Beschlussvorlage - B/16/1764-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht eines Freiraumentwicklungskonzeptes im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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20.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt nach Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss die Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht des Freiraum-entwicklungskonzeptes Osterfeld als Teilmaßnahme des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan aufzustellen, die Ausschreibungs-unterlagen, hier das Leistungsverzeichnis einschließlich aller allgemeinen und besonderen Vertragsunterlagen sowie technischen Vorbemerkungen zusammenzustellen und die Beschaffungsabsicht auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr zu veröffentlichen und zu betreuen. Nach der Submission sind die eingegangenen Angebote zu prüfen und zu werten sowie ein Preisspiegel aufzustellen. Abschließend ist die Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vorzubereiten, der Vergabevorschlag wird in einer entsprechenden Vorlage der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Der Gesamtbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro steht bei Auftrag 540009020168 / Bezeichnung „Sozial-Stadt Osterfeld“ sowie beim Sachkonto 531800 / Bezeichnung „Zuschüsse an übrige Bereiche“ im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
- Drucksache Nr. B/16/0168-01, Ratsbeschluss vom 15.09.2014 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes soziale Stadt sowie Beschluss über das integrierte Handlungskonzept“
- Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16.11.2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[ X ], siehe Begründung
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Hinweis: Sitzungsfolge gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Anlage 3 zur Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015 (Bezirksvertretungsrichtlinie) in Verbindung mit Anlage 2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 23.03.2015.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15.09.2014 und am 16.11.2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.
Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum erste Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden.
Als weitere vorbereitende Untersuchungen für das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Oberhausen aus Restmitteln des Stadterneuerungsprogramms 2015 bereits Gelder für die Bearbeitung von drei Teilmaßnahmen des IHK Osterfeld mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/056/15 vom 09.12.2015 bewilligt (Förderquote: 80%). Hierbei handelt es sich um folgende drei fachplanerischen Einzelmaßnahmen:
- Nahmobilitätskonzept inkl. Beleuchtungskonzept Osterfeld
(Teilmaßnahme Nr. 21 des IHK)
- Freiraumentwicklungskonzept Osterfeld
(Teilmaßnahme Nr. 26 des IHK
- Aktionsplan Wohnen
(Teilmaßnahme Nr. 31 des IHK)
Für die Erstellung des Freiraumentwicklungskonzepts stehen nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung 100.000,00 Euro zur Verfügung. Davon sind 80.000,00 Euro in Form der Anteilsfinanzierung als Fördermittel gewährt (Förderquote: 80%) und 20.000,00 Euro als kommunaler Eigenanteil aufzubringen. Die Fördermittel können in den Jahren 2016 bis 2019 beim Zuschussgeber quotiert abgerufen werden. Vor dem ersten Mittelabruf sind das der Beauftragung zugrunde liegende, konkrete Leistungsbild und die vereinbarten Ausgaben gegenüber dem Zuschussgeber nachzuweisen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro steht bei Auftrag 540009020168 / Bezeichnung „Sozial-Stadt Osterfeld“ sowie beim Sachkonto 531800 / Bezeichnung „Zuschüsse an übrige Bereiche“ im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.
In der weiteren Bearbeitung des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ soll nun die Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb an ein externes Fachplanungsbüro vergeben werden. Die zu vergebende Leistung umfasst neben der qualifizierten fachlichen Bearbeitung auch einen intensiven Bürgerbeteiligungsprozess durch den Auftragnehmer. Die Verwaltung hat hierzu entsprechende Wertungskriterien für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb erarbeitet. Nach Prüfung und Wertung werden maximal fünf der geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert und erhalten über das Portal Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Durch das Freiraumentwicklungskonzept soll in einem partizipativen Ansatz eine umsetzungsorientierte Konzeption für ein nachhaltiges, ökologisch und mikroklimatisch leistungsfähiges, den Ansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechendes und optimal vernetztes Grün- und Freiraumsystem innerhalb des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ entwickelt werden. Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen dabei neben der Vernetzung aller Grün- und Freiräume untereinander sowie mit den angrenzenden Wohnsiedlungsbereichen und dem Außenbereich auch in der nutzungsspezifischen, ökologischen und klimaangepassten Qualifizierung dieser Bereiche. Insgesamt ist eine städtebauliche und landschaftsarchitektonische Aufwertung und Qualifizierung anzustreben und diese planerisch-konzeptionell vorzudenken. Den beiden großen Stadtparks mit zusätzlich regionaler Bedeutung – „Garten Osterfeld“ und „Revierpark Vonderort“ – kommt eine hervorgehobene Bedeutung zu.
