Berichtsvorlage - M/16/1795-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Auftrag des Jugendhilfeausschusses (JHA):

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Kinder- und Jugendförderplan (KJFöP) der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2015 bis 2020 beschlossen (Drucksachen-Nr.: B/16/0483-01). Im Rahmen der Vorberatung des JHA in seiner Sitzung am 10.12.2014 wurde zudem der Änderungsantrag eingebracht, die offene Kinder- und Jugendarbeit bis zum 30.06.2016 zu evaluieren (Drucksachen-Nr.: A/16/0539-01). Ziel der Evaluation ist es, die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit bis zum Ende der Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes festzulegen. Im Rahmen der Evaluation soll geprüft werden, ob genügend zeitgemäße Angebote vorhanden sind, die Bedarfe der heutigen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt und die Fördermittel zweckgemäß verwendet werden. Zur Begleitung und gemeinsamen Entwicklung der Ergebnisse des Evaluationsprozesses sollte eine Steuerungsgruppe eingerichtet werden, bestehend aus je einem Trägervertreter/-in, dem Jugendhilfeplaner/-in und dem Jugendamtsleiter. Berücksichtigung bei der Evaluation sollten die pädagogischen Notwendigkeiten, der demografische Wandel sowie die finanziellen Rahmenbedingungen finden. Zudem sollte ein objektiver Kriterienkatalog zur Bewertung und ggf. Neuausrichtung der Maßnahmen entwickelt werden. Die Verwaltung sollte die Träger bei der Erschließung weiterer Fördertöpfe unterstützen sowie die zuständigen Gremien regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren. Dieser Änderungsantrag wurde ebenfalls vom Rat am 15.12.2014 beschlossen.

 

Gründung der Steuerungsgruppe:

Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung ist dem Auftrag des JHA mit der Gründung einer Steuerungsgruppe und darauf folgend der ersten Sitzung der Steuerungsgruppe am 19.03.2015 nachgekommen. Die Leitung der Steuerungsgruppe wurde vom Jugendamtsleiter wahrgenommen. Der Steuerungsgruppe gehörten darüber hinaus der Jugendhilfeplaner für den Bereich der Jugendförderung sowie der Fachbereichsleiter für die städtischen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren über die Geschäftsführungen oder autorisierte Vertreter/-innen repräsentiert. Aufgrund der hohen Anzahl an Einrichtungen der evangelischen Kirchengemeinden wurden diese von zwei Teilnehmern in den Sitzungen der Steuerungsgruppe vertreten. Bei Bedarf konnten fachkundige Berater/-innen hinzugezogen werden. In der ersten Sitzung der Steuerungsgruppe präsentierte Martina Leshwange (Landschaftsverband Rheinland/Fachberatung Jugendförderung) einen Impulsvortrag zum Thema „Qualitätsentwicklung und Evaluation in der Offenen Kinder-und Jugendarbeit“. Im Laufe des Evaluationsprozesses wurde regelmäßig der Landschaftsverband Rheinland (LVR) konsultiert und um Erfahrungswerte auch aus anderen Kommunen gebeten. Die Steuerungsgruppe traf sich im Zeitraum März 2015 bis Juni 2016 zu 11 Arbeitstreffen. Während des Evaluationsprozesses wurde regelmäßig in der Arbeitsgruppe Jugendarbeit, der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfeplanung und im JHA in seinen Sitzungen am 04.02.2015, 13.05.2015, 26.08.2015 und 27.01.2016 über den aktuellen Sachstand berichtet.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse des Evaluationsprozesses:

Die Ergebnisse des Evaluationsprozesses sind in Anlage 1 „Abschlussbericht: Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ der Steuerungsgruppe festgehalten. Die inhaltliche Zusammenarbeit der Steuerungsgruppe war stets konstruktiv und sachlich. Hervorzuheben ist, dass die inhaltlichen Ergebnisse in der Steuerungsgruppe durchgängig einvernehmlich getroffen wurden. Die Träger haben sich auf zahlreiche Erneuerungsprozesse in vielfältiger Hinsicht eingelassen.

 

Dazu gehören:

-          auslaufende Förderungen von Einrichtungen (bei der ev. Kirche) (siehe im Abschlussbericht Gliederungspunkt 8.7 Tabellen und Übersichten)

-          neue verbindliche Vernetzungen zwischen Einrichtungen (siehe im Abschlussbericht Gliederungspunkt 8.7 Tabellen und Übersichten)

-          festgelegte Ziele auf verschiedenen Ebenen (siehe im Abschlussbericht Gliederungspunkt 3. Ziele in der offenen Kinder- und Jugendarbeit)

-          ein neugeordneter Wirksamkeitsdialog mit automatisierten Evaluationsschleifen und jährlichen Wirksamkeitsberichten für den JHA (siehe im Abschlussbericht Gliederungspunkt 4. Wirksamkeitsdialog und Ziele der Einrichtungen)

 

