Beschlussvorlage - B/16/1767-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2016/17 in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die
a) Einrichtung von 3,5 Planstellen für Profilveränderungen (30 % Landeszuschuss);
b) zusätzliche Einrichtung von 2,5 Planstellen (Zeitstellen) für Inklusion (100 %ige Refinanzierung);
c) Einrichtung von 2,5 Planstellen aufgrund von Fallzahlerhöhungen in der Tagespflegebörse
Sachverhalt
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen, und das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Profile am 25.04.2016 genehmigt.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hat sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt. Der Bereich 4-5/Statistik und Wahlen hat diese Entwicklung in der Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung in 2015 bestätigt. Diese Bedarfslage macht es erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu erweitern. Die Platzausweitungen der vergangenen drei Jahre in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind im gleichen Maße ‑ auch noch für das Kindergartenjahr 2016/2017 ‑ erforderlich. Darüber hinaus bieten fünf städtische Kindertageseinrichtungen im Vorgriff auf die sich im Bau befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen bereits 90 Bereitschaftsplätze an.
Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz wurde mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten.
Die Festlegung und Qualifizierung auf neue landesweite Sprachförderinstrumente ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Somit fehlt die Datengrundlage zur Ermittlung neuer Kriterien. Die Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte sich darauf, diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des Kindergartenjahres 2018/19.
Ebenso wurden die Angebote in der Kindertagespflege weiterentwickelt, sodass auch hier weiteres Personal benötigt wird.
Die Ausbauplanung für das Kindergartenjahr 2016/17 visiert eine rd. 36 %ige Bedarfsdeckung für U3 an. Das entspricht insgesamt 1.701 Plätzen, davon 988 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 713 in der Kindertagespflege.
Bei einer Fallbemessung von 90 Kindern pro Vollzeit-Sachbearbeiter/in sind gemäß GPA acht Vollzeitstellen vorzuhalten. Derzeit sind 5,5 Stellen im Stellenplan vorhanden, sodass ein personeller Mehrbedarf von 2,5 Stellen besteht.
Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen zum Kindergartenjahr 2016/2017 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an. Im Ergebnis führen diese notwendigen Profilveränderungen zu folgenden pflichtigen Personalanpassungen:
KTE Biefang
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 5 Fachkraftstunden
Umsetzung:
Aufstockung einer 0,5 Fachkraftstelle mit 5 Fachkraftstunden (S 8a TVöD SuE)
KTE City-West
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung konnten in dieser Einrichtung durch bauliche Erweiterungen weitere Platzkapazitäten geschaffen werden. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 19,5 Fachkraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung einer 0,5 Fachkraftstelle mit 19,5 Fachkraftstunden (S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE)
KTE Königshardt
Veränderungen:
Im Rahmen der Kindergartenentwicklungsplanung wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 die Einrichtung um eine Gruppe dauerhaft erweitert. Nach dem Abschluss der dafür erforderlichen Baumaßnahme ist die Umsetzung der Angebotsprofile zum neuen Kindergartenjahr möglich.
Erfordernis:
- Aufstockung von 78 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 12 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung von 2,0 Fachkraftstellen mit 39 Fachkraftstunden (S8a TVöD SuE)
Einrichtung eine 0,5 Ergänzungskraftstelle mit 12 Ergänzungskraftstunden (S4 TVöD SuE)
Die Besetzung dieser Stellen erfolgt voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kindergartenjahres 2016/2017.
Inklusion
Das im letzten Kindergartenjahr eingeführte neue Fördersystem des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wird unter den gleichen Konditionen im Kindergartenjahr 2016/17 weitergeführt. Der LVR stellt pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 5.000 Euro für jedes Kind mit Behinderung, das eine Kindertageseinrichtung besucht, bereit. Mit dieser Förderung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insbesondere die pädagogische Bildungsarbeit stärken.
Die Kindpauschale des LVR ermöglicht damit bei fünf Kindern mit Behinderung die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle, sodass der pädagogische Standard über einen höheren Personalschlüssel erheblich verbessert wird.
Die Anzahl der Einzelintegrationen hat sich von 55 Anträgen im Kindergartenjahr 2015/16 auf derzeit 76 Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 erhöht. Um auf die jetzigen und auf die noch folgenden Genehmigungen des Landes mit zusätzlichem Personal reagieren zu können, ist für die städtischen Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 die Weiterführung der im letzten Kindergartenjahr eingerichteten 5,5 Zeitstellen und darüber hinaus eine Erweiterung von 2,5 Stellen für Fachkräfte erforderlich, davon sechs Stellen in Vollzeit und vier Stellen in Teilzeit. Die Einstellung des Personals erfolgt nur, soweit die Mittel des Landes bereitgestellt werden.
Zusätzliche Stellen für Einzelintegration (100% Refinanzierung des Landes)
2 x 1,0 Fachkraftstellen
1 x 0,5 Fachkraftstelle
