Beschlussvorlage - B/16/1749-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss nimmt die wesentlichen Inhalte des VRR-Nahverkehrsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gegenüber dem Verkehrsver­bund Rhein-Ruhr abzugeben.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) stellt zurzeit den Nahverkehrsplan neu auf. Der VRR ist für die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – dazu zählen RE-, RB- und S-Bahn-Linien – im Verbundgebiet verantwortlich. Ein Entwurf liegt nun vor, zu dem sich unter anderem die kommunalen Aufgabenträger äußern können. Die im Folgenden dargestellten Änderungen im Liniennetz sind mittel- bis langfristige Optionen. Das RE-Konzept (Umsetzung Dezember 2016), die S-Bahn-Taktumstellung (Umsetzung Dezember 2019) und der Rhein-Ruhr-Express (Umsetzung sukzessive ab 2018) sind nicht Teil des neuen Nahverkehrsplans. Die Umsetzung dieser Projekte wurde bereits in früheren Beschlüssen vorgesehen. Daher kann es passieren, dass der VRR die genannten Konzepte modifiziert und die nachfolgend vorgestellten Konzepte verändert.

 

Aus Sicht der Stadt Oberhausen gibt es folgende wesentliche Aspekte:

 

Nachtverkehr

 

Der VRR sieht vor, auf vielen Strecken einen Betrieb bis mind. 0:30 Uhr anzubieten. Auf wichtigen Hauptachsen im Verbundgebiet ist ein durchgehender Nachtverkehr auch unter der Woche vorgesehen. Damit würde es im Verbundgebiet auf den wichtigen Strecken keine Betriebsruhe mehr geben. Im Nahverkehrsplan ist explizit die Strecke Dortmund – Gelsenkirchen – Duisburg für einen durchgehenden Nachtverkehr unter der Woche vorgesehen.

 

Die Stadt Oberhausen begrüßt diese Planungen. Die Oberhausener Nachtexpresslinien verkehren unter der Woche bis mind. 1:00 Uhr. Es stellt sich die Frage, ob ein rudimentäres Nachtnetz auch unter der Woche nach Ende des bisherigen Nachtexpressnetzes angeboten werden muss, damit die Oberhausener Stadtteile erreichbar sind. Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie hoch das Fahrgastpotential ist und wie das höchstwahrscheinlich entstehende Defizit gedeckt werden kann. Da die Umsetzung des Nachtverkehrs mittel- bis langfristig umgesetzt wird, braucht das Thema erst im nächsten Nahverkehrsplan behandelt werden.

 

Verstärktes und beschleunigtes Angebot auf der Achse Gelsenkirchen – Duisburg

 

Der Abschnitt wird aktuell durch die Linien S2 (mit Halt an allen Bahnhöfen) und RE3 (mit Halt in Essen-Altenessen und Oberhausen) bedient. Mit der nächsten Ausschreibung des Maas-Rhein-Lippe-Netzes ab 2025 ist geplant, auf dieser Relation zwei Fahrten pro Stunde mit Halt an allen Bahnhöfen und eine beschleunigte Fahrt pro Stunde einzuführen.

 

Die Linie RE3 hat in beiden Richtungen in Duisburg einen längeren Aufenthalt, die Linie S2 hat abends und am Wochenende eine längere Standzeit in Wanne-Eickel und Herne. Die langen Standzeiten der S2 können durch das neue S-Bahn-Taktschema vermieden werden. Der Nahverkehrsplan sieht aber auch vor, Maßnahmen zur Vermeidung von Standzeiten beim RE3 zu ergreifen.

 

Ein Angebot mit drei Fahrten je Richtung ist positiv zu bewerten und verbessert die Verbindung in den südlichen Emscher-Lippe-Raum und den Essener Norden. Auch ein Verzicht auf überlange Wartezeiten ist sinnvoll.

 

Maßnahmen auf der Achse Oberhausen – Emmerich

 

Auf dieser Achse sind im neuen Nahverkehrsplan keine Maßnahmen vorgesehen. Durch das RE-Konzept, das RRX-Konzept und die S-Bahn-Taktumstellung sind erhebliche Verbesserungen bereits erreicht worden. Als eine Maßnahme für den Oberhausener Nahverkehrsplan ist vorgesehen, am Bahnhof Sterkrade Anschlüsse zwischen dem neuen RE19 (heutige RB35) und den NachtExpress-Linien der STOAG vorzusehen. Sollte diese Maßnahme im Oberhausener Nahverkehrsplan realisiert werden, würde die Stadt Oberhausen einen durchgehenden Nachtverkehr am Wochenende auf der Strecke fordern. Im Fahrplan des RE19 fehlen im Nachtverkehr bislang zwei Fahrten.

