Beschlussvorlage - B/16/1642-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt die im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bildungsplans 2016 – 2020 zur Kenntnis.


 

  1. Der Rat der Stadt beschließt

 

Alternative 1:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bildungsplan 2016 – 2020 mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen und Prüfaufträgen 1 – 24 dieser Vorlage.

 

Beschlussvorschlag 1

Dauerhafte Stärkung der Grundschulen im Oberhausener Osten (Prognosebereich 2) durch die auslaufende Auflösung der Havensteinschule zum 01.08.2017. Eine Schülerbeförderung ist einzurichten.

 

Beschlussvorschlag 2

Rückführung der Brüder-Grimm-Schule (Prognosebereich 3) auf den Hauptstandort durch Verlagerung und Ausbau der KTE Stadtmitte an den auslaufenden Standort der St. Martin-Schule

 

Beschlussvorschlag 3

Bildung eines zukunftsfähigen dreizügigen Standortes an der Landwehrschule (Prognosebereich 4) mit der entsprechenden räumlichen Ausstattung unter Berücksichtigung von Offenem Ganztag, IVK-Klassen und Inklusion durch die sukzessive Nutzung freiwerdender Räumlichkeiten der am gleichen Standort befindlichen und mutmaßlich auslaufenden Förderschule an der Hagedornstraße, Zweigstelle Rechenacker

 

Beschlussvorschlag 4

Beibehaltung des Standortes zum Ravenhorst der Hirschkampschule (Prognosebereich 6) und Beobachtung der weiteren Schülerzahlentwicklung der Schule.

 

Beschlussvorschlag 5

Bildung eines zukunftsfähigen vier- bis fünfzügigen Standortes in Schmachtendorf (Prognosebereich 6 und 7) durch die Beibehaltung der katholischen Dunkelschlagschule bei gleichzeitiger Auflösung der Grundschule Schmachtendorf  zum 01.08.2017 und auslaufender Auflösung der Kastellschule ab dem 01.08.2017

 

Beschlussvorschlag 6

Bildung von zwei zukunftsfähigen Standorten an der Grundschule Buschhausen, Zweig Friesenstraße (Prognosebereich 8) und der Schwarze-Heide-Schule (Prognosebereich 9) durch Auflösung der Grundschule Buschhausen, Zweig Lindnerstraße und auslaufende Auflösung der Königschule.

 

Beschlussvorschlag 7

Erhalt sowohl der Alsfeldschule als auch der Melanchthonschule (Prognosebereich 10) und regelmäßige Beobachtung der Anmeldesituation an beiden Schulen.

 

Beschlussvorschlag 8

Bildung eines dauerhaft stabilen Standortes an der Erich-Kästner-Schule (Prognosebereich 13) durch auslaufende Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule ab dem 01.08.2017

 

Beschlussvorschlag 9

Verlagerung und Zusammenlegung der Kath. Ruhrschule und der Kath. Luisenschule (Prognosebereich 14) in die Räumlichkeiten der auslaufenden Hauptschule Alstaden zum 01.08.2019.

 

Beschlussvorschlag 10

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Ertüchtigung der dauerhaft geplanten Standorte, beginnend mit denen, die aufgrund von schulorganisatorischen Maßnahmen ausgebaut werden sollen. Grundlage hierfür sind die in Abstimmung mit den betroffenen Schulen festzulegenden räumlichen und qualitativen Anforderungen an den Ganztag, IVK-Klassen, Inklusion sowie an die Sachausstattung.

 

Beschlussvorschlag 11

Bei der zukünftigen Bildung von Eingangsklassen im Zuge der Kommunalen Klassenrichtzahl beachtet die Verwaltung zur Umsetzung des Prinzips „Ungleiches ungleich behandeln“ in Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten differenzierte Klassengrößen nach Standorttyp.

 

Beschlussvorschlag 12

Die Verwaltung trägt – in Abstimmung mit den Schulaufsichten und der Regionalkonferenz – dafür Sorge, dass die Inklusionsaufgaben gerecht auf alle Schulen und Schulformen verteilt werden.

 

Beschlussvorschlag 13

Die Verwaltung strebt eine zügige Entwicklung und Folgenutzung auslaufender Schulstandorte nach entsprechender Beschlusslage an.

 

Beschlussvorschlag 14

Im Stadtteil Osterfeld werden weder eine Sekundarschule noch eine weitere vierzügige Gesamtschule eingerichtet.

Die Verwaltung ermittelt die baulichen Möglichkeiten sowie die Kosten für den Ausbau der Gesamtschule Weierheide auf sechs Züge und prüft die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Vorhabens durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Beschlussvorschlag 15

Die Verwaltung prüft, in Zusammenarbeit mit den Oberhausener Berufskollegs und der Oberen Schulaufsicht die Einrichtung eines beruflichen Gymnasiums.

 

Beschlussvorschlag 16

Die Verwaltung begleitet den Umgestaltungsprozess in der Grundschullandschaft und entwickelt hierzu gemäß Verwaltungsvorschlag 10 ein Umsetzungskonzept.

 

Beschlussvorschlag 17

Die Verwaltung führt – in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen, die noch keinen Ganztag anbieten - regelmäßige Elternumfragen zum Bedarf von Ganztagsschulen durch.

 

Beschlussvorschlag 18

Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit den Realschulen Ganztagslösungen (siehe Beschlussvorschlag 17).

 

Beschlussvorschlag 19

Die Gesamtschuldependancen bleiben erhalten.

 

Beschlussvorschlag 20

Die Verwaltung erarbeitet Konzepte und Finanzierungspläne zur sukzessiven Modernisierung der Ausstattung, insbesondere hinsichtlich neuer Medien, Fachräume und Differenzierungsmöglichkeiten.

 

Beschlussvorschlag 21(a)

Die Verwaltung begleitet den Dialog zum Übergangsverhalten in die Sekundarstufe I zwischen den Grundschulen, den weiterführenden Schulen und den Schulaufsichten mit dem Ziel der gemeinsamen Konzeptentwicklung.

 

Beschlussvorschlag 21(b)

Die Verwaltung bietet ihre Teilnahme an Koordinierungsgesprächen der Schulen und Oberen Schulaufsichten hinsichtlich des Zuganges von Seiteneinsteigern in die Sekundarstufe II an.

 

Beschlussvorschlag 22

Die im Rahmen dieses Bildungsplans entstandenen Gebäudeprofile werden weitergeführt und gepflegt.

 

Beschlussvorschlag 23

Die Verwaltung setzt das Instrument Eltern- und Schülerbefragungen auch zukünftig zur Gewinnung von Erkenntnissen ein.

 

Beschlussvorschlag 24

Die Verwaltung implementiert, eine regelmäßige Bildungsberichterstattung.

 

 

Die sich aus den o. g. Beschlussvorschlägen ergebenden konkreten finanziellen Konsequenzen und Finanzierungspläne werden nach Vorliegen der Ergebnisse der Politik im Rahmen von Einzelvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis: Die Einrichtung eines Teilstandortes der Brüder-Grimm-Schule in den Räumlichkeiten der ehemaligen St. Martin Schule wird in einer eigenen Beschlussvorlage geregelt.

 

 

Alternative 2:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bildungsplan 2016 – 2020,  lehnt aber die dort genannten Schließungen der Havensteinschule (vgl. Beschlussvorschlag 1), der Grundschule Schmachtendorf und der Kastellschule (vgl. Beschlussvorschlag 5), der Königschule (vgl. Beschlussvorschlag 6), der Luisenschule (vgl. Beschlussvorschlag 9), der Osterfelder-Heide-Schule (vgl. Beschlussvorschlag 8) sowie der Ruhrschule (vgl. Beschlussvorschlag 9) ab.

 

 

 

Alternative 3:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bildungsplan 2016 – 2020, lehnt aber die dort genannten Schließungen der Havensteinschule (vgl. Beschlussvorschlag 1) der Grundschule Schmachtendorf und der Kastellschule (vgl. Beschlussvorschlag 5), der Königschule (vgl. Beschlussvorschlag 6), der Luisenschule (vgl. Beschlussvorschlag 9), der Osterfelder-Heide-Schule (vgl. Beschlussvorschlag 8) sowie der Ruhrschule (vgl. Beschlussvorschlag 9) ab.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2017 ein Zukunftskonzept für die Oberhausener Bildungslandschaft unter enger Einbindung der Schulen zu erarbeiten. Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes sind insbesondere die räumlichen und qualitativen Anforderungen des Offenen Ganztages (OGS), der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), der Inklusion und der Sachausstattung zu berücksichtigen.

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

Begründung

 

 

  1.  Bildungsplan 2016 - 2020

 

Die Verwaltung legt den Bildungsplan 2016 - 2020 vor, bestehend aus:

 

  • dem Gutachten von Dr. Rösner
  • den Ergebnissen der Elternbefragung
  • der Dokumentation der Informationswerkstätten
  • der Begleitvorlage des Schulträgers
  • die Stellungnahme des Kämmerers
  • und weiteren Anlagen.

 

 

 

Zur besseren Übersicht wurde die Begleitvorlage wie folgt gegliedert:

 

 

I. Bildungsplan 2016 - 2020

 

1. Vorbemerkung

 

2. Grundlagen

2.1 Gutachten

2.2 Elternbefragung

2.3 Sozialstruktur der Oberhausener Sozialräume

2.4 Gebäudeprofile

 

3. Auswertung des Gutachtens


3.1 Alternative 1: Abgleich der Handlungsempfehlungen des Gutachtens sowie
                           Empfehlungen der Verwaltung (vom 11.11.15)

3.2 Alternative 2: Ausschluss von Schulschließungen

3.3 Alternative 3: Ausschluss von Schulschließungen und Erweiterung der inhaltlichen
                           Bildungsplanung

3.4 Stellungnahme des Kämmerers

 

 

4. Regionales Bildungsbüro

 

5. Inklusion

5.1 Gesetzlicher Auftrag, Aufgabe

5.2 Inhaltliche Konzeption

5.3 Integrationshelfer

5.4 Inklusionspauschale des Landes

5.5 Entwicklung Förderschulen

5.6 Kommunales Integrationszentrum (KI)

– schulische Inklusion von Kindern mit Migrationshintergrund

 

6. Kooperation Jugendhilfe und Schule

6.1   Übergänge Kindertageseinrichtungen  – Grundschulen

6.2   Erzieherische Hilfen und Schule

6.3   Schulsozialarbeit

6.4   Rahmenkonzept Offener Ganztag

6.5   Lese- und Rechtschreibförderung (LRS)

6.6   Schulabsentismus

6.7   Schulberatung

6.8   Erziehungsberatung

6.9   Servicestelle Kinderschutz

6.10 Drogenberatungsstelle

6.11 Jugendförderung

 

7. Weitere bildungsrelevante Angebote, Komponenten und

Kooperationspartner in der Oberhausener Bildungslandschaft

7.1 Medienzentrum

7.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle

7.3 Sport

7.4 Kultur

7.5 Kein Abschluss ohne Anschluss

7.6 Volkshochschule

7.7  Kein Kind zurücklassen

 

8. Informationswerkstätten

 

 

  1. Stellungnahmen der Schulen, Institutionen und Verbände
  1.    Vorbemerkung

Mit diesem Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Oberhausen wird die im Jahr 2014 vorgezogene und erstellte Teilschulentwicklungsplanung für Förderschulen komplettiert.

Die Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 Absatz 1 des Schulgesetzes Nordrhein-Westwalen (SchulG NRW) verpflichtet, eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. § 76 SchulG regelt die die dazugehörigen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Schulen.

Die Stadt Oberhausen nimmt seit dem Jahr 2012 pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil (Kommune der Stufe 1). Mit diesem Stärkungspakt stellt das Land NRW Kommunen in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die Kommunen der Stufe 1 einen Haushaltssanierungsplan aufstellen, der geeignet ist, den Haushalt innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erzielt werden. Hierbei kann die Kommune sich durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beraten lassen.

Im Zuge dieses Haushaltssanierungsplans hat der Rat der Stadt Oberhausen unter Maßnahme 44A beschlossen, einen Bildungsplan unter Berücksichtigung von fiskalischen und demografischen Komponenten zu erstellen. Die GPA unterstützt dieses Vorhaben mit der Beauftragung und Finanzierung des externen Gutachters von Dr. Rösner.

 

 

  1.    Grundlagen

 

2.1 Gutachten

Ziel des Gutachtens ist das Aufzeigen von Handlungsbedarfen und Handlungsempfehlungen für eine quantitative und qualitative Schulentwicklung unter Berücksichtigung der Finanzsituation der Stadt Oberhausen. Zu beachten waren dabei:

  • die Analyse schulischer Rahmenbedingungen und Entwicklungen,
  • die Beurteilung des aktuellen Gebäudeportfolios,
  • die Berücksichtigung von haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie
  • die Sicherstellung einer anforderungsgerechten und zukunftsorientierten Schulinfrastruktur.

Das von Herrn Dr. Rösner erstellte Gutachten „Schulentwicklung in Oberhausen - Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Oberhausen“ ist diesem Bildungsplan als Anlage 1 beigefügt.

 

 

2.2  Elternbefragung

Ergänzend zum Gutachten hat die Stadt Oberhausen im Februar 2015 mit Unterstützung des Gutachters eine Elternbefragung der Grundschulkinder der Jahrgänge zwei und drei aller Oberhausener Grundschulen durchgeführt. Im Wesentlichen wurden die Eltern nach den Motiven für die Auswahl der Grundschule und nach dem zu erwartenden Übergangsverhalten in die Sekundarstufe I befragt.

Die Ergebnisse dieser Elternbefragung sind in das Gutachten eingeflossen. Die Auswertung der Elternbefragung ist diesem Bildungsplan als Anlage 2 beigefügt.

 

 

2.3  Sozialstruktur der Oberhausener Sozialräume

Das Gebiet der Stadt Oberhausen ist in drei Stadtteile, diese wiederum in sechs Sozialräume mit 27 Quartieren eingeteilt. Die Struktur ermöglicht eine kleinräumige und effektive Herangehensweise an die individuellen Problem- und Bedarfslagen in den Sozialräumen und Quartieren.

Alt-Oberhausen (Sozialräume 71,72 und 73)

Mitte/Styrum

Flächenmäßig und gemessen an der Einwohnerzahl ist der Sozialraum Oberhausen Mitte/Styrum mit 25.259 Einwohnern der kleinste der sechs Sozialräume Oberhausens. Im Vergleich mit den übrigen Teilräumen der Stadt weist der Sozialraum in vielfacher Hinsicht Extremwerte bei den ausgewählten soziodemografischen und sozioökonomischen Kennzahlen auf: Die Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen sind gekennzeichnet durch die höchsten Anteile an Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren in Oberhausen (50,2%), an Kindern in Alleinerziehendenhaushalten (32,2%) und an kinderreichen Haushalten (16,1%) bei insgesamt relativ wenigen Haushalten mit Kindern. Zudem ist der Sozialraum geprägt durch eine insgesamt hohe Fluktuation, also den Zu- und Fortzug, seiner Bevölkerung. Lediglich im Hinblick auf den Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung weist der Sozialraum mit einem Anteil von 26,9% einen im innerstädtischen Vergleich durchschnittlichen Wert auf.

Weitere Indikatoren konstatieren für Oberhausen Mitte/Styrum im innerstädtischen Vergleich eine hohe Konzentration sozioökonomischer Problemlagen. Der Anteil der Arbeitslosen liegt hier bei 13,6% und damit um 4,6% über dem städtischen Durchschnitt. Gleiches gilt für den Anteil der minderjährigen Personen, die Leistungen nach SBG II erhalten: Mit 39,3% erhält fast jedes zweite Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld und gilt mithin als arm.

Insgesamt belegen die Kennzahlen für den Sozialraum Oberhausen Mitte/Styrum eine hohe räumliche Konzentration sozialer Problemlagen. Sowohl bevölkerungsstrukturell (Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Menschen mit Migrationshintergrund) als auch sozioökonomisch (hohe Arbeitslosigkeit, Transferabhängigkeit) ist hier ein besonderer Unterstützungsbedarf gegeben. Dies zeigt sich auch an den zu beobachtenden Benachteiligungsanzeichen im Bereich der Bildung und Gesundheit von Kindern.

 

Datentabelle Sozialraum Oberhausen Mitte/Styrum

Kennzahlen 2014

Oberhausen Mitte/Styrum

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

25.259

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

5,6%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,4%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

7,7%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

50,2%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

17,4%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

32,2%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

16,1%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

13,6%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

8,0%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

39,4%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

39,3%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

20,9%

(22,5%)

Gesamtschule

44,4%

(40,5%)

Gymnasium

33,8%

(36,6%)

 

Oberhausen Ost

Der Sozialraum Oberhausen-Ost im Südosten des Stadtgebietes gelegen und mit 34.783 Einwohnern der drittgrößte Sozialraum Oberhausens. Insgesamt zeichnet sich der Sozialraum durch wenige Indikatoren aus, die sich merklich vom städtischen Durchschnitt unterscheiden. Dies betrifft unter anderem auf den Anteil der unter 27-Jährigen zu, der mit 25,2% fast den geringsten Wert innerhalb der Oberhausener Sozialräume aufweist. Der Indikator liefert einen Hinweis darauf, dass in Oberhausen-Ost nur relativ wenige Familien mit Kindern leben. Ähnlich wie im Sozialraum Oberhausen Mitte/Styrum wächst jedoch mit 29,1% ein hoher Anteil an Kindern in Alleinerziehendenhaushalten auf. In den übrigen Bereichen unterscheiden sich jedoch beide Sozialräume deutlich voneinander. So ist der Anteil der kinderreichen Haushalte mit 9,9% unterdurchschnittlich, ebenso der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren mit 25,2%.

Im Hinblick auf die sozioökonomischen Merkmale Arbeitslosenanteil (10,5%) und Anteil der SGB-II-Empfänger/-innen unter 15 Jahren (34,4%) an der Bevölkerung weist die Bevölkerung im Sozialraum Oberhausen-Ost überdurchschnittliche Wert auf. Ebenfalls erhöht ist der Anteil der Kinder unter 7 Jahren mit einem Bezug von Sozialgeld. Mit 37,6% bezieht mehr als jedes dritte Kind in Oberhausen-Ost Transferleistungen.

Die Übergangsquoten der Grundschüler auf weiterführende Schulformen im Sozialraum sind im Bezug auf den Anteil der Übergänger auf das Gymnasium unauffällig. Dieser liegt mit 35,9% geringfügig unter dem städtischen Durchschnitt. Die Übergangsquote auf die Realschule ist mit 22,2% eine der niedrigsten in der Stadt, die Übergangsquote auf die Gesamtschule mit 40,7% hingegen höher. Ähnlich wie im Sozialraum Osterfeld ist in Oberhausen-Ost zu vermuten, dass einige Quartiere des Sozialraumes erhebliche soziale Problemlagen aufweisen und diese durch die Betrachtung des Gesamtraumes kaschiert werden.

 

Datentabelle Sozialraum Oberhausen-Ost

Kennzahlen 2014

Oberhausen Ost

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

34.783

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

4,9%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,0%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

7,7%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

33,7%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

18,0%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

29,1%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

9,9%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

10,5%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

6,0%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

37,6%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

34,4%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

22,2%

(22,5%)

Gesamtschule

40,7%

(40,5%)

Gymnasium

35,9%

(36,6%)


Alstaden/Lirich

Der Sozialraum Alstaden/Lirich im Südwesten der Stadt ist mit 30.700 Einwohnern der zweitkleinste Sozialraum in Oberhausen. Mit einem Anteil von 27,4% Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren an der Gesamtbevölkerung ist der Sozialraum der relativ gesehen kinderreichste in Oberhausen. Ergänzend hierzu zählen 13,2% der Familien zu Haushalten mit drei oder mehr Kindern. Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte ist mit 27,2% leicht höher als im städtischen Durchschnitt. Der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren liegt bei 38,2% und ist damit im Vergleich zur Gesamtstadt leicht erhöht.

Die Sozialindikatoren weisen für den Sozialraum mit einer erhöhten Arbeitslosenquote von 9,8% und einem Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II unter 15 Jahren von 36,1% auf soziale Problemlagen hin, die sich auch im relativ hohen Anteil an Kindern mit Sozialgeldbezug widerspiegeln.

Im Bereich der Übergangsquoten auf die weiterführende Schule fällt insbesondere der hohe Anteil an Übergängen an die Gesamtschule (mit 48,5% städtisches Maximum) auf. Der Anteil an Übergängen sowohl auf die Gymnasien als auch auf die Realschulen ist mit 37,0% beziehungsweise 14,0% unterdurchschnittlich.

Insgesamt deuten die betrachteten Kennzahlen für den Sozialraum insbesondere im Bereich der Sozialindikatoren auf bestehende Problemlagen hin. Aufgrund der bekannten Nord-Süd-Heterogenität (Lirich-Alstaden) des Gebietes ist zu prüfen, inwieweit einzelne Gebiete des Sozialraums doch stärker durch diverse Problemlagen gekennzeichnet sind, während wiederum andere Bereiche in dieser Hinsicht weniger Problemlagen aufweisen.

 

Datentabelle Sozialraum Oberhausen Alstaden/Lirich

Kennzahlen 2014

Alstaden/Lirich

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

30.700

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

5,1%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,6%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

8,7%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

38,2%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

20,5%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

27,2%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

13,2%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

9,8%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

5,3%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

40,4%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

36,1%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

14,0%

(22,5%)

Gesamtschule

48,5%

(40,5%)

Gymnasium

37,0%

(36,6%)

 

Sterkrade (Sozialräume 74 und 75)

Sterkrade-Mitte

Der Sozialraum Sterkrade-Mitte ist mit 48.294 Einwohnern der mit Abstand größte Sozialraum der Stadt. Verglichen mit der Gesamtstadt weist Sterkrade-Mitte bei fast allen betrachteten Kennzahlen ausschließlich unterdurchschnittliche Werte auf. Bevölkerungsstrukturell leben hier mit 34,4% unterdurchschnittlich viele Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren, der Anteil der Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren ist mit 25,0% leicht unterdurchschnittlich, ebenso der Anteil an Alleinerziehendenhaushalten mit 23,2% und kinderreichen Haushalten mit 9,9%.

Auch hinsichtlich der betrachteten Sozialindikatoren weist der Sozialraum Sterkrade-Mitte im Vergleich zur Gesamtstadt keine Auffälligkeiten auf, die auf etwaige Problemlagen hindeuten. Der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren beträgt vergleichsweise niedrige 7,5%. Der Anteil der Leistungsempfänger von Leistungen nach dem SGB II unter 15 Jahren ist mit 22,5% ebenfalls unterhalb des städtischen Vergleichswertes und auch der Anteil von Kindern unter 7 Jahren mit Sozialgeldbezug ist mit 23,6% im städtischen Kontext geringer. Aufgrund der hohen absoluten Bevölkerungszahl im Sozialraum sind die Anteile mit den absoluten Zahlen abzugleichen, die entsprechend hoch sind.

 

Datentabelle Sozialraum Oberhausen Sterkrade-Mitte

Kennzahlen 2014

Sterkrade-Mitte

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

48.294

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

4,3%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,1%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

8,4%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

34,4%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

19,5%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

23,2%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

9,9%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

7,5%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

3,9%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

23,6%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

22,5%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

21,1%

(22,5%)

Gesamtschule

43,0%

(40,5%)

Gymnasium

35,9%

(36,6%)

 

Sterkrade-Nord

Der Sozialraum Sterkrade-Nord ist der nördlichste Teilraum der Stadt und mit 33.536 Einwohnern der viertgrößte. Er weist mit 27,4% den niedrigsten Anteil an Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren in Oberhausen auf. Gleiches gilt für den Anteil der Alleinerziehendenhaushalte (18,4%) und den Anteil an kinderreichen Haushalten (8,6%).

Die Sozialindikatoren Arbeitslose bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, Anteile von Kinder unter 7 und 15 Jahren mit Sozialgeldbezug weisen die mit Abstand niedrigsten Werte im Vergleich der sechs Oberhausener Sozialräume auf. Auf der Ebene des Sozialraums lassen sich somit keinerlei allgemeine Anzeichen sozialer Benachteiligungsstrukturen vor Ort identifizieren.

Auch die Übergangsquote auf das Gymnasium weist mit 50,6% den höchsten Wert im Stadtgebiet auf.

Zusammenfassend bildet der Sozialraum Sterkrade-Nord in der Summe eine sozioökonomische starke Struktur ab. Es ist dennoch auch hier – wie in anderen Sozialräumen auch – nicht auszuschließen, dass kleinere Quartiere innerhalb des Gesamtraumes kritische soziale Problemlagen aufweisen.

 

Datentabelle Sozialraum Sterkrade-Nord

Kennzahlen 2014

Sterkrade-Nord

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

33.536

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

4,3%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,5%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

8,8%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

27,4%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

20,4%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

18,4%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

8,6%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

4,1%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

2,3%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

9,9%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

9,3%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

16,6%

(22,5%)

Gesamtschule

32,8%

(40,5%)

Gymnasium

50,6%

(36,6%)

 

Osterfeld (Sozialraum 76)

Der Sozialraum Osterfeld liegt im Osten des Stadtgebiets. Mit 37.754 Einwohnern ist der Sozialraum Osterfeld der zweitgrößte Sozialraum in Oberhausen. Er ist geprägt durch seinen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren (44,6%). Der Anteil von Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren ist mit 27,2% vergleichsweise hoch. Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte ist in Osterfeld mit 23,9% leicht unterdurchschnittlich, wobei kinderreiche Familien mit 12,4% leicht überdurchschnittlich stark vertreten sind.

Der Anteil der Arbeitslosen liegt mit 10,1% ebenso wie der Anteil von SGB-II-Empfänger/-innen unter 15 Jahren (26,3%) und Kinder unter 7 Jahren mit Sozialgeldbezug (30,4%) im Gesamtstadtdurchschnitt.

Bei den Übergangsquoten auf die weiterführenden Schulformen zeigen sich einige Abweichungen. So weist der Sozialraum Osterfeld die stadtweit mit Abstand höchste Übergangsquote auf die Realschule auf, während die Übergangsquoten auf das Gymnasium mit 28,6% und auf die Gesamtschule mit 34,7% unterdurchschnittlich sind.

Zusammenfassend weist der Sozialraum Osterfeld insgesamt ein relativ ausgeglichenes Sozialprofil auf. Aufgrund der bekanntermaßen großen soziokulturellen Heterogenität des Sozialraums ist mehr als in anderen Sozialräumen damit zu rechnen, dass einzelne Quartiere des Gesamtraumes erhebliche soziale Problemlagen aufweisen, die bei der Betrachtung des gesamten Sozialraums durch die damit verbundene Mittelung der Kennziffern verdeckt werden.

 

Datentabelle Sozialraum Oberhausen Osterfeld

Kennzahlen 2014

Osterfeld

(Gesamtstadt)

Bevölkerungszahl

37.754

(210.326)

Anteil unter 6-Jährige

4,9%

(4,8%)

Anteil 6 bis unter 10-Jährige

3,3%

(3,3%)

Anteil 10 bis unter 19-Jährige

9,0%

(8,4%)

Anteil Personen mit Migrationshintergrund unter 27

44,6%

(37,7%)

Anteil der Haushalte mit Kindern

20,9%

(19,5%)

Anteil Alleinerziehende

23,9%

(25,2%)

Anteil kinderreiche Familien

12,4%

(11,4%)

Anteil Arbeitslose

10,1%

(9,0%)

Anteil Jugendarbeitslose

5,1%

(5,0%)

Sozialgeldquote unter 7 Jahre (2013)

30,4%

(30,9%)

Sozialgeldquote unter 15 Jahre (2013)

26,3%

(27,8%)

Übergangsquoten:

 

 

Realschule

36,3%

(22,5%)

Gesamtschule

34,7%

(40,5%)

Gymnasium

28,6%

(36,6%)

 

 

2.4 Gebäudeprofile

Zu Beginn des Jahres 2015 wurde eine Arbeitsgruppe zur Erstellung von Gebäudeprofilen für jeden Schulstandort in Oberhausen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern verschiedener Bereiche der Verwaltung, der GPA und der OGM GmbH. Hierbei wurde eine Vielzahl an Daten u. a. zu Raumkapazitäten, -größen und -bedarfen, Betriebs- und anderen Kosten, Schülerzahlen sowie dem baulichen Zustand bzw. dem Sanierungsbedarf der Gebäude zusammengetragen, aufbereitet und verglichen. Diese ganzheitliche Betrachtung der Standorte wurde als Anlage dem Bildungsplan im November 2015 angehängt, mit dem Ziel der Politik eine Entscheidungshilfe zur Beurteilung der Qualität und Quantität von Standorten zur Vorbereitung möglicher Beschlüsse zu geben.

 

Gesamtzahl der Gebäudesteckbriefe (nachfolgend Steckbriefe genannt) = 54

Weiterführende Schulen = 19 Steckbriefe

  • davon 4 Hauptschulen
  • davon 3 Realschulen
  • davon 4 Gesamtschulen mit 7 Steckbriefen,

da drei Gesamtschulen ein Zweigstellengebäude haben

  • 5 Gymnasien

 

33 Grundschulen = 35 Steckbriefe,

da GS Buschhausen und die Hirschkampschule in zwei verschiedenen Gebäude untergebracht sind.

 

Nach der Einbringung des Bildungsplans wurden die Schulen u. a. gebeten, Korrekturbedarfe und Fragestellungen bezüglich der Steckbriefe  schriftlich zu benennen. Vielfach wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Schüler/innenzahlen falsch sind. Hintergrund ist, dass der Bildungsplan und somit auch die Gebäudesteckbriefe im Schuljahr 2014/15 erarbeitet und entsprechend die Schülerzahlen aus 2014/15 aufgenommen wurden. Diesbezüglich wurden daher keine Modifizierungen vorgenommen. Alle übrigen benannten Korrekturbedarfe sind durch die Schulverwaltung in Verbindung mit dem Strategischen Immobilienmanagement und der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH ausgewertet worden und stellen sich wie folgt dar:

 

Aus dem Bereich der weiterführenden Schule wurden keine Korrekturwünsche gemeldet. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die im Steckbrief genannten Schülerzahlen nicht die Zahlen des laufenden Schuljahres sind.

 

Aus dem Bereich der Grundschulen wurden insgesamt 14 Korrekturwünsche gemeldet. In 12 Fällen wurden Korrekturen (nach Abstimmung mit der Schulleitung und dem Strategischem Immobilienmanagement) durchgeführt. In 2 Fällen führten die benannten Korrekturwünsche (Concordiaschule und Dunkelschlagschule) nicht zu einer Veränderung des Steckbriefes.

 

 

Die Korrekturen zu den Gebäudesteckbriefen im Einzelnen:

 

Grundschulen Alt-Oberhausen

 

Havensteinschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes waren fehlerhafte Angaben zur Grundstücksgröße und Gesamtfläche des Schulgebäudes angegeben.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Bismarckschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurde ein großer Raum (113 qm) als Mehrzweckraum dargestellt, der auch als Aula genutzt wird. Die Schulleitung der Bismarckschule bat darum, dass dieser Raum als Aula benannt wird, der auch als Mehrzweckraum genutzt wird.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Ruhrschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurde 1 OGS-Raum in Klassenraumqualität, 3 reine Ganztagsräume und 3 Differenzierungsräume erfasst. Tatsächlich sind 2 OGS-Räume in Klassenraumqualität (davon 1 auch als Differenzierungsraum genutzt), 2 reine Ganztagsräume und 2 Differenzierungsräume vorhanden. Außerdem ist inzwischen zusätzlich 1 Pflegeraum eingerichtet.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Concordiaschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes werden zwei Differenzierungsräume (23 und 45 qm) benannt. Die Schulleitung bezeichnet diese Räume als „reine Ganztagsräume“ mit der Begründung, dass sich in diesen Räumen keine Tafel befindet. Aufgrund der in den Räumen vorhandenen Ausstattung mit Tischen und Stühlen sowie der Lage im Gebäude haben diese Räume durchaus den Charakter von Differenzierungsräumen. Eine notwendige Tafel könnte kurzfristig eingebaut werden oder eine fahrbare Tafel angeschafft werden.

Eine Korrektur wurde nicht vorgenommen.

