Beschlussvorlage - B/16/1771-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt nach Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschusses vorbehaltlich der schriftlichen Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch den Zuschussgeber oder dem Erhalt des erforderlichen Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf die Beschaffungsabsicht und Ausschreibung eines Stadtteilmanagements Osterfeld als Teilmaßnahme des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK-Maßnahme Nr. 38).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des Integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld“

Drucksache Nr. B/16/0168-01, Ratsbeschluss vom 15.September 2014 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes soziale Stadt sowie Beschluss über das Integrierte Handlungskonzept“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

 

Eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ steht für das Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“ noch aus. Die Aufnahme wird für Mitte 2016 erwartet.

Zur Besetzung des Stadtteilmanagements Osterfeld hat die Verwaltung auf Basis von Tätigkeitsschwerpunkten, Mitarbeiteranzahl und anvisierten Stundenkontingenten eine Kostenschätzung erstellt. Der Kostenschätzung liegt eine personelle Besetzung des Stadtteilmanagements mit drei Personen zu Grunde. Auf dieser Basis hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 579.054,00 EUR beantragt. Davon können maximal  463.243,00 EUR in Form der Anteilsfinanzierung als Fördermittel gewährt werden (maximale Förderquote: 80%). Die restlichen mindestens 115.811,00 EUR sind als kommunaler Eigenanteil aufzubringen. Die Fördermittel können ab dem Zeitpunkt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf über Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung abgerufen werden. Im Programmjahr 2016 ist bei den Bewilligungen damit grundsätzlich eine Mittelstruktur mit kassenwirksamen Mitteln von 2016 bis 2020 möglich.

Die Mittel sind in 2016/2017 vorbehaltlich eines konkreten Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf im Haushalt der Stadt Oberhausen unter folgendem Auftrag und Sachkonto berücksichtigt:

Auftrag 540009020168 (Soziale Stadt Osterfeld)

Sachkonto 531800 (Zuschüsse an übrige Bereiche)

Die Mittelbedarfe für die Folgejahre werden in Abhängigkeit des Zuwendungsbescheides im Rahmen der Anmeldung des Haushaltes 2017 ff. durch den Bereich 5-4/ Städtebauliche Maßnahmen, Wohnungsbauförderung angemeldet.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden. Ein positives Votum des Zuschussgebers über den Grundförderantrag und die damit verbundene Aufnahme des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ steht noch aus. Die Aufnahme wird für Mitte 2016 erwartet.

Die Verwaltung hat zum 01.12.2015 u.a. einen Einzelförderantrag zur Errichtung eines Stadtteilmanagements für den Stadterneuerungsprozess „Soziale Stadt Osterfeld“ zunächst für zwei Jahre bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Für die weitere Verstetigung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Förderanträge stellen, um das Stadtteilmanagement über den gesamten Zeitraum des Stadterneuerungsprojektes (voraussichtlich 7 bis 10 Jahre) vorhalten zu können. Der Zuwendungsbescheid für die Bewilligung der ersten zwei Jahre wird im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2016 erwartet.

Das Stadtteilmanagement ist an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierfür wird ein europaweites Vergabeverfahren nach den Maßgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Tariftreue und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) erforderlich sein.

Das Stadtteilmanagement ist ein zentrales Element der Stadtteilarbeit vor Ort und ist für eine erfolgreiche Etablierung und Verstetigung des Stadterneuerungsprozesses elementar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass dieses Management schnellstmöglich innerhalb des Programmgebiets angesiedelt wird und seine Arbeit aufnehmen kann. Das Stadtteilmanagement wird als „Kümmerer“ verstanden, der das „Integrierte Handlungskonzepts Osterfeld“ in Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren und den Osterfelder Bürgerinnen und Bürgern prozessbegleitend koordiniert, Aufgaben bündelt und die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in enger Abstimmung mit der Verwaltung, der Politik und dem Beirat des Stadterneuerungsprojektes sukzessive, strategisch und vor Ort in einem Stadtteilbüro begleitet. Es betreibt dabei zusätzliche Netzwerkarbeit und bringt die unterschiedlichen Multiplikatoren und Akteure im Stadtteil zusammen.

Räumlich wird das Stadtteilmanagement in einem zentral gelegenen und gut erreichbaren Ladenlokal in der Fußgängerzone der Osterfelder Innenstadt untergebracht werden (Gildenstraße 20). Die Räumlichkeiten stehen ab dem Bewilligungszeitpunkt des Zuschussgebers für eine Nutzung als Stadtteilbüro zur Verfügung.

Die Verwaltung wird nach schriftlicher Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn oder spätestens nach Erhalt des erforderlichen Zuwendungsbescheides ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorbereiten und einleiten. Über die abschließende Auftragsvergabe wird zu gegebener Zeit durch den Finanz- und Personalausschuss und die Bezirksvertretung Osterfeld beschlossen.

 

Kurzfassung:

 

Für den startenden Stadterneuerungsprozess „Soziale Stadt Osterfeld“ soll schnellstmöglich ein mit externem Fachpersonal besetztes Stadtteilmanagement vor Ort installiert werden. Als Teilmaßnahme Nr. 38 des „Integrierten Handlungskonzeptes Soziale Stadt Osterfeld“ hat die Verwaltung für die Finanzierung des Stadtteilmanagements Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ beantragt. Da mit einer Maßnahme gemäß den Städtebauförderrichtlinien vor Erhalt des entsprechenden Bewilligungsbescheides grundsätzlich nicht begonnen werden darf, wird die Verwaltung einen vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Bewilligungsbehörde und dem für die Stadterneuerung zuständigen Ministerium beantragen. Die Verwaltung wird nach schriftlicher Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn oder spätestens nach Erhalt des erforderlichen Zuwendungsbescheides ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorbereiten und einleiten. Über die abschließende Auftragsvergabe wird zu gegebener Zeit durch den Finanz- und Personalausschuss und die Bezirksvertretung Osterfeld beschlossen.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein positives Votum des Zuschussgebers über den Grundförderantrag und die damit verbundene Aufnahme des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ noch aus. Die Aufnahme wird für Mitte 2016 erwartet.

 

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