Beschlussvorlage - B/16/1702-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle im gehobenen Dienst, A 12 ÜBesG tg Entgeltgruppe 11 TVöD, innerhalb des Bereichs 2-4/ Bürgerservice, Öffentliche Ordnung im Fachbereich 2-4-10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]120.340,00 EUR jährlich

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Rahmenbedingungen

 

Infolge der Ereignisse der Love Parade im Jahr 2010 in Duisburg hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW einen Orientierungsrahmen für die Genehmigung, Planung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien entwickelt. In den letzten Jahren hat sich das Veranstaltungswesen grundlegend gewandelt, neben den vielfältigen Veranstaltungsarten hat sich auch das Verhalten der Besucher verändert. Auf diese Rahmenbedingungen müssen die kommunalen Behörden angemessen reagieren.

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Oberhausen Veranstaltungen im Freien dann als Großveranstaltung definiert, wenn in Anlehnung an § 43 II SonderbauVO mehr als 5.000 Besucher zu erwarten waren. Durch den Orientierungsrahmen des Innenministeriums definiert sich der Begriff der Großveranstaltung nicht nur über die Anzahl der zu erwartenden Besucher, sondern insbesondere darüber, inwieweit die Veranstaltung ein erhöhtes Konflikt- und Gefahrenpotenzial aufweist. Dies kann aufgrund des Veranstaltungsgeländes, des Verhaltens der Besucherzielgruppe (z. B. Teenager, rivalisierende Gruppen etc.) oder zeitgleich stattfindender anderer Veranstaltungen gegeben sein.

 

Neben den individuell stattfindenden Veranstaltungen finden in Oberhausen jährlich folgende Großveranstaltungen im Freien statt:

 

Spiel- und Sportwochenende:..................25.000 Besucher

Sterkrader Fronleichnamskirmes................1.000.000 Besucher in sechs Tagen

Ruhr in Love ..............................50.000 Besucher

Oberhausen Olé............................30.000 Besucher

Olgas Rock................................12.000 Besucher

Karnevalszug Alt-Oberhausen..................150.000 Besucher

Karnevalszug Osterfeld.......................70.000 Besucher

Weihnachtsmarkt CentrO......................40.000 Besucher täglich

Oktoberfest CentrO..........................erstmals in 2016

 

 

Stelleneinrichtung

 

Seitens des Bereichs 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung wurde, entsprechend dem Orientierungsrahmen des Innenministeriums, die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle für das Themenfeld Sicherheit und Koordinierung von Veranstaltungen beantragt. Praktisch wird die Aufgabe derzeit von der Bereichsleitung 2-4 und der Fachbereichsleitung 2-4-10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung sowie durch Unterstützung verschiedener Mitarbeiter/innen des Bereichs 2-4 durch Leistung von Überstunden wahrgenommen. Die derzeitige Situation stellt eine Improvisationslösung dar, ist jedoch kein dauerhaft tragbarer Zustand, da sich die Aufgabenerledigung nur auf die notwendigen Schwerpunkte stützt.

 

Um die oben beschriebene Aufgabenwahrnehmung in erforderlichem Umfang und Qualität gewährleisten zu können, ist die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle notwendig.

 

 

Aufgabenfelder

 

Alle wesentlichen Sicherheitsvorkehrungen geplanter Großveranstaltungen müssen in einem Sicherheitskonzept dargestellt werden. Dazu zählen u. a. die Lenkung der Besucherströme, die An- und Abreise der Besucher, der Einsatz von Sanitäts- und Rettungsdiensten, die Planung von Fluchtwegen sowie Szenarien im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung. Zur Bewertung des Gefährdungspotenzials sieht der Orientierungsrahmen des Innenministeriums eine Klassifizierung der Veranstaltungen in Gefährdungsklassen nach den Farben des Ampelsystems vor.

 

Bei der Genehmigung von Großveranstaltungen sind verschiedene städtische Bereiche eingebunden (z. B. 5-6/Tiefbau, 6-1/Feuerwehr, 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung, 0-7/Strategisches Immobilienmanagement, 4-6/Recht, 9-7/Pressestelle, Virtuelles Rathaus). Die im Koordinierungsgremium involvierten Stellen erteilen auf Grundlage ihrer spezialgesetzlichen Ermächtigungen Einzelgenehmigungen. Die Ordnungsbehörde ist keine Genehmigungsbehörde, kann jedoch Auflagen zu Veranstaltungen machen oder diese bei Vorliegen einer konkreten Gefahr untersagen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verletzung von Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Unversehrtheit von Leib und Leben) zu erwarten ist.