 

Grundschulen Sterkrade

 

Hirschkampschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 4 Verwaltungsräume erfasst. Die Schulleitung berichtigt diese Anzahl auf 3 Verwaltungsräume.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Hartmannschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 8 Klassenräume genannt. Tatsächlich sind es 9 Klassenräume. Dieser zusätzliche Raum wurde in der 1. Fassung des Steckbriefes als Ganztagsraum in Klassenraumqualität genannt. Nach Umnutzung wird dieser Raum jetzt in Kombination als Klassenraum und PC-Raum genutzt. Es sind tatsächlich 4 (nicht 5) reine Ganztagsräume vorhanden. Der ehemalige kleine PC-Raum (20 qm) wird inzwischen für die Verwaltung genutzt. Es sind 2 Kunst-/Werkräume in Klassenraumqualität vorhanden. Eine Aula ist nicht vorhanden.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Kastellschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurde ein ehem. Verwaltungsgebäude als Flüchtlingsspendenlager bezeichnet. Das Gebäude wird derzeit durch die Städt. KTE Holten genutzt. Außerdem fehlten die Angaben zu den 5 Verwaltungsräumen.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Schwarze-Heide-Schule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurde irrtümlich angegeben, dass die Schule 2-zügig ist. Tatsächlich ist die Schule 3-zügig. Außerdem sollte die Bemerkung „freistehend?“ bei der Turnhalle entfernt werden.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Steinbrinkschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 11 Klassenräume, 2 OGS-Räume in KR-Qualität genannt. Nach einem erneuten Ortstermin mit der Schulleiterin und dem Strategischen Immobilienmanagement wurde gemeinsam abgestimmt, dass 10 Klassenräume, 1 OGS-Raum in Klassenraum-Qualität und 1 Mehrzweckraum in Klassenraum-Qualität vorhanden sind.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Dunkelschlagschule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 4 Verwaltungsräume angegeben. Es tatsächlich 3 Verwaltungsräume zzgl. ein OGS-Büro vorhanden.

Eine Korrektur wurde nicht vorgenommen.

 

Melanchthonschule

In der 1. Fassung war die im Sommer 2015 fertiggestellte Mensa nicht erfasst. Diese ist inzwischen eingepflegt. Zudem sind Hinweise im Zusammenhang mit dem jahrgangsübergreifenden Unterricht an der Melanchthonschule aufgenommen worden. Des Weiteren gab es eine Korrektur zur Größe eines Differenzierungsraums, der durch den jahrgangsübergreifenden Unterricht auch als Klassenraum genutzt wird. Diese Korrektur erfolgte am 13.04.16.

 

 

Grundschulen Osterfeld

 

Schule am Siedlerweg

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 13 Klassenräume, 7 OGS-Räume in Klassenraumqualität, 3 reine Ganztagsräume und 2 Differenzierungsräume erfasst. Nach nochmaliger Abstimmung mit dem Schulleiter wurden 14 Klassenräume (davon 2 Räume an die Musikschule vermietet), 6 OGS-Räume in Klassenraumqualität, 5 reine Ganztagsräume und 3 Differenzierungsräume genannt.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Erich-Kästner-Schule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 10 Klassenräume, 2 OGS-Räume in Klassenraumqualität, 3 reine Ganztagsräume, 3 Differenzierungsräume und nur 3 Verwaltungsräume erfasst. Nach einem erneuten Ortstermin mit der Schulleiterin und dem Strategischen Immobilienmanagement wurde gemeinsam abgestimmt, dass 11 Klassenräume, 5 reine Ganztagsräume, 2 Differenzierungsräume, 1 Aula und 6 Verwaltungsräume vorhanden sind. Außerdem wird der Mehrzweckraum als Klassenraum und ein ehemaliger NW-Raum - der stark sanierungsbedürftig ist - als Lager genutzt.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Osterfelder-Heide-Schule

In der 1. Fassung des Steckbriefes wurden 10 Klassenräume angegeben. Tatsächlich handelt es sich um 11 Klassenräume, davon ist 1 Raum an den Lehrerpersonalrat abgetreten.

Eine Korrektur wurde vorgenommen.

 

Alle Gebäudesteckbriefe, inkl. der oben benannten Korrekturen (Stand: 15.03.16) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

3. Auswertung des Gutachtens


3.1 Alternative 1: Abgleich der Handlungsempfehlungen des Gutachtens sowie die
                              Empfehlungen der Verwaltung (vom 11.11.2015)

In Oberhausen gibt es insgesamt 33 Grundschulen (26 Gemeinschafts- und 7 katholische Grundschulen), 3 Hauptschulen, 2 Förderschulen, 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 4 Gesamtschulen und 3 Berufskollegs. Insgesamt betreibt die Stadt Oberhausen aktuell 53 Schulen.

Die Zügigkeiten der Grundschulen wurden per Ratsbeschluss vom 13.11.2006 (Drucksache Nr. B/14/2007-01) anhand der zum Zeitpunkt der Festlegung vorhandenen Raumkapazitäten festgelegt. 21 Grundschulen sind zweizügig, 8 Grundschulen sind dreizügig und 4 Grundschulen vierzügig ausgelegt. Entspricht man dem Wunsch der Schulleitungen nach einer möglichst durchgängigen Dreizügigkeit bedeutet dies, dass die 21 zweizügigen Grundschulen – rein rechnerisch – 14 dreizügigen Schulen entsprechen. Dies würde dann aber auch – bei mittel- bis langfristiger Umsetzung des Vorschlages - die Aufgabe von 7 Grundschulen bedeuten.

Bei den dargestellten finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen ist folgendes zu beachten:

 

  • Die Grundbesitzabgaben wurden bei den Bewirtschaftungskosten nicht berücksichtigt, da die Gebäude und Grundstücke (zumindest bis zu einer endgültigen Verwertung) erst einmal im Portfolio der Stadt verbleiben.
  • Die dargestellten Einsparungen in den Sekretariaten werden nicht in jedem Falle in voller Höhe anfallen, da sich die Kosten an anderen Sekretariaten durch die Aufnahme von Kindern möglicherweise auslaufender Schulen erhöhen werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht konkret bezifferbar.
  • Der erfasste Unterhaltungsstau beschreibt nur die Maßnahmen, die seitens der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in den achtjährigen Vergaben an die Generalunternehmer aufgeführt sind. Diese sind in den Gebäudeprofilen aufgelistet. Zusätzliche Maßnahmen müssen zusätzlich aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
  • Bei der Berechnung der maximalen Höhe der Rückzahlung von Fördermitteln wurde die Gesamtförderung in Relation zur Nutzungsdauer bis zum Stichtag gesetzt. Diese Berechnungsmethode ist gängige Praxis seitens des Landes. Sofern eine schulische Folgenutzung von Standorten oder eine Nutzung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt, kann seitens des Landes von einer Rückforderung abgesehen werden. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung.

Die Handlungsempfehlungen des Gutachters für die Oberhausener Grundschullandschaft werden – analog der Vorgehensweise im Gutachten – stadtteilweise betrachtet.

 

 

Alt-Oberhausen

Im Stadtteil Alt-Oberhausen liegen insgesamt 15 Grundschulen (11 Gemeinschafts- und 4 katholische Grundschulen), 2 Hauptschulen, 1 Förderschule (Dependance), 1 Realschule, 3 Gymnasien, 1 Gesamtschule mit Dependance, 2 Berufskollegs sowie die Dependance des Osterfelder Berufskollegs.

In den vom Gutachter gewählten Prognosebereichen (vgl. Kapitel 6 des Gutachtens) werden zuerst die Gemeinschaftsgrundschulen gemäß der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst betrachtet:

Prognose-bereich

Schule

Zügigkeit

Empfehlung

Gutachter

Empfehlungen Schulträger

1

Schule an der Stiftstr.

3

Keine Änderung

Keine Änderung

1

Falkensteinschule

2

Keine Änderung

Keine Änderung

1

Rolandschule

1 bis 2

Keine Änderung

Keine Änderung

1

Schule am Froschenteich

2 bis 3

Evtl. Aufnahme von Kindern der Havenstein-schule

Keine Änderung

2

Havensteinschule

1 bis 2

Auslaufende Auflösung

- auslaufende Auflösung

- Umsetzung ab 01.08.2017 möglich

- Schülertransport erforderlich bei zukünftiger Beschulung z. B. Am Froschenteich;

- Prüfauftrag zur baulichen Ertüchtigung und Kosten-ermittlung erforderlich

3

Brüder-Grimm-Schule

3 bis 4

Konzentration auf Hauptstandort

- Konzentration auf Hauptstandort

- Umsetzung ab 01.08.2018 möglich

- bauliche Maßnahme im KTE-Bereich erforderlich

- Prüfauftrag zur baulichen Ertüchtigung und Kostenermittlung erforderlich

3

Adolf-Feld-Schule

2 bis 3

Keine Änderung

Keine Änderung

4

Landwehrschule

2

Sukzessive Nutzung von Räumen der Förderschul-dependance bei zu erwartendem Schülerrück-gang

Keine Änderung

4

Bismarckschule

2 bis 3

Hier keine Veränderung, ggf. i. V. m. Ruhrschule

Prüfung im Rahmen Ruhrschule

5

Concordiaschule

2 bis 3

Keine Veränderung

Keine Änderung

5

Wunderschule

3

Keine Veränderung

Keine Änderung

 

Erläuterungen:

Prognosebereich 1 (Schule an der Stiftstraße, Falkensteinschule, Rolandschule und Schule am Froschenteich)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Keine Veränderung des Angebotes. Schule am Froschenteich: Möglich ist eine Übernahme der Schülerinnen und Schüler aus der Havensteinschule im Fall ihrer Schließung (siehe Prognosebereich 2). Ggf. Begrenzung der Aufnahmekapazität für Einpendler aus Essen.

Empfehlung des Schulträgers:

Grundsätzlich ist die Beschulung Oberhausener Kinder vorrangig. Bei Kapazitätsproblemen sind insbesondere Einpendler intensiv zu betrachten. Sollte es zu einer vermehrten Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Havensteinschule kommen, so reicht die Gesamtkapazität an Schulplätzen im Prognosebezirk aus. Eine Steuerung der Schülerströme im Anmeldeverfahren könnte – unter Berücksichtigung der einzelnen Raumkapazitäten – im Zuge der Klassenbildung im Rahmen der Kommunalen Klassenrichtzahl erfolgen.

 

 

Prognosebereich 2 (Havensteinschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Auslaufende Auflösung. Schülertransport zur Schule am Froschenteich.

Empfehlung des Schulträgers:

In Bezug auf Schülertransporte ist die solitäre Lage des Stadtteils zu betrachten. Es kann kein sicherer Schulweg (durchgehend bebaut – Soziale Kontrolle) zu einem anderen Standort geboten werden. Zu welcher Schule ein Transport erfolgt wäre bei den neu anzumeldenden Kindern, aber auch bei einer späteren Verlagerung von Klassen, vom Elternwillen und den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kapazitäten abhängig. Die Schule am Froschenteich wäre hier die zu erwartende Wahl, in Frage kämen aber auch z. B. die Schule an der Stiftstraße und die Overbergschule. Darüber hinaus wäre eine Steuerung der Schülerströme im Rahmen des Anmeldeverfahrens über die Kommunale Klassenrichtzahl möglich und nötig.

Ein Auslaufbeschluss könnte frühestens zum Sommer 2017 greifen. Eine Verlagerung der Restklassen könnte – in Abstimmung mit der Schule und der Schulaufsicht -  im Sommer 2018, spätestens im Sommer 2019 erfolgen.

Eine schulische Folgenutzung des Standortes ist nicht denkbar, da der Ortsteil hierfür nicht genug Kinder umfasst. Möglich wären der Verkauf im Bestand, die Ausweitung der jetzigen Nutzung oder eine andere städtische Weiternutzung des Standortes. Die Turnhalle könnte dann weiter genutzt werden. Eine Erschließung des Geländes wäre aufgrund des Denkmalschutzes und des Zuschnitts nicht sinnvoll.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

219.060

19.610

21.000

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 89.794,39 EUR belaufen.

Ein Einmalerlös könnte bei der Variante „Verkauf im Bestand“ erzielt werden. Eine Höhe dieses Erlöses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar.

Die Verwaltung empfiehlt die Auflösung der Havensteinschule.

 

Prognosebereich 3 (Brüder-Grimm- und Adolf-Feld-Schule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Variante a) keine Veränderung

Variante b) Konzentration auf 2 Standorte nach zwischenzeitlicher Nutzung der auslaufenden St. Martin-Schule durch die Brüder-Grimm-Schule

Empfehlung des Schulträgers:

Die Brüder-Grimm-Schule sollte auf einen Standort zurückgeführt werden. Dies könnte durch die Verlagerung der städtischen Kindertageseinrichtung (KTE) Stadtmitte, die sich auf einem Gelände mit der Schule befindet, an den Standort St. Martin-Schule geschehen. Das Gebäude der KTE könnte durch den Offenen Ganztag der Schule genutzt werden. So würden Räume im Hauptgebäude freigezogen, die dann wieder als Klassenräume zur Verfügung stehen würden.

Für die zeitliche Umsetzung wäre eine Planung unter Einbeziehung aller Beteiligten erforderlich, damit – auch in der Übergangszeit – die Belange aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können.

Für die Verlagerung der KTE, die am jetzigen Standort bereits an ihrem Kapazitätslimit angekommen ist, müssten am neuen Standort Kapazitäten für mindestens 5 statt bisher 3 Gruppen geschaffen werden, was mit hohen Investitionskosten verbunden wäre. Bei Befürwortung dieser schulorganisatorischen Maßnahme müssten also die Planung und Kostenschätzung beauftragt werden und Haushaltsmittel für die Investition sowie den Umzug der KTE zur Verfügung gestellt werden.

Dann erscheint eine Umsetzung der Empfehlung bis zum Sommer 2018 möglich.

Die Verwaltung spricht sich für eine Zusammenführung der Brüder-Grimm-Schule am Hauptstandort – bei gleichzeitiger Verlagerung und Ausbau der KTE Stadtmitte – aus.

 

Prognosebereich 4 (Landwehrschule und Bismarckschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Verbesserung der schulräumlichen Versorgung der Landwehrschule durch Nutzung der mutmaßlich auslaufenden Dependance der ehemaligen Christian-Morgenstern-Schule (ehemalige Förderschule)

Empfehlung des Schulträgers:

Im Gesamtgebäude ist neben der Landwehrschule auch der Standort Rechenacker der Schule an der Hagedornstraße untergebracht (ehem. Christian-Morgenstern-Schule). Die Entwicklung dieser Dependance wird rückläufig eingeschätzt, so dass die aktuelle Raumknappheit der Landwehrschule sich sukzessive auflösen wird. Bei der Verringerung des Raumbedarfes bis hin zur Auflösung der Dependance könnte ein räumlich hervorragend ausgestatteter drei- bis vierzügiger Grundschulstandort entstehen. Der anteilige Rückbau von nicht wirtschaftlichen Altgebäuden oder Gebäudeteilen ist möglich. Die im Jahr 2012 errichtete Schulsportanlage kann weiter genutzt werden. Eine konzeptionelle Einbindung der angrenzenden KTE ist denkbar und wünschenswert. Die bisherige gute Zusammenarbeit von Grundschule und KTE soll weiterentwickelt werden.

Für diese Maßnahmen müssen (vorerst) keine Beschlüsse gefasst werden. Die tatsächliche Entwicklung der Förderschuldependance bleibt abzuwarten.

 

Prognosebereich 5 (Concordiaschule und Wunderschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Keine Veränderung

Empfehlung des Schulträgers:

Seitens der Verwaltung wird in dem Prognosebereich kein aktueller Handlungsbedarf gesehen. Auch aufgrund der geplanten Errichtung von zwei Flüchtlingsstandorten im Bereich der Ruhrorter und der Duisburger Straße ist für die nächsten 5 Jahre von einer stabilen Zwei- bis Dreizügigkeit für die beiden Schulstandorte auszugehen.

 

Sterkrade

Im Stadtteil Sterkrade liegen insgesamt 12 Grundschulen (10 Gemeinschaftsgrundschulen, davon 2 mit Dependance und 4 katholische Grundschulen), 1 Förderschule (Hauptstandort), 1 Realschule, 2 Gymnasien und 2 Gesamtschulen mit Dependancen.

In den vom Gutachter gewählten Prognosebereichen (vgl. Kapitel 6 des Gutachtens) werden zuerst die Gemeinschaftsgrundschulen gemäß der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst betrachtet:

 

Prognose-bereich

Schule

Zügig-keit

Empfehlung

Gutachter

Beschlussvorschläge Schulträger

6

Hirsch-kampschule (2 Standorte)

3

Auflösung des Teilstandortes Ravenhorst

- Beobachtung der Entwicklung der Standorte

- Entscheidung vertagen wegen der hohen Investitionskosten

6

Hartmann-schule

2

Keine Änderung

Keine Änderung

6

Grundschule Schmachten-dorf

1 bis 2

Zusammenlegung mit Dunkelschlag- schule und Kastellschule

- Zusammenlegung mit Dunkelschlag- und Kastellschule

- auslaufende Auflösung der Grundschule Schmachtendorf

- Erhalt Dunkelschlagschule

- Umsetzung ab 01.08.2017 möglich

7

Kastellschule

1 bis 2

Auslaufende Auflösung

- auslaufende Auflösung

- Umsetzung ab 01.08.2017 möglich

- ggf. Schülertransport

8

Grundschule Buschhausen

(2 Standorte)

2 bis 3

Aufgabe Standort Lindnerstraße, Ausbau Friesenstraße

- Betrachtung zusammen mit Prognosebereich 9

- Aufgabe Standort Lindnerstraße

- Umsetzbar nach baulicher Ertüchtigung Standort Friesenstr. und Schwarze-Heide-Schule

- Prüfauftrag zur baulichen Ertüchtigung und Kostenermittlung erforderlich

 

9

Königschule

1 bis 2

Auslaufende Auflösung, Beschulung in Schwarze Heide

- „Große Lösung“ mit Prognosebereichen 8 und 9 zusammen anstreben

- auslaufende Auflösung Königschule

- umsetzbar ab 01.08.2017

- bauliche Ertüchtigung Schwarze-Heide-Schule und Grundschule Buschhausen, Standort Friesenstr. notwendig

- Prüfauftrag zur baulichen Ertüchtigung und Kostenermittlung erforderlich

9

Grundschule Schwarze Heide

2 bis 3

Ausbau des Standortes

- Ausbau des Standortes

- Prüfauftrag zur baulichen Ertüchtigung und Kostenermittlung erforderlich

10

Alsfeldschule

2

Ertüchtigung und Auf-nahme von Kindern der Melanchthon-schule

Erhalt des Status Quo

 

10

Melanchthon-schule

2

Auslaufende Auflösung

Erhalt des Status Quo

(keine auslaufende Auflösung)

11

Steinbrink-schule

2 bis 3

Keine Änderung

Keine Änderung

 

Erläuterungen:

Prognosebereich 6 (Hirschkampschule mit Dependance, Hartmannschule und Grundschule Schmachtendorf)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Aufgabe des 1-zügigen Teilstandortes Ravenhorst (Hauptstandort) der Hirschkampschule. Zusammenführung am Standort Walsumermark.

Empfehlung des Schulträgers:

Vor Aufgabe des Standortes Ravenhorst müssten am Standort Walsumermark die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aufgrund des kleinen Schulgeländes kämen hier nur der Abriss des sog. Altbaus und die Errichtung eines Neubaus mit 6 Klassenräumen sowie 2 Räumen für den Offenen Ganztag in Frage. In der Übergangsphase müsste die Unterrichtung der jetzt im Altbau befindlichen Klassen am Standort durch eine Containerlösung sichergestellt werden. Der Schulhof würde für die Gesamtschülerzahl etwas beengt werden.

Der Standort Ravenhorst könnte dann abgerissen und im Zuge eines B-Plan-Verfahrens vermarktet werden.

Da hier hohe Investitionen notwendig wären, sollte die Schülerzahlentwicklung perspektivisch weiter beobachtet und eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Die Dependancelösung bleibt vorerst weiter bestehen.

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Schulrechtliche Zusammenführung der Grundschule Schmachtendorf mit der kath. Dunkelschlagschule. Schulart bleibt vorerst offen.

Empfehlung des Schulträgers:

Eine schulorganisatorische Maßnahme ist aufgrund der Schülerzahlen am Standort und insbesondere an der Grundschule Schmachtendorf notwendig und wurde bereits im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2011-2015 (SEP) vorgeschlagen, jedoch nicht beschlossen. Die schulrechtliche Umsetzung wird unter Variante c) noch genauer betrachtet.

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Beschulung der Kinder der heutigen Kastellschule im neuen Grundschulstandort Schmachtendorf. Bei Bedarf Einrichtung eines Schülertransportes. – Siehe auch Prognosebereich 7

 

Empfehlung des Schulträgers:

Der Standort in Schmachtendorf bietet ausreichende Räumlichkeiten für eine vier- bis fünfzügige Grundschule mit adäquatem Ganztagsangebot. Eine Zusammenführung aller drei Schulen wird ausdrücklich befürwortet. Zu beachten ist, dass der Elternwille insbesondere in Holten dazu führen könnte, dass die Kinder nicht in Schmachtendorf, sondern an der Königschule oder in Nachbarstädten (z. B. Moltkeschule in Dinslaken) angemeldet werden. Außerdem müsste für die derzeit in der Kastellschule angesiedelte Lernwerkstatt (1 Schulungsraum, 1 großer Büroraum) eine Alternative im Stadtgebiet gefunden werden.

Ein Bustransfer aus Holten könnte, müsste aber nicht zwingend organisiert werden. Der Schulweg nach Schmachtendorf ist sicher und zumutbar. Von Holten gibt es direkte Busverbindungen nach Schmachtendorf für die Kinder, denen ein Schokoticket zusteht (Entfernung mindestens 2 Kilometer).

 

 

Schulrechtliche Möglichkeiten:

  • Neuerrichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der drei bestehenden Schulen. Zur Bestimmung der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder kath. Grundschule) ist ein Bestimmungsverfahren unter Beteiligung der Eltern durchzuführen. Bestimmungsverfahren wurden in der Vergangenheit in der politischen Diskussion kritisch gesehen, die Elternbeteiligung war bisher in Oberhausen nicht sehr hoch. In den drei durchgeführten Bestimmungsverfahren der jüngeren Vergangenheit in Oberhausen war das Ergebnis immer eine Gemeinschaftsgrundschule.
  • Auslaufende Schließung zweier Schulen bei Beibehaltung einer der Schmachtendorfer Schulen. Hierbei ist zu beachten, dass die kath. Dunkelschlagschule mehr Kinder hat als die Grundschule Schmachtendorf. Die Beibehaltung eines – dann sehr großen – katholischen Standortes ist durchaus erwägenswert und wird seitens der Verwaltung favorisiert. Bei Beibehaltung der Grundschule Schmachtendorf würde das aktuell kleinere System erhalten werden. Im Ergebnis würde der Standort als Gemeinschaftsgrundschule fortgeführt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme könnte zum 01.08.2017 erfolgen. Sollte ein Bestimmungsverfahren durchgeführt werden müssen, wäre mit einer Umsetzung der Maßnahme erst zum 01.08 2018 zu rechnen.

Für die Kastellschule käme eine Vermarktung im Bestand in Betracht. Aufgrund des großen Grundstücks könnte hier auch eine Vorratsfläche vorgehalten werden. Unter Vorratsfläche versteht man ein brach liegendes Grundstück, welches erst später einer bislang nicht festgelegten Nutzung zugeführt wird. Die Sporthalle Holten könnte im Rahmen des Sportstättenkonzeptes ggf. verlagert werden.

Hinweis: Die Ansiedlung der neuen Schule in Holten statt in Schmachtendorf erscheint nicht sinnvoll. Aufgrund der geringeren Raumkapazitäten würde ein Investitionsbedarf entstehen, die Mehrheit der Schüler kommt aus Schmachtendorf und das Lehrschwimmbecken in Schmachtendorf würde wegfallen.

 

 

Prognosebereich 7 (Kastellschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Auslaufende Auflösung. Beschulung in Schmachtendorf.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorschlag des Gutachters zu folgen. Erläuterungen hierzu sind im Prognosebereich 6 zu finden.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Kastellschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

240.800

16.914

5.042

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 48.240,48 EUR belaufen.

Ein Einmalerlös könnte bei der Variante „Verkauf im Bestand“ erzielt werden. Eine Höhe dieses Erlöses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar.

 

 

Prognosebereich 8 (Grundschule Buschhausen, 2 Standorte)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Aufgabe der Dependance Lindnerstraße, Zusammenführung am Standort Friesenstraße. Hier: Bereitstellung eines bedarfsgerechten erweiterten Raumangebotes.

Empfehlung des Schulträgers:

Bei einer Konzentration auf den Standort Friesenstraße müsste dieser Standort räumlich ertüchtigt, also ausgebaut, werden. Die Grundschule Buschhausen würde dann als zwei- bis dreizügiges System bestehen bleiben, wobei die Schülerzahl tendenziell sinkend ist, insbesondere wenn die Anzahl Duisburger Kinder mitbetrachtet wird, die an dieser Schule unterrichtet werden. Dem mehrfach geäußerten Wunsch der Schulleitung - Errichtung eines Neubaus im Pantoffelpark – sollte nicht gefolgt werden. Ein Neubau wird aus Sicht der Schulverwaltung für diese kleinere Grundschule nicht empfohlen.

Eine Folgenutzung des Standortes Lindnerstraße wäre aufgrund des Grundstückzuschnitts, der Lage des Grundstücks sowie der Lage der Turnhalle auf dem Grundstück als Verkauf im Bestand denkbar. Möglich wäre aber auch ein Abbruch des Schulgebäudes und ein anschließender Ausbau für den Sport mit Verbesserung der Parkplatzsituation.

Eine Zusammenführung sollte erst durchgeführt werden, wenn das System ohne hohe Investitionen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen am Standort Friesenstraße untergebracht werden kann.

Alternativ wäre eine „Große Lösung“ in Zusammenhang mit der Königschule denkbar, die in den Ausführungen zum Prognosebezirk 9 näher betrachtet wird.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Grundschule Buschhausen, Zweig Lindnerstraße

 

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

178.681

27.577

42.732

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 37.093,75 EUR belaufen.

Ein Einmalerlös könnte bei der Variante „Verkauf im Bestand“ erzielt werden. Eine Höhe dieses Erlöses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso wie die Abrisskosten.

 

 

Prognosebereich 9 (Königschule, Grundschule Schwarze Heide)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Auslaufende Auflösung der 1-zügigen Königschule bei Ausbau des Standortes Schwarze-Heide-Schule.

Empfehlung des Schulträgers:

Für die im Zuge dieser Maßnahme zu erwartende Drei- bis Vierzügigkeit an der Grundschule Schwarze Heide wäre dort ein Ausbau um voraussichtlich fünf Klassen- und zwei Ganztagsräume notwendig. Ein Ausbau dieser Größe wäre nur im Bereich des heutigen öffentlichen Spiel- und Bolzplatzes oder durch den Abriss des Altbaus mit entsprechend höherer Neubauinvestition möglich.

Denkbar wäre aber auch eine Kombination der Empfehlungen der Prognosebereiche 8 und 9, also der Verzicht auf den Standort Lindnerstraße der Grundschule Buschhausen sowie der Königschule.

Eine Ertüchtigung der Grundschule Schwarze Heide auf einen reinen dreizügigen Standort wäre dann durch die Errichtung von 3 bis 4 zusätzlichen Räumen möglich. Diese können noch durch Anbaumaßnahmen geschaffen werden.

Aufgrund der räumlichen Lage der Königschule wäre – auch unter Berücksichtigung des Elternwillens – eine Schülersteuerung in Richtung Standort Friesenstraße der Grundschule Buschhausen realistisch. Bei Errichtung eines entsprechenden Neubaus mit ca. 9 Räumen für Klassen und Ganztag wäre auch hier ein zukunftsfähiger drei- bis vierzügiger Standort möglich, der die Bedingungen des Grundschulvorschlages auch hinsichtlich Ganztag, Differenzierung und Inklusion erfüllt.

Neben dem bereits unter Prognosebereich 8 beschriebenen Verzicht auf den Standort Lindnerstraße könnte dann auch der Standort Königschule aufgegeben werden. Beim Verzicht auf die Königschule würde allerdings ein Standort aufgegeben, der – aufgrund seiner eingeschossigen Bauweise – bereits jetzt die Kriterien von Barrierefreiheit recht gut erfüllt. Eine Ertüchtigung des Standortes auf eine Dreizügigkeit ist allerdings nicht machbar, da auf dem Grundstück sogenannte Produktenleitungen Emscher, Celanese) verlaufen, die eine Bebauung von Teilflächen verhindern.

Denkbar wären ein Verkauf des Gebäudes und des Grundstückes oder eine städtische Nachfolgenutzung. Bei einer möglichen Bebauung müsste allerdings auf die Turnhalle verzichtet werden, da sie einen großen Teil der Straßenrandfläche einnimmt. Weitere Lösungen in Bezug auf Sportflächen müssten dann im Rahmen des Sportstättenkonzeptes erarbeitet werden.

Sofern Maßnahmen in den Prognosebereichen 8 und 9 umgesetzt werden sollen, empfiehlt die Arbeitsgruppe Gebäudeprofile die beschriebene „große Lösung“. Bei der Umsetzung der Maßnahme müssten zuerst die baulichen Voraussetzungen an den aufnehmenden Standorten geschaffen werden, bevor schulorganisatorische Maßnahmen an den anderen beiden Standorten ergriffen werden können.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Königschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

195.650

20.836

0

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 136.786,15 EUR belaufen.

Ein Einmalerlös könnte durch den Verkauf  des Grundstücks und der aufstehenden Gebäude erzielt werden. Eine Höhe dieses Erlöses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso wie die Abrisskosten und die Erlöse aus möglichen Grundstücksverkäufen.

 

 

Prognosebereich 10 (Alsfeldschule und Melanchthonschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Aufgabe des Standortes Melanchthonschule. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsbereich der heutigen Melanchthonschule in der Schule am Siedlerweg (Prognosebereich 12). Zu beachten ist hier das besondere pädagogische Profil der Melanchthonschule (jahrgangsübergreifender Unterricht), das an einem neuen Standort nach Möglichkeit fortgeführt werden sollte. Berücksichtigung des Standortes der katholischen Postwegschule.

 

Empfehlung des Schulträgers:

Bei einer Auflösung der Melanchthonschule wäre davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kinder des Einzugsbereiches die Schule am Siedlerweg (Prognosebezirk 12) besuchen würden. Dort sind zurzeit noch Kapazitäten für mindestens 6 weitere Klassen vorhanden, es könnte ein dauerhafter vierzügiger Standort entstehen. An der Alsfeldschule, derzeit knapp zweizügig, sind die räumlichen Kapazitäten für eine Dreizügigkeit vorhanden. Optional besteht hier auch noch die Möglichkeit der Umnutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung sowie der vorhandenen Mietwohnung.

Für den Erhalt der aktuell von weniger Kindern besuchten Alsfeldschule im Gegensatz zur Melanchthonschule spricht folgendes:

  • Die bestehende Turnhalle könnte erhalten werden.
  • Das bestehende Lehrschwimmbecken könnte erhalten werden.
  • Die nebenliegende große Sportanlage könnte weiter genutzt werden.
  • An Stelle der nebenliegenden ehemaligen Hauptschule entsteht eine KTE (voraussichtliche Fertigstellung Ende 2016/Anfang 2017).
  • Der Standort Melanchthonschule ist kaum erweiterungsfähig und würde zweizügig bleiben müssen.

Aber:

  • Die Auflösung der Melanchthonschule würde ein sehr stabiles zweizügiges System treffen.
  • Das pädagogische Konzept des jahrgangsübergreifenden Unterrichts (von Eltern zum Teil gezielt gewählt) würde zukünftig entfallen. Eine andere Oberhausener Grundschule bietet dieses Konzept nicht an.

Das Schulgelände der Melanchthonschule könnte entweder im Zuge eines Verkaufs im Bestand oder in einem B-Plan-Verfahren mit Innenerschließung verwertet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen zuerst die baulichen Voraussetzungen an der Alsfeldschule  geschaffen werden, bevor schulorganisatorische Maßnahmen an der Melanchthonschule ergriffen werden können.

Eine Alternative könnte die Auflösung der katholischen Postwegschule sein (Prognosebereich 15). Das Schulgelände ist aufgrund seiner Lage jedoch sehr schlecht zu vermarkten, es besteht eine hohe Fördermittelbelastung und – je nach Schulartentscheidung im Prognosebereich 6 – würde für den Stadtteil Sterkrade nur noch eine bzw. keine katholische Grundschule mehr verbleiben.

Die Verwaltung spricht sich daher für den Erhalt der Melanchthonschule aus.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Melanchthonschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

203.540

15.933

115.000

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 30.031,03 EUR belaufen.

Ein Einmalerlös könnte bei der Variante „Verkauf im Bestand“ erzielt werden. Eine Höhe dieses Erlöses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso wie die Abrisskosten und die Erlöse aus möglichen Grundstücksverkäufen.

