Berichtsvorlage - M/16/1814-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung zusätzlicher Flächenpotenziale zur Vorbereitung der Aufstellung des Regionalplans Ruhr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Verantwortung:
- Baudek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Beschlussfassung
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28.06.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet gegenwärtig den zeichnerischen Entwurf des Regionalplans Ruhr. In diesem Zusammenhang stimmt er derzeit die Inhalte mit den Städten und Kreisen des Verbandsgebiets – noch im Rahmen des informellen Vorverfahrens – ab. Am 26.09.2016 findet hierzu der kommunale Termin mit der Stadt Oberhausen (Stadtgespräch) statt. Dieser Termin ist insofern bedeutsam, weil hier erstmals die konkreten Flächenabgrenzungen für das Oberhausener Stadtgebiet vorgestellt und erörtert werden. Zur Ermittlung des Umfangs der so genannten „bedarfsgerechten“ Flächendarstellungen im neuen Regionalplan stellt der RVR die von den Gemeinden zuletzt 2014 im Rahmen des Raumbeobachtung (ruhrFIS - Verfahren) gemeldeten Flächenreserven für Wohnen und Wirtschaft den jeweils errechneten Bedarfen gegenüber. Die Flächenreserven in Oberhausen, die derzeit bereits innerhalb des Flächeninformationssystems Ruhr (ruhrFIS) berücksichtigt und mit dem RVR abgestimmt sind, belaufen sich bei Wohnbauflächen auf 50,9 ha und bei Wirtschaftsflächen auf 62,5 ha (ohne Erschließungs-, Begrünungs- bzw. Sicherungsflächen etc.). (Bezug Drucksache Nr. M/16/0595-01)
Mitte Dezember 2015 hat der RVR mitgeteilt, dass er angesichts der Flüchtlingssituation und der im Resultat daraus zu erwartenden zusätzlichen Wohnungsbedarfe die Bedarfs-ermittlung für Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr vorläufig angepasst hat, indem der Planungshorizont des Regionalplans Ruhr von 2030 auf 2034 verlängert wird. Während Oberhausen nach der bisherigen Bedarfsberechnung (Modell 2014) lediglich eine geringfügige Unterdeckung (Handlungsbedarf) von 3,8 ha für Wohnbauflächen und. 3,3 ha für Wirtschaftsflächen (GE/GI) aufwies, erhöhen sich die neuen Bedarfszahlen (Modell 2015) mit 24,2 ha Wohnbauflächen und 35,5 ha Wirtschaftsflächen deutlich. Es zeigt sich, dass die vom RVR vorgenommene Korrektur sich modellbedingt für die Wirtschaftsflächenbedarfe stärker auswirkt als für die Wohnbauflächenbedarfe, deren Anpassung ursächlich für die Veränderung war.
Für die Stadt Oberhausen stellt sich demgemäß die Aufgabe, entsprechende Flächenvor-schläge zu entwickeln, um dem aktuellen Handlungsbedarf von insgesamt ca. 60 ha an zusätzlichen Wohn- oder Wirtschaftsflächen im Regionalplan Ruhr möglichst nachkommen zu können. Hierbei sind nach den Vorgaben des RVR ausschließlich Flächen zu betrachten, die eine Größe ab 2.000 qm aufweisen und für Neubaumaßnahmen zur Verfügung stehen. Der FB 5-1-10 hat unter Beteiligung der FB 2-2-10, 5-1-20, 5-6-10 sowie der WFO in einem umfassenden Analyseprozess das gesamte Stadtgebiet untersucht und hierbei letztlich 36 Flächen lokalisiert, die insgesamt eine Fläche von ca. 38 ha aufweisen. Hierbei entfallen 26 ha auf zusätzliche Wohnbaureserven, 10 ha auf zusätzliche Wirtschaftsflächenreserven sowie 2 ha auf Mischnutzungen. Dies macht deutlich, dass die Verortung zusätzlicher Siedlungsflächen auf Grund der bereits hohen baulichen Dichte in Oberhausen nur sehr schwierig umsetzbar ist, so dass die neuen Zielzahlen des RVR nicht annähernd erreicht werden können. Bei den Wirtschaftsflächen kommt erschwerend hinzu, dass in Oberhausen große Bereiche als „betriebsgebundene“ Flächen gelten, die nach den Vorgaben des RVR nicht anrechenbar sind.
Das Problem, die zusätzlichen Flächenbedarfszahlen des RVR nicht annähernd verorten zu können, betrifft in gleicher Weise auch die meisten der anderen Städte im Ballungskern des Ruhrgebiets. Die RFNP-Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben sich deshalb bereits frühzeitig mit dem Vorschlag an den RVR gewandt, als gemeinsamer Bedarfsraum anerkannt zu werden. Hierdurch soll ein gemeinsames „Flächenkonto“ geschaffen werden, aus dem die sechs Städte bis zum Ende der Laufzeit des Regionalplans Ruhr Flächen entwickeln können, sobald und soweit entsprechende Potenziale zur Verfügung stehen. Damit würden die rechnerischen Flächenbedarfe nicht verloren gehen, auch wenn eine konkrete Verortung der Entwicklungsflächen in den Städten zum Zeitpunkt des RVR - Planbeschlusses noch nicht möglich ist. Der RVR hat sich hierzu auf informellem Weg bereits positiv geäußert.
Der RVR hat kürzlich bekannt gegeben, dass für Anfang 2017 die Erarbeitung der textlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans vorgesehen ist. Für Ende 2017 wird der sogenannte Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr angestrebt, womit das eigentliche formelle Aufstellungsverfahren beginnt. Weitere Zeitangaben zum Verfahrensablauf bestehen seitens des RVR derzeit nicht. Die RFNP- Planungsgemeinschaft geht jedoch mindestens von 2-3 Jahren nach Erarbeitungsbeschluss aus.
Anlagen
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