 

Neben den stadtinternen Bereichen muss ebenfalls eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen mit externen Stellen wie z. B. dem Veranstalter, der Polizei, ÖPNV-Unternehmen, städtischen Tochtergesellschaften und der Deutschen Bahn erfolgen. Das Sicherheitskonzept muss spätestens 6-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einvernehmlich mit allen beteiligten Stellen abgestimmt und von diesen genehmigt worden sein.

 

Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Stellen empfiehlt der Orientierungsrahmen, einen zentralen Ansprechpartner für Großveranstaltungen zu etablieren. Eine Koordinierung ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Beteiligten jeweils auf dem gleichen Verfahrensstand sind. Die Leitung des Koordinierungsgremiums wird der neu einzurichtenden Stelle obliegen und in diesem Zusammenhang auch die Verantwortung für das ordnungsgemäße Abstimmungsverfahren. Die Fachlichkeit der einzelnen Bereiche bleibt dabei unberührt.

 

Neben den vielfältigen Abstimmungen müssen insbesondere Begehungen mit dem Veranstalter vor Ort erfolgen, um die spezifischen Besonderheiten des Veranstaltungsortes in das Sicherheitskonzept einbeziehen zu können.

 

Im Nachgang zu Veranstaltungen müssen Nachbesprechungen mit den oben genannten Beteiligten abgehalten werden, um u. a. Schwachstellen im Verfahrensablauf, insbesondere bei der Sicherheit, aufzudecken und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

 

Die Aufgabe dieser Stelle hat keinen Servicecharakter, sondern dient dem Zweck, die Planung und Durchführung der Veranstaltung unter Ausschluss möglicher Gefahrenpotenziale mit einem Höchstmaß an Sicherheit zu begleiten.

 

 

Besetzung

 

Die Besetzung der Stelle wird zunächst über eine interne Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund der Bedeutung und Verantwortung der Aufgabe werden besonders hohe Anforderungen an den potenziellen Bewerberkreis gestellt.

 

Der/Die potenzielle Bewerber/in muss insbesondere ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Entschlussbereitschaft vorweisen.

 

Aufgrund der Terminierung o. g. Veranstaltungen muss eine unbedingte Bereitschaft für den Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit gegeben sein. Aufgrund der geforderten Flexibilität und der Arbeitszeitbedingungen ist eine Teilzeitfähigkeit der Stelle nicht gegeben.

 

Vor dem Hintergrund der Verantwortung des Arbeitsfeldes, der Auswirkungen des Handelns und der allgemeinen Schwierigkeit und Bedeutung wird vorbehaltlich einer Bewertung ein Stellenwert nach A 12 ÜBesG tg EG               11 TVöD als realistisch erachtet. Im interkommunalen Vergleich jener Stellen in anderen Städten vergleichbarer Größe und Struktur wird diese Einschätzung bestätigt.

 

 

Kosten / Refinanzierung

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz neben den klassischen Personalkosten aus den Sachkosten (9.700,00 Euro Pauschalwert gem. KGSt) und den Gemeinkosten, welche mit 20 % der Personalkosten veranschlagt werden. Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt.

 

Tarifbeschäftigte:

100.780 Euro (75.900 Euro Personalkosten + 9.700 Euro Sachkosten + 15.180 Euro Gemeinkosten)

 

Beamte:

120.340 Euro (92.200 Euro Personalkosten + 9.700 Euro Sachkosten + 18.440 Euro Gemeinkosten)

 

Eine Refinanzierung der Stelle ist nicht gegeben. Einnahmen, z.B. aus Gebühren, werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.

 

 

Kompensation

 

Gemäß der Rundverfügung des Stadtkämmerers zur Einhaltung der Vorgaben zur Haushaltsgenehmigung 2016 müssen bei der Einrichtung erforderlicher Neustellen entsprechende kompensatorische Maßnahmen aufgeführt werden. Im konkreten Fall wird zur Kompensation die Einsparung der seit dem 01.11.2014 vakanten Planstelle 2‑4‑00‑000‑020 „Stellvertretende Bereichsleitung“ vorgeschlagen. Die in der Vergangenheit bestehende spartenorientierte stellvertretende Bereichsleitung (Bürgerservice) wurde durch eine Abwesenheitsvertretung durch Fachbereichsleiter abgelöst. Die zur Kompensation vorgeschlagene Stelle hat einen Stellenwert nach A 14 ÜBesG. Die Einsparung der o. g. Stelle kann erst nach der Zustimmung der Beteiligungsgremien vorgenommen werden. Das Beteiligungsverfahren wurde parallel eingeleitet.

 

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