 

 

Prognosebereich 11 (Steinbrinkschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Keine Veränderung, auch wegen ihrer zentralen Lage.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Arbeitsgruppe Gebäudeprofile sieht ebenfalls keinen Veränderungsbedarf. Die Schule deckt unter anderem den dicht besiedelten Teil Sterkrade-Mitte ab und steht für eine stabile Zwei- bis Dreizügigkeit.

 

Osterfeld

Im Stadtteil Osterfeld liegen insgesamt 6 Grundschulen (5 Gemeinschaftsgrundschulen und 1 katholische Grundschule), 1 Hauptschule, 1 Förderschule mit Dependance, 1 Realschule, 1 Gesamtschule und die Hauptstelle 1 Berufskollegs.

In den vom Gutachter gewählten Prognosebereichen (vgl. Kapitel 6 des Gutachtens) werden zuerst die Gemeinschaftsgrundschulen gemäß der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst betrachtet:

Prognose-bereich

Schule

Zügigkeit

Empfehlung

Gutachter

Empfehlung Schulträger

12

Schule am Siedlerweg

2 bis 3

Keine Änderung

Keine Änderung

13

Jacobischule

2

Keine Änderung

Keine Änderung

13

Erich Kästner-Schule

2

Aufnahme von Kindern der Osterfelder-Heide-Schule

Ertüchtigung des Mensabereiches erforderlich

13

Robert-Koch-Schule

3

Keine Änderung

Keine Änderung

13

Osterfelder-Heide-Schule

1 bis 2

Auslaufende Auflösung

- auslaufende Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule

- Umsetzung ab 01.08.2017 möglich

 

 

Prognosebereich 12 (Schule am Siedlerweg)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Fortbestand dieser Schule. Rückläufige Schülerzahlentwicklung erwartbar. Künftig ausreichende Raumkapazität auch für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Prognosebereich 10 bei Auslaufen der Melanchthonschule.

Empfehlung des Schulträgers:

Den Ausführungen des Gutachters wird weitgehend gefolgt. Allerdings geht die schulfachliche Erwartung dahin, dass sich die Schule von den Schülerzahlen her eher stabilisieren wird. Aktuell wachsen die noch getrennten Klassen aus der damaligen Zusammenlegung der Dietrich-Bonhoeffer- und der Kardinal-von-Galen-Schule aus der Schule am Siedlerweg heraus. Es ist zu erwarten, dass sich mit den aufwachsenden Jahrgängen eine stärkere Identifikation mit der „neuen Schule“ einstellen wird. Die räumlichen Kapazitäten für einen auskömmlichen und dauerhaften drei- bis vierzügigen Betrieb des Standortes sind vorhanden.

 

 

Prognosebereich 13 (Jacobischule, Erich-Kästner-Schule, Robert-Koch-Schule und Osterfelder-Heide-Schule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule und Stärkung der Erich Kästner-Schule. Dabei entweder Weiternutzung der Fröbelschule (wenn der Standort nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird) oder Nutzung des Gebäudes der Erich-Kästner-Schule. – Zur Erich-Kästner-Schule siehe weiter unten auch die Überlegungen zur Zukunft der Gesamtschule Osterfeld.

Empfehlung des Schulträgers:

Handlungsbedarfe bestehen bei der Betrachtung der Erich-Kästner- und der Osterfelder-Heide-Schule. Die Jacobischule ist stabil zweizügig, die Robert-Koch-Schule muss seit Jahren Kinder aus Kapazitätsgründen abweisen. Eine Erhöhung der Dreizügigkeit ist baulich am Standort nicht möglich.

Für den Erhalt des Standortes Erich-Kästner-Schule spricht:

  • Bessere räumliche Bedarfsdeckung im Stadtteil
  • Räumlich auskömmlich für eine Dreizügigkeit
  • nur Handlungsbedarf im Mensabereich
  • Am Standort sind im Vergleich zur Osterfelder-Heide-Schule geringere Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit zu erwarten.

Für den Erhalt des Standortes Osterfelder-Heide-Schule spricht:

  • Geringer erfasster Unterhaltungsstau laut Gebäudeprofil
  • Dreizügigkeit nur mit Ausbau um mindestens zwei Räume und
  • Verlagerung anderer Nutzer (Personalrat Grundschulen) möglich
  • Wegfall der Turnhalle für Schul- und Vereinssport

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Fröbelschule werden hier als Alternative nicht näher betrachtet. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Standort in den nächsten 3 bis 5 Jahren wegen der Flüchtlingsproblematik nicht für eine schulische Nutzung zur Verfügung steht.

Mögliche Folgenutzung Osterfelder-Heide-Schule: Wohnbebauung bzw. Straßenrandbebauung an zwei Straßen - bei Einbeziehung der Spielplatzes sogar an drei Straßen möglich - oder städtische Nachfolgenutzung.

Mögliche Folgenutzung Erich-Kästner-Schule: Erhalt von Turnhalle und Lehrschwimmbecken, Straßenrandbebauung an drei Seiten möglich.

Finanzielle Auswirkungen der Standortaufgabe in Euro:

Osterfelder-Heide-Schule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

304.960

20.223

28.403

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 159.886,55 EUR belaufen.

Einmalerlöse könnten durch Grundstücksverkäufe nach Baureifmachung erzielt werden. Die Höhe dieser Erlöse zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso nicht die Höhe der Abriss- und Erschließungskosten.

Erich-Kästner Schule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

388.893

20.223

650.042

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 44.184,94 EUR belaufen.

Einmalerlöse könnten durch Grundstücksverkäufe nach Baureifmachung erzielt werden. Die Höhe dieser Erlöse zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso nicht die Höhe der Abriss- und Erschließungskosten.

Die Verwaltung spricht sich für die auflösende Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule aus.

 

 

Katholische Grundschulen

In den Prognosebereichen 14 bis 16 werden in der nachfolgenden Übersicht nunmehr die katholischen Grundschulen zusammengefasst betrachtet, getrennt nach den Stadtteilen.

Prognose-bereich

Schule

Zügig-keit

Empfehlung

Gutachter

Empfehlung Schulträger

14

Marien-schule

1 bis 2

Keine Änderung

Keine Änderung

14

Luisen-schule

2

Zusammenlegung mit der Ruhrschule im Gebäude Hauptschule Alstaden

- Bildung eines langfristigen katholischen Standortes durch Zusammenlegung von Luisenschule und Ruhrschule

- Schulhoffläche für Grundschule gestalten

- Umsetzung zum 01.08.2019 möglich

14

St. Martin-Schule

1 bis 2

Ist auslaufend

Ist auslaufend

14

Ruhr-schule

3

Zusammenlegung mit der Luisen- oder der Bismarckschule im Gebäude Hauptschule Alstaden

Favorisierung Ruhrschule und Luisenschule

15

Postweg-schule

2

Keine Änderung

Keine Änderung

15

Dunkel-schlag-schule

2

Zusammenlegung mit Grundschule Schmachtendorf und Kastellschule

- Erhalt der Dunkelschlagschule bei auslaufender Auflösung der Grundschule Schmachtendorf und der Kastellschule (vgl. Prognosebereiche 6 und 7)

- Umsetzung ab 01.08.2017 möglich

16

Overberg-schule

2

Keine Änderung

Keine Änderung

 

 

Prognosebereich 14 (Kath. Grundschulen Alt-Oberhausen: Marienschule, Luisenschule, St. Martin-Schule und Ruhrschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Die Auflösung der St. Martin-Schule ab Schuljahr 2016/17 ist bereits beschlossen. Eine Konzentration des Grundschulangebotes (einschließlich Bismarckschule) ist durch Nutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes Alstaden vorstellbar, und zwar in zwei Varianten:

•          Luisenschule und Ruhrschule als neue konfessionelle Grundschule

•          Ruhrschule und Bismarckschule bilden eine neue Schule mit einheitlicher Schulart, vorzugsweise als Gemeinschaftsgrundschule

 

Empfehlung des Schulträgers:

Beide Varianten sind denkbar und geeignet und könnten ab Sommer 2018 umgesetzt werden. Es würde sich hierbei allerdings um die endgültige Auflösung und Abwicklung der Hauptschule, verbunden mit dem Umzug von zwei Grundschulen handeln. Der hierfür notwendige logistische Aufwand ist erfahrungsgemäß nicht oder nur unter schwierigen Umständen in den Sommerferien zu bewältigen, so dass eine endgültige Umsiedlung der Schulen erst zum Sommer 2019 wahrscheinlich erscheint.

Allerdings ist die Luisenschule deutlich weiter vom neuen Standort entfernt als die Bismarckschule. Außerdem erfüllt die Luisenschule im dicht besiedelten Stadtteil auch die Funktion einer Stadtteilschule. Kinder, die nicht am Standort Bebelstr. angemeldet werden, könnten nur an der Landwehrschule aufgefangen werden, unter den in Prognosebereich 4 dargestellten Parametern. Bei der zweiten Variante stellt sich wieder die Frage der Bestimmung der Schulart der neuen Schule (vgl. Ausführungen im Prognosebereich 6). Denkbar wäre hier aber auch Erhalt und Verlagerung der Ruhrschule an den Standort Bebelstraße bei gleichzeitiger auslaufender Auflösung der Bismarckschule. Die Kinder könnten dann wahlweise an der Ruhrschule, der Landwehrschule oder der Concordiaschule angemeldet werden. Eine weitere Alternative wäre die Verlagerung der Ruhrschule sowie die Beobachtung der weiteren Entwicklung des Anmeldeverhaltens an den umliegenden Schulen, insbesondere der Bismarckschule.

Am Standort der ehemaligen Hauptschule Alstaden sind ausreichende Raumkapazitäten vorhanden. Es könnte – durch den Rückbau der für einen Grundschulbetrieb nicht benötigten Fachräume – sogar eine Fünfzügigkeit erreicht werden. Im Zuge des Ausbaus des Ganztags an Hauptschulen wurde in den Standort investiert. Er ist erhaltenswert, auch im Hinblick auf die mögliche Rückzahlung von Fördermitteln. Bei einer Zusammenführung von Ruhr- und Bismarckschule wären aktuell 467 Kinder betroffen. Eine ähnliche Anzahl wurde zu Hauptschulzeiten bis zum Schuljahr 2004/2005 an der Bebelstraße beschult. Durch die Errichtung des Mensa- und Aulagebäudes an dem Standort ist nur ein relativ kleiner Schulhof vorhanden. Dieser entspricht jedoch den Mindestmaßen, die einschlägig mit 2 m² je Kind angegeben werden. Zusätzlich könnten weitere Flächen (hintere Grünfläche, Lehrerparkplatz) als zusätzliche Pausen- und Spielfläche hergerichtet werden.

Die Verwaltung spricht sich für die Zusammenlegung und Verlagerung der beiden katholischen Grundschulen, Ruhrschule und Luisenschule,  bei gleichzeitiger Bildung eines zukunftsfähigen katholischen Standortes in den Räumen der auslaufenden Hauptschule Alstaden aus.

Mögliche Folgenutzung der Bismarckschule: Der geförderte freistehende Ganztagsbereich der Schule könnte – nach Umbau und Ausbau um ca. 2 Räume – durch die angrenzende städtische KTE Kiwittenberg genutzt werden. Die KTE müsste entsprechend verlagert werden. Fördermittel für den Offenen Ganztag müssten nicht zurückgezahlt werden. Das jetzige KTE-Gelände und der Bereich des Hauptgebäudes der Bismarckschule könnten in Form einer Straßenrandbebauung vermarktet werden.

Mögliche Folgenutzung der Ruhrschule: Errichtung von Straßenrandbebauung

Mögliche Folgenutzung Luisenschule: Vermarktung im Bestand oder Verwertung als Straßenrandbebauung. Erhalt eines Teils im Hinterland als Reservefläche.

Ruhrschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

182.756

19.610

68.807

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 134.185,03 EUR belaufen.

Einmalerlöse könnten durch Grundstücksverkäufe nach Baureifmachung erzielt werden. Die Höhe dieser Erlöse zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso nicht die Höhe der Abriss- und Erschließungskosten.

Luisenschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

174.452

18.835

35.042

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 217.073,66 EUR belaufen.

Einmalerlöse könnten durch Grundstücksverkäufe nach Baureifmachung erzielt werden. Die Höhe dieser Erlöse zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso nicht die Höhe der Abriss- und Erschließungskosten.

Bismarckschule

Bewirtschaftungskosten ohne Grundbesitzabgaben (jährlich)

Sekretariat

 

(jährlich)

Erfasster

Unterhaltungsstau

(einmalig)

190.904

17.772

24.000

 

Die maximale Rückzahlung eingesetzter Fördermittel zum Stichtag 01.08.2017 würde sich anteilig auf 201.238,18 EUR belaufen.

Einmalerlöse könnten durch Grundstücksverkäufe nach Baureifmachung erzielt werden. Die Höhe dieser Erlöse zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bezifferbar, ebenso nicht die Höhe der Abriss- und Erschließungskosten.

 

 

Prognosebereich 15 (Kath. Grundschulen Sterkrade: Postwegschule und Dunkelschlagschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Die Postwegschule bleibt bestehen, zur Dunkelschlagschule vgl. Ausführungen unter Prognosebereich 6 (Variante b).

Empfehlung des Schulträgers:

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Gutachters, vgl. Ausführungen zu Prognosebezirk 6, Varianten b) und c).

 

 

Prognosebereich 16 (Kath. Grundschule Osterfeld: Overbergschule)

Handlungsempfehlung des Gutachters:

Keine Veränderung.

Empfehlung des Schulträgers:

Der Einschätzung des Gutachters wird gefolgt.

 

Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des allgemeinbildenden Schulwesens

In Kapitel 9 des Gutachtens werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des allgemeinbildenden Schulwesens gegeben, aufgeteilt in die folgenden vier Kategorien:

  1.                   Kurzfristige schulorganisatorische Maßnahmen
  2.                   Längerfristige schulorganisatorische Maßnahmen
  3.                   Pädagogische Weiterentwicklungen
  4.                   Datengestützte Weiterentwicklungen

Diese Punkte werden im Folgenden genauer betrachtet:

Kurzfristige schulorganisatorische Maßnahmen

Das Gutachten zielt damit auf Maßnahmen ab, die im Zeitraum des Bildungsplanes, also bis zum Jahre 2020 umgesetzt werden sollten.

Handlungsempfehlung 1.1: Konzentration des Grundschulangebotes

Als Orientierungshilfe kann dabei das Positionspapier der Grundschulleitungen herangezogen werden (vgl. Anhang A3 des Gutachtens). Eine durchgängige Umsetzung dieser Vorschläge ist innerhalb des zugrunde gelegten Zeitraums nicht realistisch, gleichwohl sind konkrete Maßnahmen (zum Beispiel die Auflösung einzügiger Systeme) ebenso möglich wie längerfristig wirksame Beschlussfassungen.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Konzentration des Grundschulangebotes wird durch den Schulträger befürwortet, wenn gleichzeitig die verbleibenden Grundschulstandorte baulich qualifiziert und der Raumbestand den Bedürfnissen der Schulen zum Ganztag und zur Inklusion schrittweise angepasst werden. Ziel muss es hierbei sein, dass die für Schulträgeraufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel zielgerichteter und effektiver an weniger, aber dafür langfristig beplanbaren Standorten zur Verfügung eingesetzt werden. Der Gutachter hat hierzu einzelne Handlungsempfehlungen entwickelt, die bereits zu Beginn dieses Kapitels intensiv durch die Verwaltung betrachtet und bewertet wurden. Die Umsetzung dieser Vorschläge innerhalb des zugrunde gelegten Zeitraums 2016-2020 ist aus Sicht der Schulverwaltung nicht realistisch. Längerfristig wirksame Beschlussfassungen über das Jahr 2020 hinaus wären teilweise notwendig.

Handlungsempfehlung 1.2: Bauliche Ertüchtigung der Schulgebäude und -ausstattung

Fortbestehende Grundschulen müssen in ihrer Ausstattung und baulichen Erscheinung überprüft und zeitgemäß modernisiert werden. Das betrifft beispielsweise die Ertüchtigung der Schulen für die Nutzung neuer Medien, die zeitweilige Unterrichtung in Differenzierungsräumen (etwa für Kleingruppenarbeit mit Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse, soweit hier keine IVK-Klassen gebildet wurden, oder für Kinder mit einer anerkannten Lernbehinderung). Darüber hinaus geht es um die Erneuerung der Sanitärbereiche und um barrierefreie Zugänge in das Schulgebäude und in alle Klassenräume.

Empfehlung des Schulträgers:

Wie unter Handlungsempfehlung 1.1 beschrieben, empfiehlt der Schulträger die verbleibenden Grundschulstandorte qualitativ aufzuwerten und einen entsprechenden Finanzierungsplan zu erarbeiten. Aus Verwaltungssicht ist in einem ersten Schritt im Rahmen dieses Bildungsplans zu klären, welche Standorte erhalten bleiben bzw. bei der Umsetzung schulorganisatorischer Maßnahmen eine höhere Schülerzahl aufnehmen werden. Im Zuge der Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen sind dann diese Standorte – wie in den einzelnen Bewertungen beschrieben – insbesondere aus räumlicher Sicht so auszustatten, dass sie den aktuellen Anforderungen genügen. Diese sind insbesondere im Kapitel Ganztag ausführlich beschrieben und dargestellt. In einem weiteren Schritt ist für die verbleibenden Grundschulen ein Konzept zu erstellen, auch diese Standorte Zug um Zug in ihrer räumlichen Ausstattung zeitgemäß aufzustellen.

Handlungsempfehlung 1.3

Dauerhafte Umsetzung des Prinzips der differenzierten Klassengrößen in Abhängigkeit vom jeweiligen Sozialraum. Die entsprechenden Parameter wurden in Kapitel 8.1 beschrieben. Sie sind im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben grundsätzlich umsetzbar, auch wenn im Einzelfall Abweichungen erforderlich sein sollten. Dafür enthält das Berechnungsverfahren eine Art „Puffer“, um am Ende den vorgegebenen kommunalen Klassenfrequenzrichtwert zu erreichen.

Empfehlung des Schulträgers:

Mit diesem Prinzip wird dem Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ Rechnung getragen. Das Modell mit den differenzierten Klassengrößen nach Standorttyp wird hier erstmals vorgeschlagen und seitens der Verwaltung mitgetragen. Es ist eine Fortsetzung der bereits jetzt vorgenommenen Entlastungen für Schulen des Gemeinsamen Lernens und Schulen in Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf im Rahmen der Klassenbildung nach der sogenannten Kommunalen Klassenrichtzahl.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Konzept letztlich dem Elternwillen unterworfen ist, da Eltern einen Anspruch auf Beschulung an einem Schulstandort haben, solange der Klassenfrequenzhöchstwert noch nicht ausgeschöpft ist. Die vorgeschlagene Differenzierung nach Klassengrößen ist somit nur als Planungsgröße bzw. Richtwert zu betrachten, im Rahmen der durch das Schulgesetz vorgeschriebenen Mindest- und Höchstwerte an Klassenbildung.

Handlungsempfehlung 1.4

Gerechte Verteilung der Inklusionsaufgaben auf alle Schulen. Dies gilt in Sonderheit für die weiterführenden Schulen, die sich verpflichten sollten, in gleichen Größenordnungen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufzunehmen. Eine Spezialisierung nach Förderschwerpunkten sollte dabei von Vorteil sein.

Empfehlung des Schulträgers:

Inklusion ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Das bedeutet, dass alle Oberhausener Schulen sich dieser Aufgabe stellen wollen und müssen. Dies ist auch Beschlusslage der Oberhausener Regionalkonferenz. Weitere Ausführungen zur Verteilung auf die weiterführenden Schulen sowie die Bildung von Schwerpunktschulen finden sich in Kapitel 5 dieser Begleitvorlage.

Handlungsempfehlung 1.5

Zügige und abschließende Entwicklung von Nutzungskonzepten für auslaufende Schulen. Dies kann von einer andersartigen schulischen Nutzung (etwa im Fall der Albert-Schweitzer-Hauptschule) über eine andersartige städtische Verwendung bis zur Stilllegung der Gebäude oder zur Vermarktung der Grundflächen reichen.

Empfehlung des Schulträgers:

Auf die Entwicklung von Folgenutzungen für (mögliche) auslaufende Schulstandorte wurde bereits Eingangs dieses Kapitels bei den konkreten Handlungsempfehlungen für Grundschulen eingegangen. Sinnvoll ist eine zügige Abarbeitung nach erfolgten Beschlüssen, insbesondere auch aus haushaltswirtschaftlicher Sicht. Gesamtstädtisch wurden die organisatorischen Voraussetzungen für diesen Vorschlag durch die Einrichtung des Bereiches 0-7/Strategisches Immobilienmanagement bereits geschaffen.

Handlungsempfehlung 1.6 und 1.7

Mit Blick auf die Ergebnisse der Elternbefragung sollte zügig entschieden werden, wie der Bedarf nach Schulen des längeren gemeinsamen Lernens konzeptionell umgesetzt werden kann. Dies kann auf eine Sekundarschule oder eine zusätzliche kleinere (vierzügige) Gesamtschule hinauslaufen. Damit zusammenhängend:

Reduzierung der Zügigkeit der Gesamtschule Osterfeld auf sechs parallele Klassen. Die dabei frei werdenden Raumkapazitäten könnten für die Einrichtung einer Grundschule genutzt werden („Schule von 1 bis 13“) bei gleichzeitiger Auflösung einer anderen Grundschule im Stadtteil Osterfeld. Denkbar ist auch, nicht mehr genutzte Gebäudeteile der im Unterhalt sehr kostspieligen Gesamtschule aus der schulischen Nutzung zu entlassen, ggf. sogar abzureißen oder einer anderen Nutzung zuzuführen.

Empfehlung des Schulträgers:

Die möglichen Alternativen im Stadtteil werden im Gutachten ausführlich beschrieben und sind mit einer Verringerung der Zügigkeit der Gesamtschule Osterfeld um zwei oder vier Züge verbunden. Diese Alternativen wären:

  • Errichtung einer vierzügigen Sekundarschule bei Auflösung der Theodor-Heuss-Realschule
  • Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule bei Auflösung der Theodor-Heuss-Realschule
  • Errichtung einer Dependance der Gesamtschule Osterfeld bei Auflösung der Theodor-Heuss-Gesamtschule
  • Ansiedlung einer zweizügigen Grundschule zusätzlich im Gebäude der Gesamtschule Osterfeld

Nach den Ausführungen des Gutachters ist ein möglicherweise ausreichendes Interesse an einer Sekundarschule im Stadtteil Osterfeld vorhanden, welches jedoch – vor einer positiven Entscheidung hierfür – nochmals mit einem konkreten Standort abgefragt werden müsste. Konkreter Standort könnte hier nur die jetzige Theodor-Heuss-Realschule sein, da eine Sekundarschule nur genehmigungsfähig ist, wenn dafür ein andere Haupt- oder Realschulstandort aufgelöst wird. In diesem Zuge könnte auch die erwünschte Zügigkeitsverringerung auf sechs Züge an der Gesamtschule Osterfeld vorgenommen werden.

Die Errichtung einer Sekundarschule oder einer weiteren Gesamtschule im Stadtteil Osterfeld bei gleichzeitiger Zügigkeitsverringerung an der Gesamtschule Osterfeld wird durch die Verwaltung aus den folgenden Gründen allerdings sehr kritisch gesehen:

  • Oberhausen ist mit drei Realschulen für eine Stadt dieser Größe angemessen ausgestattet.
  • Die Anmeldezahlen an den Realschulen sind stabil, entsprechen also dem derzeitigen Elternwillen.
  • Erfahrungen der Nachbarstädte zeigen, dass – nach erfolgter Gründung einer Sekundarschule – die Akzeptanz und die Anmeldezahlen an diesen Schulen mehrheitlich abnehmen. Nach bisherigen Erkenntnissen denken einige Städte bereits wieder über den Ausstieg aus der Schulform Sekundarschule nach.
  • Der Überhang an Anmeldungen an Gesamtschulen ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen.
  • Für die vorgeschlagene 4-zügige Gesamtschule steht kein adäquates Gebäude zur Verfügung. Der erforderliche Investitionsbedarf an der auslaufenden Albert-Schweitzer-Schule wäre nach Einschätzung der Fachverwaltung zu hoch, zumal Räume für die Oberstufe, Fachräume usw. zu schaffen wären.
  • Bestehender Schulraum im Stadtteil sollte nicht zurückgebaut, sondern hinsichtlich der Herausforderungen von Inklusion und Flüchtlingszahlen vorerst weiter vorgehalten werden.
  • Um eine Ausgewogenheit zwischen den Gesamtschulen zu erreichen, wäre es eine denkbare Möglichkeit, alle Gesamtschulen gleichgestellt sechszügig zu führen.
  • Der bestehende Schulfrieden sollte durch eine nicht zwingend notwendige schulorganisatorische Maßnahme nicht gefährdet werden.

Die Verwaltung spricht sich gegen die Errichtung einer Sekundarschule oder einer weiteren vierzügigen Gesamtschule im Stadtteil Osterfeld aus. Die Verwaltung spricht sich ebenfalls gegen die Ansiedlung einer Grundschule im Gebäude der Gesamtschule Osterfeld aus, sondern favorisiert die zuvor beschriebene Lösungsvariante im Prognosebereich 13 (auslaufende Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule).

Die Verwaltung schlägt der Politik vor den folgenden Prüfauftrag zu erteilen:

Ermittlung der baulichen Möglichkeiten sowie der Kosten für den Ausbau der Gesamtschule Weierheide auf sechs Züge sowie Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines solchen Vorhabens durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Wenn die Gesamtschule Weierheide von vier auf sechs Züge ausgebaut werden sollte, könnte die Reduktion der Gesamtschule Osterfeld von acht auf sechs Züge erfolgen.

 

Handlungsempfehlung 1.8

Das Spektrum der Übergangsmöglichkeiten in eine Oberhausener Oberstufe kann durch den Aufbau eines beruflichen Gymnasiums mit Abituroption deutlich erweitert werden. Dies liefe auf die Einrichtung eines entsprechenden Angebotes an mindestens einem der drei örtlichen Berufskollegs hinaus. Begründete Vorschläge hierzu enthält das Positionspapier der Berufskollegs (vgl. Anhang A4).

Empfehlung des Schulträgers:

Auch aus Sicht der Verwaltung ist der Aufbau eines beruflichen Gymnasiums eine sinnvolle Ergänzung der heutigen Sekundarstufe-II-Landschaft. Der Schulträger empfiehlt daher, die Rahmenbedingungen und Genehmigungsmöglichkeiten zu prüfen.

Längerfristige schulorganisatorische Maßnahmen

Hierunter versteht der Gutachter Maßnahmen, die über den Betrachtungszeitraum von fünf Jahren hinausgehen.

Handlungsempfehlung 2.1

Die von den Grundschulleitungen geforderte Regelgröße von drei Zügen (bei ausnahmsweise möglicher Zwei- oder Vierzügigkeit) ist pädagogisch und ökonomisch gut begründbar, führt aber zwingend zu einer Reduzierung von Schulstandorten, die nur selten konfliktfrei verläuft. Dieses Ziel ist innerhalb von fünf Jahren kaum durchgängig umsetzbar. Gleiches gilt für die Fragen einer zeitgemäßen Ausstattung. Es wird also jenseits des Zeitraums von fünf Jahren hinaus sinnvoll sein, auf der Grundlage frühzeitig gefasster Beschlüsse das Grundschulangebot zu straffen und zu modernisieren. Mögliche konkrete Maßnahmen sind in Kapitel 8.1 detailliert beschrieben.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Umgestaltung der Grundschullandschaft ist als Prozess zu begreifen, der nur schrittweise umgesetzt werden kann. Erste Überlegungen hierzu wurden bereits in der Bewertung zur Handlungsempfehlung 1.2 sowie zu den einzelnen Prognosebereichen ausgeführt.

Handlungsempfehlung 2.2

Durchgängige Umstellung der Betriebsform aller weiterführenden Schulen auf Ganztagsbetrieb, vorzugsweise in der Variante der gebundenen Ganztagsschule. In Oberhausen betrifft das alle drei Realschulen sowie drei der fünf Gymnasien. Ganztagsschulen bieten bessere Möglichkeiten der Förderung, sind familienfreundlich und entsprechen einem wachsenden Bedarf und Interesse der Eltern.

Empfehlung des Schulträgers:

Der Gutachter beschreibt hier einen bundesweiten Trend. Allerdings sollte, bevor Entscheidungen getroffen werden, in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen und Schulformen der Elternwille abgefragt werden. Die Verwaltung schlägt vor, regelmäßige Elternbefragungen an den genannten Schulen zur Bedarfsermittlung vorzunehmen. Die Wiederholung einer solchen Befragung nach ein oder zwei Jahren kann darüber hinaus Anhaltspunkte für die weitere Entwicklung geben.

Handlungsempfehlung 2.3

Eine eher theoretische Alternative für Realschulen ist ihre vollständige Ersetzung durch Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, in denen Ganztagsbetrieb obligatorisch ist. Die Umorganisation der Halbtagsgymnasien bleibt davon unberührt. Im Ergebnis wäre das die konsequente Etablierung eines zweigliedrigen Schulsystems, wie es in fünf Bundesländern bereits besteht.

Empfehlung des Schulträgers:

Dieser Ansatz wird auch seitens der Verwaltung als eher theoretisch bewertet. Als zielführend wird die individuelle Betrachtung einer jeden Schule sowie des sich fortentwickelnden Elternwahlverhaltens angesehen, wie sie in der Bewertung zu Handlungsempfehlung 2.2 bereits beschrieben wurde.

Handlungsempfehlung 2.4

Bei den Gesamtschulen wäre ein langfristig umsetzbares Konzept zur Aufhebung von Teilstandorten wünschenswert.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Teilstandorte für die 5. und 6. Jahrgänge der Gesamtschulen haben sich in Oberhausen bewährt. Sie tragen insbesondere zu einem sanfteren Übergang der Schülerinnen und Schüler von den Grundschulen in die Sekundarstufe I bei und werden von den Eltern akzeptiert. Darüber hinaus sind die bestehenden Hauptstandorte nicht oder nicht im benötigten Maße erweiterbar.

 

Pädagogische Weiterentwicklungen

Handlungsempfehlung 3.1

Durchgängig ist in den Schulen der Stadt Oberhausen (einschließlich der Berufskollegs) eine Modernisierung der schulräumlichen Ausstattung erstrebenswert. Dabei geht es um unterrichtsrelevante Verbesserungen, beispielsweise für den Einsatz Neuer Medien, für naturwissenschaftlichen Unterricht oder für Kleingruppendifferenzierung. Aus den Grundschulen und den Berufskollegs liegen hierzu konkrete Wünsche vor.

Empfehlung des Schulträgers:

Die notwendige Modernisierung der Ausstattung ist durch den Schulträger sukzessive durchzuführen. Hierbei müssen Schwerpunkte gesetzt und zeitliche sowie inhaltliche Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Insbesondere zu nennen sind hier das Medienentwicklungskonzept, ein neues Schulbausanierungsprogramm für naturwissenschaftliche Räume (NW-Räume) sowie Konzepte zu notwendigen Differenzierungsmöglichkeiten im Rahmen von Inklusion und Internationalen Vorbereitungsklassen. Insgesamt verfügen die Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen aktuell über 98 NW-Räume (Biologie, Chemie, Physik). 24 dieser Räume wurden in den letzten 15 Jahren bereits saniert bzw. erneuert. Die verbleibenden Räume wären entsprechend zu überprüfen und bei vorliegendem Sanierungsbedarf in das genannte Programm aufzunehmen. Die betroffenen Schulen sind – unter Berücksichtigung der bereits eingereichten Vorschläge – hierbei intensiv zu beteiligen.

Handlungsempfehlung 3.2

Die Analyse der Übergängerzahlen aus Grundschulen in die unterschiedlichen weiterführenden Schulen erbrachte höchst bedenkliche Befunde (vgl. Kap. 5.2). Die Chance, eine Schule mit direktem Abiturzugang zu besuchen, variiert erwartungsgemäß nicht nur nach Sozialräumen, sondern unerwartet stark auch nach Einzelschulen. So etwas dürfte für die Stadt Oberhausen, die sich explizit dem Grundsatz „Kein Kind zurücklassen“ verpflichtet hat (Leistungsbeschreibung der GPA), inakzeptabel sein. Es wird daher dringend empfohlen, die Übergangspraxis nach der Grundschule zum Gegenstand der Beratung durch die Schulaufsicht zu machen und pädagogische Konzepte zur Verbesserung der Übergangsempfehlungen zu erarbeiten. Hilfreicher als akademisch geprägte Diskussionen kann dabei der Erfahrungsaustausch mit auswärtigen Grundschulen sein, die über einschlägige Erfahrungen verfügen und dabei sehr erfolgreich sind (z. B. Grundschulen in der als sehr schwierig geltenden Dortmunder Nordstadt). Diese Aufgabe der Hinführung zu den weiterführenden Schulen kann allerdings nicht allein den Grundschulen auferlegt werden; vielmehr ist es unerlässlich, für einen harmonischen Schulstufenwechsel auch die weiterführenden Schulen zu gewinnen.

