Beschlussvorlage - B/16/1803-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss

  1. nimmt den Antrag des Herrn Udo Sommer zur Kenntnis;

 

  1. beschließt, der Anregung, das Mosaik als Ganzes aufgrund der technischen und finanziellen Unmöglichkeiten abzulehnen, allerdings alle Möglichkeiten zu nutzen, Teile des Mosaiks zu erhalten;

 

  1. beschließt, das Ergebnis der Beschlussfassung dem Herrn Udo Sommer zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

Der Erhalt, die Lagerung, die Restaurierung und Wiederanbringung des Mosaiks ist als eine Maßnahmen im Förderprojekt „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Sterkrade beantragt worden. Die konkreten finanziellen Auswirkungen werden erst Mitte August bezifferbar sein, wenn klar ist, ob und wieviele Teile des Mosaiks ohne erhebliche Schädigung abgenommen werden können.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bedeutung des Mosaiks für Sterkrade und für den konkreten Raum wurden bereits 2015 festgestellt, Deshalb sind im Rahmen des Bund-, Länderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Fördermittel in Höhe von 350.000 € beantragt worden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde von Seiten des Fördergebers Anfang 2016 erteilt. Ziel dieser Maßnahme war, das Mosaik von der Wand abzulösen bzw. abzuschälen, zu restaurieren und als Gesamtwerk an anderer Stelle im Innenstadtbereich von Sterkrade wieder anzubringen.

Hierzu wurde u.a. die Mayer’sche Hofkunstanstalt GmbH aus München aufgefordert, ein Angebot zu erstellen. Nachweislich der Referenzliste gehört diese Firma zu den Top-Adressen, was den Umgang mit Glasmosaik angeht. Nach einer Beprobung hat diese Firma folgende Stellungnahme abgegeben:

„Obwohl nur ein relativ kleines Stück entnommen wurde war es nicht möglich dieses in einem Stück vernünftig zu demontieren. Trotz des 3-4 lagigen Aufbaus ist es uns nicht gelungen eine passable Schwachstelle im Aufbau zu finden die eine problemlose Demontage erlauben würde. Die Lagen sind willkürlich gebrochen, so dass kein klares Muster zu erkennen war.

Dies hat bereits bei der Probefläche, welche aus gleichmäßigem Industriemosaik besteht, zu unkontrollierten Brüchen im Mosaikmaterial geführt. Daraus lässt sich schließen, dass bei einer Entnahme des großteiligen Mosaikes ein nicht zu verantwortender Teil des Originalbestandes zu Bruch gehen würde.

Zusätzlich dazu ist der Originalbestand wohl bereits bis zu 70% beschädigt. Die bereits vorhandenen Risse im Glass würden bei einer Demontage unvermeidlich brechen und müssten somit ersetzt werden. Selbst bei sorgfältigster Materialauswahl würden die erneuerten Flächen sichtbar sein. Speziell bei dieser Menge an bereits gerissenen Gläsern.“

Daher würden wir aus wirtschaftlicher und ästhetischer Sicht betrachtet, von einer Demontage abraten.“

Da das Mosaik – wie bereits dargestellt – jedoch für Sterkrade eine identitätsstiftende Bedeutung hat, schlägt die Stadt vor, folgende Schritte durchzuführen

  1. Das Mosaik ist zu dokumentieren. Diese Aufgabe wird von der UDB koordiniert.
  2. Mit der von der OGM beauftragten Abbruchfirma ist abzustimmen, wie – wenn dies möglich ist – Teile des Mosaiks mit einem Betonschneider herauszulösen sind. Viele der Mosaiksteine weisen bereits Risse auf. Die Mosaikteile sind verhältnismäßig dünn und in einem sehr festen Trägermaterial eingebunden, sodass sie nur im Verbund mit der gesamten Wand demontiert werden können. Es ist bis jetzt geplant, sofern statisch nachweisbar, aus dem Hauptmotiv Stücke in der Größenordnung von 1x1 m herauszuschneiden. Diese Stücke sind mit einem Kran zu sichern und auf einen LKW zu verladen. Die UDB wird in die Aufteilung der Stückelung eingebunden.
  3. Derzeit kann noch nicht gesagt werden, in welchem Zustand sich das Mosaik nach der Abnahme befinden wird. Der weitere Umgang mit dem Mosaik wird sich hieran orientieren müssen. Geplant ist es, einen anderen Standort im zentralen Bereich von Sterkrade zu finden, an dem das Mosaik oder Teile davon angebracht werden können.
  4. Dieses Vorgehen erfolgt in Abstimmung mit dem LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Pullheim.

 

Die Verwaltung wird in diesem Sinne alles für den Erhalt des Mosaiks Mögliche unternehmen.

 

 

 

 

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Anlagen

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