Beschlussvorlage - B/16/1698-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Erinnerungsdenkmal Berliner Bär (Freiherr-vom-Stein-Straße, am Eingang des Berliner Parks, Schwartzstraße / Willy-Brandt-Platz, 46045 Oberhausen, Gemarkung Oberhausen, Flur 30, Flurstück 24), gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) als Denkmal Nr. 165 in die bei der Stadt Oberhausen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen (Denkmalliste) einzutragen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Antrag des LVR für Denkmalpflege im Rheinland vom 10.11.2015 auf Eintragung in die Denkmalliste.

Anhörungen der Eigentümer gemäß § 28 des Verwaltungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) vom 13.01.2016

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeKeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Beschreibung und Begründung des Erinnerungsmales Berliner Bär kann der Anlage entnommen werden.

 

Die Eigentümerin spricht sich nicht gegen die Eintragung in die Denkmalliste aus.

 

 

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Anlagen

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