Beschlussvorlage - B/16/1711-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 200.000 € im NKF Haushalt beim Sachkonto 544160 – Beiträge für Gebäude- und Inventarversicherungen zu.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Aufgrund einer Neuausrichtung am Versicherungsmarkt hat die Generali-Versicherung den ursprünglichen Gebäude- und Inventar - Rahmenvertrag am 28.09.2015 fristgerecht zum 01.01.2016 gekündigt. Infolge dessen ist der Gebäude- und Inventarversicherungsschutz für die Stadt Oberhausen und deren mitversicherte Eigenbetriebe und Gesellschaften grundsätzlich europaweit zu vergeben. Die Durchführung einer europaweiten Vergabe bis zum Ablauf des Rahmenvertrages war zeitlich bedingt nicht möglich. Zur Vermeidung einer Gefährdung erheblicher Sachwerte war daher für eine Übergangszeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016, bis zum Abschluss einer europaweiten Vergabe, eine Interimslösung erforderlich. Im Rahmen seiner Sitzung vom 14.12.2015 (Drucksache Nr. B/16/1273-01) hat der Rat der Stadt zugestimmt, das Angebot des Assekuranzmaklers Büchner & Barella vom 11.11.2015 in Verbindung mit der AXA Versicherung als Interimslösung anzunehmen. Die Vertragsgrundlage für diese Interimslösung sollte grundsätzlich den Inhalten des vorangegangenen Rahmenvertrages mit der Generali-Versicherung entsprechen.

 

Bereits im Vorfeld der Interimslösung war jedoch von Büchner & Barella darauf hingewiesen worden, dass die AXA-Versicherung als der einzige für eine Interimslösung zur Verfügung stehende Versicherer bzgl. der Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte, entsprechend der allgemeinen Marktsituation von einer erhöhten Risikolage ausgeht und in Folge dessen für diese Objekte, abweichend vom sonstigen Rahmenvertrag gesonderte Konditionen zugrunde legen wird.

 

Die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vertretene Auffassung, dass bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudes in eine Sammelunterkunft für Flüchtlinge eine erhebliche Gefahrerhöhung zu sehen ist, teilen zwischenzeitlich fast alle am deutschen Markt agierenden Versicherungsgesellschaften.

 

Dies führt dazu, dass die Versicherer in Abhängigkeit von der jeweiligen Risikoanalyse zu einem Objekt in Verbindung mit einer evtl. Gefahrerhöhung eine neue Beitragsbemessung vornehmen. Die Prämiensätze für solche Risiken sind ganz erheblich gestiegen und liegen auf dem Versicherungsmarkt derzeit in einer Spanne von 3‰ bis 8‰.

 

Nach Prüfung von ersten Risikofragebögen im Rahmen der Risikoanalyse durch die AXA-Versicherung, welche zu den einzelnen Flüchtlingsunterkünften seitens der Stadt Oberhausen i.V.m. der OGM GmbH ausgefüllt wurden, hat Büchner & Barella am 28.12.2016 die vorläufige Deckung für die Übergangsheime / Flüchtlingsunterkünfte bestätigt und mitgeteilt, dass lt. AXA-Versicherung für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte für das Feuer-Risiko (Gebäude und Inventar) ein Beitragssatz von 5,3 ‰ bei einem Selbstbehalt von 25.000,00 € je Schaden gilt und für die Risiken Glas, EC-1 (politische Gefahren) und Mietverlust (unabhängig vom Schadenereignis) kein Versicherungsschutz besteht. Alle übrigen Gefahren (Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl etc.) sind bei den Flüchtlingsunterkünften entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Rahmenvertrages weiterhin uneingeschränkt mitversichert.

 

Am 15.04.2016 hat Büchner & Barella, nachdem von der AXA-Versicherung zwischenzeitlich alle Risikofragebögen geprüft worden waren, die unbefristete Deckung für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte zu den o.g. Bedingungen und Konditionen bestätigt. Diese gilt bis zur Beendigung der Nutzung der Objekte als Übergangswohnheim / Flüchtlingsunterkunft, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Vertrages.

 

Eine Nutzungsänderung ist dem Versicherer anzuzeigen und führt dazu, dass das jeweilige Objekt in den „normalen“ Gebäudebestand umgruppiert wird und ab dann wieder der uneingeschränkte Deckungsschutz des Rahmenvertrages für alle Risiken besteht. Eine ggf. daraus resultierende Rückverrechnung von Beiträgen bzw. Beitragserstattung bzgl. der Objekte erfolgt im Rahmen der lfd. unterjährigen Beitragsabrechnungen zu den Flüchtlingsunterkünften.

 

Mit Übersendung des Versicherungsscheins für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte hat Büchner & Barella am 18.04.2016 die entsprechende Jahresbeitragsrechnung 2016 für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte ebenfalls übersandt. Danach ergibt sich für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 ein Jahresbeitrag in Höhe insgesamt 354.149,62 €. Der v.g Beitrag basiert auf dem lfd. Bestandsverzeichnis der Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte – Stand: 08.04.2016 – mit den darin enthaltenen 16 Objekten sowie den bekannten Gebäude- und Inventarversicherungssummen. Wie mit Büchner & Barella vereinbart, ist der Beitrag halbjährlich zu zahlen, so dass für das 1.Halbjahr 2016 (Abrechnungszeitraum: 01.01.2016 bis 30.06.2016) ein Beitrag in Höhe von 177.074,81 € zu entrichten war und bereits zur Anweisung gebracht worden ist.

 

Bei den Beiträgen zu den Gebäude- und Inventarversicherungen für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte ist aufgrund der gegenwärtigen Risikoeinschätzung durch die AXA-Versicherung eine erhebliche Erhöhung des entsprechenden Beitragsvolumens zu verzeichnen.

 

Diese Entwicklung war im Rahmen der Mittelanmeldungen in 2015 für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht absehbar bzw. erkennbar und konnte somit bei den Planungen des Ansatzes zum Sachkonto 544160 (Deckungsring) für die Beitragszahlungen noch nicht berücksichtigt werden. Der Gesamtansatz für 2016 beträgt 1.822.200,00 €.

 

Aufgrund des zuletzt angewiesenen Beitrages für die Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte zum 1.Halbjahr 2016 in Höhe von 177.074,81 € stehen auf dem Sachkonto 544160 noch Restmittel in Höhe von rd. 86.400,00 € zur Verfügung.

 

Damit die bereits vorliegenden und insbesondere die noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eingehenden Beitragsrechnungen (u.a. Abrechnung der Übergangswohnheime / Flüchtlingsunterkünfte 2. Halbjahr 2016 – Abrechnungszeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von voraussichtlich 177.074,81 €, Elektronikversicherungen, lfd. Einzelversicherungen etc.) der Versicherer weiterhin bezahlt werden können, ist voraussichtlich ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von rd. 200.000,00 € erforderlich.

 

Deckungsvorschlag

 

Als Deckung für den Gesamtbedarf in Höhe von 200.000 € werden vorgeschlagen:

 

  •                   nicht benötigte Mittel in Höhe von 200.000,00 € bei dem Sachkonto 544155 – KSA-

Umlagen - Haftpflicht u.a. (Deckungsring: D00000005)

 

 

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