Das auszuschreibende Leistungsprofil umfasst für das Freiraumentwicklungskonzept folgende Punkte:
- Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse aller Freiflächen im Untersuchungsraum insbesondere unter städtebaulichen Kriterien zur Vernetzung, städtebaulichen Kriterien zur Qualifizierung, klimarelevanten Kriterien und ökologischen Kriterien
- Entwicklung eines Freiraumentwicklungskonzeptes mit den Bausteinen
- Leitbild
- Entwicklungsziele und Handlungsfelder
- Maßnahmenkonzept einschließlich Kostenschätzung und Umsetzungszeitplan
- Konkretisierende Vorentwurfsplanungen für Teilbereiche des Untersuchungsraums
- Einbindung und begleitende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Beirat sowie laufende Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Oberhausen.
Die Verwaltung wird nach Freigabe durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung der Bezirksvertretung den Vergabevorschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter in einer entsprechenden Beschlussvorlage vorlegen.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 17.11.1997 beschlossen, dass für alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Projektes „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf (jetzt: Soziale Stadt)“ behandelt werden, grundsätzlich die Bezirksvertretung des jeweiligen Stadtteils das beschlussfassende Gremium ist. Dieser Beschluss ist auch ortsrechtlich gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Anlage 3 zur Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015 (Bezirksvertretungsrichtlinie) in Verbindung mit Anlage 2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 23.03.2015 manifestiert.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ beinhaltet 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Zusätzlich wurden Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Als weitere vorbereitende Untersuchungen für das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Oberhausen aus Restmitteln des Stadterneuerungsprogramms 2015 bereits Gelder für die Bearbeitung des Freiraumentwicklungskonzeptes Osterfeld zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen für die Erstellung nach dem Zuwendungsbescheid 100.000,00 Euro zur Verfügung. Der erforderliche Eigenanteil (20 %) wird im städtischen Haushalt veranschlagt. In der weiteren Bearbeitung des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ soll nun die Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb an ein externes Fachplanungsbüro vergeben werden. Die zu vergebende Leistung umfasst neben der qualifizierten fachlichen Bearbeitung auch einen intensiven Bürgerbeteiligungsprozess durch den Auftragnehmer.
Durch das Freiraumentwicklungskonzept soll in einem partizipativen Ansatz eine umsetzungsorientierte Konzeption für ein nachhaltiges, ökologisch und mikroklimatisch leistungsfähiges, den Ansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechendes und optimal vernetztes Grün- und Freiraumsystem innerhalb des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ entwickelt werden. Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen dabei neben der Vernetzung aller Grün- und Freiräume untereinander sowie mit den angrenzenden Wohnsiedlungsbereichen und dem Außenbereich auch in der nutzungsspezifischen, ökologischen und klimaangepassten Qualifizierung dieser Bereiche. Insgesamt ist eine städtebauliche und landschaftsarchitektonische Aufwertung und Qualifizierung anzustreben und diese planerisch-konzeptionell vorzudenken. Den beiden großen Stadtparks mit zusätzlich regionaler Bedeutung – „Garten Osterfeld“ und „Revierpark Vonderort“ – kommt eine hervorgehobene Bedeutung zu.
Das auszuschreibende Leistungsprofil umfasst für das Freiraumentwicklungskonzept eine Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse aller Freiflächen im Untersuchungsraum insbesondere unter städtebaulichen Kriterien zur Vernetzung, städtebaulichen Kriterien zur Qualifizierung, klimarelevanten Kriterien und ökologischen Kriterien. Das zu entwickelnde Freiraumentwicklungskonzeptes soll aus den Bausteinen Leitbild, Entwicklungsziele und Handlungsfelder, Maßnahmenkonzept einschließlich Kostenschätzung und Umsetzungszeitplan und Konkretisierende Vorentwurfsplanungen für Teilbereiche des Untersuchungsraums. Die Einbindung und die begleitende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Beirat sowie laufende Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Oberhausen sind ebenfalls Bestandteil.