 

Maßnahmen auf der RB36 nach Duisburg-Ruhrort

 

Der VRR prüft, ob diese Strecke mit Brennstoffzellenfahrzeugen statt wie bisher mit Dieselfahrzeugen befahren werden kann. Bei Brennstoffzellenfahrzeugen wird die Energie aus einer Knallgasreaktion gewonnen, sodass als Rückstand Wasser entsteht. Als erstes werden ab 2020 auf der Linie RE14 Brennstoffzellenfahrzeuge eingesetzt.

 

Da die Linie RB36 noch bis Dezember 2025 an die NordWestBahn vergeben ist, könnte eine Umstellung erst mit der neuen Vergabe erfolgen. Ein Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bedeutet auch, dass die Strecke nicht für eine Elektrifizierung vorgesehen ist.

 

Der VRR macht den Anrainerstädten einiger Linien, darunter der RB36, das Angebot, zusammen mit dem VRR Maßnahmen zur deutlichen Nachfragesteigerung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. Es ist allerdings nicht bekannt, was der Anlass oder die Zielsetzung des VRR ist.

 

Der Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen ist positiv zu bewerten, da dadurch keine Emissionen von Dieselmotoren mehr auftreten. Der VRR rechnet auch mit einer Lärmminderung der Fahrzeuge. Für die Zuverlässigkeit der Linie RB36 ist es positiv, dass mit der möglichen Umstellung der RB36 erste Erfahrungen mit der Technologie bereits vorliegen.

Das Angebot zusammen mit der Stadt Duisburg und dem VRR für eine deutliche Nachfragesteigerung auf der RB36 zu sorgen, sollte von der Stadt Oberhausen angenommen werden.

 

Maßnahmen auf der Strecke nach Bottrop

 

Im Rahmen des S-Bahn-Taktkonzeptes verkehrt auf dieser Strecke die RB33 statt der RB44. Die RB33 wird bis Duisburg und zeitweise sogar bis Mönchengladbach durchgebunden und verkehrt auch in den Schwachlastzeiten bis Duisburg. Diese Maßnahme sorgt für eine deutliche Aufwertung der Strecke. Wie bei der RB36 gibt es auch hier das Angebot, mit dem VRR über Maßnahmen zur Nachfragesteigerung zu sprechen.

 

Der VRR stellt Überlegungen an, die RB33 langfristig über Bottrop hinaus als zweite Leistung auf der Hertener Bahn bis Recklinghausen zu verlängern. Aus Sicht der Stadt Oberhausen wäre dieses Angebot wichtig um den nördlichen Emscher-Lippe-Raum zu erreichen. Mit Inbetriebnahme der S9 auf der Hertener Bahn besteht zumindest eine Umsteigeverbindung in diesen Raum, die durch eine weitere Direktverbindung aufgewertet wird. Diese Aufwertung ist sinnvoll, da mit der Autobahn 2 im Straßenverkehr eine schnelle Verbindung in diesen Raum zur Verfügung steht, der bislang kein SPNV-Angebot gegenüber steht. Mit zwei Fahrten pro Stunden steht dann eine Alternative zum Auto zur Verfügung.

 

Haltepunkt Rehmer/Alstaden

 

Der VRR hat bislang nur einen Platzhaltertext zu den neuen Haltepunkten und der DB Stationsoffensive im Nahverkehrsplan. Die Stadt Oberhausen wird darauf dringen, dass der Haltepunkt Rehmer/Alstaden weiterhin Teil der Neubauvorhaben im VRR-Nahverkehrsplan bleibt. Auch im Entwurf des neuen Oberhausener Nahverkehrsplans ist der Bau des Haltepunktes verankert. Zum Haltepunkt Rehmer/Alstaden ist bereits eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit dem VRR durchgeführt worden.

