Beschlussvorlage - B/16/1695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) -Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Anhörung
|
|
|
|
22.06.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.06.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
04.07.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung:
a) den Stellungnahmen zu III.A 1 - 5 sowie III.B 1 und 2 stattzugeben;
b) die Stellungnahmen zu III.A 6 und 7 sowie III.B 3 und 4 zur Kenntnis zu nehmen.
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).
2.Der Rat der Stadt beschließt ferner:
a) den Bebauungsplan Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) - in der Fassung vom 03.02.2016 als Satzung;
Gesetzliche Grundlage:§ 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722), und § 7 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV.NRW.2015, S. 496).
b) die dem Bebauungsplan Nr. 725 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung vom 03.02.2016 als Entscheidungsbegründung.
Gesetzliche Grundlage:§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).
3.Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis,
dass sich durch den Bebauungsplanbeschluss keine finanziellen Auswirkungen ergeben. Wenn künftig der neue Bebauungsplan jedoch als Rechtsgrundlage für neue Straßenbaumaßnahmen herangezogen wird, sind diese Budgets inkl. Evtl. Eigenanteile bei der jeweiligen Jahreshaushaltsplanung zu berücksichtigen.
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) - vom 14.09.2015 (Drucksache Nr. B/16/0975-01)
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) - vom 14.03.2016 (Drucksache Nr. B/16/1443-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[ X ]
Der Bebauungsplan Nr. 725 soll die Rechtsgrundlage für die Herstellung (Neuausbau) der Erschließungsanlage Hansastraße zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße bilden. Die Ausbaukosten für diesen Straßenabschnitt betragen insgesamt ca. 1.760.000 €. Abzüglich der Fördergelder und Anliegerbeiträge verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von ca. 330.000 €.
b) SonstigeKeine
Sachverhalt
Begründung
I.Lage des Plangebiets im Stadtbereich
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Oberhausen, Flur 8 und 9, und wird wie folgt umgrenzt:
Südliche und westliche Grenze des Flurstücks Nr. 155, Flur 8; südwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 154 bis zum nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 399, jeweils Flur 8; von dort rechtwinklig abknickend zur nordöstlichen Grenze des Flurstücks Nr. 154, Flur 8; nordöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 154, Flur 8; westliche Grenze des Flurstücks Nr. 155, Flur 8; südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 153 bis zum westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 329, jeweils Flur 8; von dort rechtwinklig abknickend zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 535, Flur 8; nordwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 535, Flur 8; westliche Grenze des Flurstücks Nr. 155, Flur 8; nordwestliche Grenzen der Flurstücke Nr. 31 und 30, Flur 8; rechtwinklig abknickend zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 151, Flur 8;
ca. 5 m entlang der nordöstlichen Seite des Gebäudes Duisburger Straße 89; abknickend zum südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 22, Flur 9; westliche Grenze des Flurstücks Nr. 22, Flur 9; diese verlängert bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 20, Flur 9; nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 20, Flur 8, einschließlich deren Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 339, Flur 9; östliche Grenzen der Flurstücke Nr. 339, Flur 9, sowie Nr. 151 und 155, Flur 8.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist auch der verkleinerten Fassung des Bebauungsplans (Anlage 1) zu entnehmen.
II.Planungsanlass und -ziele
Die Hansastraße gilt als verkehrswichtige Straße im Straßennetz der Stadt Oberhausen und fungiert bereits als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringer-straße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Dieser, bisher nicht klassifizierte, Teilabschnitt der Hansastraße verläuft in Süd-Nord-Richtung und verbindet die L 215 - Hansastraße (Südwest-Nordost-Richtung) über die L 452 - Duisburger Straße (ebenfalls Südwest-Nordost-Richtung) mit der übergeordneten B 223 - Mülheimer Straße (Süd-Nord-Richtung). Somit fungiert die Hansastraße als Bindeglied zwischen den Oberhausener Stadtteilen Alt-Oberhausen/ Altstaden mit Sterkrade/Osterfeld. Sie dient als wichtige Entlastungsstraße für die Verbindung L 215 - Buschhausener Straße und L 452 - Duisburger Straße.