Insbesondere wurden auf Grundlage einer aktuellen Sozialstrukturanalyse für jedes Quartier Kernaussagen für die vorzuhaltenden Angebote entwickelt. Diese Kernaussagen beinhalten eine Spanne im Hinblick auf die Angebotsstruktur – minimal bis maximal (z. B. Öffnungszeiten einer Einrichtung 3 bis 5 Tage in der Woche). In einem ersten Schritt haben die freien Träger mitgeteilt, welche Angebote sie innerhalb der oben genannten Spannen bereit sind, auszuführen. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Oberhausen hat sich die Steuerungsgruppe auf eine Mindestangebotsspanne verständigt. Für die Restlaufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes bis 2020 ergibt sich dadurch ein finanzieller Mehrbedarf von 188.344 EUR. Im Hinblick auf den Umsetzungszeitraum und diesen finanziellen Mehrbedarf ist beabsichtigt nach verwaltungsinterner Abstimmung, eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zu den Haushaltsjahren 2017ff vorzunehmen. Es ist vorgesehen, dass die Ansätze in den bestehenden Finanzpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes für die Haushaltsaufstellung 2017 angepasst werden. Die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtige Erhöhung der Finanzpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes um 1% bleibt weiterhin bestehen. Die Maximalangebotsspanne, die von den Trägern erbracht werden könnte, würde eine Zuschusserhöhung in Höhe von 700.000 EUR / jährlich bedeuten. Nach Beschlussfassung des Haushaltes 2017 beträgt die städtische Förderung für die offene Kinder- und Jugendarbeit rund 2,1 Mio. EUR. Hiervon trägt das Land einen Anteil von 472.180 EUR, der seit 2008 unverändert ist. In der mittelfristigen Finanzplanung ist bei allen Positionen des Haushaltes der Stadt Oberhausen, die den Kinder- und Jugendförderplan betreffen, eine jährliche 1%ige Steigerung eingeplant. Diese Steigerungsrate wird in unterschiedlicher Höhe an die Träger der Einrichtungen weitergegeben. Grundlage für die Verteilung sind Faktoren wie die Gesamtaufwendungen für den Betrieb der Einrichtung, Eigenmittel sowie die beantragte Förderung. Hieraus ergaben sich konstante, steigende sowie sinkende Förderbedarfe für den Betrieb der Einrichtungen. In der Konsequenz wurde eine Verteilung der Förderung auf die einzelnen Einrichtungen bis zum Ende des Geltungszeitraumes bis 2020 entwickelt, die in der Steuerungsgruppe abgestimmt wurde (siehe im Abschlussbericht Gliederungspunkte 5. Stationäre Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 6. Mobile Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit). Über die bis zum Jahr 2020 vorgesehene Förderung ist sichergestellt, dass der vorgesehene Finanzrahmen bei den Haushaltspositionen des Kinder- und Jugendförderplanes eingehalten wird.

 

Die Gründe für die erforderliche Erhöhung des städtischen Förderanteils sind wie folgt. Der Zuzug von Flüchtlingen stellte für die praktische Arbeit in den Einrichtungen eine große Herausforderung in der alltäglichen Arbeit dar und wurde bislang ohne finanziellen Ausgleich als integrierter und additiver Arbeitsschwerpunkt wahrgenommen. Zudem befinden sich die ev. Kirchengemeinden bezogen auf ihre Gebäude- und Personalstruktur in erheblichen Umstrukturierungsprozessen. Damit einher geht unter anderem auch, dass die ev. Kirche bei einigen Einrichtungen nicht mehr die bisherigen hohen Eigenanteile aufbringen kann. Hinzu kommen in Oberhausen wegbrechende Einnahmequellen wie zum Beispiel bei der Kirchensteuer. Grundsätzlich sind die Personal- und Sachkosten bei allen Trägern gestiegen.

 

Deutlich wurde während des Evaluationsprozesses, dass die Träger zum Teil erhebliche Eigenanteile sowie ehrenamtliches Engagement in die offene Kinder- und Jugendarbeit einbringen. Insgesamt brachten die Träger im Jahr 2015 Eigenmittel von 838.192,25 EUR in die Arbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein. Mit einer Berechnungsgrundlage von 10 EUR pro Stunde wurde insgesamt ehrenamtliches Engagement von 1.282.770 EUR oder 128.277 Stunden in den Einrichtungen umgesetzt. Im Jahr 2015 haben die Träger insgesamt 383.712,99 EUR an Drittmitteln akquiriert.

 

Insgesamt hat die Steuerungsgruppe deren Gründung sowie die inhaltliche Arbeit als sinnvoll erachtet. Der Prozess führte zu einer Erhöhung der Transparenz und gemeinsamen inhaltlichen Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der Austausch, die Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit der Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit sind Aspekte, die bei der Erstellung des kommenden Kinder- und Jugendförderplanes 2021 bis 2025 frühzeitig aufgegriffen werden sollen. Dabei sind die strukturellen und inhaltlichen Entwicklungen dieses Evaluationsprozesses eine wichtige Komponente. Die Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges und die bereits jetzt erfolgten Überlegungen bilden die Grundlagen für die langfristige Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Erstellung des kommenden Kinder- und Jugendförderplanes. Hierzu gehören auch die ständige Begleitung der Umsetzung dieses Evaluationsberichtes und die Auseinandersetzung mit dem neuen Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW, der mit Beginn der Legislaturperiode 2017 aufgelegt wird. Verändern sich durch diesen Plan die Fördersätze des Landes innerhalb der Grundförderung nicht, müssen sich die freien Träger und die Stadt Oberhausen bei der Erstellung des kommenden Kinder- und Jugendförderplanes ggf. mit Zusammenlegungen von Aufgabenwahrnehmungen, Konzentrationen der Arbeit oder auslaufenden Förderungen auseinandersetzen. Daher empfiehlt die Steuerungsgruppe diesen weiteren Entwicklungsprozess durch sie weiterhin zu begleiten.

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Anlagen

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