Empfehlung des Schulträgers:

Grundsätzlich ist jedem Kind die Möglichkeit zu geben, nach der Grundschule die weiterführende Schule zu besuchen, die seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Hierbei dürfen die Kinder weder unter- noch überfordert werden. Die Verwaltung regt an, in einen Dialog zum Übergangsverhalten mit Vertretern der Grundschulen, der weiterführenden Schulen und der Schulaufsicht einzutreten. Ziel kann die gemeinsame Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des Übergangsverhaltens sein.

Handlungsempfehlung 3.3

Dass Schulen heute vor neuen pädagogischen Herausforderungen stehen, gilt inzwischen als Binsenwahrheit. Tatsächlich erwachsen aus neuen Familienkonstellationen, elterlichen Abschlussaspirationen und veränderten Zusammensetzungen der Schülerpopulationen Herausforderungen, die viele Schulen nicht mehr ohne sozialpädagogische Unterstützung bewältigen können. Die Notwendigkeit einer verstärkten, stetigen und verlässlichen Hilfe durch entsprechendes Fachpersonal wurde im Vorfeld der Erstellung des Bildungsplans am nachhaltigsten von den Leitungen der Realschulen hervorgehoben. Das ist bei diesem Bildungsgang gut nachvollziehbar, der nach dem Auslaufen der Hauptschulen und der freien Schulwahl durch die Eltern verstärkt Aufgaben übernehmen musste, die zuvor neben Gesamtschulen die Hauptschulen zu leisten hatten: Qualifizierung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler, Bildung von Auffangklassen und vermehrte Aufnahme von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern. Die Stadt Oberhausen muss daher verstärkte und vielfältige Anstrengungen für eine bessere sozialpädagogische Unterstützung der Schulen unternehmen.

Empfehlung des Schulträgers:

Wie bereits durch den Gutachter beschrieben, wird das Thema Sozialpädagogische Unterstützung der Schulen in verschiedenen Kapiteln dieser Begleitvorlage ausführlich behandelt.

Handlungsempfehlung 3.4

In Gesamtschulen sollte die Erhöhung der Übergangsquote grundständiger Gesamtschüler in die eigene Oberstufe verstärkte Aufmerksamkeit finden. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Schulträgers sind dabei zuständigkeitshalber nur gering, allerdings kann dieser einen Erfahrungsaustausch mit anderen Gesamtschulen organisieren, die unter schwierigen sozialen Umfeldbedingungen hervorragende Leistungen erbringen, vor allem die mit dem Deutschen Schulpreis 2015 ausgezeichnete Gesamtschule Wuppertal-Barmen.

Empfehlung des Schulträgers:

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag zu folgen. Die Verwaltung wird die Gesamtschulen sowie die zuständige Obere Schulaufsicht, sofern dies gewünscht ist, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Handlungsempfehlung 3.5

Die Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen verzeichnen sehr unterschiedliche Zugänge von Seiteneinsteigern aus anderen Bildungsgängen, weit überwiegend aus Realschulen. Die Gründe für diese Abweichungen (sie reichen bei den Gymnasien beim Wechsel in die Einführungsphase von 2 Prozent Verlust bis zu Zuwächsen in Höhe von 14 Prozent) sind nicht bekannt. Sie können u. a. mit der Reputation der aufnehmenden Schulen zusammenhängen, aber auch mit den unterschiedlichen pädagogischen Profilen in der Sekundarstufe I. Für Gymnasien und Gesamtschulen wäre es gleichermaßen ratsam, nach den Ursachen der Differenzen zu suchen und die Aufnahme von Seiteneinsteigern abzustimmen. Dabei ist es nach dem Vorbild anderer Oberstufen durchaus vorstellbar, sich in einzelnen Schulen auf die Aufnahme und erfolgreiche Qualifizierung von Seiteneinsteigern zu spezialisieren.

Empfehlung des Schulträgers:

In der Hauptsache sind hier die Schulen und die Oberen Schulaufsichten gefordert. Die Verwaltung bringt sich gerne in entsprechende Koordinierungsgespräche ein und begleitet die Schulen bei einer abgestimmten Profilbildung.

 

Datengestützte Weiterentwicklungen

Handlungsempfehlung 4.1

Der Stadt Oberhausen wird daher empfohlen, ein differenziertes Bildungsmonitoring als Grundlage von Planfortschreibungen zu etablieren. Ein solches Bildungsmonitoring umfasst zweckmäßigerweise Veränderungen im Schüleraufkommen (auch nach Einzelschulen), die Übergängerzahlen aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen sowie aus der Sekundarstufe I in gymnasiale Oberstufen.

Empfehlung des Schulträgers:

Bildungsmonitoring bildet die Grundlage für Planung und kann als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Stadt Oberhausen hat deshalb bereits einen Antrag auf Teilnahme am mit Bundesmitteln geförderten Programm „Bildung integriert“ gestellt. Hieraus wäre eine Förderung des Bildungsmonitorings möglich.

Handlungsempfehlung 4.2

Wichtig erscheint darüber hinaus die Datenpflege zum Schulraumbestand. Dazu sind im Rahmen aufwendiger Schulbegehungen differenzierte Daten erstellt worden, in die mit wenig Aufwand Veränderungen eingearbeitet werden können.

Empfehlung des Schulträgers:

Im Zuge dieser Bildungsplanung sind differenzierte Datenblätter für jeden Schulstandort erarbeitet worden. Diese werden durch den Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement fortgeführt und dienen so auch zukünftig als Orientierungs- und  Entscheidungshilfe.

Handlungsempfehlung 4.3

Fallweise sind Ergänzungen durch Eltern- oder Schülerbefragungen sinnvoll, z. B. nach den Gründen für die Wahl einer weiterführenden Schule oder für den Wechsel in eine bestimmte gymnasiale Oberstufe. Daraus kann wichtiges Steuerungswissen für Schulen, Schulaufsicht und Schulverwaltung generiert werden. Die Verwaltung ist hier mit dem Bereich Statistik sehr gut aufgestellt.

Empfehlung des Schulträgers:

Wie auch schon in den Vorjahren wird die Verwaltung auch zukünftig zu verschiedenen Themenschwerpunkten Befragungen durchführen, deren Ergebnisse anschließend sowohl Verwaltung als auch Politik als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen können.

Handlungsempfehlung 4.4

Auf der Basis eines so angelegten Bildungsmonitorings und mit dem Rückgriff auf die vom Verfasser dieses Plans verwendeten Berechnungsmodellen sollte es mit zumutbarem Aufwand möglich sein, zentrale Ergebnisse und neue Entwicklungstendenzen in Form eines jährlichen Bildungsberichtes den politischen Entscheidungsträgern vorzulegen.

Empfehlung des Schulträgers:

Bei erfolgter Bewilligung der in Handlungsempfehlung 4.1 genannten Teilnahme am Programm „Bildung integriert“ würden die Voraussetzungen für die Implementierung einer regelmäßigen Bildungsberichterstattung geschaffen.“

 

 

3.2 Alternative 2: Ausschluss von Schulschließungen

Der Schulträger ist derzeit aufgrund der Schülerzahlentwicklung nicht gefordert schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Alle Schulen weisen Schülerzahlen auf, die über die im Schulgesetz definierte Mindestgröße liegen. Der Rückbau der Havensteinschule, der Grundschule Schmachtendorf und der Kastellschule, der Königschule, der Luisenschule, der Osterfelder-Heide-Schule sowie der Ruhrschule sind aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht erforderlich.

 

Die hier genannten Schulen liegen über der im Schulgesetz vorgeschriebenen Mindestgröße in Höhe von 92 Schülerinnen und Schülern (vgl. § 82 Abs. 2 SchulG). Die Bandbreite der Klassengröße liegt bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen.

 

 

Grundschule

Klassenfrequenz aller vier Jahrgänge in 2015/16 lt. Schulstatistik

 

Gesamtschülerzahl

Havensteinschule (GL)

20,0

120

GS Schmachtendorf (GL)

21,8

131

Kastellschule

16,6

149

Königschule

18,0

126

Luisenschule

25,9

207

Osterfelder-Heide-Schule

19,8

119

Ruhrschule (GL)

22,8

251

 

Hinzu kommt, dass lt. Gutachten „Schulentwicklung in Oberhausen“ von Dr. Rösner die Prognose zukünftiger Seiteneinsteiger -Kinder aus Flüchtlings- bzw. Zuwandererfamilien der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK)- zur Zeit mit großen Unwägbarkeiten verbunden und damit seriös nicht verlässlich möglich ist.

 

Herr Dr. Rösner beschreibt in seinem Gutachten,

„Ein kaum lösbares Problem der Vorausberechnung von Schülerzahlen ist die angemessene Berücksichtigung von Seiteneinsteigern ins Regelschulwesen. Das liegt an Unwägbarkeiten und fehlenden Erfahrungswerten. So ist die Zahl der künftig aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, die aus EU-Staaten oder aus Flüchtlingsfamilien stammen, nicht kalkulierbar. Nach allgemeiner Einschätzung (so auch jüngere Schätzungen der Bundesregierung) ist von einem anhaltenden und starken Anstieg dieser Zahlen auszugehen. ….

Erfahrungswerte über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler, die die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) durchlaufen haben und ins Regelschulwesen übergehen, liegen nicht vor.“ (vgl. Seite 112 des angehängten Gutachtens von Dr. Rösner)

 

Die von Dr. Rösner vorgelegten Kalkulationen basierten für die Grundschulen auf der Schülerzahl in IVK-Klassen vom 13. August 2015. Diese Schülerzahl wurde von ihm um jeweils 20 Prozentpunkte ab Schuljahr 2016/17 fortgeschrieben.

Im August 2015 waren es 157 Kinder in IVK-Klassen, die als Seiteneinsteiger in die Regelklassen übergehen werden. Nach der Kalkulation von Dr. Rösner wären zum Schuljahr 2016/17 188 Schülerinnen und Schüler als Seiteneinsteiger zu erwarten.

Tatsächlich sind es jedoch bereits im Mai 2016 297 Schülerinnen und Schüler. Somit hat sich die Zahl der Seiteneinsteiger seit August 2015 nahezu verdoppelt. Die weitere Entwicklung möglicher Seiteneinsteiger ist nicht abzusehen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration von Kindern mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte, ist eine Einbindung in bestehende Klassensysteme zwingend erforderlich. Daher müssen die Kapazitäten aller Grundschulen zur Sicherung zunächst bestehen bleiben.

 

 

3.3 Alternative 3: Ausschluss von Schulschließungen und Erweiterung der inhaltlichen Bildungsplanung

Der Schulträger ist derzeit aufgrund der Schülerzahlentwicklung nicht gefordert schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Alle Schulen weisen Schülerzahlen auf, die über die im Schulgesetz definierte Mindestgröße liegen. Der Rückbau der Havensteinschule, der Grundschule Schmachtendorf und der Kastellschule, der Königschule, der Luisenschule, der Osterfelder-Heide-Schule sowie der Ruhrschule sind aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht erforderlich.

 

Die hier genannten Schulen liegen über der im Schulgesetz vorgeschriebenen Mindestgröße in Höhe von 92 Schülerinnen und Schülern (vgl. § 82 Abs. 2 SchulG). Die Bandbreite der Klassengröße liegt bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen.

 

 

Grundschule

Klassenfrequenz aller vier Jahrgänge in 2015/16 lt. Schulstatistik

 

Gesamtschülerzahl

Havensteinschule (GL)

20,0

120

GS Schmachtendorf (GL)

21,8

131

Kastellschule

16,6

149

Königschule

18,0

126

Luisenschule

25,9

207

Osterfelder-Heide-Schule

19,8

119

Ruhrschule (GL)

22,8

251

 

Hinzu kommt, dass lt. Gutachten „Schulentwicklung in Oberhausen“ von Dr. Rösner die Prognose zukünftiger Seiteneinsteiger -Kinder aus Flüchtlings- bzw. Zuwandererfamilien der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK)- zur Zeit mit großen Unwägbarkeiten verbunden und damit seriös nicht verlässlich möglich ist.

 

Herr Dr. Rösner beschreibt in seinem Gutachten,

„Ein kaum lösbares Problem der Vorausberechnung von Schülerzahlen ist die angemessene Berücksichtigung von Seiteneinsteigern ins Regelschulwesen. Das liegt an Unwägbarkeiten und fehlenden Erfahrungswerten. So ist die Zahl der künftig aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, die aus EU-Staaten oder aus Flüchtlingsfamilien stammen, nicht kalkulierbar. Nach allgemeiner Einschätzung (so auch jüngere Schätzungen der Bundesregierung) ist von einem anhaltenden und starken Anstieg dieser Zahlen auszugehen. ….

Erfahrungswerte über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler, die die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) durchlaufen haben und ins Regelschulwesen übergehen, liegen nicht vor.“ (vgl. Seite 112 des angehängten Gutachtens von Dr. Rösner)

 

Die von Dr. Rösner vorgelegten Kalkulationen basierten für die Grundschulen auf der Schülerzahl in IVK-Klassen vom 13. August 2015. Diese Schülerzahl wurde von ihm um jeweils 20 Prozentpunkte ab Schuljahr 2016/17 fortgeschrieben.

Im August 2015 waren es 157 Kinder in IVK-Klassen, die als Seiteneinsteiger in die Regelklassen übergehen werden. Nach der Kalkulation von Dr. Rösner wären zum Schuljahr 2016/17 188 Schülerinnen und Schüler als Seiteneinsteiger zu erwarten.

Tatsächlich sind es jedoch bereits im Mai 2016 297 Schülerinnen und Schüler. Somit hat sich die Zahl der Seiteneinsteiger seit August 2015 nahezu verdoppelt. Die weitere Entwicklung möglicher Seiteneinsteiger ist nicht abzusehen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration von Kindern mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte, ist eine Einbindung in bestehende Klassensysteme zwingend erforderlich. Daher müssen die Kapazitäten aller Grundschulen zur Sicherung zunächst bestehen bleiben.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 14. September 2015 ein Leitbild „Bildung“ verabschiedet (vgl. Drucksache Nr. B/16/1073-01) mit dem Inhalt

 

„Wir bieten eine vielfältige und bedarfsgerechte Bildungslandschaft für alle Generationen

 

Wir entdecken und unterstützen Potentiale um Chancengleichheit zu erreichen.

 

Wir fördern ein inklusives ganzheitliches Bildungsverständnis“

 

Bezogen auf die schulische Bildung werden ab Kapitel 4 des vorgelegten Bildungsplans die pädagogischen Herausforderungen und Lösungswege herausgearbeitet.

 

Um Schulen in Oberhausen zukunftsfähig zu machen, sind jedoch neben den pädagogischen Aufgaben und Unterstützungsbedarfen auch die räumlichen Voraussetzungen sowie Sachausstattungen den zukünftigen Anforderungen entsprechend zu gestalten. Denn gute Schulen brauchen beides: Pädagogische Konzepte, die Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihrem Weg begleiten und Räume, die diese Konzepte ermöglichen und unterstützen.

Dabei sind sozialräumliche Aspekte in die konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und schulformbezogen zu betrachten.

 

Damit dies gelingen kann, sollen Schulen und Schulverwaltung gemeinsam ein Zukunftskonzept für die Oberhausener Bildungslandschaft erarbeiten und der Politik bis zum Ende des Jahres 2017 zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes sind insbesondere die räumlichen und qualitativen Anforderungen des Offenen Ganztages (OGS), der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), der Inklusion und der Sachausstattung zu berücksichtigen.

 

 

3.4 Stellungnahme des Kämmerers

Der von der GPA in Auftrag gegebene Bildungsplan enthält viele Vorschläge zur Umgestaltung der städtischen Schullandschaft und der qualitativen Weiterentwicklung des Bildungsangebots an den Schulen. Gleichzeitig versucht der Bildungsplan ein aus pädagogischer und finanzieller Sicht optimales Angebot zu definieren. Daraus und aus den bereits gefassten Beschlüssen zu den Hauptschulen und den Förderschulen gelingt es durch den Verzicht auf Schulstandorte und ihre Gebäude den Gesamtaufwand im Schulbereich um 4,9 Mio. € zu reduzieren. Für die Kalkulation des Aufwandes wird ein Durchschnittswert für Gebäudeunterhaltung, Betriebs- und Nebenkosten und Beschaffungsaufwand je Schule von 350.000 € zugrunde gelegt. Im Haushaltssanierungsplan der Stadt Oberhausen (Maßnahme 44A) sind die Einsparungen für den Konsolidierungszeitraum festgehalten. Die bereits getroffenen Entscheidungen und der Bildungsplan ergeben eine andere Verteilung der Einsparpotentiale auf die Jahre, enden aber mit 4,9 Mio. € fast exakt bei den vorgesehenen 5 Mio. € im Jahre 2021.

 

Folgende Beschlüsse zu Schulschließungen und die damit verbundene Aufgabe des Standortes sind bereits getroffen worden und erfolgen in den folgenden Jahren:

 

Sommer 2015

-          Stötzner-Schule

-          Fröbelschule

-          Ottfried-Preußler-Schule

Sommer 2016

-          Hauptschule St. Michael

Sommer 2017

-          St. Martin Schule

-          Albert-Schweitzer-Schule

Sommer 2018

-          Christian-Morgenstern-Schule

-          Hauptschule Alstaden

 

Weitere sechs Schulstandorte sollen laut Bildungsplan aufgegeben werden. Das bedeutet bei Auslaufen der Schulen erste Konsolidierungserfolge ab Sommer 2020.

 

Folgende Verteilung sehen der HSP und der Bildungsplan vor:

 

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

HSP
in Tsd. €

0

1.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

Bildungsplan
in Tsd. €

525

1.225

1.725

2.450

2.800

3.850

4.900

Differenz

525

-275

-1.275

-1.050

-1.200

-650

-100

 

Für diese Abweichungen im Konsolidierungsplan bedarf es der Genehmigung der Bezirksregierung. Da aber die zeitliche Verzögerung durch die aufwendigen Ausschreibungsverfahren entstanden ist und die Stadt Oberhausen diese nicht verhindern konnte, ist eine Zustimmung nicht unwahrscheinlich. Am 2. Juni findet ein Gespräch mit der Bezirksregierung statt, um auch diese Frage zu erörtern.

 

Sollte der Rat den Bildungsplan beschließen, den Beschluss zu Schulschließungen über die Dependance in Buschhausen hinaus aber nicht fassen (Alternative 2) oder aber erst Ende 2017 fassen (Alternative 3), so werden mögliche Konsolidierungsbeträge nicht erbracht oder auf einen Zeitpunkt nach 2021 verlagert. Ein Kompensationsbedarf wird dadurch in jedem Fall notwendig. Dieser sieht pro Jahr folgendermaßen aus:

 

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

HSP
in Tsd. €

0

1.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

Einsparungen
bei Alternativen 2 u. 3
in Tsd. €

525

1.225

1.725

2.450

2.800

3.150

3.150

Kompensation
in Tsd. €

0

-275

-1.275

-1.050

-1.200

-1.350

-1.850

 

Wenn darüber hinaus weitere Schulstandorte aufgegeben werden, muss dies nach Beschlussfassung in den HSP eingearbeitet werden. Die Kompensation wird im HSP 2017ff zu erbringen sein.

 

 

4. Regionales Bildungsbüro

Regionale Bildungslandschaft

Die Stadt Oberhausen engagiert sich seit Jahren für die Verbesserung von Lern- und Lebenschancen junger Menschen, denn  Bildung, Erziehung und Ausbildung sowie Integration haben eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und sozialen Stadt.

„Bildung in gemeinsamer Verantwortung“ gibt einer regionalen Bildungslandschaft einen erweiterten Blick, da nur im Zusammenspiel aller bildungsrelevanten Institutionen und Akteure, die mit dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verbunden sind, die zukünftigen Herausforderungen bewältigt werden können.

Der Lenkungskreis der Regionalen Bildungslandschaft hat unter anderem unter diesem Aspekt einen Vorschlag für ein bildungspolitisches Leitbild der Regionalen Bildungslandschaft entwickelt. Das bildungspolitische Leitbild wurde vom Rat der Stadt am 14.09.2015 beschlossen (Drucksache-Nr. B/16/1073-01).

Leitbild:

Wir bieten eine vielfältige und bedarfsgerechte Bildungslandschaft für alle Generationen

Wir entdecken und unterstützen Potenziale um Chancengleichheit zu erreichen

Wir fördern ein inklusives ganzheitliches Bildungsverständnis

 

Starke Ziele:

Jede/r  Lernende hat die Möglichkeit, vorhandene Potenziale zu entfalten und so Lernfreude für ein lebenslanges Lernen zu entwickeln und zu bewahren.

Anschlussfähige Bildungsabschlüsse und gelungene Übergänge ermöglichen jedem/jeder Lernende/n  Bildungsziele zu verwirklichen.

Oberhausen gewährleistet jedem/jeder Lernenden aller Generationen die entsprechende Infrastruktur an Bildungsorten.

Ausblick:

Angesichts der Vielzahl von Aufgaben bzw. Herausforderungen, die im Bildungsbereich zu erledigen sind, ist es erforderlich Prioritäten zu setzen. Jahr für Jahr sind einige wenige, aber zentrale Entwicklungsschwerpunkte zu bearbeiten, so dass mit allen wesentlichen Akteuren abgestimmte qualitative Entwicklungen und Perspektiven abgestimmt werden können. Allen Bildungsbeteiligten wird damit deutlich, wohin sich die Regionale Bildungslandschaft entwickeln will.

Das Leitbild als auch die starken Ziele sind wichtige Meilensteine für die Ableitung konkreter Handlungsziele in den einzelnen Bildungsbereichen. Die Umsetzung des Leitbildes ist ein fortdauernder Prozess auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zielgerichteten Weiterentwicklung des Oberhausener Bildungssystems.

Bildungskonferenz

Die vier bisherigen Bildungskonferenzen waren Rückblick und Ausblick in einem. Seit 2009 engagieren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, Politik, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kammern und Wirtschaft, Kultur und Sport, Träger und Netzwerkerinnen aus  Erziehung, Bildung, Weiterbildung und Betreuung in der Regionalen Bildungslandschaft.

Wichtige Bildungsziele wie „Gestaltung der Übergänge“, „Bildungs- und Erziehungspartnerschaften“, „Kulturelle Bildung“ sowie „Inklusion“ konnten erreicht oder zumindest ein gutes Stück vorangebracht werden.

Ausblick:

Obwohl sich das Bildungsniveau in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, sind alle Bildungsakteure aufgefordert, in die Zukunft zu schauen und die für unsere Kommune wichtigen Themenfelder und Perspektiven der kommenden Jahre zu entwickeln.

Bildungsbüro:

Das Bildungsbüro arbeitet institutionell übergreifend mit dem Schulträger, Schulaufsicht, Schulen und weiteren Institutionen zusammen, die sich mit dem Thema Bildung befassen.

Die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die sich aus der Regionalen Bildungskonferenz ergeben und im Lenkungskreis mit Arbeitsaufträgen konkretisiert werden, ist Aufgabe des Bildungsbüros.

In den unterschiedlichen Handlungsfeldern stellt das Bildungsbüro beratende und unterstützende Leistungen zu Verfügung.

Handlungsfelder:

Die Handlungsfelder der Regionalen Bildungslandschaft wurden durch die Bildungskonferenz und den Lenkungskreis an den Bedarfen der Bildungsregion orientiert konkretisiert, festgelegt und sukzessive weiterentwickelt.

Die Handlungsfelder lauten:

  • Übergänge gestalten
  • Übergang in die Kindertageseinrichtung
  • Übergang in die Grundschule
  • Übergang in die weiterführende Schule
  • Übergang in den Beruf / Studium

Diese Übergänge sind mit veränderten Anforderungen an Kinder und Jugendliche aber auch an deren Eltern verbunden.

Übergänge werden lange erinnert, sie sind rückblickend wesentliche Elemente für das weitere Leben und die berufliche Entwicklung.

Daher gibt es in Oberhausen viele gute Bausteine für einen gelingenden Übergang.

Übergang Kindertageseinrichtungen / Grundschule

Die träger- und fachdisziplinübergreifende AG „Kooperation KTE / GS“ strukturiert die Kooperation in der Praxis laut Schulgesetz (§§ 5 und 36) sowie nach dem Kibiz (§ 14).

Die gesetzlichen Grundlagen zur Kooperation bzw. Übergangsgestaltung von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule beinhalten Elemente wie z. B.:

  • Übergangsgestaltung vom Kindergarten zur Schule, insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung
  • Kontinuierliche gegenseitige Informationen über Bildungsinhalte, -methoden und –konzepte beider Institutionen
  • gemeinsame Fort- und Weiterbildungen

 

Ausblick:

Das Bildungsbüro arbeitet in diesem Handlungsfeld impulsgebend durch koordinierenden und planerischen Einsatz.

Die Implementation der Aufgaben der Kooperationskreise zur Übergangsgestaltung Kindertageseinrichtung / Grundschule soll abgeschlossen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Abstimmung bezüglich der Sprachförderung sein.

Des Weiteren gilt es, den Weg der gemeinsamen Fortbildung weiterhin zu planen und durchzuführen.

Übergang Grundschule / weiterführende Schulen - Schulen im Team

„Schulen im Team – Übergänge gemeinsam gestalten“

19 Schulen, die in drei Netzwerken arbeiten, haben sich thematisch mit dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule befasst. Unter den Schwerpunkten „Lernkultur, Englisch und Beratung“ wurde zusammen gearbeitet, von- und miteinander gelernt und gemeinsam Übergangskonzepte entwickelt.

So entstand zum Thema „Englisch im Übergang“ ein Good-bye Package (Klasse 4) und Welcome Package (Klasse 5), um die Schülerinnen und Schüler in ihren fremdsprachlichen und sozialen Kompetenzen zu bestärken.

Des Weiteren entstand eine Broschüre „Mein Weg von 4 nach 5“, die z. B. einen Dokumentations- und Selbsteinschätzungsbogen für Eltern und Kinder enthält. Gegenseitige Besuchsrunden mit Hospitationen runden den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Grundschulen und weiterführenden Schulen ab.

Darüber hinaus wurden Beobachtungsbögen zur Übergangsberatung entwickelt und Lehrersprechtage durchgeführt, als zentraler Austausch zwischen ehemaligen und aktuellen Klassenlehrer/innen.

Ausblick:

Die Erstellung eines kommunalen Handlungsplans zum „Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule“ ist ein noch ausstehendes Projektziel. Des Weiteren wurde im Anschluss an die bisherige Projektphase ein sich anschließendes Projekt „Schulen im Team – Kommunale Verankerung“ mit einer Laufzeit bis Ende 2017 bewilligt.

Ziel ist die konzeptionelle Weiterentwicklung der erfolgreichen Arbeit zum Thema „Übergänge“.

Die Weiterentwicklung und Festigung kommunaler Verankerungsstrategien sowie die Unterstützung des kommunalen Austausches sind Vorhaben für 2015 – 2017.

 

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern

Die Familie bildet das Fundament für den Bildungsweg eines Kindes. Im Elternhaus werden dazu entscheidende Grundlagen gelegt. Für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen sind zu etwa 60% die Eltern verantwortlich. Es reicht daher nicht aus, Kinder durch pädagogische Fachkräfte in den unterschiedlichen Einrichtungen möglichst umfassend zu bilden. Ein tatsächlicher Erfolg kann sich nur einstellen, wenn Eltern einbezogen werden. Eltern wollen als Expertinnen und Experten für ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ernst genommen werden. Bloße Informationen reichen da nicht aus, Eltern wollen den Bildungsprozess mit all seinen Herausforderungen mitgestalten.

Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fach- und Lehrkräften, Jugendlichen und Eltern ist deshalb unerlässlich. Das Bildungsbüro der Stadt Oberhausen hat vor diesem Hintergrund im Jahr 2011 damit begonnen, ein Konzept für Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern zu entwickeln. Zahlreiche Kooperationseinrichtungen sowie 53 Kindertageseinrichtungen und Schulen wirken dabei mit.

Die Zielvorgabe ist eindeutig: Die Eltern sollen als eigenständige Akteure im Bildungssystem anerkannt werden. Und auch die Kinder und Jugendlichen müssen in diesem Prozess glaubhaft und ernsthaft mit einbezogen werden.

Bildungs- und Erziehungspartnerschaften helfen dabei, das familiäre System zu stärken. Dadurch besteht die besondere Chance, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Bildungserfolg zu steigern.

Dabei ist es notwendig, sich auf die jeweiligen Lebenssituationen der Eltern einzustellen.

Die beteiligten Kindertageseinrichtungen und Schulen haben die unterschiedlichsten Wege gewählt, um eine vertrauensvolle Beziehung zu den Müttern und Vätern herzustellen und ihnen auch in schwierigen Situationen wertschätzend zu begegnen. Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer waren dabei wichtige Bausteine in der Konzeptentwicklung.

In den kommenden Jahren sollen sich weitere Einrichtungen in Oberhausen dem Bildungs- und Erziehungspartnerschaftsnetzwerk anschließen. Damit die Eltern als Expertinnen und Experten für ihre Kinder als Partner verstanden und in den Bildungsprozess integriert werden.

Ausblick:

1. Qualifizierung der Fachkräfte

Die Ansätze zur Qualifizierung aus dem Projekt „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ werden 2015 fortgesetzt.

Der kommende Projektzeitraum soll genutzt werden, um unterschiedliche Fortbildungsmodule für eine bessere Zusammenarbeit mit Eltern zu entwickeln bzw. vorhandene Konzepte in eine Systematik einzubetten.

2. Elternforum

Damit die genannten Entwicklungen nicht nur von Fachkräften getragen werden, ist die aktive Einbeziehung der Beteiligten und Adressaten – also der Eltern – von höchster Bedeutung. Elternforen bieten in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, Eltern themenspezifisch anzusprechen, die unterstützenden Dienste mit einzubinden und die Übergänge zu den einzelnen Bildungsinstitutionen harmonischer zu gestalten.

3. Umsetzung des Projektbausteins „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in den Hilfen zur Erziehung“

Damit die Qualitätsleitlinien der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von weiteren Akteuren aufgegriffen werden, steht die Implementierung im Arbeitsfeld „Hilfen zur Erziehung“ für 2016  im Fokus. Dieses Handlungsfeld bietet sich an, weil es für Familien, die von Entwicklungsrisiken und Krisen besonders betroffen sind, von existentieller Bedeutung ist. Die Qualitätsleitlinien können hier in besonderer Weise zur Wirkung gebracht werden. Gleichzeitig sind die Fachkräfte im Jugendamt und bei den Freien Trägern wichtige Kooperationspartner für die Oberhausener Bildungseinrichtungen, die bisher den Prozess der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft getragen haben. Hierzu wurde von den Beteiligten mit externer Beratung eine erste Projektskizze „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern – Leitbild in den Hilfen zur Erziehung in Oberhausen“ entwickelt.

4. Fachtag „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Oberhausen 2015“

Als Rahmengebung und zur Qualitätssicherung wird jährlich ein Fachtag für die 53 Einrichtungen angeboten.

Im Zuge des Fachtages werden neue Einrichtungen,, die sich den erarbeiteten Qualitätsleitlinien anschließen, aufgenommen.

5. Materialordner Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Der Materialordner „Tipps für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ bündelt die bisherigen Ergebnisse des Projektes. Er sichert die Erkenntnisse und steht allen beteiligten pädagogischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung.

Die Fortschreibung und Aktualisierung des Ordners gehört zu den Projektzielen 2015.

6.Steuerung und Koordinierung der weiteren Aktivitäten

Das Projekt wurde bisher vom Bildungsbüro Oberhausen in Abstimmung und mit Unterstützung vieler Partner entwickelt und gesteuert. Um die Weiterentwicklung verbindlich und auf breiter Ebene abgesichert zu gewährleisten, wurde eine Steuergruppe „BEP-O“ gebildet.

 

Netzwerk Kultur

KulturSchulen

Bildung ist mehr als Schule allein, sie findet an vielen Orten und in den unterschiedlichsten Lernwelten statt. Kulturelle Bildung in der Schule ist deshalb kein Luxus, sondern sogar im Gesetz verankert. Sie gehört zur Persönlichkeitsbildung, soll kreatives Denken, soziale Kompetenz und Toleranz fördern. Ebenso wird bei jungen Menschen die Fähigkeit gestärkt, selbst die Initiative zu ergreifen.