Da der bauliche Zustand der Straße (teilweise Kopfsteinpflaster als Unterbau) schlecht ist, wird dieser Straßenabschnitt auf Dauer sehr unterhaltungsintensiv. Insbesondere die vor-handenen Nebenanlagen (Geh- und Radwege) sind überwiegend in einem sehr schlechten Zustand. Die Gehwege und die nicht benutzungspflichtigen Radwege weisen erhebliche Schäden, z. T. durch Wurzelwuchs der vorhandenen Bäume, auf. Die Unfallgefahr ist daher für die Verkehrsteilnehmer in den Nebenanlagen sehr hoch.
Die Hansastraße soll deswegen zwischen Buschhausener Straße (L 215) und Duisburger Straße (L 452) ausgebaut werden.
Mit der Baumaßnahme soll eine Neuaufteilung der vorhandenen Verkehrsflächen vorge-nommen und eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrsverhältnisse erzielt werden. Insbe-sondere soll der Radverkehr mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn gesichert und das Parken neu geordnet werden.
Für die Beantragung von Fördergeldern sowie zum Zwecke der rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage Hansastraße (zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße) im Sinne des § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll ein Bebauungsplan aufgestellt und darin die Straßenbegrenzungslinien und die öffentliche Verkehrsfläche gemäß dem Ausbauplan festgesetzt werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 725 wird folgendes Hauptplanungsziel verfolgt:
- Festsetzung der Straßenbegrenzungslinien und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Ausbauplan.
Die Beschreibung der konkreten Ziele, Zwecke und Festsetzungen des Bebauungsplans sind auch der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen. Die Begründung enthält auch den er-forderlichen Umweltbericht.
III.Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und 1. Behördenbeteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 und nach den “Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung” der Stadt Oberhausen hat der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) -
-in der Zeit vom 10.11.2015 – 24.11.2015 einschließlich ausgelegen (öffentliche Dar-legung und Anhörung der Planung);
Innerhalb dieser Zeit bestand Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wurde den Bürgerinnen und Bürgern dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Eine öffentliche Anhörung (Bürgerversammlung) hat nach Ziffer 3.2 der vom Rat der Stadt beschlossenen „Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen nicht stattgefunden. Der Rat hat diese Vorgehens-weise durch Beschluss vom 14.09.2015 festgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.11.2015 erstmalig bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt worden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der 1. Behördenbeteiligung sind folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
2.Deutsche Bahn AG
DB Immobilien Region West
Deutz-Mülheimer Straße 22 - 24
50679 Köln
3.Energieversorgung Oberhausen AG (EVO)
Postfach 10 04 20
46004 Oberhausen
4.Industrie- und Handelskammer zu Essen
45117 Essen
5.Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim an der Ruhr
6.Stadtwerke Oberhausen AG (StOAG)
Postfach 10 15 40
46015 Oberhausen
7.Westnetz GmbH
Florianstraße 15 - 21
44139 Dortmund
- Öffentliche Auslegung und 2. Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 15.03.2016 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt worden.
In der Zeit vom 11.04.2016 bis 11.05.2016 einschließlich hat der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 725 mit Begründung (inkl. Umweltbericht) und den umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Während dieser Zeit sind folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Industrie- und Handelskammer zu Essen
45117 Essen
- Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim a. d. Ruhr
3.Stadtwerke Oberhausen AG (StOAG)
Postfach 10 15 40
46015 Oberhausen
4.Westnetz GmbH
Florianstraße 15 - 21
44139 Dortmund
Kopien aller abwägungsrelevanten Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
IV.Stellungnahme der Verwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung
Zu III.A 1Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Die Bezirksregierung Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass das Plangebiet über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Concordia" und über dem auf Sole verliehenen Bergwerksfeld "Hugo" sowie über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Neu Essen" liegt. Ebenso liegt es über dem Bewilligungsfeld "Methost". Eigentümerin der Bergwerksfelder "Concordia" bzw. "Hugo" ist die CBB Holding AG i. L.. Die CBB Holding AG i. L. hat ihr mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen, da ihr keine Unterlagen über den umgegangenen Bergbau vorliegen würden. Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Neu Essen" ist die MAN SE in München, vertreten durch die MAN Grundstücksgesellschaft mbH, Steinbrinkstraße 170 in 46145 Oberhausen. Inhaberin der Bewilligung "Methost" ist die A-TEC Anlagentechnik GmbH.
