Beschlussvorlage - B/16/1721-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2015
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Frau Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i. V .m. § 101 GO.
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 (siehe 5.5.2.1 / 6.7.2.1) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 (siehe 5.5.2.2 / 6.7.2.2) zu.
Sachverhalt
Begründung
Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gem. den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:
Ergebnisrechnung zum 31.12.2015
Der Jahresabschluss 2015 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag, der mit 33.989 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Fehlbedarf (= 26.802 TEUR) um 7.186 TEUR höher ausfällt.
Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2015 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Ergebnisrechnung | PLAN 2015 (in TEUR) | IST 2015 (in TEUR) | Abweichung PLAN 2015 IST 2015 |
Ordentliche Erträge | 708.726 | 714.320 | + 5.594 |
Ordentliche Aufwendungen | 691.419 | 713.741 | + 22.323 |
Ordentliches Ergebnis | 17.308 | 579 | - 16.729 |
Finanzergebnis | - 44.110 | - 34.567 | + 9.543 |
Jahresergebnis | - 26.802 | - 33.989 | - 7.186 |
(Rundungsdifferenzen)
Finanzrechnung zum 31.12.2015
Der Jahresabschluss 2015 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 14.734 TEUR, der gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 13.239 TEUR) um 1.495 TEUR höher ausgewiesen wird.
Finanzrechnung | PLAN 2015 (in TEUR) | IST 2015 (in TEUR) | Abweichung PLAN 2015 IST 2015 |
Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 684.551 | 684.071 | - 480 |
Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 682.030 | 679.800 | - 2.230 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 2.521 | 4.271 | + 1.751 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 19.203 | 21.417 | + 2.213 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.963 | 40.422 | + 5.459 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | - 15.760 | - 19.005 | - 3.245 |
Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag | - 13.239 | - 14.734 | - 1.495 |
(Rundungsdifferenzen)
Bilanz zum 31.12.2015: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Aktiva | Mio EUR |
| Passiva | Mio EUR |
1. Anlagevermögen | 1.695 |
| 1. Eigenkapital | 0 |
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1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 |
| 1.1 Allgemeine Rücklage | 0 |
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1.2 Sachanlagen | 1.478 |
| 1.2 Ausgleichsrücklage | 0 |
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1.3 Finanzanlagen | 217 |
| 2. Sonderposten | 431 |
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2. Umlaufvermögen | 50 |
| 2.1 für Zuwendungen | 365 |
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2.1 Vorräte | 9 |
| 2.2 für Beiträge | 62 |
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2.2 Forderungen und sonstige | 32 |
| 2.3 für Gebührenausgleich | 4 |
Vermögensgegenstände |
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| 2.4 für sonstige | 0 |
2.4 Liquide Mittel | 9 |
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3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 20 |
| 3. Rückstellungen | 462 |
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4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag | 1.075 |
| 3.1 Pensionsrückstellungen | 403 |
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Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz | 281 |
| 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten | 1 |
Jahresfehlbetrag 2008 | 122 |
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Jahresfehlbetrag 2009 | 128 |
| 3.3 Instandhaltungsrückstellungen | 4 |
Jahresfehlbetrag 2010 | 156 |
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Jahresfehlbetrag 2011 | 68 |
| 3.4 Sonstige Rückstellungen | 54 |
Jahresfehlbetrag 2012 | 52 |
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Jahresfehlbetrag 2013 | 73 |
| 4. Verbindlichkeiten | 1.926 |
Verrechnungen 2013 (§ 43 (3) GemHVO) | 84 |
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Jahresfehlbetrag 2014 | 62 |
| 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten | 298 |
Verrechnungen 2014 (§ 43 (3) GemHVO) | 16 |
| für Investitionen |
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Jahresfehlbetrag 2015 | 34 |
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Verrechnungen 2015 (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus Vj. | -1 |
| 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten | 1.582 |
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| zur Liquiditätssicherung |
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| 4.5 Verbindlichkeiten aus | 17 |
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| Lieferungen und Leistungen |
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| 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 5 |
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| 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten | 18 |
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| 4.8 Erhaltene Anzahlungen | 6 |
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| 5. Passive Rechnungsabgrenzung | 21 |
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| 2.840 |
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| 2.840 |
(aggregierte Bilanz 2015)
Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.075 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 37,87 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.5.1/6.7.1).
Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“
Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2015 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.
Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d. h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.
Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit
- der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
(siehe 5.5.2.1/6.7.2.1),
- der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.5.2.1/6.7.2.1) und
- der Rat bei der Feststellung (siehe 5.5.2.2/6.7.2.2),
den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:
- die Rechnungsabgrenzungen
- die Wertberichtigungen
- die Bildung und Auflösung von Rückstellungen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.1/6.7.2.1 dargestellten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.2/6.7.2.2 dargestellten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
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