Beschlussvorlage - B/16/1781-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 393
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Geodaten, Vermessung und Kataster
- Bearbeitung:
- Daniela Frenzel
- Verantwortung:
- Steinke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen ordnet gemäß § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), die Umlegung nach den Bestimmungen der §§ 45 – 79 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 393 - Vennstraße / Veenbach - an.
Die Durchführung der Umlegung obliegt dem Umlegungsausschuss der Stadt Oberhausen.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat am 22.08.1994 beschlossen, für den Bereich zwischen der Vennstraße und der Siegesstraße den Bebauungsplan Nr. 393 – Vennstraße / Veenbach – aufzustellen.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes fand in der Zeit vom 25.08.2000 bis 25.09.2000 statt.
Am 08.07.2002 hat der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 393 als Satzung beschlossen, Rechtskraft erlangte der Plan am 16.12.2002 durch Veröffentlichung der Durchführung des Genehmigungsverfahrens.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die derzeitige Eigentumsstruktur im Plangebiet lassen erkennen, dass zur Realisierung des Plans bodenordnerische Maßnahmen erforderlich werden. Neben der Bereitstellung der öffentlichen Flächen ist auch ein Austausch von privaten Grundstücksflächen untereinander notwendig.
Soweit erforderlich, soll die Neuordnung der Grundstücke durch ein gesetzliches Umlegungsverfahren erfolgen.
In den letzten Jahren wurden immer mal wieder Gespräche mit den Grundstückseigentümern zur Realisierung des Bebauungsplanes geführt, aber erst nach dem Bau des Altenpflegeheims und des Demenzwohnheims hat sich die Bereitschaft der Eigentümer zur Anpassung der Grundstücksverhältnisse weitgehend entwickelt. Außerdem soll im Rahmen des Umlegungsverfahrens ein Sinnesgarten für die Bewohner des Demenzwohnheimes realisiert werden.
Durch die Umlegung können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neugeordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung ist vom Rat der Stadt anzuordnen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Die Umlegung wird nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV. NW. 1987 S. 220) in der zuletzt gültigen Fassung vom Umlegungsausschuss der Stadt Oberhausen durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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983,4 kB
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