Nach den ihr vorliegenden Unterlagen, ist im Bereich der PIanmaßnahme kein einwirkungs-relevanter Bergbau dokumentiert.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätig-keiten ist ihr nichts bekannt. Diesbezüglich empfiehlt sie, auch den o. g. Bergwerks-eigentümer (Bergwerksfeld Neu Essen; MAN SE in München) an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die MAN Grundstücksgesellschaft mbH und die A-TEC Anlagentechnik GmbH sind im Rahmen der 1 Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 02.11.2015 beteiligt worden. Eine Antwort ist bei der Stadt Oberhausen nicht eingegangen.
Da nach den der Bezirksregierung vorliegenden Unterlagen im Plangebiet kein einwirkungs-relevanter Bergbau dokumentiert ist, im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB diesbezüglich keine Bedenken vorgetragen wurden und weil mit dem Bebauungsplan Nr. 725 lediglich eine Verkehrsfläche überplant wird, wird auf eine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5
Nr. 2 BauGB verzichtet.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.A 2Deutsche Bahn AG
DB Immobilien - Region West
Deutz-Mülheimer Straße 22 - 24
50679 Köln
Die Deutsche Bahn AG -DB Immobilien- wendet ein, dass der geplante Ausbau der Hansastraße mit der für den dreigleisigen Ausbau notwendigen Baustellenandienung über öffentliche Straßen kollidiert. Der beigefügte Screenshot zeigt einen Ausschnitt aus dem Baustraßenkonzept zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1. Auf die darin gekenn-zeichneten Zuwegungen über die Hansastraße und Duisburger Straße kann sie grundsätzlich nicht verzichten. Daher lehnt sie das Vorhaben der Stadt Oberhausen ohne die Nennung von Bauzeiträumen ab. Sollte die Maßnahme bis Ende 2016 abgeschlossen sein, besteht keine Kollision mit der Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen (ABS 46/2).
Während der Bauphase muss sichergestellt sein, dass sie mit Fahrzeugen (Notfall-management) ihre Grundstücke jederzeit erreichen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die genauen Bauzeiträume für den Ausbau der Hansastraße stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der Ausbau wird aber sicherlich nicht im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Sicherstellung des Notfallmanagement würde im Rahmen des späteren Baustellmanagement in Absprache mit der Deutschen Bahn AG die Erreichbarkeit des Bahngrundstückes sicherge-stellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.A 3Energieversorgung Oberhausen AG (EVO)
Postfach 10 04 20
46004 Oberhausen
Grundsätzlich bestehen seitens der EVO keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Eine Gas-, Fernwärme- sowie Kabelnetzerweiterung ist zurzeit nicht vorgesehen. Ihre vorhandenen Leitungen, Kabel, Anschlüsse oder Anlagen dürfen nicht überbaut, überpflanzt oder sonst
irgendwie beeinträchtigt werden. Es befinden sich im Ausbaubereich Schachtanlagen, die geschützt werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Belange der EVO werden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ihrer Anlagen im Rahmen der weiteren Ausbauplanung und beim späteren Ausbau berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.A 4Industrie- und Handelskammer zu Essen
45117 Essen
Die IHK Essen verweist auf die im direkten und weiteren Umfeld des PIangebiets vorhandenen Unternehmen, deren gewerbliche Tätigkeiten durch die Planung und Reali-sierung des Bebauungsplans grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden dürfen. Hierbei handelt es sich zum Teil um Mitgliedsunternehmen (wie z. B. DB und Speditionsunternehmen), die über die Hansastraße und daran angrenzende Straßen täglich große Baumaschinen sowie Lkw mit entsprechenden Anhängern bewegen.