Schule und Kulturbereich arbeiten deshalb eng zusammen. Nur so lässt sich eine  Lernatmosphäre schaffen, die Kindern und Jugendlichen neue Zugänge zu Bildung eröffnet. Oberhausen wird diesem Anspruch mit der „KulturSchule“ gerecht, einem mehrfach ausgezeichneten Gemeinschaftsprojekt innerhalb des kreativen Bildungsnetzwerkes. Inzwischen gibt es bereits elf zertifizierte „KulturSchulen“, darunter sind sowohl Grundschulen, Förderschulen als auch weiterführende Schulen.

Ob in Projektwochen, im AG Bereich, in der Gestaltung des Ganztags und vor allem auch im Unterricht – kulturelle Bildungsangebote in Kooperation mit Künstlerinnen, Künstlern und Kultureinrichtungen spielen an „KulturSchulen“ eine große Rolle. Gemeinsam entstehen großartige Musicals, Ausstellungen und Theaterstücke, Kunstwerke verändern die Schulgebäude, schulformübergreifende Tanzprojekte verändern das Schulleben.

 

Kulturbeauftragte:

An allen Oberhausener Schulen gibt es „Kulturbeauftragte“, die eine herausragende Rolle bei der Entwicklung von Kulturprojekten innerhalb der Schulen spielen, sie sichern die Vernetzung zwischen dem Bildungsbüro und den städtischen Kulturinstituten und koordinieren die schulinterne Kulturarbeit.

Zur Erreichung bzw. Unterstützung dieser komplexen Aufgabe finden regelmäßigen Arbeitstreffen mit allen  Kulturbeauftragten und Kulturinstituten statt.

Leseförderung Gasometer

Seit 2012 haben bereits über 3.000 Kinder und Jugendliche dieses Literaturerlebnis genossen.

In Kooperation mit dem Gasometer und dem Bildungsbüro, sowie in diesem Jahr mit der Förderung der Kinder- und Jugendförderung der Stadtsparkasse Oberhausen, wurde dieses Projekt durchgeführt.

Ausblick:

Neben der Gewinnung weiterer KulturSchulen steht die Einbettung des „KulturSchulen-Konzeptes“ in das gesamtstädtische Kulturkonzept im Fokus für 2015 – 2017.

 

MINT Förderung

„Oberhausen macht MINT“

Mittels Workshops der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ wurden in dreizehn Oberhausener Bildungseinrichtungen Fortbildungen für Lehrer/-innen und Erzieher/-innen durchgeführt, damit Kinder sich schon in Kitas und Grundschulen als Wissenschaftler betätigen können.

Durch einfache Experimente sollen sie die Scheu vor den MINT-Fächern verlieren, indem Naturwissenschaften und Technik für sie spielerisch im Alltag erlebbar werden.

Das Projekt strebt nun eine Ausweitung auf weiterführende Schulen sowie eine Vernetzung und einen Austausch der Bildungsreinrichtungen durch gegenseitige Besuche an.

Durch bessere Bildungschancen für Mädchen und Jungen soll ein Beitrag zur Nachwuchssicherung des Standortes Oberhausen geleistet werden.

Ausblick:

Die dreizehn Einrichtungen werden zertifiziert, erhalten eine Plakette für ihr fachliches Engagement und werden weiterhin fachlich bis zu Rezertifizierung begleitet.

Weiteres Ziel ist es, das Netzwerk MINT auszubauen.

 

Inklusion

Das Bildungsbüro arbeitet eng zum Thema Inklusion mit der Schulaufsicht und den Inklusionskoordinatoren zusammen.

Durch den vom Land zur Verfügung gestellten Inklusionsfond konnten vier Fachtage durchgeführt werden:

  • Prof. Huber –„ Inklusion braucht Struktur! - Wie sich schulische Inklusion durch den RTI-Ansatz neu denken lässt“–
  • Prof. Hinz – „Inklusion - ein Referenzrahmen für die ganze Pädagogik“
  • Prof. Hinz - "Vielfalt wertschätzen - Praxiserfahrungen und Bausteine für eine inklusive Schule"
  • Prof. Werning – „Teamstrukturen als Gelingensbedingung für Inklusion“

 

 

  1. Inklusion

5.1 Gesetzlicher Auftrag, Aufgabe

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat im Dezember 2006 die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen (Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Die Behindertenrechtskonvention basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

Im Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.06.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13.06.2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen. Am 26.03.2009 wurde die UN-Konvention für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich.

Für die schulische Umsetzung im Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung die Erstellung eines Gutachtens durch die Professoren Klaus Klemm und Ulf Preuß-Lausitz in Auftrag gegeben. Dieses im Jahre 2011 vorgelegte Gutachten enthielt neben einer Vielzahl anderer Empfehlungen, die Empfehlung einer Novellierung des Schulgesetzes und der Verankerung des Rechts auf inklusiven Unterricht im Schulgesetz NRW.

Mit dem am 16.10.2013 durch den Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen „Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) hat das Land die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz trat am 01.08.2014 in Kraft, hat jedoch bereits im Vorfeld Auswirkungen auf die Klassenbildungen an den Regelschulen für das Schuljahr 2014/2015 entfaltet. Bereits bei den Anmeldungen für die Primarstufe im Herbst 2013 als auch für die Sekundarstufe im Frühjahr 2014 war der Elternwille für die Schulwahl, Regelschule oder Förderschule, maßgebend.

Aufgrund dieser Gesetzeslage in Verbindung mit der Verordnung über die Mindestgrößen von Schulen bestand bereits vor der Erstellung dieses Bildungsplans Handlungsbedarf bei den Förderschulen. Der vorgezogene Förderschulentwicklungsplan wurde im Rat der Stadt Oberhausen am 19.12.2014 beschlossen (vgl. Drucksache-Nr. B/16/0447-01 in Verbindung mit den Änderungsanträgen A/16/0543-01 und A/16/0544-01). Ergebnis war die Neuerrichtung der Förderschule an der Hagedornstraße mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung nebst Dependance am Rechenacker zum 01.08.2015. Im Zuge dieser Neuerrichtung wurden die Christian-Morgenstern-Schule, die Stötznerschule, die Herderschule, die Fröbelschule und die Otfried-Preußler-Schule aufgelöst.

 

5.2 Inhaltliche Konzeption

Grundschule

Alle Grundschulen können, nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchRÄG), Standorte Gemeinsamen Lernens (GL) sein, sodass dieser Ansatz Ziel der Entwicklung der nächsten Jahre sein wird. An allen Standorten gibt es bereits jetzt eine sonderpädagogische Expertise. Darüber hinaus gibt es in Oberhausen Grundschulen, die eine lange Tradition im Gemeinsamen Lernen haben.  Im Gemeinsamen Lernen der Grundschulen sind sowohl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen als auch mit anderen Förderschwerpunkten. Mit leicht steigender Tendenz werden im Gemeinsamen Lernen auch Schülerinnen und Schüler  im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet. Es gibt auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung im Gemeinsamen Lernen.

Eltern wünschen vermehrt die Aufnahme an dem Regelförderort – der Grundschule. Nur selten wird hiervon abweichend die Förderschule gewählt (Förderschwerpunkt Sprache). Von den 33 Grundschulen in Oberhausen, die alle bei entsprechender Nachfrage das Gemeinsame Lernen anbieten, haben 11 Schulen bereits längere Erfahrungen aufzuweisen.

Schulen mit Tradition im GL

GL-Schule seit

Ruhrschule

1994

Wunderschule

1996 (Emscherschule)

Havensteinschule

1999

Steinbrinkschule

2006

Brüder-Grimm-Schule

2012

Overbergschule

2013

Schwarze-Heide-Schule

2013

Grundschule Schmachtendorf

2013

Landwehrschule

2013

Falkensteinschule

2014

Schule am Siedlerweg

2014

 

Beratungskonzept Grundschulen

Grundprinzip:

An Grundschulen werden Schülerinnen und Schüler individuell und präventiv gefördert, genauso werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet. Schulen mit Sonderpädagogen unterstützen Schulen ohne Sonderpädagogen bei ihren Aufgaben. Jede Grundschule entwickelt für ihren Standort im Rahmen des Schulprogramms ihr inklusives Konzept.

Eckpunkte des Oberhausener Beratungskonzeptes:

  • Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind mit 3 Stunden zur Beratung an einer zugeteilten Schule abgeordnet
  • Unterstützung der beratenden Sonderpädagogen durch den Arbeitskreis „BLEsS“ (Beratung, Lern- und Entwicklungsstörungen, Supervision)
  • Regelmäßiger, strukturierter Austausch untereinander
  • Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze
  • Fortbildung (z.B. im Bereich Beratungsgespräche führen, schwierige Gespräche führen, Gesetzesgrundlagen, Diagnostik, Förderung)
  • Supervision der Beratenden durch Reg. Schulberatungsstelle

 

Sekundarstufe I

In der Sekundarstufe I wird die Tradition des Gemeinsamen Lernens fortgeführt. Zunächst erfolgte dies in Oberhausen über Einzelintegration und Integrative Lerngruppen. Nach dem 9. SchRÄG wird der inklusive Gedanke durch sukzessiven Aufbau und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf alle Klassen umgesetzt. Jede Einzelschule kann hierzu ihr eigenes inklusives Schul- und Unterrichtskonzept erarbeiten.

Bisherige Standorte des Gemeinsamen Lernens sind:

Schule

GL-Schule seit

Albert-Schweitzer-Schule (auslaufend)

2004

Gesamtschule Osterfeld

2012

Anne-Frank-Realschule

2012

Fasia-Jansen-Gesamtschule

2013

Elsa-Brändström-Gymnasium

2013

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

2014

Theodor-Heuss-Realschule

2015

 

Je nach Anzahl der zukünftigen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind noch die folgenden Standorte vorgesehen:

  • Sophie-Scholl-Gymnasium
  • Friedrich-Ebert-Realschule
  • Heinrich-Böll-Gesamtschule

 

Die Oberhausener allgemeinen Schulen werden den Schülerströmen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen gerecht. Die Qualität von Unterrichtsentwicklung, Beratungsprozessen, individueller Diagnose und Förderplanung werden laufend der aktuellen Situation entsprechend angepasst. Wird diese Entwicklung fortgeführt, entsteht in einem gemeinsam mit dem Schulträger strukturierten Prozess bis 2020 eine zunehmend inklusive Schullandschaft in der Region Oberhausen. Im Rahmen des Bildungsplanes sollte begleitend berücksichtigt werden, inwieweit die Bildung von Schwerpunktschulen initiiert wird, d.h. inwieweit Grundschulen und weiterführende Schulen Schülerinnen und Schüler aus den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und mindestens einem weiteren Förderschwerpunkt aufnehmen.

Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen

Grundschule

Schuljahr

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

2011/2012

87

2012/2013

106

2013/2014

129

2014/2015

179

2015/2016

173*

*Auf Grund der Änderungen des 9. SchRÄG gab es weniger AOSF-Verfahren in der Schuleingangs-stufe

 

Sekundarstufe I

Schuljahr

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

2011/2012

42

2012/2013

57

2013/2014

67

2014/2015

89

2015/2016

140

 

Sekundarstufe I - Standorte

Stadtbereich

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

Gesamtschule

Süd

Albert-Schweitzer-Schule

Anne-Frank-Realschule

Elsa-Brändström-Gymnasium

Gesamtschule Osterfeld

Nord

-

Theodor-Heuss-Realschule

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Fasia-Jansen-Gesamtschule

 

Zukünftig zusätzlich mögliche Standorte der Sekundarstufe I:

Stadtbereich

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

Gesamtschule

Süd

-

-

-

-

Nord

-

Friedrich-Ebert-Realschule

Sophie-Scholl-Gymnasium

Heinrich-Böll-Gesamtschule

 


Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I mit GL:

Schule

Jahrgangsstufe

Albert-Schweitzer-Schule

8,9,10

Gesamtschule Osterfeld

5 bis 8

Fasia-Jansen-Gesamtschule

5 bis 7

Heinrich-Böll-Gesamtschule

5,6,8,9 (Einzelintegration)

Anne-Frank-Realschule

5 bis 8

Theodor-Heuss-Realschule

5 und 6

Friedrich-Ebert-Realschule

5,6,8 (Einzelne ES-Schüler)

Elsa-Brändström-Gymnasium

5 bis 7

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

5 und 6

 

Schwerpunktschulen

Unter Schwerpunktschulen versteht man Grundschulen und weiterführende Schulen, die Schülerinnen und Schüler aus den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und mindestens einem weiteren Förderschwerpunkt aufnehmen. Diese weiteren Förderschwerpunkte sind z. B. Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung.

Grundsätzlich erfordern diese Förderschwerpunkte insbesondere höhere bauliche Investitionsbedarfe, um eine Schule so herzurichten, dass auch Kinder mit diesen Einschränkungen angemessen beschult werden können. Diese Kinder werden derzeit noch in relativ geringer Anzahl im Regelsystem beschult. Es ist daher sinnvoll, Kinder mit den genannten weiteren Förderschwerpunkten an einigen wenigen Orten im Stadtgebiet zu konzentrieren, um auch das notwendige Personal mit auskömmlichen Stundenzahlen an diesen Schulen einsetzen zu können.

Die Stadt Oberhausen strebt daher an, zukünftig bedarfsorientiert Schwerpunktschulen in enger Abstimmung mit den Schulen und der Oberen und Unteren Schulaufsicht einzurichten. Hierbei sollen langfristig alle Schulformen vertreten sein und eine ausgewogene Abdeckung im Stadtgebiet erreicht werden (vgl. auch Kapitel 5.4, Seite 57 des Gutachtens).

 

5.3 Integrationshelfer

Jugendhilfeträger

Das in der UN-Behindertenrechtskonvention vertretene Leitbild der “Inklusion” ist eine Herausforderung für alle, die sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Dabei nimmt Inklusion das zu verändernde System in den Blick und zielt darauf ab, vielfältige Barrieren in der Erziehung und Bildung zu minimieren. So forderte die Sachverständigenkommission des 13. Kinder- und Jugendberichtes die “Große Lösung nach SGB VIII”, die von der umfassenden Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von eventuellen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen ausgeht.

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, haben einen (individuellen) Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können sie diesen selbst geltend machen. Der „Antrag“ wird – schriftlich oder mündlich – von den Eltern in Stellvertretung für ihr anspruchsberechtigtes Kind oder dem 15 jähr. Kind beim Jugendamt gestellt. Der Leistungsanspruch ist „Eingliederungshilfe“, nicht „Integrationshelfer/In“. Nach Antragstellung wird das Verfahren zur Feststellung der Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit nach § 35a Abs. 1a SGB VIII eingeleitet. Aus der Feststellung über die Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit muss sich zwingend die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben der Gesellschaft – wovon die Schule nur ein Teil ist – ergeben (soziale Integrationsfähigkeit). Erst dann besteht der Anspruch gegenüber dem Jugendamt inkl. Kostenübernahme (jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis: Kostenerstattung).

Für jede länger dauernde Jugendhilfeleistung – und dazu gehört auch die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – ist gesetzlich das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII vorgeschrieben. Wurde ein/e Integrationshelfer/In als richtige Hilfeart festgestellt, wird dieser Einsatz im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gesteuert (in was – wo – wie – wie lange – wie oft). Das jugendhilferechtliche Hilfeplanverfahren ist ein partizipativer Prozess mit allen relevanten Beteiligten, wie z. B. Kind/Jugendlicher, Eltern, Ärzten, Therapeuten, Lehrern.

Liegt der Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe – und damit der Bedarf -  vor, ist mit den Anspruchsberechtigten über die Art der Eingliederungshilfe zu entscheiden. Ist ein/e Integrationshelfer/In erforderlich und geeignet, den Hilfebedarf in sozialer und schulischer Hinsicht zu decken, wird er/sie bewilligt.

Da die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche eine persönliche Leistung nach dem SGB VIII darstellt, unterliegt sie dem Fachkräftegebot nach § 72 Abs. 1 SGB VIII (z. B. Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erzieher). Vergütet werden Fachleistungsstunden FLS). Die Höhe der FLS ist unterschiedlich. Sie richtet sich nach der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einem freien Jugendhilfeträger. Bei privat-gewerblichen Einzelpersonen richtet sie sich nach dem Ausbildungsabschluss.

Für die Leistungsgewährung nach § 35a SGB VIII gibt es einen internen Fachstandard. Die fachliche Begleitung der Integrationshelfer findet entweder durch den freien Jugendhilfeträger oder im Falle der Einzelpersonen durch die zuständige Fachkraft im Jugendamt im Hilfeplanverfahren statt.

Bis Mitte 2016 sollen die interdisziplinären Abstimmungsgespräche zwischen Schule, Jugendhilfe und Sozialhilfe zur Optimierung des Verfahrens abgeschlossen werden.

Sozialhilfeträger

Kostenträger für körperlich und geistig behinderte Schülerinnen und Schüler ist der örtliche Sozialhilfeträger nach den Vorschriften des § 54 des 12. Sozialgesetzbuches.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Kinder durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die körperliche oder geistige Fähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Davon ist auszugehen, wenn die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können. Die Schulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Laufbahn insbesondere eine valide spätere berufliche Tätigkeit. Insoweit ist wie bei der Prüfung einer Behinderung selbst auch ihre Wesentlichkeit wertend auszurichten an den Auswirkungen für die Eingliederung in der Gesellschaft. Entscheidend ist somit nicht, wie stark die körperlichen oder geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt.

Die Verfahren im Bereich der jeweiligen Träger wurden ausführlich am 20.11.2014 im Beirat für Menschen mit Behinderungen und am 14.01.2015 im Schulausschuss dargestellt (s. Drucksache-Nr. M/16/0356-02).

 

5.4 Inklusionspauschale des Landes

Nichtlehrendes Personal

Zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land ab dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche Inklusionspauschale. Sie dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen.

Davon ausgenommen ist die Finanzierung individueller Ansprüche nach §35 a SGB (Sozialgesetzbuch) VII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) sowie nach § 54 SGB XII (Leistung und Eingliederungshilfe). Die jährliche Gesamthöhe beträgt 10 Mio. Euro, von denen je 5 Mio. Euro an die Kreise bzw. Kreisfreien Städten sowie an die Gebietskörperschaft mit eigenem Jugendamt gezahlt werden. Der Anteil dieser Gebietskörperschaft richtet sich nach der Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren am 31.12 des jeweils vorletzten Jahres. Das Schulministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Schuljahr und zahlt spätestens am 1. Februar jedes Jahres aus.

Aus diesen Mitteln wird in Oberhausen der Einsatz von 14 Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr in den Schulen des Gemeinsamen Lernens finanziert. Unter Anleitung bzw. in Absprache und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft können sie den gemeinsamen Unterricht vor Ort unterstützen. Einige Beispiele für ihre Tätigkeitsbereiche:

  • Hilfestellung beim Erlernen von Selbstständigkeit geben
  • Hilfestellung im Unterrichtsgeschehen
  • Begleitung bei Ortswechsel
  • Mitwirkung bei der Pausen- und Freizeitgestaltung

Das Personal kann jeweils bedarfsorientiert an den Schulen eingesetzt werden. Auch zukünftig werden Schulen des gemeinsamen Lernens auf solche Unterstützungssysteme angewiesen sein.

Neu gefördert durch die Inklusionspauschale des Landes NRW wird seit 2015 nichtlehrendes Personal an den folgenden Schulen:

Schule

Schulform

Brüder-Grimm-Schule

Grundschule

Concordiaschule

Grundschule

Falkensteinschule

Grundschule

Grundschule Schmachtendorf

Grundschule

Kastellschule

Grundschule

Schwarze-Heide-Schule

Grundschule

Landwehrschule

Grundschule

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Gymnasium

Elsa-Brändström-Gymnasium

Gymnasium

Anne-Frank-Realschule

Realschule

Theodor-Heuss-Realschule

Realschule

Fasia-Jansen-Gesamtschule

Gesamtschule

Gesamtschule Osterfeld

Gesamtschule

 

Belastungsausgleich

Ab dem Jahr 2015 zahlt das Land NRW einen sogenannten Belastungsausgleich als Pauschale (ohne Verwendungsnachweis) für bauliche Maßnahmen. Für 2015 beträgt dieser 286.531,14 Euro.

Folgende Maßnahmen an verschiedenen Schulen wurden bzw. werden in diesem Jahr bereits umgesetzt:

  • Einbau eines Treppenliftes
  • Behindertengerechter Umbau eines Arbeitsplatzes in einer Lehrküche
  • Behindertengerechter Umbau einer Toilette
  • Konzentration von Fachräumen auf einer zugängliche Ebene im Schulgebäude
  • Schallisolierende Maßnahmen

Für die nächsten Jahre ergeben sich die folgenden Handlungsfelder:

  • Prüfung und Berücksichtigung weiterer Bedarfe der Schulen durch sich veränderndes Schülerklientel und Ausweitung des Gemeinsamen Lernens auf alle Grundschulen
  • Einrichtung von Schwerpunktschulen insbesondere für investitionsintensive Förderschwerpunkte (körperlich und motorisch, Sprache, Hören und Kommunikation, Sehen)
  • Fortsetzung der Schaffung von Differenzierungsräumen durch Umbauten im Bestand oder Neuerrichtung im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen aus diesem Bildungsplan

 

 

5.5 Entwicklung Förderschulen

In Oberhausen gab es bis zum Schuljahr 2014-15 sieben Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, davon 4 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen:

  • Christian-Morgenstern Schule
  • Stötznerschule
  • Fröbelschule
  • Herderschule

1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung:

  • Otfried-Preußler Schule

1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:

  • Schillerschule

1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

  • Christoph-Schlingensief-Schule

 

Die Christoph-Schlingensief-Schule ist in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland, alle anderen genannten Förderschulen sind in der Trägerschaft der Stadt Oberhausen.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache können die Albert-Liebmann Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Essen besuchen, mit der die Stadt eine Kooperationsvereinbarung hat.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, besonders nach der UN-Behinderten-Rechtskonvention von 2009 und dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz, dass Eltern für ihre Kinder das Gemeinsame Lernen wünschen und die allgemeine Schule, die der Regelförderort ist, häufig angewählt wird, besonders im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen.

Dies hat dazu geführt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen Lernen und an der Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung rückläufig sind und die Schulen unter die Anforderungen der neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 gefallen sind.

Die Förderschulen Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung weisen diesbezüglich ausreichende Schülerzahlen vor.

Der Schulträger hat aufgrund dieser Entwicklung die vier Förderschulen Lernen und die Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung mit Beschluss vom 15.12.2014 aufgelöst und zum 1.8.2015 eine neue Förderschule (Schule an der Hagedornstraße) mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung im Verbund neu errichtet. Die neu errichtetet Förderschule hat ihren Hauptstandort an der Hagedornstraße und einen Teilstandort an der ehemaligen Christian-Morgensternschule, Rechenacker. So bleibt Eltern in Oberhausen das Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule erhalten.

Die neue Schule startet mit insgesamt 340 Schülerinnen und Schülern, davon 165 am Hauptstandort Hagedornstraße und 175 am Teilstandort Rechenacker.

Die Zusammenlegung führt nun zu sich verändernden pädagogischen Rahmenbedingungen und zu Veränderungen in der Schulentwicklung. Besondere Schwerpunkte bleiben: Unterricht, Diagnostik und Beratung, genauso wie die Berufsorientierung. Besonders im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gilt es bestehende Konzepte (z.B. Trainingsraum) anzupassen und ggfs. neue Wege zu gehen. Die Klassenbildung ist offen für Lerngruppen, die unabhängig vom Förderschwerpunkt gebildet werden.

Parallel zu der nun existierenden Förderschule mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen wird geprüft, inwieweit für Oberhausen ein schulischer Lernort gem. §132  Abs.3 SchulG NRW für Schülerinnen und Schüler mit einem – gegebenenfalls temporär – besonders ausgeprägten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zukunftsweisend ist. Dies bedeutet bei einem Verzicht auf eine Förderschule, die den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung vorhält, dass sie vorübergehend an einem anderen Lernort ihre Schulpflicht erfüllen können. Dieses Prüfverfahren wird bis spätestens zum 31.07.2016 abgeschlossen sein.

Oberhausen stellt wie im Schulgesetz gefordert ein Förderschulangebot zur Verfügung. Die inklusive Ausrichtung des Regelschulsystems bleibt dabei wegweisend für die nächsten Jahre.

 

5.6 Kommunales Integrationszentrum (KI) – schulische Inklusion von Kindern mit Migrationshintergrund

Das Seiteneinsteigerkonzept in Oberhausen

Als Seiteneinsteiger werden schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche mit Migrationshintergrund bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland kommend, ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in das hiesige Schulsystem integriert werden.

Die Gruppe der Seiteneinsteiger setzt sich zusammen aus Kindern, die aus den sogenannten Anwerbestaaten im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, Kontingentflüchtlingen, Aussiedlerkindern und Kindern aus asylsuchenden Familien sowie alleinreisenden Jugendlichen, die selbst Asylsuchende sind. Dabei verfügen sie über unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und schulische Erfahrungen sowie geringe oder keine deutschen Sprachkenntnisse.

Die Beratung der Seiteneinsteiger gehört zu den klassischen pädagogischen Handlungsfeldern, die das Kommunale Integrationszentrum  seit dem Schuljahr 1980/81 nach der Gründung als RAA kontinuierlich bearbeitet. Die damals vereinbarte enge Kooperation und Abstimmung mit der Unteren Schulaufsichtsbehörde besteht unverändert fort.

Für die Jahre 2014 und 2015 hat das Kommunale Integrationszentrum Oberhausen die Seiteneinsteigerberatung als Schwerpunktaufgabe in der Strategie Integration durch Bildung hervorgehoben. Diese Schwerpunktsetzung ist seit der flächendeckenden Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren in NRW erforderlich.

Rechtliche Grundlagen:

Alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sind unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus schulpflichtig.

Die Schulpflicht ist geregelt im Artikel 8, Absatz 2 der Landesverfassung NRW sowie im §1, § 34-41 und § 125 des Schulgesetzes NRW.

Ein weiterer Runderlass regelt in der BASS 13-63 Nr.3 das Erlernen der deutschen Sprache und geeignete Organisationsmodelle.

Des Weiteren ist der Runderlass BASS 14-21 Nr.4 Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung, Verwendung von Integrationsstellen relevant.

Konzeption:

Das Konzept sieht vor, dass das Kommunale Integrationszentrum im Einvernehmen mit der Unteren Schulaufsicht die zugezogenen Kinder und Jugendlichen systematisch erfasst, berät, Schulen zuweist und zum späteren Zeitpunkt weiterhin begleitet und fördert.

Die Verabredung, dabei aus einer zentralen zuständigen Dienststelle zu agieren, hat sich bewährt und erscheint sinnvoll. Es wird eine zeitnahe Beschulung ermöglicht und es entsteht ein gesamtstädtischer Überblick über die Anzahl der Seiteneinsteiger insgesamt, über ihr Alter und ihre schulische und sprachliche Vorbildung. Das gewährleistet eine zuverlässige Planung des Bedarfes an Schulplätzen und die entsprechende Einrichtung von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK).

In diesem Jahr hat sich ein Lehrerarbeitskreis für IVK-Lehrer/innen gegründet. Die Moderation wird vom Kompetenzteam und dem Kommunalen Integrationszentrum übernommen. Der Arbeitskreis tagt monatlich, er dient dem fachlichen Austausch und bietet entsprechende Fortbildungen an. Neben dem Lehrerarbeitskreis ist von der Schulaufsicht und dem KI eine Qualifizierungsreihe zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Oberhausen entwickelt worden.

Die Lehrerfortbildung findet ebenfalls im KI statt und enthält folgende Module:

MODUL 1: Interkulturelle Kompetenz

MODUL 2: Alphabetisierung

MODUL 3: Grammatik/Deutsch als Fremdsprache DaF (I)

MODUL 4: Deutsch als Fremdsprache DaF (II)

MODUL 5: Fragen und Perspektiven von A – Z

Seit dem 16.04.2015 hat das Kommunale Integrationszentrum eine Schulsozialarbeiterin über das Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten. Die Aufgabe der Erstberatung und der Beschulung sowie der weiteren Förderung wird durch abgeordnete Lehrer/innen des Landes NRW im KI wahrgenommen.

Es besteht ein zunehmender Bedarf an außerunterrichtlicher Förderung und sozialpädagogischer Begleitung der Seiteneinsteiger. Dies wird deutlich, wenn man sich die gesamte Lebenssituation der Schüler/innen bewusst macht. Sie verlassen zu einem hohen Anteil unfreiwillig und ohne langfristige Vorbereitung ihren vertrauten Lebensraum und stehen vor der Aufgabe, sich in einem neuen sprachlichen und kulturellen Umfeld zurechtzufinden.

Das Umfeld der Schule, das Erlernen der Sprache spielt eine zentrale Rolle. Der zunächst geschützte Raum einer Internationalen Vorbereitungsklasse hilft ihnen, sich zurechtzufinden. Er gibt dem neuen Alltag Orientierungspunkte und Struktur. Die Schulklasse bietet selbstverständlich eine erste Gelegenheit, persönliche Freundschaften zu schließen.

Die Lebensbereiche, die über die Beratung und das Lernen hinausgehen, sind durch  abgeordnete Lehrerstellen des Kommunalen Integrationszentrums und durch eine Klassenlehrerin nicht zu leisten. Es bedarf insbesondere im ersten Jahr des Aufenthalts der jungen Menschen einer festen und vertrauten Person.

Die Schulsozialarbeiterin übernimmt die Betreuungsaufgaben zwischen den genannten Bereichen. Sie bietet an:

- Persönliche Beratung und Begleitung

- Behördliche Unterstützung für die Schüler/innen und ihre Familien

- Sozialpädagogische Gruppenangebote in der Schule

Die Schulsozialarbeiterin mit der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche aus Internationalen Vorbereitungsklassen ist besonders für die Zielgruppe sensibilisiert.

Sie ist mit der Gesamtsituation der Familien vertraut. Sie lernt sie bereits in der Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum an der Mülheimer Straße kennen, sie hat die Beraterinnen bei Hausbesuchen und in Flüchtlingsheimen begleitet.

Zu Schuljahresbeginn 2015/2016 waren 388 Schüler/innen in Internationalen Vorbereitungsklassen. Weitere 117 Schüler/innen sind schon erfasst worden und werden sukzessive eingeschult.

Neben diesen 505 Schüler/innen sind bis heute (07.09.2015) weitere 40 Schüler/innen nach Oberhausen gekommen, die noch erfasst, beraten, getestet und beim Gesundheitsamt untersucht werden müssen.

Der Anteil der Flüchtlingskinder bei den Seiteneinsteigern ist steigend und beträgt zur Zeit ungefähr 45 %. Außerdem sind aufgrund des Beschlusses der Regionalkonferenz sechs neue Klassen eingerichtet worden. Bis zu den Herbstferien werden noch weitere sechs Klassen hinzukommen:

Elsa-Brändström-Gymnasium (7/8)

Sophie-Scholl-Gymnasium (5/6)

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (8/9)

Hans-Sachs-Berufskolleg (3. IFK)

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg (2. IFK)

Hirschkampschule (2. IVK)

Insgesamt wird es dann 38 Seiteneinsteigerklassen geben, bei zurzeit 545 Schülern. Legt man eine durchschnittliche Klassenstärke von 18 Schülern zugrunde, so wäre noch Kapazität für weitere 140 Schüler/innen vorhanden.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass das Seiteneinsteigersystem dynamisch ist und spätestens nach 2 Jahren die Schüler/innen in das Regelsystem integriert werden.

Zu Beginn eines jeden Monats werden die Seiteneinsteigerzahlen aktualisiert.

Ferner wird auf den Jahresbericht 2014 des KI (Drucksache M/16/07/43-01) verwiesen, in dem das Thema Seiteneinsteiger ausführlich behandelt wurde.