 

Intermodale Mobilität

 

Der VRR sieht es künftig als Aufgabe an, eine intermodale Mobilität zu gestalten. Dazu sieht der VRR folgende Ansatzpunkte:

 

  •                   Verknüpfung innerhalb des ÖPNV oder mit anderen Verkehrsmittel verbessern
  •                   Vereinheitlichte Qualitätsstandards
  •                   Förderungen von Fahrgemeinschaften

 

Der VRR sieht die Förderung von P+R Anlagen und vor allem von B+R Anlagen vor. Den gleichen Ansatz verfolgt die Stadt Oberhausen in ihrem Entwurf zum Nahverkehrsplan. Die Stadt Oberhausen plant im Zuge der Betuwe den Ausbau von P+R und B+R-Anlagen am Bahnhof Sterkrade sowie - wenn erforderlich - eine Erweiterung der P+R-Anlage Holten Bahnhof. Auch der geplante Haltepunkt Rehmer/Alstaden soll P+R und B+R-Plätze erhalten. Vor dem Hintergrund der Oberhausener Planungen ist es zu begrüßen, dass der VRR P+R und B+R-Anlagen weiterhin als Baustein zur Qualifizierung des SPNV-Angebotes ansieht.

 

Die Stadt Oberhausen ist in der Arbeitsgemeinschaft Fahrgemeinschaften NRW aktiv. Das Thema Qualität wird im Oberhausener Nahverkehrsplan vertieft behandelt.

 

Tarif

 

Die bislang 8 verschiedenen Tarife in NRW sollen nach Ansicht des VRR auf 3 Verbundräume reduziert und angenähert werden. Für die Fahrgäste soll es nach Möglichkeit kaum merkbare Übergänge zwischen den Tarifräumen geben.

 

Die Stadt Oberhausen lag bis zur Integration der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (Kreise Wesel und Kleve) an der Grenze des VRR. Durch die Zusammenführung beider Tarifgebiete hat sich die Situation für Oberhausen deutlich verbessert. Ein möglichst großer Tarifraum ist aus Sicht der Stadt Oberhausen nicht dringend umzusetzen, aber dennoch geboten.

 

Der VRR wird den Vertrieb im SPNV ausschreiben. Neben dem herkömmlichen Ticket wird auch ein Elektronischer Tarif (E-Tarif) vorgesehen, der als Testbetrieb angelegt ist und mit dem Smartphone genutzt werden kann. Der bekannte Tarif wird dadurch aber nicht ersetzt.

 

Ein Testbetrieb mit einem E-Tarif ist aus Sicht der Stadt Oberhausen sinnvoll, da es den Zugang zum ÖPNV erleichtert, weil die Abrechnung erst im Nachhinein erfolgt. Tarifkenntnisse sind nicht mehr notwendig. Die Stadt Oberhausen unterstützt aber den VRR darin, den bestehenden Tarif parallel zum E-Tarif beizubehalten.

 

Alternative Antriebsformen

 

Der VRR plädiert im NVP für den Einsatz alternativer Antriebsformen. Die Art der Technik wird offen gelassen und es wird für möglich gehalten, dass unterschiedliche Techniken nebeneinander existieren werden. Der VRR nennt als ein Beispiel für alternative Antriebsformen auch das Oberhausener E-Bus-Projekt. Für die Stadt Oberhausen ist das Bekenntnis zu alternativen Antriebsformen wichtig, da die Unterstützung des VRR bei einer möglichen Ausweitung des E-Bus-Projektes wichtig ist.

 

Barrierefreiheit

 

Der VRR widmet sich dem Thema Barrierefreiheit ausführlich und benennt, was Barrierefreiheit aus Sicht des VRR ist und welche Bereiche im VRR betroffen sind. Der VRR hat Mindestanforderungen in den SPNV-Vergabeverfahren und im Vergabeverfahren zum SPNV-Vertrieb vorgesehen. Der VRR arbeitet zusammen mit der Stadt Dortmund an einem Pilotprojekt, wonach der Betriebsstatus von Aufzugs- und Rolltreppenanlagen in der Fahrgastinformation dargestellt wird. Bei Bahnhöfen in Verantwortung hat der VRR keinen Einfluss, sodass diesbezüglich darauf verwiesen wird, dass die die Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen von Aus- und Umbauten verpflichtend sei.

 

Aus Sicht der Stadt Oberhausen ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit wichtig. In Oberhausen sind über 90% der Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Es ist daher im Interesse der Stadt Oberhausen, dass auch Ziele außerhalb von Oberhausen von Oberhausen aus barrierefrei erreichbar sind.

 

 

Kurzfassung

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr stellt seinen Nahverkehrsplan zurzeit neu auf. Dabei werden zum einen langfristige Entwicklungspotentiale im SPNV-Netz benannt und zum anderen stellt der VRR seine Ansatzpunkte zur Qualitätssteigerung im Nahverkehr vor.

 

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Anlagen

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