Neben ausreichenden Parkmöglichkelten ist daher bei der weiteren Ausbauplanung der Hansastraße und Ihrer Anschlüsse an angrenzende Verkehrswege zwingend darauf zu achten, dass die Dimensionierung entsprechend des o. g. Verkehrs gewählt wird und der Schwerlastverkehr störungsfrei fließen kann. Dies Ist in die Planungsziele aufzunehmen und In der weiteren Planung darzustellen.
Darüber hinaus sind betroffene Unternehmen frühzeitig über Straßenbaumaßnahmen und damit einhergehende Einschränkungen - auch In der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur - zu informieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hansastraße wird für die ermittelten Verkehrsbelastungen ausreichend dimensioniert. Dazu gehört auch eine ausreichende Anzahl öffentlicher Parkplätze. Die betroffenen An-wohner und Unternehmen werden rechtzeitig über die Straßenbaumaßnahme informiert.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.A 5Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim an der Ruhr
Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Lage und Tiefe der in ihren Planunterlagen eingetragenen Wasserrohrleitungen von der tatsächlichen Lage und Tiefe abweichen kann. Die Lage der Anschlussleitungen kann ihr Service-Point Oberhausen, Telefon 020844332710, nach vorheriger Terminabsprache, in der Örtlichkeit aufzeigen.
Außerdem ist bei Baumaßnahmen die Schutzanweisung für erdverlegte Anlagen bei Arbeiten im Bereich ihrer Anlagen unbedingt zu beachten.
Die RWW merkt an, dass sie beabsichtigt im betroffenen Bereich vor Beginn des Straßen-ausbaus mehrere Schieber und Hydranten auszubauen bzw. auszuwechseln. Sie bittet daher um rechtzeitige Abstimmung und Zusendung der Vorplanung und detaillierter Straßen-ausbaupläne.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Belange der RWW werden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ihrer Anlagen im Rahmen der weiteren Ausbauplanung und beim späteren Ausbau berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.A 6Stadtwerke Oberhausen AG (StOAG)
Postfach 10 15 40
46015 Oberhausen
Nach Einschätzung der StOAG scheinen die beiden Masten der Haltestelle „Hansastraße“ auf der Duisburger Straße innerhalb des Plangebietes zu liegen.
Sie bittet zu beachten, dass diese Haltestellenstandorte noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Gemäß der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist ein vollständiger barrierefreier Ausbau jedoch bis 2022 herzustellen.
Sollten bauliche Maßnahmen geplant sein, bittet sie die Belange des öffentlichen Nahverkehrs und der mobilitätseingeschränkten Mitmenschen zu berücksichtigen und einen barrierefreien Ausbau (taktile Leitfelder, Hochbord) vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die beiden genannten Haltestellen auf der Duisburger Straße befinden sich im Bereich der Einmündung zur Metzgerstraße und damit ca. 100 m westlich des Plangebietes. Bauliche Maßnahmen sind in diesem Bereich nicht mehr vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu III.A 7Westnetz GmbH
Florianstraße 15 - 21
44139 Dortmund
Gemäß den Angaben der Westnetz GmbH liegen im Planbereich das 110-kV-Hoch-spannungskabel Lirich - Oberhausen Mitte, BI. 0952, und das 110-kV-Hochspannungskabel Lirich - Oberhausen Mitte II, BI. 1001.
