Beschlussvorlage - B/16/1794-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 5 zeitlich befristeten Planstellen im Fachbereich 4-5-20/Wahlen:

 

1 Zeitstelle TVöD Entgeltgruppe 9

4 Zeitstellen TVöD Entgeltgruppe 6

 

und die externe Einstellung der Mitarbeiter/innen im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]287.697 Euro für den Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.10.2017

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Fachbereich 4-5-20/Wahlen sind 3 reguläre Planstellen eingerichtet.

Während der Wahlzeiten sind personelle Verstärkungen notwendig. Daher wurden für jede Wahl regelmäßig Mitarbeiter/innen aus anderen Bereichen in den Fachbereich 4‑5‑20/Wahlen abgeordnet. Gleichzeitig werden studentische Hilfs­kräfte u. Ä. als Honorarkräfte durch den Bereich 4-5/Statistik und Wahlen in verschiedenen Phasen der Wahl in Eigenverantwortung eingestellt.

Der Bedarf an zusätzlichem städtischen Personal für den gesamten Zeitraum der Wahlen umfasst einen/eine Mitarbeiter/in des gehobenen Dienstes und vier Mitarbeiter/innen des mittleren Dienstes bzw. Kaufleute für Büromanagement.

Durch die insgesamt angespannte personelle Situation der Stadtverwaltung Oberhausen wurde es in den letzten Jahren immer schwieriger, geeignetes Personal abzuordnen.

 

Im Jahr 2017 finden zwei Wahlen statt, am 14. Mai die Landtagswahl und im September die Bundestagswahl.

Für die Wahlvorbereitungen wären deshalb Abordnungen bis Oktober 2017 notwendig, um den Bedarf für beide Wahlen abzudecken. Das bedeutet, dass Mitar­beiter/innen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr abgeordnet werden müssten. Damit würde es in den Bereichen, in denen die abgeordneten Mitarbei­ter/innen regulär eingesetzt sind, zu erheblichen Vertretungssituationen kommen. Vor dem Hintergrund, dass in allen Bereichen Vakanzen zu verzeichnen sind, kann die Praxis der Abordnung in dieser Form nicht mehr durchgeführt werden.

Ohne weitere personelle Verstärkung ist jedoch eine regelrechte Durchführung der Wahlen nicht möglich.

 

Daher bleibt nur die Möglichkeit, den Fachbereich Wahlen durch externe Kräfte im Rahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen zu unterstützen.

Um die befristeten Einstellungen zu legitimieren, sind entsprechend im Fachbereich 4‑5‑20/Wahlen 5 Zeitstellen einzurichten und wie folgt auszuweisen:

 

1 Stelle TVöD Entgeltgruppe 9

4 Stellen TVöD Entgeltgruppe 6

 

Die Stellen sollen für die Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.10.2017 eingerichtet werden. Die Besetzung erfolgt nach dem Ratsbeschluss zum nächst möglichen Zeitpunkt.

 

Im Anschluss an die Wahlzeit 2017 findet eine Evaluation statt, ob sich diese Variante der personellen Verstärkung bewährt hat und zukünftig in weiteren Wahljahren angewandt werden kann.

 

Das Beteiligungsverfahren wird parallel eingeleitet.

 

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