Beschlussvorlage - B/16/1742-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt nach Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss die Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht des Nahmobilitätskon-zeptes inkl. Beleuchtungskonzept Osterfeld als Teilmaßnahme des Stadterneuerungs-prozesses „Soziale Stadt Osterfeld“.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan aufzustellen, die Ausschreibungsunter-lagen, hier das Leistungsverzeichnis einschließlich aller allgemeinen und besonderen Vertragsunterlagen sowie technischen Vorbemerkungen zusammenzustellen und die Beschaffungsabsicht auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr zu veröffentlichen und zu betreuen. Nach der Submission sind die eingegangenen Angebote zu prüfen, zu werten und die Ergebnisse in einer Bewertungsmatrix darzustellen. Abschließend ist die Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vorzubereiten, der Vergabevor-schlag wird in einer entsprechenden Vorlage der Bezirksvertretung zur Beschluss-fassung vorgelegt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld“

 

-Drucksache Nr. B/16/0168-01, Ratsbeschluss vom 15.September 2014 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes soziale Stadt sowie Beschluss über das integrierte Handlungskonzept“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]    siehe Begründung

 

b) Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15.09.2014 und am 16.11.2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ als Gesamt-maßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

 

Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programm-gebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksre-gierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum erste Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Im Rahmen des Städtebauförderungs-programms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden.

 

Als weitere vorbereitende Untersuchungen für das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Oberhausen aus Restmitteln des Stadterneuerungsprogramms 2015 bereits Gelder für die Bearbeitung von drei Teilmaßnahmen des IHK Osterfeld mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/056/15 vom 09.12.2015 bewilligt (Förderquote: 80%). Hierbei handelt es sich um folgende drei fachplanerische Einzelmaßnahmen:

 

-          Nahmobilitätskonzept inkl. Beleuchtungskonzept Osterfeld
(Teilmaßnahme Nr. 21 des IHK)

-          Freiraumentwicklungskonzept Osterfeld
(Teilmaßnahme Nr. 26 des IHK)

-          Aktionsplan Wohnen
(Teilmaßnahme Nr. 31 des IHK)

 

Für die Erstellung des Nahmobilitätskonzeptes inkl. Beleuchtungskonzept stehen nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung 80.000,00 EUR zur Verfügung. Davon sind 64.000,00 EUR in Form der Anteilsfinanzierung als Fördermittel gewährt (Förderquote: 80%) und 16.000,00 EUR als kommunaler Eigenanteil aufzubringen. Die Fördermittel können in den Jahren 2016 bis 2019 beim Zuschussgeber quotiert abgerufen werden. Vor dem ersten Mittelabruf sind das der Beauftragung zugrunde liegende, konkrete Leistungsbild und die vereinbarten Ausgaben gegenüber dem Zuschussgeber nachzuweisen. Die erforderlichen Mittel sind im städtischen Haushalt 2016 veranschlagt und zwar beim Auftrag 540009020168 – Soziale Stadt Osterfeld, Sachkonto 543132 – sonstige Geschäftsaufwendungen.

 

In der weiteren Bearbeitung des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ soll nun die Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes inkl. Beleuchtungskonzept im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb an ein externes Fachplanungsbüro vergeben werden. Die zu vergebende Leistung umfasst neben der qualifizierten fachlichen Bearbeitung auch einen intensiven Bürgerbeteiligungsprozess durch den Auftragnehmer. Die Verwaltung hat hierzu entsprechende Wertungskriterien für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb erarbeitet. Nach Prüfung und Wertung werden maximal fünf der geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe im Rahmen einer beschränkten Aus-schreibung aufgefordert und erhalten über das Portal Zugang zu den Vergabeunterlagen. Die eingehenden Angebote werden verwaltungsseitig geprüft und anhand einer Bewertungs-matrix in einen Vergabevorschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot überführt.

 

Durch das Nahmobilitätskonzept inkl. Beleuchtungskonzept Osterfeld soll vor diesem Hintergrund in einem partizipativen Ansatz eine Grundlagenplanung für das Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ entwickelt werden, durch die die Erreichbarkeiten innerhalb des Untersuchungsraums, die Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität innerhalb des Gebietes, sowie die Verbindung zu den übrigen Stadtteilen und auch zu den Nachbarstädten verbessert werden. Das Programmgebiet weist unter dem Aspekt der Mobilität viele Zäsuren insbesondere für den Fuß- und Radverkehr auf. Die Stadteingänge in Richtung des Oster-felder Stadtteilzentrums sind geprägt durch Brücken- und Tunnelbauwerke, die neben verkehrstechnischen Engpässen auch Angsträume und Barrieren darstellen. Innerhalb der Wohngebiete des Programmgebietes existieren durchweg geschwindigkeitsreduzierte Bereiche, dennoch fehlt es an vielen Stellen an Verknüpfungs- und Übergangspunkten zwischen den einzelnen Wohnquartieren. Die Anbindung an angrenzende Stadtteile ist weitestgehend vorhanden. Ein großes Optimierungspotenzial in diesem Zusammenhang sind allerdings die abseits von den Straßen vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindungen z.B. auch über alte Bahntrassen und Industriewege, die stärker vernetzt und ausgebaut werden sollen.

 

Ziel des Nahmobilitätskonzeptes inkl. Beleuchtungskonzept Osterfeld ist es vor diesem Hintergrund, die Erreichbarkeit im Programmgebiet, die Aufenthalts-, Wohn- und Lebens-qualität und die Verbindungen zu den übrigen Stadtteilen sowie Nachbarstädten unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten zu verbessern. Dabei sollen neben den Themen „Aufwertung der Stadteingänge“ und „Beleuchtung“ auch klimaschutzrelevanten Aspekten sowie den Themenfeldern „Gesundheitsförderung“ und „Reduzierung von Barrieren“ beson­dere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zur Erhöhung der Lebensqualität und Schonung der Umwelt wird eine Verlagerung von Fahrten mit dem MIV auf den Umweltverbund sowie eine Aufwertung des Straßenraumes und der Fuß- und Radwegeverbindungen u. a. durch ein Beleuchtungskonzept angestrebt. Die veränderten Bedürfnisse und Anforderungen an die Mobilität, wie innovative Verkehrssysteme (Car-Sharing, Elektromobilität) und der Wandel des Mobilitätsverhaltens, müssen hierbei berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung wird nach Freigabe durch den Bereich 0-2 Rechnungsprüfung der Bezirks-vertretung den Vergabevorschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter in einer entsprech-enden Beschlussvorlage vorlegen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 17.11.1997 beschlossen, dass für alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Projektes „Stadtteile mit besonderem Er-neuerungsbedarf (jetzt: Soziale Stadt)“ behandelt werden, grundsätzlich die Bezirksvertre­tung des jeweiligen Stadtteils das beschlussfassende Gremium ist. Dieser Beschluss ist auch ortsrechtlich gem. § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Anlage 3 zur Hauptsatzung der Stadt Oberhau­sen v. 01.07.2015 (Bezirksvertretungsrichtlinie) i.V.m. Anlage 2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen v. 23.03.2015 manifestiert.

 

 

 

 

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