handlungsdruck besteht nach Einschätzung des Deutschen Städtetags auch aufgrund einer sich wandelnden Rechtsprechung, insbesondere der Verwaltungsgerichte in Deutschland. Hierbei sei feststellbar, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz in der jüngsten Vergangenheit einen höheren Stellenwert einräumen. Während in früheren Entscheidungen den Behörden ein breiterer Gestaltungsspielraum zugebilligt wurde, werde nunmehr zunehmend betont, dass die Behörden verpflichtet seien, die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der zulässigen Immissionsgrenzwerte vorzusehen.

 

Sowohl seitens des Deutschen Städtetags als auch der Landesregierung NRW ist wiederholt betont worden, dass die auf lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die Stickstoffdioxid-Belastung hinreichend zu reduzieren. Vielmehr sind die Behörden auf EU- und Bundesebene und insbesondere die Fahrzeughersteller gefordert, für emissionsarme Fahrzeugantriebe zu sorgen.

 

Nach der Affäre um die betrügerischen Manipulationen im Abgassystem von Dieselfahrzeugen hat im April 2016 eine Sonder-Umweltministerkonferenz stattgefunden, bei der zahlreiche Punkte beschlossen wurden: Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen zur Einhaltung der Grenzwerte auch im Realbetrieb, Erarbeitung eines Stufenkonzeptes zur Erfassung von Real-Emissionen und zur sicheren Einhaltung der EURO 6-Grenzwerte auf europäischer Ebene, verstärkter Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen sowie Vorantreiben eines emissionsarmen Güterverkehrs, Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich einer besseren Finanzierung durch zusätzliche Regionalisierungsmittel u.v.m.. Vorgesehen ist auch die Fortschreibung der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) dahingehend, dass neben Benzin-, Elektro- und Hybridfahrzeugen mit geringem oder gar keinem Schadstoffausstoß stufenweise mittelfristig nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen NOx-Emissionen die Einfahrt in stark belastete Gebiete erlaubt werden sollten.

 

Die Landesregierung setzt ebenfalls darauf, dass es nur durch eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen möglich wird, die Luftqualität in NRW weiter zu verbessern. Sie sieht die Pkw-Hersteller und die Behörden auf EU- und Bundesebene in der Pflicht, die Pkw mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen, die Zulassungsverfahren zu verbessern und eine wirksame Feldüberwachung einzuführen. Außerdem sei eine nachhaltige Verbesserungen der Luftqualität in Städten nur mit emissionsarmen bzw. -freien Antrieben, einem verbesserten ÖPNV und mehr Rad- und Fußverkehr zu erreichen und auch die Industrieanlagen sollen in den Blick genommen werden, damit die weiträumige NO₂-Hintergrund-Belastung in Nordrhein-Westfalen abnimmt.

 

 

Kurzfassung

 

Der Bericht informiert über die Messergebnisse für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die vom LANUV an der Messstation Oberhausen-Mülheimer Straße für das Jahr 2015 erfasst wurden. Da der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Belastung nach wie vor nicht eingehalten wird, werden darüber hinaus die derzeit zu diesem Aspekt bundesweit diskutierten Ansatzpunkte der Luftreinhaltepolitik angesprochen.

 

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Anlagen

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