Beschlussvorlage - B/16/1821-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Public Konsortium d-NRW (d-NRW)hier: Entsendung/Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jasmin Hambach
- Verantwortung:
- T. Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt ruft mit sofortiger Wirkung ab
Herrn Rainer Suhr
als Vertreter der Stadt in der Konsortialversammlung des Public Konsortium d-NRW.
- Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung
Herrn Michael Middendorf
als Vertreter der Stadt in der Konsortialversammlung des Public Konsortium d-NRW.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW wird die Stadt Oberhausen in den Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch eine/n vom Rat der Stadt bestellte/n Vertreter/in vertreten.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat mit Beschluss vom 14.03.2005 Herrn Rainer Suhr zum Vertreter der Stadt in der Konsortialversammlung des Public Konsortium d-NRW entsandt. Da Herr Suhr eine neue Aufgabe bei einer städtischen Beteiligungsgesellschaft übernommen hat, sollte die Vertretung der Stadt Oberhausen in der Konsortialversammlung des Public Konsortium d-NRW entsprechend personell angepasst werden.
Die Leitung der Neuausrichtung der IT-Aufgaben bei der Stadt Oberhausen wird durch Herrn Michael Middendorf ausgeführt; zu einer der wesentlichen Aufgaben zählt hierbei auch das e-Government, insofern ist ein direkter Aufgabenzusammenhang zu denen des Public Konsortium d-NRW gegeben.
Gemäß § 113 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
Kurzfassung
entfällt