Die Zustimmung zum Straßenausbau kann Sie nur dann geben, wenn im Sicherheitsbereich der 110-kV-Kabel von insgesamt 5 m (2,5 m beidseitig der Leitungsachse) keine größere Höhenänderung der bestehenden Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen wird. Einer evtl. Überbauung oder Bepflanzung der Kabeltrasse durch Bauwerke, Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher kann sie nicht zustimmen, da diese Hochspannungskabel im Störungsfall tiefbaumäßig jederzeit erreichbar sein müssen.
Außerdem bittet sie darauf zu achten, dass bei Verlegung anderer Leitungen Mindest-abstände zu den Hochspannungskabeln eingehalten werden.
Damit die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet bleibt und eine Gefährdung von Personen im Bereich der Hochspannungskabel ausgeschlossen wird, sind alle Beteiligten über die Lage der Kabel zu unterrichten.
Vor Beginn von Bauarbeiten in der Nähe des 110-kV-Kabels sind durch die ausführenden Baufirmen Planunterlagen über die Lage des 110-kV-Kabels anzufordern. Die Anfrage ist wahlweise per E-Mail an stellungnahmen@westnetz.de oder per Post an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstraße 15 -21, 44139 Dortmund, zu richten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die beiden 110-kV-Hochspannungskabel liegen innerhalb der Buschhausener Straße (L 215) und damit außerhalb des Plangebietes. Der Ausbau der Hansastraße soll erst ca. 30 m nördlich der Buschhausener Straße beginnen, da der Kreuzungsbereich bereits vor einiger Zeit verkehrsgerecht ausgebaut wurde. Die 110-kV-Hochspannungskabel sind damit durch die geplante Ausbaumaßnahme für den übrigen Teil der Hansastraße nicht betroffen.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
V.Stellungnahme der Verwaltung zu den Eingaben aus der Offenlage und 2. Behörden-beteiligung
Zu III.B 1Industrie- und Handelskammer zu Essen
45117 Essen
Siehe Eingabe zu III.A 4.
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Stellungnahme zu III.A 4.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.B 2Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim a. d. Ruhr
Die RWW verweist auf ihre Stellungnahme vom 12.11.2015 (siehe Eingabe zu III.A 5) und bittet um rechtzeitige Beteiligung an der Ausbauplanung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Stellungnahme zu III.A 5.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, der Stellungnahme stattzugeben.
Zu III.B 3Stadtwerke Oberhausen AG (StOAG)
Postfach 10 15 40
46015 Oberhausen
Auf der Hansastraße verkehren keine Linien der StOAG. Allerdings ist ein kleiner Teil (Einmündung) der Duisburger Straße betroffen. Anscheinend umfasst dieser Bereich die Haltestelle Hansastraße (L. 961). Die Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Planungen zu berücksichtigen. Bei ggf. anstehenden baulichen Maßnahmen ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Stellungnahme zu III.A 6.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu III.B 4Westnetz GmbH
Florianstraße 15 - 21
44139 Dortmund
Siehe Eingabe zu III.A 7.
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Stellungnahme zu III.A 7.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
VI.Weiterer Verfahrensablauf
Die Einwender/innen werden über die Entscheidung des Rates der Stadt schriftlich informiert. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Oberhausen wird der Bebauungsplan Nr. 725 rechtskräftig.
VII.Kurzzusammenfassung
Der Rat der Stadt entscheidet über die vorgebrachten Stellungnahmen und beschließt den Bebauungsplan Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) - als Satzung.
Die Hansastraße soll zwischen Buschhausener Straße (L 215) und Duisburger Straße (L 452) ausgebaut, eine Neuaufteilung der vorhandenen Verkehrsflächen vorgenommen und eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrsverhältnisse erzielt werden. Insbesondere soll der Radverkehr mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn gesichert und das Parken neu geordnet werden.
Für die Beantragung von Fördergeldern sowie zum Zwecke der rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) im Sinne des § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein Bebauungsplan aufgestellt und darin im Wesentlichen die Straßenbegrenzungslinien und die öffentliche Verkehrsfläche gemäß dem Ausbauplan festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
6,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
