Berichtsvorlage - M/16/1752-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

  • den anhängenden Entwurf des Nahverkehrsplans den Nachbarstädten und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur Beteiligung zuzusenden
  • die Maßnahmen der Kategorie I detailliert zu prüfen und mit Kosten zu hinterlegen
  • über die stadtgrenzenübergreifenden Maßnahmenvorschläge mit den Nachbar-kommunen zu verhandeln.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Am 18.05.2015 hat der Rat der Stadt Oberhausen die Verwaltung beauftragt, den Nahver­kehrsplan fortzuschreiben (siehe Drucksache B/16/0801-01). Der Nahverkehrsplan stellt ei­nen Rahmenplan für die Entwicklung des Oberhausener Bus- und Straßenbahnverkehrs in den kommenden 5 Jahren dar und wird von der Stadt Oberhausen als Aufgabenträger er­stellt.

 

Bisheriger Arbeitsablauf:

 

Wie in Drucksache B/16/0801-01 angekündigt, wird die Fortschreibung des Nahverkehrs­plans durch das Aachener Planungsbüro ivv unterstützt. Das Büro hat zu Beginn der Arbeit eine Reihe von Daten zur Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung sowie Daten der STOAG analysiert und daraus Schwachstellen abgeleitet. Im Januar 2016 konnten sich Bürgerinnen und Bürger zum Nahverkehrsangebot äußern. Dazu wurde in allen drei Stadtbezirken jeweils ein Bürgerworkshop abgehalten und zusätzlich wurde die Möglichkeit eröffnet, sich auch per E-Mail zu beteiligen. Der Aufruf zur Beteiligung wurde durch Pressearbeit, durch Plakataktio­nen und die Nutzung der Infomedien der STOAG verbreitet.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind rund 400 Hinweise eingegangen, von denen 187 für den Nahverkehrsplan relevant sind. Die übrigen Hinweise beziehen sich auf konkrete Sach­verhalte, die für den Nahverkehrsplan zu detailliert sind, oder aus anderen Gründen nicht im Oberhausener Nahverkehrsplan behandelt werden können.

 

  • 140 Hinweise werden durch die STOAG weiterverfolgt. Dazu zählt z. B. die Überprüfung der Fahrzeiten.
  • 21 Hinweise werden durch die Stadt Oberhausen geprüft. Darunter sind überwiegend spezielle Hinweise zu einzelnen Haltestellen.
  • 19 Hinweise sind an den VRR weitergeleitet worden. Dies betrifft überwiegend Anregungen zum Schienenpersonennahverkehr.
  • 24 Hinweise sind positive Rückmeldungen. Explizit ist die Linie 143 angesprochen worden, die Oberhausen an Essen Borbeck und die Straßenbahnlinie 105 anbindet, sowie die Linie 128, die die Linie 129 zwischen Mülheim Styrum und Alstaden abgelöst hat und häufiger verkehrt.  
  • 8 Hinweise sind an sonstiger Natur und an die Verantwortlichen weitergeben worden.

 

Aus der Analyse von ivv und der Bürgerbeteiligung hat das Planungsbüro 16 Maßnahmen­vorschläge entwickelt. Diese Vorschläge sind mit der Stadt und der STOAG, mit proBahn, dem Jugendparlament und auf einer Bürgerversammlung für die Gesamtstadt vor­gestellt und diskutiert worden. Zwischenzeitlich haben auch erste Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Nachbarstädten stattgefunden. In einem ersten Gespräch zeigte sich, dass die Verlängerung des SB90 nach Styrum und des SB94 nach Essen-Dellwig nicht von den dortigen Verwaltungen mit­getragen werden.

 

Maßnahmenvorschläge:

 

Die meisten Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf eine bessere Verbindung in die Nachbarstädte oder einen besseren Anschluss auf die Bahnhöfe und den Zugverkehr. Hinzu kommen Maßnahmen, um Bedienungslücken im Liniennetz zu schließen.

 

Als Maßnahmenvorschläge der Kategorie I sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

  • M1: Verlängerung der Linie SB94 zur Linie 105 nach Essen und weiter nach               Essen-Dellwig Bf oder nach Oberhausen-Borbeck
  • M4: Anbindung Alstadens an den S-Bahnhof Mülheim Styrum
  • M6: 15-Minuten-Takt auf der Linie 112
  • M8:10-Minuten-Takt auf der Vestischen Straße durch Verlagerungen von Fahrten               von der Sterkrader Straße
  • M15: NE-Sternfahrten in Sterkrade jeweils zur Minute 00

 

Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden die heutigen Standards der STOAG festge­schrieben. Dazu zählen z. B. dass neu zu beschaffende Fahrzeuge den höchsten Abgas­normen entsprechen oder dass Kundencenter an wichtigen Verknüpfungspunkten betrieben werden müssen. Die Festschreibung der Qualitäten macht vor dem Hintergrund der Betrauung der STOAG ab 2020 transparent deutlich, welche Aktivitäten außerhalb des reinen Fahrbetriebs erwartet werden.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird die Maßnahmen der Kategorie I detaillierter ausarbeiten und anhand der Ausarbeitung mit einer Kostenschätzung hinterlegen. Auf Grundlage dessen werden Ge­spräche mit den Nachbarstädten geführt, die von den Maßnahmen der Kategorie I betroffen sind. Weiterhin werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 ÖPNV-Gesetz NRW be­teiligt.  Eine abschließende Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan ist für die 2. Jahreshälfte 2016 vorgesehen.

 

 

 

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Anlagen

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