Beschlussvorlage - B/16/1745-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage angefügten Einwendungen der Stadt Oberhausen zum Deckblattverfahren 1.2 zur Wahrung eigener Rechte sowie die Stellungnahme der Stadt Oberhausen als Trägerin öffentlicher Belange und beauftragt die Verwaltung, die Gesamtstellungnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/15/3342-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 1.2 der Betuwe hat die Bahn an den im Februar und März 2014 ausgelegten Unterlagen Änderungen vorgenommen. Daher müssen die abgeänderten Planungen der DB Netz nochmals ausgelegt werden (sog. Deckblattverfahren). Die Planunterlagen konnten vom 23.05.2016 bis zum 22.06.2016 im Technischen Rathaus Sterkrade, bei der Bezirksregierung Düsseldorf und im Internet eingesehen werden. Gegen die abgeänderten Teile der Planung kann die Stadt Oberhausen bis zum 08.07.2016 Einwände erheben.

 

Im Deckblattverfahren ist die Stadt Oberhausen zum einen als Grundstückseigentümerin betroffen und kann damit auf Grundlage von §73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Einwendungen geltend machen. Zum anderen ist die Stadt Oberhausen gemäß §73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgefordert, eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abzugeben.

 

Wesentliche Planänderungen der Bahn betreffen die Personenunterführung am Bahnhof Oberhausen-Sterkrade, die von 4,50m auf 6,00m verbreitert wird. Zur Unterquerung der BAB 3 wird entgegen der ursprünglichen Planungen kein Widerlager mehr abgerissen. Das dritte Gleis wird nun westlich der Bestandsstrecke unter einer weiteren Brücke neben der Bestandbrücke geführt und das bisherige westliche Widerlager wird nun von beiden Brücken genutzt. Ursprünglich sollte das dritte Gleis östlich der bestehenden Gleise geführt werden. Die Widerlager der bestehenden BAB 3-Brücke wurden beim Ausbau der BAB 3 der nun vorgesehenen Nutzung entsprechend ausgelegt. Durch diese Neutrassierung ändert sich die Lage der Gleise auf mehreren hundert Metern im vor und nach der Brücke.

 

Nicht berücksichtigt wurden die Vorschläge der Stadt Oberhausen zur städtebaulichen Gestaltung der Lärmschutzwände, die Gebietseinstufungen, die die Grundlage für die maximal zulässigen Lärmpegel bilden und die Bahnsteiglage des Bahnhofs Oberhausen-Holten und die Gestaltung des Bahnhofes Sterkrade.

 

 

Die Verwaltung hat die Planunterlagen geprüft und unter Federführung des Fachbereichs 5-6-10 die als Anlage beigefügte Gesamtstellungnahme erarbeitet, die sowohl die Einwendungen der Stadt Oberhausen als betroffene Grundstückseigentümerin als auch die Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange beinhaltet.

 

 

 

 

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Anlagen

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