Beschlussvorlage - B/16/1741-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt "Soziale Stadt Osterfeld"Beschluss der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes Osterfeld sowie Bestellung der Beiratsmitglieder
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Anne Krohn
- Verantwortung:
- Herr Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“.
- Der Rat der Stadt Oberhausen bestimmt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Oberhausen die folgenden stimmberechtigten Mitglieder des Beirates gem. § 2 Abs. 3 und § 3 der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Sieben stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter, die der Rat der Stadt Oberhausen aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksvertretung Osterfeld nach den Wahlgrundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt.
1. Stellv.
2. Stellv.
3. Stellv.
4. Stellv.
5 . Stellv.
6. Stellv.
7. Stellv.
Sieben stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter, die der Rat der Stadt Oberhausen auf Vorschlag der in § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ genannten Organisationen / Zusammenschlüsse bestellt.
1. Stellv.
2. Stellv.
3. Stellv.
4. Stellv.
5 . Stellv.
6. Stellv.
7. Stellv.
Beratende Mitglieder:
Je ein Mitglied der im Rat der Stadt Oberhausen vertretenden Parteien (Fraktionen, Gruppen), die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind:
1.__________________________________________________
2.__________________________________________________
3.__________________________________________________
4.__________________________________________________
Weitere beratende Mitglieder können bei Bedarf sowohl dauerhaft als auch themenbezogen zugelassen werden
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.
Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum erste Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des aktuell anlaufenden und sich über die nächsten Jahre vollziehenden Stadterneuerungsprozesses Osterfeld sowie als Legitimationsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus dem einzurichtenden „Quartiersbudget für bewohnerschaftliches Engagement“ (Verfügungsfonds nach Nr. 17 Städtebauförderrichtlinien 2008) soll schon frühzeitig ein Beirat eingerichtet und konstituiert werden, der über den gesamten Zeitraum des Stadterneuerungsprozesses institutionalisiert ist.
Der Beirat berät über alle anstehenden Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Stadterneuerungsprozess, kann selbst solche Maßnahmen vorschlagen und initiieren und fungiert als Bindeglied zwischen allen relevanten Akteuren vor Ort, dem Stadtteilmanagement, der Verwaltung und der Politik. Er nimmt damit eine wichtige Lenkungs- und Empfehlungsposition innerhalb des Stadterneuerungsprozesses ein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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156,7 kB
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