Beschlussvorlage - B/16/1788-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Medienentwicklungsplan gemäß Anlage 0.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den im Medienentwicklungsplan beschriebenen Netzausbau zu prüfen, die Kosten zu ermitteln und anschließend eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt zu fertigen.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

Die finanziellen Auswirkungen, die im MEP auf der letzten Seite beschrieben sind, dienen lediglich zur groben Orientierung. Die Zustimmung des Rates zu Beschlusspunkt 1 initiiert nicht eine Erhöhung des IT-Budgets in Höhe von 500.000 Euro p.a.

 

Sofern der Rat der Stadt dem Prüfauftrag unter Beschlusspunkt 2 zustimmt, wird die Stabsstelle Strategisches IT-Management unter Beauftragung einer externen Firma die effektiven Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten des im MEP beschriebenen Netzausbaus und des Aufbaus eines Schulnetzes Oberhausen (SNOB) ermitteln. Im Anschluss daran wird dem Rat der Stadt eine erneute Beschlussvorlage unter Darstellung der Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten vorgelegt. Sofern dann seitens des Rates einer Alternative zugestimmt wird, wäre zur Realisierung eine entsprechende Erhöhung des IT-Budgets erforderlich.

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stabsstelle Strategisches IT-Management wurde beauftragt, einen Medienentwicklungsplan (MEP) für die Oberhausener Schulen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang  wurden schulformbezogene Arbeitskreise eingerichtet und eine IT-Ist-Aufnahme an allen Oberhausener Schulen vollzogen, um die Bedarfe der Schulen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden in der Einleitung des MEP aufgeführt.

 

Der erste Entwurf des MEP wurde allen Schulleitungen und der Schulverwaltung am 11. Februar 2016 vorgestellt. Anschließend hat der Verwaltungsvorstand den Entwurf des MEP in seiner Sitzung am 23.02.2016 zur Kenntnis genommen, woraufhin der Entwurf des MEP allen Schulleitungen sowie der Schulverwaltung zur weiteren Abstimmung gesendet wurde.

 

Nachfolgend sind Abstimmungsgespräche mit allen Schulleitungen bzw. deren Vertretungen und der Schulverwaltung vollzogen worden. Darüber hinaus hat die Stabsstelle Strategisches IT-Management in Bezug auf die Breitbandversorgung der Schulen mit unterschiedlichen Firmen über die Umsetzbarkeit von Richtfunk, Glasfaseranbindung bzw. eines möglichen Hybridsystems (Kombination von Richtfunk und Glasfaser) gesprochen. Zudem haben die Schulleitungen in den Abstimmungsgesprächen noch weitere Fragen gestellt, die einer Klärung bedurften. Hierzu hat sich die Stabsstelle auch mit anderen Kommunen ausgetauscht.

 

Am 3. Juni 2016 wurde der MEP dann noch einmal im Hinblick auf die seitens der Schulleitungen aufgeworfenen Fragen und erbetenen Anpassungen modifiziert und am gleichen Tag allen Schulleitungen zur finalen Abstimmung gesendet. Der hier vorgelegte MEP ist daher mit allen Schulleitungen abgestimmt worden. Wie im MEP beschrieben, werden nach Zustimmung des Rates zum MEP nachfolgend dauerhafte Arbeitskreise eingerichtet, um die Umsetzung gemeinschaftlich zu realisieren.

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