Nachfolgend finden sich die bei Erstellung dieser Vorlage aktuellen Zahlen zu dieser Thematik:

IVK – Statistik Primarstufe;  Stand: 30.09.2015

11  Schulen, 16  IVK- Klassen, 182 Kinder

Schule

Jahrgang

Anzahl Schüler

Alsfeldschule

IVK 1-2

15

Concordiaschule

IVK 1-2

16

Brüder-Grimm-Schule

IVK 1-2

15

Kastellschule

IVK 1-2

14

Königschule

IVK 1-2

15

Osterfelder-Heide-Schule

IVK 1-2

9

Adolf-Feld-Schule

IVK 1-2

11

Hirschkampschule

IVK 1-4

17

Schule am Siedlerweg

IVK 1-4

8

Kastellschule

IVK 3-4

9

Königschule

IVK 3-4

5

Wunderschule

IVK 3-4

8

Falkensteinschule

IVK 3-4

15

Alsfeldschule

IVK 3-4

9

Rolandschule

IVK 3-4

16

Hirschkampschule

IVK 3-4

wird aktuell gebildet

 

IVK-Statistik Sekundarstufe I; Stand: 28.09.2015

14 IVK-Klassen, 3 SVK-Klassen, 204 Kinder

Schule

Jahrgang

Anzahl Schüler

Heinrich-Heine-Gymnasium

IVK 5/6

17

Heinrich-Böll-Gesamtschule

IVK 5/6

16

Friedrich-Ebert-Realschule

IVK 5/6

13

Sophie-Scholl-Gymnasium

IVK 5/6

5

Heinrich-Heine-Gymnasium

IVK 6/7

13

Elsa-Brändström-Gymnasium

IVK 6/7

16

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

IVK 7/8

15

Friedrich-Ebert-Realschule

IVK 7/8

14

Fasia-Jansen-Gesantschule

IVK 7/8

17

Elsa-Brändström-Gymnasium

IVK 7/8

4

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

IVK 8/9

13

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

IVK 8/9

4

Albert-Schweitzer-Schule

IVK 9/10

18

Fasia-Jansen-Gesamtschule

IVK 9/10

13

Anne-Frank-Realschule

SVK 1

15

Gesamtschule Weierheide

SVK 1

6

Albert-Schweitzer-Schule

SVK 2

5

 

IVK-Statistik Sekundarstufe II; Stand: 28.09.2015

5 IFK-Klassen, 78 Kinder

Schule

Klasse

Anzahl Schüler

Hans-Sachs-Berufskolleg

IFK 1

12

Hans-Sachs-Berufskolleg

IFK 2

20

Hans-Sachs-Berufskolleg

IFK 3

14

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

IFK 1

20

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

IFK 2

12

 

 

 

6. Kooperation Jugendhilfe und Schule

Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen (insbesondere Familien- und Sozialstruktur, Arbeitsmarkt, Medien) erfordern ihre Berücksichtigung durch Jugendhilfe und Schule und deren enge Zusammenarbeit.

Jugendhilfe und Schule haben einen gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen und sie arbeiten in einem gemeinsamen räumlichen Bezugssystem, nämlich Sozialraum und Kommune. Während Schule als Institution besonders die formale Bildung (Erwerb von schulischer Qualifikationen und Abschlüssen, Wissensvermittlung zum Auftrag hat, liegt der Fokus bei der Jugendhilfe auf die Entwicklung von Persönlichkeit, sozialer Kompetenzen (nonformale Erziehungsarbeit) und bietet Beratung und Unterstützungsleistungen zum Wohle des Kindes an.

Die adäquate Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, durch die Schule und die bedarfsgerechte Bereitstellung qualifizierter Angebote der Jugendhilfe sind die wesentlichen Voraussetzungen ihrer Zusammenarbeit.

Schule und Jugendhilfe bauen auf dem elterlichen Erziehungsauftrag auf, ergänzen ihn und tragen gemeinsam dazu bei, Begabungen zu erkennen und zu entwickeln, soziale Ungleichheiten auszugleichen, Kindern und Jugendlichen gleiche Entwicklungschancen zu gewähren und damit die Grundlagen für ein „lebenslanges Lernen“ zu schaffen. Bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule geht es darum, auf der Basis des jeweils eigenständigen, gesetzlichen Handlungsauftrages gleichberechtigt und verlässlich zu kooperieren, dass durch die Verbindung der beiderseitigen Angebote das bestmögliche Ergebnis für die jungen Menschen erzielt wird.

In enger Kooperation mit den Angeboten der Jugendhilfe bildet die Schulsozialarbeit eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule (siehe Kapitel Schulsozialarbeit), welche für erfolgreiche Bildungs- und Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen aus einer nonformalen Bildungsebene steht. Gelingende Netzwerkarbeit und eine offene Kooperationsstruktur sind unerlässliche Bausteine eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, dem Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen sowie der Abbau sozial benachteiligter Strukturen zugrunde liegen. Schule wird zunehmend zum „Lebensort“ für junge Menschen. Durch den Ganztag  (Siehe Kapitel Offener Ganztag) öffnet sich Schule dem Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. Sozialpädagogische Angebote an Schulen gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Schule und Jugendhilfe können diese Aufgaben in der Zukunft nur erfüllen wenn es vor Ort, verlässliche Kooperationsstrukturen gibt. Diese sollen so gestaltet werden, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit befördert wird und die Beteiligung, der in den Sozialräumen existierenden Schulen und Träger der Jugendhilfe gesichert ist. Ziele und Maßnahmen der Kooperation werden mit Bezug auf die Aufgaben der sozialräumlichen Arbeitsebene festgelegt, dadurch wird ein verbindlicher Austausch der zwischen Jugendhilfe und Schule betreffenden Angelegenheiten gewährleistet.

Dieser Kooperationsanspruch wird durch § 78 Arbeitsgemeinschaften, Sozialgesetzbuch (SGB)-Achtes Buch (VIII) – Kinder – und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26 Juni 1990, BGBI.I:S: S. 1163, unterstrichen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben und darauf hinwirken, dass geplante Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, die sich gegenseitig ergänzen.

In Oberhausen hat sich dazu die Arbeitsgemeinschaft „Jugendhilfe und Schule“ gebildet, diese ist eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaften nach § 78. In ihr sind Vertreterinnen und Vertreter aller Schulformen, der Jugendhilfeträger, das Jugendamt, das Kommunale Zentrum für Integration sowie die Untere Schulaufsicht vertreten. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden relevante Themen der Jugendhilfe und Schule behandelt, z. B. Schulabsentismus, Offener Ganztag, Schulsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung. Ein Ziel muss es sein, das die Arbeitsgemeinschaft für die Zukunft Vereinbarungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Oberhausen entwickelt, um daraus Synergieeffekte für die Arbeit vor Ort zu erzielen.

Kooperation von Jugendhilfe und Schule wird dann vorankommen,

• wenn die Beteiligten gleichberechtigt zusammenarbeiten, für gemeinsame Ziele die sich ergänzenden professionellen Kompetenzen gemeinsam zum Tragen bringen und verbindliche Absprachen über gemeinsame und getrennte Ziele sowie die Art und Form der Zusammenarbeit

• wenn die Beteiligten das jeweils andere System mit seinem jeweiligen gesellschaftlichen Auftrag, seiner eigenen Professionalität und seinen spezifischen Handlungsmaximen kennen und akzeptieren.

• wenn die Beteiligten bereit sind, sich darauf einzulassen, sich selbst im Prozess der Kooperation zu verändern und sich für die jeweils andere Seite zu öffnen. D.h. die Jugendhilfe wird sich ihres Bildungsauftrages bewusst und hält spezifische Bildungsangebote vor, die Schulen öffnen sich den sozialpädagogischen Aspekten ihrer eigenen Arbeit und nehmen diese Aufgabe aktiv an.

Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber das Jugendamt und die Schulen zur strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Trägern verpflichtet (vgl. §81 SGB VIII, §§ 4 und 5 SchulG).

 

6.1 Übergänge Kindertageseinrichtungen – Grundschulen

Im Jahr 2003 wurde die träger- und fachdisziplinübergreifende Arbeitsgruppe „Kooperation Kindertageseinrichtung und Grundschule“ (AG KTE/ GS) ins Leben gerufen.

Diese AG KTE/ GS befasst sich seinerzeit kontinuierlich damit übergreifende Verfahrensregelungen bzw. Standards abzustimmen und in die sozialraumorientierte Vernetzung einzuspeisen. In der AG KTE/ GS sind sowohl Multiplikator/innen aller Trägerverbände von KTE vertreten als auch Sprecher/innen der GS. Darüber hinaus gehört die Schulaufsicht, das Bildungsbüro, das Kommunale Integrationszentrum, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt und Vertretungen der Schulverwaltung sowie der Jugendhilfeplanung zu diesem Gremium.

Das 2007 in NRW institutionalisierte Sprachstandsfeststellungsverfahren für alle vierjährigen Kinder nach § 36 SchulG – bekannt als Verfahren nach Delfin 4- ist durch fortlaufende Aktualisierungen durchgehend auf der Agenda der AG KTE/ GS. Innerhalb dieses Dialoges zur Sprachstandsfeststellung und der daraus resultierenden Sprachförderung ist u. a. die Rahmenkonzeption zur Sprachförderung in KTE als auch GS entstanden (vgl. Drucksache M/15/1588-01 von Oktober 2011).

Durch die Neuerungen im KiBiz als auch dem SchulG ist eine Aktualisierung des Träger- und Fachdisziplinübergreifendes Verfahrens zur Ermittlung des Sprachförderbedarfes von 4- bzw. 5-jährigen Kindern nötig gewesen. Diese oder ähnliche Verfahrensregelungen werden in der AG KTE/ GS entwickelt und beraten und über die Multiplikator/innen an alle KTE und deren Trägervertretungen sowie an die GS transportiert.

 

Vereinbarungen zur Übergangsgestaltung

Kinder erleben die verschiedensten Übergänge in ihrem Leben – von der Familie zur Kindertagespflege - von der Kindertagespflege (Familie) zur Kindertageseinrichtung – von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule.

Im Interesse der Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind verlässliche Vertretungsregelungen von besonderer Bedeutung. Um Bildungsbrüche zu vermeiden, ist auch die Übergangsgestaltung der Betreuungsformen in den Blick zu nehmen. Hierbei sind stets ausreichende Eingewöhnungszeiten -insbesondere für jüngere Kinder– zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund ist 2012 eine träger- und fachdisziplinübergreifende Vereinbarung entwickelt worden zur Übergangsgestaltung zwischen den verschiedenen Betreuungsformen sowie zur Ferienvertretung in Kindertagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen der Stadt Oberhausen.

Diese Vereinbarung ist sowohl mit den betroffenen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung als auch den Trägervertretungen aller Kindertageseinrichtungen sowie den Vertretungen der Grundschulen beraten und abgestimmt worden und findet seit September 2012 in allen Kindertagespflegestellen, den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen seine Anwendung.

Die Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen enden in der Regel zum 31. Juli eines jeden Jahres.

Aufgrund der Schulferien im Sommer und den damit zusammenhängenden Betriebsferien in Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen, können Familien die kontinuierliche Betreuung ihrer Kinder nicht immer ohne individuelle Arrangements organisieren, z. B. weil die Sommerferien bzw. Einrichtungsschließung über den 31.07. hinaus verlaufen oder die Eltern während dieser Zeit keinen Urlaub bekommen etc.

Eltern sind zwar verantwortlich, eine abgestimmte Übergangsgestaltung bzw. den Dialog zwischen den Betreuungspersonen im Sinne ihres Kindes herbeizuführen (z. B. mittels Schweigepflichtsentbindung).

Die betreuenden Institutionen (Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen sowie Grundschulen) sind allerdings die Fachleute, die jährlich diese Übergangssituation gestalten. Sie sind deshalb gefordert, die Eltern frühzeitig auf diese Situation aufmerksam zu machen und hinsichtlich einer fließenden Übergangsgestaltung zu beraten. Im Dialog ist immer eine ausreichende Eingewöhnungszeit in die neue Betreuungsform, speziell bei den jungen Kindern, zu berücksichtigen.

Um bei Bedarf die Betreuung der Schulanfänger in den Sommerferien zu sichern, initiiert die Stadt Oberhausen jedes Jahr die Ferienspiele. Die Ferienspiele sind für den Übergang in die Grundschule somit mit in den Blick zu nehmen.

Die Mitarbeiter/innen der Ferienspiele informieren jedes Jahr rechtzeitig alle Kindertageseinrichtungen über ihre geplanten Maßnahmen. Die Eltern sind wiederum seitens der Kindertageseinrichtung frühzeitig auf diese Möglichkeit der Betreuung über die Ferienspiele hinzuweisen.

Die Stadt Oberhausen bietet Ferienspiele in den Sommerferien jeweils für drei Wochen an. Eine Betreuung über den kompletten Ferienzeitraum ist möglich. Die Standorte sind bedarfsorientiert über das Stadtgebiet verteilt.

 

Schulanmeldung/ Rückstellung von der Schulpflicht/ vorzeitige Einschulung:

Die Platzvergabe in Kindertageseinrichtungen findet jedes Jahr ab März nach Beschluss der Angebotsprofile durch den Jugendhilfeausschuss statt. Bis dahin muss zweifelsfrei geklärt sein, ob Kinder vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden. Die Kindertageseinrichtungen melden dazu dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt Oberhausen zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres -nach Rücksprache mit den Eltern- die Kinder mit Klärungsbedarf, bei denen die Schuluntersuchung entsprechend frühzeitig durchgeführt werden muss. Sollte dies bis zur Schulanmeldung im Oktober/ November noch nicht erfolgt sein, können auch die Grundschulen auf das Gesundheitswesen zugehen.

Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, wobei die Eltern anzuhören sind.

Aktuelle Entwicklungen

Obwohl der Dialog zwischen dem Elementar- und dem Primarbereich nun schon eine langjährige Tradition ist, zeigen sich immer wieder Informationslücken zwischen den Kooperationspartnern. Kooperationen vor Ort gestalten sich unterschiedlich, obwohl eindeutige Regeln bestehen. Dies ist nur menschlich bei den vielen Personen in den derzeit 80 KTE und den 33 Grundschulen.

Im Kindergartenjahr 2014/ 15 wurde ein gemeinsamer Fachtag am 14. April 2015 zum Thema „Hand in Hand – den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule kooperativ gestalten“ durchgeführt. In der Reflexion in der AG KTE/ GS wurde beschlossen, die Dokumentation des Fachtages als „Wegweiser für die Kooperation zwischen KTE und GS“ zu gestalten. Dieser sollte enthalten:

  • Die Darstellung des rechtlichen Hintergrundes zur Kooperation zwischen KTE und GS
  • Die Auflistung der verschiedenen Kooperationskreise mit allen Mitgliedern sowie
  • Die Ansprechpartner/innen für die Kooperation in allen KTE und GS

Zukünftige Aufgaben

Verfahrenswege miteinander abzustimmen und den Dialog auf Augenhöhe zu pflegen bleibt – wie in den vergangen Jahren - auch zukünftig als Anforderung an alle Verantwortlichen für und in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bestehen.

Zur Unterstützung des Informationstransfers ist zu prüfen, wie moderne IT-Lösungen die Kommunikation zwischen den Bildungsinstitutionen unterstützen kann. Hier sind sowohl technische Fragen (Internetportal, Newsletter-Versand o.ä.) als auch die personellen Möglichkeiten der regelmäßigen Pflege und Aktualisierung zu klären.

Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass der Dialog sich bisher im Schwerpunkt mit der Beratung und Abstimmung von Verfahrensweisen der Erwachsenen in der Übergangsgestaltung konzentrierte.

Zukünftig muss der Blick stärker darauf gerichtet werden was die Kinder benötigen, um sich beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule sicher und gerüstet zu fühlen.

 

6.2 Erzieherische Hilfen und Schule

Hilfeplanung und Dritte

Bereits in den Empfehlungen von 1994 kam der Zusammenarbeit der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung mit anderen Institutionen ein bedeutender Stellenwert zu. Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass sich der Kooperationsbedarf durch Gesetzes- und Praxisentwicklungen zwischenzeitlich erheblich erweitert hat. Damit ergeben sich vor dem Hintergrund des jeweils spezifischen institutionellen Auftrags, der unterschiedlichen Arbeitskulturen und Professionsverständnisse neue Konflikte und Herausforderungen.

Dies macht die Gestaltung einer „gelingenden“ Zusammenarbeit zu einer bisweilen schwierigen Aufgabe.

Im Folgenden sollen die relevanten Eckpunkte in der Zusammenarbeit mit wichtigen institutionellen Kooperationspartnern dargestellt, die Probleme benannt und nach Möglichkeit Grundlagen und Orientierungen für eine gelingende Kooperation aufgezeigt werden.

 

Schule

Bei nahezu allen jungen Menschen, die Hilfen zur Erziehung benötigen, verknüpfen sich soziale und schulische Problemlagen. Nicht zuletzt durch die gesellschaftliche Debatte über den engen Zusammenhang von sozialen Lebensverhältnissen und schulischen Bildungserfolgen ist gerade in den letzten Jahren die Forderung nach einer stärkeren Verschränkung von sozialen und schulischen Förderangeboten immer lauter geworden. Im Zuge der Umstrukturierungen innerhalb des allgemein bildenden Schulwesens wird zudem eine stärkere Zusammenarbeit mit der Schule erforderlich werden, weil zum einen durch den Ausbau von Ganztagsschulen künftig Kinder und Jugendliche mehr Zeit in der Schule verbringen und diese sowohl zum Lern- als auch zum Lebensort wird und weil zum anderen dadurch künftig z.B. bestimmte Formen von Erziehungshilfen (z.B. Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII) möglicherweise häufiger in schulische Räume verlagert werden oder überlegt wird, ob und wie Schulsozialarbeit in Einzelfällen vermehrt in Erziehungshilfekontexte einbezogen und in die Hilfegestaltung integriert werden kann.

Es werden demnach in einem stärkeren Maße als bislang die Akteure der Schule (Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie etc.) in den Prozess der Hilfeplanung einzubeziehen sein. Dies insbesondere aus drei Gründen:

  • Bereits in der Vergangenheit hat sich in vielen Fällen von Erziehungshilfe gezeigt, dass in den vielfältig schwierigen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen schulische Probleme eine wesentliche Rolle gespielt haben. Nur in relativ wenigen Fällen der Erziehungshilfe war die schulische Situation weitgehend problemlos. Die Einbeziehung von Schule in die Hilfeplanung kann also in vielen Fällen die Aussicht auf eine Wirksamkeit der Erziehungshilfe verbessern.
  • Im Zuge des Ausbaus von traditionellen Halbtagsschulen zu Schulen mit Ganztagsbetrieb wird die Schule in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen einen noch bedeutsameren Stellenwert einnehmen als bisher. Allein durch die längere Anwesenheit in der Schule erhält dieser Ort eine größere Relevanz im Sozialisationsgeschehen: Die sozialen Entwicklungsoptionen und die Konfliktpotenziale des sozialen Lernens konzentrieren sich für Kinder und Jugendliche intensiver auf den schulischen Raum.
  • An vielen Schulen (insbesondere an Sonderschulen bzw. Förderschulen) werden individuelle Förderpläne für die schulische Förderung entwickelt, bei denen auch der Bereich des sozialen Lernens als Bestandteil der Förderplanung einbezogen wird. Damit ergibt sich bei Kindern und Jugendlichen, die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII erhalten, eine deutliche Schnittstelle zur Hilfeplanung.

 

Die Forderung zur Einbeziehung bezieht sich nicht nur auf solche Schulen, an denen der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die Hilfen zur Erziehung erhalten, besonders hoch ist (Schulen für Erziehungshilfe bzw. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“), sondern im Grundsatz auf alle Schulen. Es ist deshalb bei jeder Hilfeplanung zu erwägen, ob, mit welchen Erwartungen und in welcher Form eine Einbeziehung der Schulakteure angestrebt werden sollte. Diese Entscheidung muss selbstverständlich die Zustimmung von den Eltern und dem Kind oder dem Jugendlichen haben. Gegebenenfalls sind das Kind bzw. der Jugendliche und die Personensorgeberechtigten vom Sinn einer Einbeziehung der Schule zu überzeugen.

Die Einbeziehung der Schulakteure sollte sich vor allem auf zwei wesentliche Bereiche konzentrieren:

  • Verständigung über den sozialen und schulischen Förder- und Unterstützungsbedarf des jungen Menschen und über die Erarbeitung eines gemeinsamen Hilfekonzepts;
  • Abstimmung einer zielorientierten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

Dabei ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund unterschiedlicher Organisationszwecke und Aufgaben die Wahrnehmung und Interpretationen hinsichtlich der Lebenssituation und Problemlagen des jungen Menschen von Jugendhilfe und Schule unterschiedlich sind. Solche Perspektivendifferenzen können Belastungen in der Kooperation mit sich bringen, jedoch können sie auch als Perspektivenerweiterung für Lösungsoptionen gesehen und genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung von Transparenz über Anliegen und Ziel des Hilfeplanverfahrens, über die gegenseitigen Erwartungen und die Klarheit der Rollen und Aufgaben in der Zusammenarbeit. Dabei ist auch im Sinne des § 10 Abs. 1 SGB VIII zu verdeutlichen, dass Grundlage einer einzelfallbezogenen Kooperation eine transparente Absprache darüber ist, was Schule aufgrund eigener Zuständigkeit an Hilfen für ein Kind oder einen Jugendlichen leisten muss und welche Hilfe in dem jeweiligen Fall in die Zuständigkeit der Jugendhilfe fallen. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule beinhaltet – gerade mit Blick auf Schülerinnen und Schüler mit hohem Förderbedarf, dass die Schule ihre Ressourcen zur umfassenden Bildung und Förderung der jungen Menschen mitverantwortlich in die Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) einbringt. Insoweit sind Schule und Jugendhilfe zu gleichen Teilen in gemeinsamer Verantwortung.

 

6.3 Schulsozialarbeit

Im Jahr 2002 hat der Bereich Jugendamt und soziale Angelegenheiten mit der Einführung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit an Schulen begonnen. Auch der Schulentwicklungsplan der Stadt Oberhausen von 2011-2015 hat sich diesem Thema in einem Kapitel  (Seite 323 bis 331) gewidmet. Schon im Schulentwicklungsplan 2011-2015 wurde die Bedeutung der Schulsozialarbeit festgestellt.

„Schulsozialarbeit hat als Kernansatz eine präventive und partizipatorische Ausrichtung, deshalb ist es aus der Sicht des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten wünschenswert, Schulsozialarbeit möglichst an jeder Oberhausener Schule in der Praxis umzusetzen.“ (Schulentwicklungsplan 2011-2015 der Stadt Oberhausen, S.339)

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren zeigt, dass ihr eine besondere Bedeutung zugemessen wird.

Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Dies dokumentiert sich u.a. anhand des steigenden Bedarfes nach längerer und verlässlicher Betreuung der Kinder und Jugendlichen, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Darüber hinaus sorgen aber auch Problemlagen der Kinder- und Jugendlichen (z.B. Isolation, Verwahrlosung, Gewaltbereitschaft, fehlende Berufsperspektiven, Schulverweigerung) sowie die Entwicklung die einen Sozialraum betreffen (z.B. demographischer Wandel, erhöhte Arbeitslosigkeit, Segrationstendenzen) dafür, dass zusätzliche Handlungsansätze erforderlich werden, die über die bestehenden, in der Vergangenheit durchaus erfolgreichen, institutionellen Muster der Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule hinausgehen.

Schulsozialarbeit bildet eine zentrale Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe und bietet damit prinzipiell ein unverzichtbares Handlungsfeld im Rahmen der kommunalen Handlungsstrategien.

Wesentliches Ziel einer kommunalen Handlungsstrategie ist dabei immer, im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, gleiche Bildungszugänge und damit gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen.

Durch eine kommunale Handlungsstrategie, die sich aus der laufenden Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie der Schulentwicklungsplanung ableitet und dabei immer die Gesamtkommune mit den einzelnen Sozialräumen im Blick hat, wird möglich:

  • Bedarfe zu erkennen und zu benennen
  • Verfügbare Kapazitäten zielgerichtet einzusetzen und
  • (kommunale) Prozesse und Projekte, die nicht primär der Schulsozialarbeit zuzuordnen sind, bei Bedarf unterstützend in die operative Schulsozialarbeit einzubinden

 

Eine kommunale Handlungsstrategie kann nur umgesetzt werden, wenn alle Akteure, die im Rahmen von Schulsozialarbeit tätig sind – und zwar unabhängig von den Finanzierungssträngen der einzelnen Projekte und Aktivitäten – eng miteinander kooperieren.

Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Ziele und Interessen der einzelnen Akteure sich i.d.R. auf Grundlagen der Aufträge der jeweiligen Geldgeber unterscheiden. Die konkrete Arbeit fokussiert sich dabei z.B. auf eine bestimmte Auffälligkeit (wie Schulverweigerung), die einzelne Schulen oder eine spezifische Zielgruppe, ohne ganz konkret in eine kommunale Handlungsstrategie eingebunden zu sein.

So findet Schulsozialarbeit an Schulen, was die Ausrichtung und die Finanzierung betrifft, in Oberhausen in vielfältiger Weise statt:

  • Finanziert durch die Stadt Oberhausen (11,6 Stellen) - (Drucksache B/15/0840-01)
  • Finanziert durch Restmittel der Bildungs- und Teilhabepaketes, Ratsdrucksache (8,5 Stellen) - (Drucksache B/16/0689-01)
  • Finanziert durch Landesmittel durch Umwandlung von Lehrerstellen in Schulsozialarbeiterstellen.
  • Neue Landesförderung ab 2015, (14,5 Stellen) - (Drucksache B/16/0958-01)

 

Insgesamt arbeiten zurzeit ca. 46 Schulsozialarbeiter/innen an Oberhausener Schulen mit unterschiedlichen Stundenumfängen. Bis auf eine Stelle sind alle Stellen in der Trägerschaft von Jugendhilfeträgern (Arbeiterwohlfahrt Oberhausen, Die Kurbel, Caritas und Ruhrwerkstatt). Damit steht Oberhausen im Vergleich zu anderen Städten im Rahmen der Schulsozialarbeit gut da.

Schulsozialarbeit in Oberhausen verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler im Lebensraum Schule Orientierung und Hilfe anzubieten. Zentraler Schwerpunkt dieser Arbeit ist der, herkunftsbedingte und soziale Ungleichheiten abzubauen und damit verbunden der Aufbau von Chancengleichheit.

In der täglichen Arbeit bedeutet dies eine intensive Beziehungsarbeit zu den Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. Ziel ist es, mit allen Beteiligten eine individuelle Zukunftsperspektive für jede einzelne Person zu erreichen.

Für die Kinder und Jugendlichen schließt dies in aller Konsequenz auch einen Zugang zu den präventiven und integrativen Leistungsangeboten der Jugendhilfe ein. Schulsozialarbeit als verbindendes Element.

In der Sitzung des Schulausschusses 19.11.2014 (Drucksache B/16/0453-01) wurde beschlossen, einen „Lenkungskreis Schulsozialarbeit“ einzurichten. In dem Lenkungskreis sind die Träger der Schulsozialarbeit, Vertreter aller Schulformen, die Schulaufsicht und der Bereich Jugend und Bildung der Stadt Oberhausen vertreten. Der Lenkungskreis gewährleistet einen regelmäßigen Austausch zwischen Trägern und Vertreterinnen und Vertretern aller Schulformen, und dem Bereich Jugend und Bildung.

Der Lenkungskreis Schulsozialarbeit sieht seine Aufgaben in der Konzeptentwicklung, sowie in der Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit in Oberhausen. Der Lenkungskreis unterbreitet der Fachverwaltung und dem Schulausschuss geeignete Vorschläge zur Schulsozialarbeit in Oberhausen.

Dazu gehören Vorschläge zur Verteilung von Schulsozialarbeiterstellen auf die einzelnen Schulformen, sowie die die Fortbildung der Schulsozialarbeiter/innen in Oberhausen.

Zweimal im Jahr organisiert der Lenkungskreis Schulsozialarbeit für die Schulsozialarbeiter vor Ort eine Tagesveranstaltung, die sich auf ausgewählte Arbeitsschwerpunkte fokussiert und durch Referentinnen und Referenten begleitet wird. Diese Fortbildungsveranstaltungen dienen dazu, die Professionalität der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter vor Ort zu sichern, zu steigern und den stetig wachsenden Anspruch des Arbeitsfeldes der Schulsozialarbeit adäquat zu bewältigen.

Auch hat der Lenkungskreis Schulsozialarbeit auch die Aufgabe ein Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in Oberhausen zu schreiben. In diesem Konzept soll eine Verknüpfung von rechtlichen Rahmenbedingungen, Theorie und Praxis verfolgen, die die Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit ganzheitlich beschreiben. Dies soll ein gesamtstädtisches Verständnis von Schulsozialarbeit ermöglichen und soll für die nötige Transparenz der Arbeit an den Schulen sorgen. Zusätzlich soll es zur Qualitätssicherung, sowie zur Darstellung der qualitativen Arbeit in den Schulen dienen.

Notwendig ist ein aktuelles Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit in Oberhausen, das versucht eine Klammer um alle Angebote und Projekte zur Schulsozialarbeit zu legen und verbindliche Leitlinien definiert unterer denen Schulsozialarbeit stattfinden kann.

Angesicht der unterschiedlichen Schulprogramme und sozialen Voraussetzungen an den Schulen, entwickeln die Schule und die Fachkräfte der Schulsozialarbeit, in gemeinsamer Verantwortung und im Team mit allen an den Schulen tätigen pädagogischen Fachkräften, das konkrete Tätigkeitsprofil, welches als schuleigenes Konzept zur Schulsozialarbeit in das Schulprogramm integriert wird. Das schuleigene Konzept wird regelmäßige evaluiert und dem Kollegium einmal im Jahr vorgestellt.

Die Schulsozialarbeit muss ständig weiterentwickelt werden. Hierzu sind Veränderungen der Angebote notwendig. Es gibt in diesem pädagogischen Feld viele Ideen, die derzeit noch nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Arbeitsschwerpunkte müssen stets mit allen Beteiligten neu gefunden, verändert und evaluiert werden. Ein Schwerpunkt in der zukünftigen Arbeit ist die Öffentlichkeitsarbeit. Das Angebot der Schulsozialarbeit  soll andere Fachstellen, und für Eltern an den Schulen, transparenter gemacht werden.

Des Weiteren ist Schulsozialarbeit in der Lage wichtige Ressourcen im Stadtteil zu nutzen und die Schule zu einer Kommunikations- und Bildungsstätte im Stadtteil zu entwickeln. Dazu soll u.a. die Vernetzung von Lehrerinnen/Lehren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung, der Freizeit- und Kulturarbeit und der sozialen Dienste dienen.

Belastet wird diese Zusammenarbeit nach wie vor, durch Kooperations-, Status- und Hierarchieprobleme, sowie durch fehlende wechselseitige Akzeptanz und Anerkennung.

Die Sozialraumorientierung in der Schulsozialarbeit ist mit einer großen Chance verbunden, Schule als Institution zu öffnen, sie als Lebensort von Kindern und Jugendlichen zu thematisieren, und stärker auf die sehr differenzierten Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen zu beziehen.

Perspektivisch wird sich der Lenkungskreis „Schulsozialarbeit“ mit einer konzeptionellen Neuausrichtung in der Schulsozialarbeit in Richtung Sozialraumorientierung beschäftigen. Grundlagen dazu können gezielt Kooperationsverträge mit den unterschiedlichen Anbietern von Sport-, Jugendarbeit-, Bildungs- und Kulturangebote im Stadtteil sein.

Nicht alle Oberhausener Schulen können bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Oberhausen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden. Die Stadt Oberhausen ist bestrebt, auch diese Schulen zukünftig entsprechend zu besetzen. Dazu sollen alle geeigneten Förderprogramme des Bundes und des Landes ausgeschöpft werden. Darüber hinaus werden die Schulen dahingehend beraten, im Rahmen der schulgesetzlichen Möglichkeiten Lehrerstellen in Sozialarbeiterstellen umzuwandeln.

 

6.4 Rahmenkonzept Offener Ganztag

Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die stetig zunehmende Zahl von alleinerziehenden Müttern und Vätern,  wie auch für Familien, bei denen aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen, ist die Offene Ganztagschule (OGS) ein unverzichtbares Angebot.

Die Verlässlichkeit des Bildungs- und Betreuungsangebot ist ein wesentliches Element für die eigenen Planungen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bedeutet das Angebot OGS die Chance zusätzlicher sozialer Erfahrungsmöglichkeiten in der Schulgemeinschaft.

Darüber hinaus sollen ermöglicht werden:

  • Mehr Zeit für Bildung und Erziehung
  • Eine verbesserte Lernkultur
  • Eine bessere Rhythmisierung des Schultags
  • Förderung der Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen
  • Förderangebote für Kinder bildungsbenachteiligter Familien.

 

Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.10.2010 (BASS 12-63 Nr.2) setzt die Ziele wie folgt fest:

„Ziel ist der Ausbau von Grundschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu einem attraktiv, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern orientiert.

Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen , die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihre Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissen sollen systematisch gestärkt werden. Dies soll durch eine flexible und bedarfsorientierte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden.“

Die ungebrochene steigende Inanspruchnahme des Angebotes OGS erhöht auf die Schulen den Druck zur Bereitstellung von Plätzen und entsprechender Flächen und auf die Qualität der pädagogischen Betreuung. Die Zahl der teilnehmenden Kinder ist von 151 im Schuljahr 2003/2004 bis auf 4040 im Schuljahr 2014/2015 gestiegen und wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren weiter steigen.

Neben den steigenden Anmeldezahlen ist auch ein größerer Raumbedarf für den offenen Ganztag entstanden. Das Aufrechterhalten von parallelen Raumstrukturen für Unterricht und OGS ist für die Deckung der Nachfrage nicht mehr möglich.

Eine praktische Lösung muss deshalb grundsätzliche Festlegungen für die Grundschulen treffen, und gleichzeitig die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Gebäudebestandes zulassen. Denkbar ist eine vorrangige Nutzung bestehender Flächen in den Schulgebäuden für Unterricht und OGS Angebote, und die Förderung und Unterstützung erforderlicher Ausstattungen, für multifunktionale Raumnutzung.

Im Schuljahr 2006/2007 hat sich in Oberhausen der „Qualitätszirkel OGS“ auf Grundlage eines Jugendhilfeausschussvotums gebildet. Der Qualitätszirkel wird durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW unterstützt. Der Oberhausener Qualitätszirkel ist ein Zusammenschluss von Grundschulleitungen, Trägern des Offenen Ganztages, Bildungsbüro, Kommunalem Integrationszentrum,  Schulaufsicht und OGS-Leitungen. Die Organisation übernimmt der Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Bildung der Stadt Oberhausen. Der Qualitätszirkel hat sich zur Aufgabe gesetzt ein verbindliches Rahmenkonzept für den Offenen Ganztag in Oberhausen zu entwickeln. Der Entwurf ist zurzeit noch nicht entscheidungsreif und soll somit erst im Jahr 2016 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Dem Konzept liegt folgende Gliederung zu Grunde:

1.   VORWORT

2.   DIE OFFENE GANZTAGSSCHULE IM PRIMARBEREICH

2.1 Präambel

2.2 Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Das Leitbild

3.   ZIELE UND GRUNDSÄTZE

3.1 Zielsetzung der Offenen Ganztagsschule

3.2 Kommunale Bildungslandschaft

3.3 Qualitätszirkel

3.4 Gemeinsames Bildungsverständnis

4  RAHMENBEDINGUNGEN/STRUKTURQUALITÄT

4.1 Finanzierung

4.2 Kooperationspartner

4.3 Außerunterrichtliche Angebote

4.4 Personal

4.5 Räumlichkeiten

4.6 Öffnungszeiten/Ferienreglung

4.7 Anmeldung/Abmeldung

5.  QUALITÄTSSTANDARDS

5.1 Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule

5.2 Partizipation

5.3 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

5.4 Freizeitpädagogische Angebote

5.5 Rhythmisierung/Lernzeiten/Hausaufgaben

5.6 Verbindliches Mittagessen

5.7 Inklusion – die offene Ganztagsschule als inklusiver Bildungsort

5.8 Interkulturelle Standards

5.9 Kinderschutz

6.  EVALUATION

Ziel des Konzeptes ist es Qualitätskriterien für das offene Ganztagsangebot im Grundschulbereich an Oberhausener Schulen vorzugeben und einen einheitlichen Standard zu entwickeln.

Das Rahmenkonzept liegt der Verwaltung zurzeit zur Bewertung, Prüfung und Konkretisierung vor. Die Arbeitsergebnisse werden dem Schulausschuss, dem Finanzausschuss und dem Rat zur Kenntnisnahme und Abstimmung im Jahr 2016 vorgelegt.

Die Umsetzung des Rahmenkonzeptes kann frühestens mit dem Schuljahr 2016/2017 erfolgen. Jedoch können Teilaspekte des Konzeptes auch im Vorfeld eingeführt werden z.B. Einheitliche Anmeldeformulare für alle Schulen.

Der Schulträger hat sich intensiv mit der Raumsituation beschäftigt und die als Anlage beigefügte Aufstellung über Essensräume, Ganztagsräume und sonstige für den Ganztag nutzbare Räume erstellt.

In dieser Aufstellung finden sich die aktuellen Basisdaten:

  • Durchschnittliche Essenszahlen je Schule
  • Kinder im Ganztag je Schule
  • Tatsächlich vorhandene Räume gemäß Gebäudeprofil

 

Diesen Daten wurden die Bedarfe der Schulen gegenüber gestellt, die nach folgenden Prämissen ermittelt wurden:

  • Die Essräume/Mensen wurden als erste Priorität betrachtet.
  • Pro Essensraum wurde je nach Größe mit 25/30 Kindern kalkuliert.
  • Pro Raum wurden maximal drei „Essensschichten“ einkalkuliert. Dies entspricht einem Rhythmus von 30 Min. Essen – 15 Min. Wechselzeit – 30 Min. Essen – 15 Min. Wechselzeit – 30 Min. Essen. Insgesamt wurde somit für einen „Dreischichtbetrieb“ eine Gesamtzeit von 2 Stunden vorgesehen.
  • Es wurden maximal zwei Essensräume pro Schule vorgesehen.
  • Pro Zug der Schule wurde ein explizit genannter Ganztagsraum gerechnet.
  • Pro Gruppe im Ganztag (je 25 Kinder) wurde ein sonstiger Raum gerechnet.
  • Als sonstige Räume wurden gewertet: Differenzierungsräume, Büchereien, Werkräume, Kunsträume, Lehrküchen, Gymnastikräume, Sporthallen, Musikräume, Aulen, Mehrzweckräume, freie Klassenräume etc.
  • Nicht gewertet wurden: Computerräume, durch Klassen belegte Klassenräume, Verwaltungsräume.

 

Im Ergebnis sind die tatsächliche Bedarfsdeckung, Raumüber- oder –unterhänge je Raumart und Schule zu entnehmen. Optional notwendige Ausbauten nach den Vorschlägen des Gutachters wurden nicht eingepflegt, um das Gesamtbild (Ist-Stand) nicht zu verzerren. Diese werden dann bei den Ausführungen zu den schulorganisatorischen Maßnahmen mitbetrachtet.


Nach der oben beschriebenen Vorgehensweise ergibt sich das folgende Gesamtbild:

Standorte mit kurzfristigem Handlungsbedarf Ganztag, an denen keine (negativen) schulorganisatorischen Maßnahmen zu erwarten sind (ggf. sind innerschulische Lösungen durch Umbauten im Bestand möglich):

        Brüder-Grimm-Schule: Notwendig wären ein zweiter Essraum, ein bis zwei reine Ganztagsräume sowie mindestens ein „sonstiger“ Raum. Hier ist zu klären, welchen Gewinn die optionale Übernahme der Räume der KTE bringen könnte.

        Falkensteinschule: Notwendig wären ein zweiter Essraum sowie ein reiner Ganztagsraum.

        Robert-Koch-Schule: Notwendig wären ein zweiter Essraum, ein weiterer Ganztagsraum sowie zwei „sonstige“ Räume. Allerdings bestehen an der Schule aktuell keine Ausbau- oder Erweiterungsmöglichkeiten.

        Schule am Froschenteich: Notwendig wäre ein zweiter Essraum, ggf. ein weiterer reiner Ganztagsraum sowie 2 „sonstige“ Räume. Bei Auflösung der Havensteinschule ist zumindest kein Absinken dieses Bedarfs zu erwarten.

        Schule an der Stiftstraße: Notwendig wäre ein zweiter Essraum. Im Gegenzug besteht ein Überhang von einem reinen Ganztagsraum. Dies kann innerschulisch gelöst werden.

        Steinbrinkschule: Notwendig wäre ein zweiter Essraum. Im Gegenzug besteht ein Überhang von einem reinen Ganztagsraum. Dies kann innerschulisch gelöst werden.

        Wunderschule: Notwendig wäre ein zweiter Essraum. Im Gegenzug besteht ein Überhang von einem reinen Ganztagsraum. Dies kann innerschulisch gelöst werden.

 

An den folgenden Standorten besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Dieser sollte aber nicht aktuell, sondern mittelfristig oder anlassbezogen – bei weiterem Bestehen der Notwendigkeit - umgesetzt werden, da hier ggf. schulorganisatorische Maßnahmen greifen bzw. andere Lösungen denkbar sind:

        Bismarckschule: Notwendig wäre ein zweiter Essraum. Im Gegenzug besteht ein Überhang von einem reinen Ganztagsraum. Dies kann innerschulisch gelöst werden. Darüber hinaus könnte die Bismarckschule von einer schulorganisatorischen Maßnahme betroffen sein.

        Hirschkampschule: Notwendig wären 3 „sonstige“ Räume, da insbesondere am Standort Walsumermark Raumknappheit herrscht. Auch hier sind die Überlegungen zu schulorganisatorischen Maßnahmen abzuwarten.

        Landwehrschule: Notwendig wären ein zweiter Essraum, ein dritter reiner Ganztagsraum sowie zwei „sonstige Räume“. Bei der Landwehrschule werden sich durch die zu erwartende Schülerreduzierung der Förderschule an der Hagedornstraße, Dependance Rechenacker, sukzessive Möglichkeiten ergeben, um den fehlenden Raumbedarf zu decken. Wichtig ist es, mit der Förderschule zu kommunizieren, damit Räume auch abgegeben werden (können).

        Luisenschule: Notwendig wären ein zweiter Essraum und ein „sonstiger“ Raum. Die Schule ist möglicherweise von einer schulorganisatorischen Maßnahme betroffen.

        Melanchthonschule: Notwendig wäre ein zweiter Essraum. Im Gegenzug besteht ein Überhang von einem reinen Ganztagsraum. Dies kann innerschulisch gelöst werden. Allerdings fehlen der Schule zwei „sonstige“ Räume. Die Schule könnte von schulorganisatorischen Maßnahmen betroffen sein.

        Ruhrschule: Notwendig wäre ein zweiter Essraum sowie ein „sonstiger“ Raum. Die Schule könnte von schulorganisatorischen Maßnahmen betroffen sein.

 

Die Verwaltung empfiehlt die sukzessive Erfüllung der räumlichen Bedarfe anhand der oben beschriebenen Vorgehensweise. Hierbei sind die Teilnehmerzahlen jährlich zu aktualisieren und abzugleichen. Ebenso sind die Auswirkungen der möglichen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beachten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für eine konkrete Planung der Maßnahmen und deren Finanzierung einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen.

 

6.5 Lese- und Rechtschreibförderung (LRS)

Maßnahme

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) an Oberhausener Grundschulen

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Oberhausen vom 5.04.2006 startete am 1. Mai 2006 unter Federführung des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit Schulamt und Schulaufsicht die Maßnahme „Förderung von SchülerInnen mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) an Oberhausener Grundschulen“. Kooperationspartner ist seit 2007 die Schulambulanz des Caritasverbandes Oberhausen.

Die Maßnahme soll die Aufgabe der primären und sekundären Prävention erfüllen. Zentrale Zielsetzung ist die Förderung von SchülerInnen mit LRS in der Grundschule. Es gilt die Grundannahme: Je früher und qualifizierter die Förderung einsetzt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.  Das Ziel, alle Oberhausener Grundschulen an der Maßnahme zu beteiligen, konnte in verschiedenen Ausbaustufen seit  2012 erreicht werden.

Die Maßnahme hat drei konzeptionelle Schwerpunkte:

1) Unterricht: Lese- und Rechtschreibförderung für Schülerinnen und Schüler ab dem zweiten Grundschuljahr

Nach Testung mit einem standardisierten Testverfahren Ende des 1. Schuljahres beginnt die Förderung für diejenigen SchülerInnen mit Förderbedarf ab dem 2. Schuljahr. Der Unterricht findet in Fördergruppen von 4-6 SchülerInnen dreimal wöchentlich a 60 Minuten in der  Schule statt. Förderunterricht übernehmen die jeweiligen LRS-Beauftragten der Schule sowie eigens im Rahmen der Maßnahme beschäftigte Lehrkräfte mit Vergütung. Regelförderdauer wurde 2015 mit gleichzeitiger Reduzierung der Wochenstundenzahl im 3.Schuljahr von 3 auf 2 Wochenstunden von 1,5 auf 2 Jahre ausgebaut. Somit findet eine reguläre Förderung im 2. und 3.Schuljahr, bei Bedarf auch im 4. Schuljahr statt.

2) Lehrerfortbildung: Qualifizierung von Lehrkräften in der Lese- und Rechtschreibförderung

Die Weiterbildung der LRS-Lehrkräfte zur Verbesserung der fachlichen Kompetenz ist eine grundlegende Maßnahme für eine qualifizierte LRS-Förderung. Ihr kommt eine zentrale Bedeutung im Gesamtkonzept zu. Die Fortbildungen decken das gesamte Themenspektrum der Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ab: Diagnose, Ursachen, Förderansätze und Förderprogramme, Rechtslage… ab. Die Fortbildungsangebote werden intensiv genutzt. Insgesamt fanden im Jahre 2014 48 Veranstaltungen mit 564 teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern statt.

3) Elternberatung im Rahmen regelmäßiger Elternsprechtermine

Zum Konzept der Maßnahme gehören Beratungsangebote für Eltern, deren Kinder sich in einer Fördermaßnahme befinden. Die Elternsprechtermine stoßen auf gute Resonanz: Im Jahre 2014 nahmen an 1280 Beratungsgesprächen 1500 Erziehungsberechtigte teil. 75% der Eltern nutzten das Beratungsangebot.

Seit Juni 2015 finden nach der Erstdiagnose Ende des 1.Schuljahres verpflichtende

Elterngespräche zur Aufnahme in die Fördermaßnahme. Sie dienen zur Aufklärung der Eltern vor der Anmeldung der Kinder zur Fördermaßnahme und letztlich auch zur höheren Akzeptanz.

Insgesamt sind im Rahmen der Fördermaßnahme  30 zusätzliche Lehrkräfte mit Vergütung und 49 LehrerInnen als  LRS-Beauftragte der Schulen für 163 Fördergruppen mit insgesamt 827 SchülerInnen an 35 Oberhausener Grundschulen (Stand Ende 2014) beschäftigt.

Die Evaluation – ein besonderes Anliegen der Maßnahme- und Erfolgskontrolle durch Kontrolltestungen mit Rechtschreibtests  ergibt, dass nach Abschluss der Förderung bei 90% der SchülerInnen kein Förderbedarf mehr besteht.

Im Rahmen der Maßnahme wurde 2012 unter Beteiligung von LRS-Beauftragten und Schulleitern sowie LRS-Experten der Stadt und des Caritasverbandes ein Arbeitskreis „Rechtslage LRS“ eingerichtet mit dem Ziel, einen Handlungsentwurf zur Rechtssicherheit als Vorlage zur Verabschiedung durch die Lehrerkonferenz der jeweiligen Schule zu konzipieren. Auf der Basis von Rechtsvorschriften, Erlassen und Empfehlungen ging es im Wesentlichen um die Beantwortung der Fragen: Wie wird LRS-festgestellt? Welcher Nachteilsausgleich wird gewährt? Welche Regelungen werden für Notengebung und das Zeugnis empfohlen?

Des Weiteren wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Schule/ Schulaufsicht und Jugendamt intensiviert. Regelmäßige Fachgespräche finden mit  Vertretern von Schule und den Organisatoren der LRS-Maßnahme statt.

In der Schulleiterdienstbesprechung vom 20.01.2015 wurde die Umsetzung des im AK Rechtslage erarbeiteten Grundsatzpapiers einschließlich inhaltlicher und organisatorischer Standards einstimmig beschlossen und gilt damit als Basis für eine einheitliche verbindliche Regelung in Fragen des Umgangs mit LRS an allen Oberhausener Grundschulen. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere erfolgreiche Arbeit innerhalb der Maßnahme.

 

6.6 Schulabsentismus

Innerhalb der Regionalen Bildungslandschaft – Lenkungskreis – wurde von allen Schulformen die aktive Auseinandersetzung mit dem Problem der Schulverweigerung und Schulabsentismus befürwortet.

Im Themenfeld des Schulabsentismus und der Schulverweigerung sind eine Vielzahl von Akteuren aktiv (z. B. Lehrer/-innen, Schulleitungen, Schulsozialarbeit, das Projekt „empower“ von der Ruhrwerkstatt im Rahmen des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, ambulante Hilfen der Ruhrwerkstatt, Jugendwerkstätten von Kurbel und Ruhrwerkstatt, BuS-Klassen, Jugendgerichtshilfe, Ordnungsbereich, Regionalteams Jugendhilfe). Aktuell ist der Bereich Kinder, Jugend, Bildung gemeinsam mit dem Bildungsbüro und beteiligten Akteuren damit beschäftigt, einen abgestimmten Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Schulabsentismus und Schulverweigerung zu erarbeiten. Damit verbunden ist die Einführung eines Früherkennungssystems („apeiros“). Dieser Präventionsansatz mittels Diagnose, Fehlzeitmanagement und einem schnellen standardisierten Eingreifen soll dem Entstehen von Schulverweigerung und Abbrechen von Schule und Arbeit entgegenzuwirken und in die kommunale Präventionskette eingebunden werden. Zielgruppe des abgestimmten Maßnahmenkatalogs sind Grundschulen, weiterführende Schulen, freie Träger, städtische Bereiche und Kooperationspartner. Indirekte Zielgruppe des Katalogs sind Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

 

6.7 Schulberatung

Die Regionale Schulberatungsstelle (RSB) ist eine gemeinsame Einrichtung von Land und Kommune. In der RSB arbeiten drei landesbedienstete Schulpsychologen/-innen und eine kommunale Schulpsychologin. Die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und der Stadt Oberhausen wird durch die im Februar 2011 implementierte „Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung der Stadt Oberhausen“ geregelt. Im „örtlichen Einsatzmanagement der Schulpsychologie“ verständigen sich das Land, vertreten durch die Bezirksregierung, und die Stadt über den Einsatz der Schulpsychologie vor Ort und führen dazu regelmäßig Planungssitzungen durch.

Der Aufgabenbereich der Schulpsychologie wird festgelegt in dem Erlass des MSW zu „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ (2007):

Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrer/-innen sowie die in den Schulen tätigen pädagogischen Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Den Schüler/-innen und den Erziehungssorgeberechtigten wird bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie geholfen. Die Schulpsychologie richtet sich mit ihren Angeboten grundsätzlich an alle Schulen und Schulformen, einschließlich der Ersatzschulen.

Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen,
  • intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens,
  • Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von niedrigschwellig angelegten Beratungsangeboten für Schüler/-innen und den Erziehungssorgeberechtigten,
  • Einzelfallhilfe für Schüler/-innen zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen. Bei Bedarf Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schüler/-innen nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen. Hierbei Zusammenarbeit, soweit geboten und möglich, mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den Erziehungssorgeberechtigten, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII,
  • Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsvorsorge der Schüler/-innen,
  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen,
  • Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen sowie bei der Ausbildung von Schulleiter/-innen,
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schüler/-innen, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung. Bei Bedarf Initiierung von Hilfeleistungen in Abstimmung mit den o. g. Diensten.

 

Seitens der Regionalen Schulberatungsstelle wurden vier Schwerpunktthemen für die Zukunft festgelegt, zu denen konkrete Angebote für die Schulen erarbeitet und weiterentwickelt werden. Diese sind:

  • Inklusion
  • Gewalt/Antisoziales Verhalten in der Schule
  • Schulpsychologische Unterstützung in der Schuleingangsphase
  • Psychologische Ansätze zur Verwirklichung von erfolgreichen Lernprozessen

 

Eine enge Zusammenarbeit mit der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Junge Erwachsene und Eltern der Stadt Oberhausen ist – durch die im Jahr 2015 vorgenommene organisatorische Zusammenführung dieser Stellen im Fachbereich Beratung des Bereichs Kinder, Jugend und Bildung - sichergestellt.

Die Angebote sind kostenfrei. Des Weiteren unterliegen die Psycholog/-innen der Schweigepflicht nach §203 StGB. 

6.8 Erziehungsberatung

Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Junge Erwachsene und Eltern der Stadt Oberhausen (PB) ist eine Erziehungsberatungsstelle im Sinne des SGB VIII. Die PB unterstützt bei „…der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung(…). 2Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“ 

In dem Sinne der Multiprofessionalität sind in der PB Dipl. Sozialarbeiter/-innen, Dipl. Sozialpädagogen/-innen, Dipl. Psychologen, Dipl. Soz. Wissenschaftler, Dipl. Heilpädagoginnen mit unterschiedlichsten Zusatzqualifikationen in den wissenschaftlich anerkannten Therapiefeldern (z.B. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Tiefenpsychologie, systemische Familientherapie etc.) beschäftigt.

Das Aufgabenspektrum der PB beginnt ab Schwangerschaft bis zum 21. Lebensjahr, im Rahmen des § 41 SGB VIII auch über das 21. Lebensjahr hinaus.

Die Probleme von Kindern und Jugendlichen sind oftmals Ausdruck von nicht bewältigten Problemlagen innerhalb eines familiären Systems (Trennung und Scheidung, Überforderung in der Erziehung etc.). Dies kann dazu führen, dass die Kinder / Jugendlichen in der Schule auffallen, da sie mit ihrem Verhalten die Probleme in der Familie ausdrücken. Die Problemlagen können jedoch auch einen rein schulischen Charakter (Überforderung, Unstimmigkeiten zwischen Lehrer/-in und Schüler/-in etc.) haben.

Zu den Aufgaben der PB in Bezug auf schulische Settings gehören:

  • Angebote im präventiven Bereich, wie Elternabende, offene Sprechstunden aber auch Beratung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter/-innen; Fachkräften im offenen Ganztag etc.

 

Auf die Fachkompetenz der PB wird also nicht nur von Seiten der Schule verwiesen, sondern sie wird von den Fachkräften vor Ort abgerufen,

  • Einzelfallhilfe für Schüler/-innen und deren familiären Systeme,
  • Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter/-innen; Fachkräften im offenen Ganztag etc.,
  • Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern in Oberhausen und Zurverfügungstellung dieser Kooperationen.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit der Regionalen Schulberatungsstelle der Stadt Oberhausen ist sichergestellt.

Die Angebote sind kostenfrei. Des Weiteren unterliegen die Therapeuten/-innen der Schweigepflicht nach §203 StGB

Weitere Informationen sind dem Tätigkeitsbericht der drei Oberhausener Erziehungsberatungsstellen (s. Drucksache-Nr. M/16/1127-01) zu entnehmen.

 6.9 Servicestelle Kinderschutz

Durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 hat der Gesetzgeber insbesondere für den Kreis der beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen die Bedeutung eines verbindlichen Handlungsrahmens im Kinderschutz herausgestellt. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen gehören gem. § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) zum Kreis der sogenannten Berufsgeheimnisträger. Bereits mit der Einführung des § 42 Abs. 6 in das Schulgesetz NRW und des § 8a in das SGB VIII hatte sich für die Institution Schule wie auch für die Jugendämter eine besondere Verpflichtung ergeben, jedem Hinweis von Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen liegen vor.

 

Die Servicestelle Kinderschutz unterstützt alle beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen bei der Einschätzung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung und ist damit auch gegenüber dem Oberhausener Schulsystem und der örtlichen Jugendhilfe ein wichtiges Bindeglied im Kinderschutz.

 

Die Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe sind verpflichtet, sich in der Gefährdungseinschätzung zusätzlich durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft) beraten zu lassen. Erst danach können sie die Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung der weiteren Verfahrenserfordernisse zum Abschluss bringen und das Ergebnis ggf. der für die weiteren Schritte zuständigen Fachkraft im Jugendamt mitteilen.

Berufsgeheimnisträger/-innen sind nur dann zur Offenbarung der Gefährdung  gegenüber dem Jugendamt befugt, wenn sie vorher Erziehungsberechtigte und Kinder / Jugendliche einbezogen haben und sich (erfolglos) bemüht haben, sie zur Annahme möglicher Hilfen zu motivieren. Sie sind nicht zu einer Mitteilung an das Jugendamt verpflichtet, haben aber ihrerseits gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in der Gefährdungseinschätzung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft.

Sowohl für Fachkräfte der Jugendhilfe als auch für Berufsgeheimnisträger gilt stets, dass die Betroffenen über die Mitteilung der Gefährdungseinschätzung an das Jugendamt vorab zu informieren sind, es sei denn, dass durch die Bekanntgabe der Mitteilung eine weitere Gefährdung für das Kind zu erwarten ist. Eine Zustimmung der Betroffenen zur Weitergabe der Daten ist im Konfliktfall jedoch nicht erforderlich.

Alle anderen beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen haben auch einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind jedoch nicht an ein vorgeschriebenes Handlungskonzept gebunden und können sich daher direkt um Beratung zur Klärung ihrer Sorgen und Verdachtsmomente bemühen, ggf. auch durch direkte Kontaktaufnahme zum zuständigen Regionalteam Jugendhilfe.

Die Servicestelle Kinderschutz bietet ihre Unterstützung Personengruppen an, die

  • zum Kreis der Berufsgeheimnisträger/innen gehören (§ 8b Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG – z. B. Ärzte, Ärztinnen, Lehrer/-innen oder Therapeuten/-innen),
  • Fachkräfte der Jugendhilfe sind (§ 8a und § 8a Abs. 4 SGB VIII – Erzieherische Jugendhilfe des Jugendamtes und z.B., Kitas, Offener Ganztag, offene Jugendarbeit),
  • oder ansonsten beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (§ 8 b Abs. 1 SGB VIII – z.B. Lehrende an Musikschulen, Schulhausmeister/-innen, Schulbusfahrer/-innen etc.).

 

Alle Beratungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage anonymisierter bzw. pseudonymisierter Daten und sind grundsätzlich vertraulich und kostenfrei.

In Fällen akuter Gefährdung für ein Kind oder eine jugendliche Person, die ein unmittelbares Handeln erforderlich macht, ist eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Regionalteam Jugendhilfe oder, in besonders dringlichen Fällen, zu der örtlichen Polizei aufzunehmen. Die Offene Ganztagsschule ist in diese besondere Verpflichtung einbezogen. Um den Schutzauftrag zu garantieren, wurde zwischen den Schulen, den Trägern des Ganztags und dem Jugendamt der Stadt Oberhausen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die den eindeutigen Umgang mit Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung festlegt und hierfür fachliche Standards und Verfahrensabläufe enthält. Sie sind allgemeinverbindlich und dienen den in diesem Bereich arbeitenden Fachkräften als Grundlage für ihr Handeln. Im Rahmen des vereinbarten Auswertungsverfahrens wird die Kooperation reflektiert und, wo sinnvoll oder erforderlich, optimiert.

Weitere Aufgaben der Servicestelle Kinderschutz sind u.a.:

  • Informationsveranstaltungen zu dem Themenkomplex Kinderschutz
  • Koordination der Insoweit erfahrenen Fachkräfte in Oberhausen
  • Initiierung und Begleitung von Arbeitskreisen zu dem Themenkomplex des Kinderschutzes
  • Entwicklung und Prozessbegleitung von Handlungsleitfäden

 

6.10 Drogenberatungsstelle

Die Fachstelle Suchtprophylaxe der Drogenberatungsstelle der Stadt Oberhausen gehört zu den durch die Landeskoordinierung für Suchtvorbeugung NRW anerkannten Fachstellen für Suchtprävention. Sie koordiniert als solche die Suchtprävention in Oberhausen, unter anderem an Oberhausener Schulen (auch Berufskollegs und Förderschulen) sowie Ausbildungsbetrieben. Zur Suchtprophylaxe gehören umfangreiche Maßnahmen, die sowohl die Förderung und Stärkung der Persönlichkeit ansprechen, als auch eine allgemeine Sach- und Informationsaufklärung über die einzelnen Substanzen und die Entstehung eines Suchtkreislaufes beinhalten.

Süchtiges Verhalten hat diverse Ausprägungen: Konsum von Alkohol, Tabak, Medikamenten, illegalen Drogen (Cannabis, Amphetamine etc.) und auch Verhaltensweisen (Glücksspiele, Medien usw.) können zu einer Abhängigkeit bzw. suchtähnlichen, pathologischen Gesundheitsstörungen führen.

Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Substanzen sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind, vorzubeugen. Der Einstieg in den Konsum und schädigende Verhaltensweisen sollen verhindert bzw. langfristig hinausgezögert werden. So bildet die Suchtprävention die Grundlage für einen eigenständigen und kritischen Umgang mit Suchtmitteln und vermittelt Risikokompetenzen in Bezug auf das selbstschädigende Verhalten; speziell in der Zielgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden.

Die Fachstelle Suchtprophylaxe der Drogenberatung der Stadt Oberhausen hält u.a. folgende Angebote vor:

Info-Set-Sucht

Das Angebot Info-Set-Sucht (I-S-S) ist ein vernetztes Informationsangebot von verschiedenen Kooperationspartnern zur Suchtvorbeugung an Oberhausener Schulen (Suchtprophylaxe, Polizei, Jugendgerichtshilfe, Aidshilfe, Selbsthilfegruppen, Erlebnispädagogik etc.) und hat die präventive Aufgabe, die Entstehung einer Suchthaltung bei den Schüler/-innen zu vermeiden und die innere Einstellung zu legalen und illegalen Suchtmitteln positiv zu verändern.

Die Umsetzung wird organisatorisch von der Fachstelle Suchtprophylaxe koordiniert und den jeweiligen Bedürfnissen der Schulen angepasst. I-S-S wird flächendeckend im Oberhausener Raum eingesetzt.

Die Hauptzielgruppe bilden dabei Schüler/-innen der Jahrgänge 8 - 10.

Auf Wunsch der Schule kann im Rahmen der I-S-S Veranstaltung auch ein Elternabend zum Thema „Jugendspezifische Drogen und Recht“ angeboten werden.

Realize it!

Ein bundesweites Programm zur Kurzintervention bei Cannabismissbrauch und Cannabisabhängigkeit. Innerhalb der Drogenberatungsstelle Oberhausen spricht es Konsumenten/-innen im Alter von 14 bis 21 Jahren an, die ihren Konsum einstellen oder reduzieren wollen. Das Programm umfasst fünf Einzelsitzungen, die in einem zeitlichen Rahmen von 10 - 12 Wochen abgehalten werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der offenen Sprechstunde.

Information statt Strafe

Dieses Projekt wurde zwischen der Bewährungshilfe Oberhausen, der Jugendgerichtshilfe und der Drogenberatungsstelle - mit dem Ziel der Vermeidung von Suchtkarrieren - entwickelt und mit den Justizbehörden, der Polizei sowie Suchtmedizinern abgestimmt. Die Teilnahme am Programm bietet mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, sich umfassend über legale und illegale Drogen zu informieren. Fachleute aus den Bereichen Medizin, Polizei / Justiz und Suchtprophylaxe geben Informationen über gesundheitliche Risiken, rechtliche Aspekte und die Entstehung einer Sucht. In einer Gruppe mit Gleichaltrigen besteht die Möglichkeit, sich über Erfahrungen auszutauschen und das eigene Verhältnis zu Drogen besser kennenzulernen. Kontinuierliche Unterstützung erhält die Gruppe durch einen Suchttherapeuten. Themen und Inhalte der Gruppen werden im Rahmen der Schweigepflicht vertraulich behandelt. Das Projekt erfolgt über 5 x 2 Stunden in der Drogenberatungsstelle. Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und eine Empfehlung an die Jugendrichter - über die Jugendgerichtshilfe - weitergeleitet.

Kinder in suchtbelasteten Familien

In Deutschland leben nach Untersuchungen (Klein et.al.2003) 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren in einem familiären Umfeld der Sucht. In jeder siebten Familie ist ein Kind zeitweise, in jeder zwölften dauerhaft von der Alkoholstörung eines oder beider Elternteile betroffen. Hinzu kommen schätzungsweise 40.000 bis 60.000 Kinder drogenabhängiger Eltern (Klein, 2003). Zwar ist nicht davon auszugehen, dass alle Kinder aus suchtbelasteten Familien eine eigene Abhängigkeit entwickeln müssen, jedoch steigt das Risiko dieser Kinder - im Vergleich zu Kindern nicht suchtkranker Eltern – um Ein- bis zu Sechsfaches, selber abhängig zu werden, oder Alkohol und / oder Drogen zu missbrauchen. Das Risiko der Entwicklung von psychischen Störungen (insbesondere Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen) ist ebenfalls belegt.

Im Jahr 2006 wurde in Kooperation der Drogenberatungsstelle der Stadt Oberhausen mit dem Bauspielplatz der Ruhrwerkstatt eine Gruppe für Kinder aus suchtbelasteten Familien eingerichtet. Das anfänglich unter dem Namen „Kiesel - Gruppe“ vorgehaltene Angebot wurde inzwischen umbenannt und heißt heute „Powerkids-Gruppe“. Die Altersspanne der Betroffenen liegt zwischen 6 bis 13 Jahren. Das Einzugsgebiet ist Oberhausen-Styrum und Oberhausen-Mitte. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

Weitere Angebote der Fachstelle Suchtprophylaxe im Überblick:

  • Lehrer/-innen / Multiplikatorenfortbildungen zum Thema jugendspezifische Drogen und rechtliche Aspekte,
  • Planung und Durchführung von Elternabenden,
  • Einrichtungsbezogene Inhouse-Schulungen zu aktuellen Schwerpunktthemen,
  • Beratung / Begleitung bei der Erstellung oder Überarbeitung von Suchthilfevereinbarungen an Schulen und Ausbildungsbetrieben,
  • Durchführung des Arbeitskreises der Oberhausener Suchtberatungslehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen in den Räumlichkeiten der Drogenberatung (Koordination über das Schulamt),
  • Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren,
  • Durchführung von Unterrichtsmodulen bei Jugendlichen als auch Erwachsenen an Schulen, Ausbildungsbetrieben und anderweitigen Einrichtungen,
  • Einzelberatung von Schüler/-innen, Erziehungssorgeberechtigten und Lehrer/-innen,
  • Betriebliche Suchtvorbeugung für Auszubildende und Ausbilder,
  • Organisation und Begleitung von Projekttagen,
  • Beratung und Hilfen bei Krisenintervention in Schulen, bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen.

 

Weitere Informationen sind dem Tätigkeitsbericht der Drogenberatungsstelle der Stadt Oberhausen (s. Drucksache-Nr. M/16/0498-01) zu entnehmen.

 

6.11 Jugendförderung

Der Fachbereich Jugendförderung umfasst die Aufgabengebiete Jugendgerichtshilfe, offene Jugendarbeit und Kinderbüro.

In diesen Feldern gibt es vielfältige Berührungspunkte zu den Themen Schule und Bildung.

Jugendgerichtshilfe:

Im Rahmen der Begleitung von Jugendlichen in Strafverfahren nimmt das Thema Schulbesuch und berufliche Laufbahn einen hohen Stellenwert ein. Besonders  Schulabsentismus geht oftmals mit strafbaren Handlungen von Jugendlichen einher. Daher wird in der Einzelfallarbeit mit den Jugendlichen ein enger Kontakt zur Schule, Elternhaus und Schulsozialarbeitern gepflegt. Darüber hinaus werden Gruppenangebote durchgeführt, bei denen das Thema Schul- und Berufsausbildung intensiv bearbeitet wird.

  • Mutter-Kind-Gruppe (Kooperation mit der Pädagogischen Praxis Böcker)
  • Projekt Perspektiven
  • Gruppenangebot Integrationshilfen: INtegration (in Kooperation mit dem Jugendclub Courage e. V.)
  • Weisung, Kontakt zur Berufsberatungsstelle aufzunehmen (in Kooperation mit Starthilfe e. V.)
  • Weisung, Kontakt zur Fachstelle empOwer aufzunehmen (in Kooperation mit empOwer)

 

 

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit:

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Bildungslandschaft Oberhausen. Sie ist wichtige Kooperationspartnerin für Schulsozialarbeit, Offener Ganztag und Schule. Zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule wird auf den Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020, Punkt 3.5, verwiesen, der am 15.12.2014 im Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde (Drucksache Nr. B/16/0483-01).

Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag vielfache Lernmöglichkeiten außerhalb der Schule. Diese Lernfelder sind vor allem gekennzeichnet durch einen hohen Grad an Selbstbestimmung und Selbstorganisation, sowie Freiwilligkeit. In den Arbeitsbereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist mittlerweile unbestritten, dass der überwiegende Teil der Lernerfahrungen im Jugendalter an außerschulischen Orten geschieht. Die Akteure und Akteurinnen in den Jugendverbänden und den Kinder- und Jugendeinrichtungen wissen um die Bedeutung außerschulischen Lernens und kreieren Angebote im Hinblick auf mögliche Lerneffekte. Viele Schlüsselkompetenzen werden im außerschulischen Bereich erworben und verfeinert.

 

Ferienspiele:

Die Ferienspiele der Stadt Oberhausen sind ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, das in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an 23 verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt wird.

Ferienspiele 2015

Teilnehmer

Ostern 2015

155

Sommer 2015

1886

Herbst 2015

200

 

Die Ferienspiele werden in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den Ganztagsbetreuungen durchgeführt (s. auch hierzu B/16/0483-01).

Kinderbüro:

Das Kinderbüro kümmert sich um die Beteiligung von Kindern bei städtischen Maßnahmen (z.B. Spielplatzsanierungen). Bei Beteiligungsprojekten werden immer auch die umliegenden Grundschulen angesprochen, um die Möglichkeit zu geben die Kinder „Demokratie live“ erleben zu lassen. Es besteht zudem die Möglichkeit Beteiligungsprojekte direkt in der Schule durch zu führen, was in der Vergangenheit stets sehr bereichernd war. Auch zum Thema Kinderrechte gibt es Kooperationen mit Grundschulen in Oberhausen.

       7. Weitere bildungsrelevante Angebote, Komponenten und Kooperationspartner in der Oberhausener Bildungslandschaft

„Bildung ist mehr als Schule und „Bildung geht viele an.“ Unter diesem Leitgedanken stehen die folgenden Kapitel dieses Bildungsplans. Kognitives, soziales und emotionales Lernen müssen eng miteinander verzahnt und in verbindlichen Vernetzungsstrukturen vieler Partner in der regionalen Bildungslandschaft eingebettet sein. Unter diesem ganzheitlichen Bildungsanspruch stellen in den folgenden Kapiteln Oberhausener Institutionen und Einrichtungen ihre Angebote, aktuelle Entwicklungen  für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schule dar.

7.1 Medienzentrum

Die Aufgaben des kommunalen Medienzentrums können im Wesentlichen auf

5 Kernbereiche zusammengefasst werden:

1. Mediendistribution

2. Medienproduktion/Hardware

3. Beratung/Schulung

4. Personal

5. Standort

1. Mediendistribution http://www.edmond-nrw.de/

Die Abkürzung „EDMOND-NRW" steht für Elektronische Distribution von BildungsMedien on Demand und bezeichnet einen Service der Kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen. In diesem Rahmen bietet das Medienzentrum Oberhausen allen Lehrerinnen und Lehrern audiovisuelle Medien in digitaler Form für ihren Unterricht an. Die Medien gelangen unkompliziert per Download aus dem Internet auf die Rechner der Schule oder zum heimischen PC.

Der Verleih direkt über das Medienzentrum nimmt langsam, aber stetig ab. Die Medienausleihe verlagert sich immer mehr in Richtung Online-Verteilung. Die DVD-Ausleihe des Medienzentrums für Schulen wird so bald wie möglich in die Bibliothek übernommen.

Erste Präferenz muss in den nächsten Jahren der Einkauf von EDMOND-Online Lizenzen haben. Die sogenannten Landeslizenzen sind das absolute Minimum zur Versorgung der Schulen mit audiovisuellen Medien. Sie bieten bis zu 50% Einsparungspotential, da landesweit für alle Medienzentren beschafft wird. Auch die Sammelbestellungen über die Landesmedienzentren sind ein sehr brauchbares Angebot, trotz schlechter Finanzlage der Kommune wenigstens den Grundbedarf an didaktischen Medien für Schulen zu sichern.

Eine Landesweite Befragung  zur Nutzung von EDMOND hat ergeben, dass bei vielen Lehrerinnen und Lehrern die Online- Distribution noch nicht bekannt ist. Die Medienansprechpartner der Schulen müssen aktiviert und geschult werden.  Eine DVD mit EDMOND Unterrichtsbeispielen wurde, unter Mitwirkung des Medienberaters, vom LVR produziert und steht für Informationen und Fortbildungen zur Verfügung.

2. Medienproduktion/Hardware

Aktuelle Entwicklungen müssen beachtet werden, die Technik muss auf neustem Stand gehalten werden. Im Bereich Video/Audio ist das Medienzentrum relativ gut ausgestattet, bei Whiteboards und anderen Interaktiven-Lösungen gibt es einige Defizite. Die Anschaffung von Tablets ist zwingend notwendig.

Die Entwicklung geht eindeutig weg von DVD-Playern, BluRay-Playern und Notebooks zu Cloud-Speicher, Festplatten und mobilen Geräten wie Tablets, Mediaplayern und Smartphones. Kassettenrekorder gibt es fast nicht mehr, VHS-Videorekorder werden ebenfalls nur noch, wenn überhaupt, in sehr geringen Stückzahlen hergestellt. Da die gesamte Technologie in diesem Segment sehr schnelllebig ist, gilt es hier schnell reagieren zu können.

WLAN und Breitband-Zugänge werden das Nadelöhr zukünftigen Medieneinsatzes an Schulen sein und sollten deshalb im Medienzentrum erste Präferenz haben.

Der Schwerpunkt zukünftiger Investitionen liegt bei  aktueller Hardware, mobilen Geräten und Netzwerk-Infrastruktur.

3. Beratung/Schulung

Mobile-Geräte/Tablets

Die IPad Initiative der Medienberatung NRW, an der das Medienzentrum-Oberhausen beteiligt ist, läuft Ende 2015 aus. Was mit den geliehenen Geräten geschieht ist noch nicht geklärt. Dieses Projekt war nur ein kleiner Anfang und hat gezeigt, dass großes Potential im Einsatz mobiler Geräte in Schulen vorhanden ist! In diesem Feld wird mit Sicherheit erheblicher Beratungs- und Schulungsbedarf entstehen.

LOGINEO NRW/Basis-IT-Infrastruktur für Schulen in NRW

http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Startseite/index.html

Das Online-Portal LOGINEO NRW wird im nächsten Jahr landesweit für Schulen zur Verfügung stehen und für die notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit der Verwaltung von Daten im Internet sorgen. Eine erste Informationsveranstaltung mit den Medienansprechpartnern der Schulen ist noch für 2015 geplant. Zwingende Voraussetzung ist, wie oben bereits erwähnt, eine gut funktionierende Netzanbindung. Auch hier wird mehr Beratungsbedarf entstehen, als das Medienzentrum allein bewältigen kann. Die Schulung von Multiplikatoren ist notwendig.

EDMOND-NRW

Das gleiche gilt für die Beratung und Schulung zur Online-Distribution EDMOND NRW (s.o.).

Arbeitskreis Medien

Das Medienzentrum ist vernetzt im Arbeitskreis Medien (Kriminalpolizei, Verbraucherberatung, Schulpsychologische Beratungsstelle, Jugendamt, Bibliothek) und führt in diesem Rahmen Veranstaltungen an Schulen u.a. zum Thema Cybercrime durch.

Crashkurs NRW https://www.polizei.nrw.de/artikel__157.html

Das Präventionsprogramm „Crash Kurs NRW“ zeigt mit emotionalen Berichten von Betroffenen und eindringlichen Bildern auf, dass Verkehrsunfälle ihre Ursachen haben. Es wird vermittelt, dass Ver-kehrsunfälle in den meisten Fällen nicht einfach passieren, sondern verursacht werden.

Das Medienzentrum betreut den Crashkurs NRW der Verkehrspolizei technisch, die Veranstaltung wiederholt sich jährlich und wird in allen 10. Jahrgängen der Oberhausener Schulen durchgeführt, das sind 11-12 zweistündige Veranstaltungen im Jahr.

Medienentwicklungsplan

Das Medienzentrum hat zentrale Bedeutung für den Medienentwicklungsplan der Stadt Oberhausen. Der Medienberater arbeitet in mehreren Gremien mit, die direkt oder indirekt mit der Erstellung des Plans befasst sind.

Das Medienzentrum nimmt an der externen Beratung der Medienberatung NRW zur „Organisationsentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme für Medien-Bildung“ teil.

Lehrerfortbildung

Der Medienberater führt im Rahmen seiner Tätigkeit für das Kompetenzteam der Stadt Oberhausen Lehrerfortbildungen durch.

4. Personal

Der Medienberater/Leiter des Medienzentrums ist Landesbeamter und von der Gesamtschule Osterfeld über die Bezirksregierung mit 12 Wochenstunden abgeordnet, wovon 10 Stunden für die Medienberatung und Mitarbeit im Kompetenzteam entfallen. Das entspricht insgesamt ca. 21 Zeitstunden, die er nach Möglichkeit im Medienzentrum verbringt. Die einzige volle Stelle besetzt der technische Mitarbeiter. Er ist für die Geräte-Ausleihe, Beratung  und Medienproduktion zuständig und wird in Zukunft das Ladenlokal besetzen. Die ¾ Teilzeit-Stelle der Schreibhilfskraft fällt Ende 2015 weg, so dass noch etwa 1,5 Stellen für das Medienzentrum verbleiben. Das ist im Vergleich zu anderen Medienzentren relativ wenig. Mülheim hat z.B. 6-8 Mitarbeiter, einen städtischen Leiter mit voller Stelle und einen Medienberater. Eine bessere personelle Ausstattung in Oberhausen ist wünschenswert, auch in Hinsicht auf die durchgängige Besetzung des Ladenlokals. Der Einsatz einer Langzeit Praktikantin ist angedacht.

5. Standort

Die Einrichtung, Ausstattung  und Inbetriebnahme des Ladenlokals im Bert-Brecht-Haus ist Voraussetzung für die Bewältigung der zukünftigen vielfältigen Aufgabenstellungen des Medienzentrums.

Der Online-Auftritt des Medienzentrums wurde auf ein Content-Management-System umgestellt, an der Darstellung auf der städtischen Seite wird zur Zeit gearbeitet. Das sollte aber in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Eine umfangreiche Darstellung des Angebotes der Medienzentrums Oberhausen ist der Drucksache-Nr. M/16/0946-01 zu entnehmen.

 

7.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba)

Die sba kann auf eine mehr als 55-jährige Tradition zurückblicken und ist gleichzeitig  in ihrer Ausrichtung und mit ihren Dienstleistungen zukunftsweisend. Als eigenständige Fachabteilung der Stadtbibliothek betreut sie derzeit 53 Schulbibliotheken im Stadtgebiet.

Die Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken war, neben einem kontinuierlichen Bestandsaufbau, in der Vergangenheit das primäre Ziel der sba. Der Erfolg dieser Anstrengungen zeigt sich in einem überwiegend guten Ausstattungsstandard der Bibliotheken mit bibliotheksgerechtem und ansprechendem Mobiliar und aktuellen Medienbeständen.

Das Verständnis von Schulbibliothek und schulbibliothekarischer Arbeit hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Gesellschaftliche und schulische Veränderungen finden auch hier ihren Niederschlag, aktuelle Erfordernisse ihre Berücksichtigung. Die sba muss darum die Förderung und Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz als ihren wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt, als übergeordnetes Ziel ihrer Arbeit begreifen.

Schulbibliotheken sind ein Ort des Lesens und Lernens, ein Ort für Unterricht und Freizeit. Sie sind selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltags der Kinder und Jugendlichen und sie sind auch der Unterbau des öffentlichen Bibliothekssystems in Oberhausen. Die Schul-bibliothekarische Arbeitsstelle unterstützt Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Arbeit in und mit der Schulbibliothek und betreut und berät mehr als 150 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Schulen und der sba werden Einzelheiten in der Zusammenarbeit beschrieben und gegenseitige Verpflichtungen zu bestimmten Leistungen und Angeboten festgehalten.

Die Dienstleistungen der sba im Einzelnen:

  • Medienausstellungen und Vorschlagsverzeichnisse für den Bestandsaufbau
  • Zentrale Medienbeschaffung und –inventarisierung, ausleihfertige Einarbeitung
  • Vor-Ort-Service bei allen Fragen rund um die Schulbibliothek, incl. umfassender Reorganisationen
  • Beratung und Planung bei Einrichtung und Umbau von Schulbibliotheken
  • „Lesefit“ – Fortbildungsangebote rund ums Vorlesen und Leseförderung
  • „BASTA - Basiswissen und Standards für die Schulbibliotheksarbeit“ – modulares Qualifizierungsangebot für Schulbibliotheksleiter/innen und –mitarbeiter/innen
  • sba-Curriculum „Schulbibliothek im Schulalltag“ – Anregungen und Praxisanleitungen für die Arbeit in und mit der Schulbibliothek (Jahrgangsstufen 1 – 10)
  • Ausleihe von Medienboxen zu unterschiedlichsten Themen für Primarstufe und Se-kundarstufe I, Veranstaltung von Medienboxentagen zur Präsentation  bestimmter Themen
  • Aktionen und Veranstaltungen zur Leseförderung für Schüler/innen und Schulklassen
  • Akquise, Vermittlung und Beratung von in der Schulbibliotheksarbeit/Leseförderung engagierten Ehrenamtlichen
  • Organisation von Autorenlesungen
  • Schulbibliothekseinführungen
  • Hauptamtliche Leitung von fünf Schulbibliotheken
  • Betreuung des städtischen Pools der Lesepaten

 

Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle stellt die Qualität der schulbibliothekarischen Arbeit vor Ort sicher und schafft damit beste Voraussetzungen, Schülerinnen und Schüler für das Lesen zu gewinnen und sie nachhaltig für die bewusste Nutzung von Medien zu motivieren.

Die Durchführung bzw. auch Weiterentwicklung der Dienstleistungen ist selbstverständlich immer in Abhängigkeit zu einer ausreichenden Personalausstattung zu sehen. In der  Vorlage M/16/0443-01, die am 25.11.2014 im Kulturausschuss und am 14.01.2015 im Schulausschuss behandelt wurde, sind die Aufgaben und Rahmenbedingen ausführlich dargelegt.

 

7.3 Sport

Schulsport in Oberhausen

Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Oberhausen

Der Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Oberhausen (AfS) zeichnet sich verantwortlich für Aufgabenbereiche im außerunterrichtlichen Schulsport sowie im schulsportlichen Wettkampfwesen, die durch den neuen Runderlass der Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01. August 2012 festgelegt wurden. 

Die Hauptaufgaben des AfS sind die Leitung, Initiierung und Koordination des Landessportfestes der Schulen, des Landesprogramms "Leistungssport 2020 - Teilkonzept Talentsuche und Talentförderung" und die Förderung Allgemeiner Schulsportgemeinschaften. Darüber hinaus organisiert und unterstützt der AfS weitere Schulsportveranstaltungen und -aktivitäten in Oberhausen.

Der AfS übernimmt dabei einerseits Serviceleistungen im Schulsport und ist Ansprechpartner in allen Belangen des (Schul-)Sportbereichs. Andererseits versteht er sich auch als sportpädagogische Kontaktstelle zur Beratung sowie zur Einrichtung spezifischer Angebote zur Fort- und Weiterbildung. Der örtliche AfS als selbständige Arbeitsgemeinschaft bündelt und vertritt die Interessen der Schulen und unterstützt insbesondere die Terminkoordination der außerunterrichtlichen Maßnahmen.

Im Rahmen der Umsetzung aller Aufgabenbereiche kooperiert der Ausschuss für den Schulsport mit der Schulaufsicht, den Bereichen 2-5/Sport und 3-1/Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V., der Sportjugend Oberhausen, Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Sportvereine, Sportfachverbänden, dem Bildungsbüro der Stadt Oberhausen sowie weiteren Einrichtungen und Gremien.

Mitarbeiter, Vertreter und Geschäftsführung

Im AfS arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Sportfachverbände sowie die kooptierten Sportlehrerinnen und Sportlehrer der einzelnen Schulformen. Darüber hinaus unterstützen Vertreter der Schulaufsicht, Beauftragte für den Schulsport, der von den AfS-Mitgliedern gewählte Geschäftsführer sowie eine Schreibkraft in der AfS-Geschäftsstelle die Umsetzung der Aufgaben. Bei der Planung, Koordination und Durchführung der zu leistenden Arbeiten nimmt die Geschäftsführung des AfS eine zentrale Rolle ein.

Die Angebote des AfS richten sich an

  • die Schüler/-innen aller Schulformen, 
  • die Lehrer/-innen aller Schulformen,
  • die Sportvereine und -verbände mit dem Ziel einer Zusammenarbeit von Schue und Verein im Sportnetzwerk des Stadtgebietes.

 

Schulsportliches Wettkampfwesen

Rund 100 Schulsportveranstaltungen werden vom AfS pro Schuljahr koordiniert und ausgerichtet. Darüber hinaus erfolgte die Koordination der Sporthallen- und Sportplatzbelegungen sowie des Medieneinsatzes durch das Schulsportreferat in Abstimmung mit den Bereichen Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung, Bereich 2-5/Sport, den Bereichen Sportflächenunterhaltung, Betrieb und Nutzung von Gebäuden und Haustechnischer Dienst der OGM GmbH sowie teilweise mit Unterstützung der Oberhausener Sportvereine auf den Sportfreianlagen und in den Sporthallen.

Die Beteiligung der Schulen am Wettkampfwesen ist prinzipiell von großer Beständigkeit und Kontinuität geprägt, auch wenn es in den zurückliegenden Schuljahren einen weiteren geringfügigen Rückgang der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen gab. Dennoch haben während des Zeitraumes 2011-2015 regelmäßig pro Schuljahr jeweils ca. 8000 Kinder und Jugendliche an den Schulsportveranstaltungen und -angeboten des Ausschusses für den Schulsport

Kooperation von Schul- und Vereinssport

Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen in Oberhausen leistet einen erheblichen Beitrag zur Sportkultur der Stadt. Die Einrichtung von Allgemeinen Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungs- und Trainingsgruppen sichern die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den Sport und stellen ein nachhaltiges Handlungsfeld dar, Kinder einzubeziehen und u. a. für ihren Freizeitbereich eine Orientierung im Sport zu ermöglichen.

Die Oberhausener Sportvereine profitieren in hohem Maße von der Kooperation zwischen Vereinen und Schulen. Sie stellen auch in der Regel die Übungsleiter für die außerunterrichtlichen Angebote und sorgen damit für die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für die Vereinsarbeit. Aus städt. Haushaltsmitteln werden gezielt die Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Talentfördergruppen unterstützt. Diese Mittel aus dem städt. Haushalt werden seit 1970 zur Förderung des Nachwuchsleistungssports bereitgestellt. Sportpolitisch handelt es sich hierbei um eine Fördermaßnahme von besonderer Bedeutung, da hier die Grundlagen für die Umsetzung leistungssportlicher Ziele der leistungsorientierten Oberhausener Sportvereine für Schülerinnen und Schüler gelegt werden.

Darüber hinaus besitzt dieses Arbeitsfeld sportpädagogische Bedeutung und hat Vorbildfunktion für den Breitensport. Die hier tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter leisten einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung in Oberhausen.

Modellhafter Oberhausener Schulsport

Traditionell hebt sich der Oberhausener Schulsport mit seinen positiven Bilanzen Schuljahr für Schuljahr deutlich vom Landesdurchschnitt ab und belegt in der Regel eine Spitzenstellung im Land NRW. Die Vielzahl der rund 100 Oberhausener pro Schuljahr durchgeführten Schulsportveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Landessportfestes der Schulen, ein ausgeprägtes Netzwerk Schule-Sportverein, das Oberhausener Gemeinschaftsprojekt der Sporthelferausbildung sowie umfangreiche Aktivitäten über das originäre Kernaufgabengebiet hinaus, kennzeichnen den Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Oberhausen als beispielhaftes Schulsportmodell in NRW. Mit dem Oberhausener Schulwaldlauf richtet der Ausschuss für den Schulsport mit Unterstützung der Stadtsparkasse Oberhausen seit Jahrzehnten die größte in dieser Form existierende regionale Schulsportveranstaltung in NRW aus.

Die besondere Struktur des Ausschusses Schulsport zeichnet sich auch durch die intensive Einbindung der Oberhausener Sportlehrkräfte in die Planung und Durchführung des gesamten Veranstaltungs- und Aktivitätsbereiches aus. Insbesondere ermöglichen und unterstützen die engagierten Sportlehrerinnen und Sportlehrer die Teilnahme zahlreicher Schulmannschaften an den Veranstaltungen, die Organisation und Durchführung der AfS-Schulsportveranstaltungen sowie die Talentsichtungs- und Talentfördergruppen  durch die Zuleitung von Schülerinnen und Schülern.

Der AfS unterstützt über das Landesprogramm ‚ Leistungssport 2020 - Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen‘ und die Umsetzung des ‚Landessportfest – Jugend trainiert für Olympia‘ hinaus zusätzlich folgende Landesprojekte:

  • ‚KommSport-Projekt‘ des nordrhein-westfälischen Sportministeriums und  Landessportbunds NRW
  • Lokale TANDEM-Projektgruppe der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landessportbundes NRW
  • Von der Mercator-Stiftung mit Unterstützung des Landessportbundes NRW initiierte ‚Sportagenten-Projekt‘

 

Darüber hinaus werden nachfolgend aufgeführte, in Zusammenarbeit mit den Oberhausener Schulen entwickelten Modellveranstaltungen und -projekte größtenteils Schuljahr für Schuljahr fortgeführt:  

  • ‚GSO-Ergo-Night‘
  • Spezialsportfest der Schillerschule und deren überregionalen Fußball-Turniere für Förderschulen bzw. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf
  • Inklusives Tanzfest für Grund- und Förderschulen als ein Gestaltungsfest ohne Wettbewerbscharakter
  • Modellhafte Gemeinschaftsprojekt zur Sport- und Gruppenhelferausbildung. Die Qualifizierungsmaßnahme wird in Kooperation vom AfS, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V., den Beratern für den Schulsport und mittlerweile 12 weiterführenden Schulen seit dem Schuljahr 2010/11 als Gemeinschaftsprojekt durchgeführt und erfährt größtmögliche Unterstützung von der Politik und Verwaltung. Die ausgebildeten Jugendlichen unterstützen als im Schulalltag eingesetzte Experten für Bewegung, Spiel und Sport z. B. Sportgruppen im außerunterrichtlichen Schulsport, die Planung und Durchführung von schulinternen (Spielfeste, Bundesjugendspiele, Ganztagsangebote u. a.) und schulübergreifenden (Schulwaldlauf und weitere Veranstaltungen) AfS-Sportveranstaltungen, die Bereiche Pausensport, Mitbetreuung von Schulsportmannschaften oder Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus können sich die erfolgreich qualifizierten Jugendlichen über die vom AfS in Kooperation mit Vereinen, Verbänden und anderen Einrichtungen weitgehend kostenfrei oder kostengünstig angebotenen Weiterqualifizierungsangeboten perspektivisch den Weg in den organisierten Vereinssport als Trainer und Übungsleiter eröffnen. Im Laufe des Projekts wurde daher von AfS und SSB gemeinsam die Online-Übungsleiter/Gruppenhelfer-Börse entwickelt, über die Übungsleiter, Gruppenhelfer und Sportvereine bedarfsgerecht in Kontakt treten und vermittelt werden können.

 

Die Ausbildung von Schüler-Sporthelfern ist somit ein wichtiger Bestandteil eines bewegungs- und sportfreundlichen Schul- und Ganztagsprogramms – und damit ein elementarer Baustein der Schulentwicklung und des ganzheitlichen Bildungsspektrums.

Der AfS hat ebenfalls an der Erstellung einer neuen Sporthallenkonzeption des Bereichs 2-5/Sport der Stadt Oberhausen mitgewirkt, um unter Berücksichtigung der Sporthallenbedarfe für den Schul- und Vereinssport eine zukunftsfähige Sportstättenentwicklung zu ermöglichen. 

Als besondere Serviceleitung für die Oberhausener Schulen und Sportlehrkräfte erstellt der AfS jährlich eine Schulsportbroschüre, die detailliert und aktuell alle im Schuljahr stattfindenden Schulsportveranstaltungen, Aktivitäten, Termine und Veranstaltungsausschreibungen ausweist! Im Schuljahr 2010/11 wurde die Broschüre über die bewährte Druckform im DIN A 4 Format hinaus erstmalig als Pdf-Datei erstellt und wird seitdem als Download unter www.schulsport-oberhausen.de zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren werden im jährlichen AfS-Jahresbericht, der sowohl dem Sport- als auch dem Schulausschuss vorgelegt wird, alle Schulsportveranstaltungen und -aktivitäten der jeweiligen Schuljahre aufgezeigt.

Um die Strukturen des Sportnetzwerkes in Oberhausen auch vor dem Hintergrund der jeweils aktuell für den Schulsport relevanten Ministeriumserlasse  zu festigen und weiter zu optimieren, wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Schulsport und anderen Einrichtungen und Organisationen sowohl im Sport- als auch im Bildungsbereich seit dem Schuljahr 2009/10 kontinuierlich intensiviert. So konnte v. a. die Kooperation mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. als Dachverband aller Oberhausener Sportvereine, der Sportjugend Oberhausen sowie den Bereichen 2-5/Sport und 3-1/Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen in den zurückliegenden fünf Schuljahren erfolgreich ausgeweitet werden. Zudem wurde das Bildungsbüro der Stadt zunehmend und kontinuierlich in die Sportnetzwerkarbeit mit eingebunden.

Die aufgeführten Strukturen und Sportaktivitäten, die nachhaltig positiven Einfluss auf die Oberhausener Sportlandschaft auch über den Schulsportbereich hinaus haben, stellen einen Modellfall für das Land Nordrhein-Westfalen dar!

Ausblick Schuljahre 2016 - 2020

Schulsport versteht sich laut den Rahmenvorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Bildungsauftrags, der nur in enger Kooperation mit Bildungspartnern wie Sportvereinen, Jugendhilfeeinrichtungen oder auch Kultureinrichtungen geleistet werden kann. Kommunale Schul-, Jugendhilfe- und Sportentwicklung sind daher mehr denn je aufgerufen, eng zusammenzuarbeiten.

Daher wird weiterhin ein über den Kernaufgabenbereich hinaus gehendes zentrales Ziel des AfS sein, den Stellenwert des (Schul-)Sports in der Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken und die Sport- und Bewegungsangebote im  Bildungsalltag der Kinder und Jugendlichen mit der Unterstützung von allen Sport- und Bildungsakteuren auszubauen. Dabei soll insbesondere das Bewusstsein für die elementare Bedeutung von Sport und Bewegung im Rahmen von Bildung  bei allen Verantwortlichen auf den Steuerungs- und Handlungsebenen geschärft werden. Somit soll auch die Umsetzung einer Handlungsempfehlung des Dritten Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts (‚Kinder- und Jugendsport im Umbruch‘) aus dem Jahr 2015 unterstützt werden, dass der Sport als ständiges Mitglied in die Gremien für kommunale Bildungs- und Erziehungsplanung einbezogen werden sollte. 

Gleichsam unterstützt der AfS alle Bemühungen, dass die seitens der Landesregierung ins Leben gerufenen Initiativen (v. a. ‚Bildung braucht Bewegung – Jeden Tag Sport und Bewegung an den Schulen‘) umgesetzt werden und nachhaltig Sport- und Bewegungsangebote im Schul- und Bildungsalltag Einzug halten. Hier wurde dem Schulsport in NRW seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie des Landessportbundes NRW die landesweite Umsetzung der Formel ‚3 Wochenstunden Sportunterricht + 2 Wochenstunden Sportangebote im Ganztag + x zusätzliche Wochenstunden Sport‘ avisiert.

Die angestrebte Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem AfS, der SSB-Koordinierungsstelle im Bereich Ganztag und den für Oberhausen zuständigen Beratern für den Schulsport in der TANDEM-Arbeitsgruppe wird diese Prozesse gewinnbringend unterstützen. Darüber hinaus sollen auch - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden zeitlichen wie personellen Ressourcen - die Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Oberhausen hinsichtlich der außerunterrichtlichen Angebote im Ganztagsbereich sowie die Unterstützung von Sport- und Bewegungsaktivitäten bei der Kooperation zwischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden.

Vor diesem Hintergrund  gilt es ebenfalls, das Qualifizierungsangebot für sowohl alle Sportlehrkräfte mit Fakultas Sport als auch für alle fachfremd Sport unterrichtenden Lehrkräfte bedarfsgerecht auszuweiten. Die nachhaltige Umsetzung der vom Schulministerium NRW im Schuljahr 2014/2015 neu verabschiedeten Rahmenvorgaben für den Schulsport sowie des Sicherheitserlasses ‚Sicherheitsförderung im Schulsport’ stellt auch in diesem Zusammenhang in den kommenden Schuljahren eine weitere wesentliche Herausforderung dar.

Die über das Projekt ‚spin-sport-interkulturell‘ des Landessportbundes NRW in Oberhausen entwickelten und umgesetzten Initiativen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen nachhaltig fortgeführt werden. Die Projektmaßnahme, die im Jahr 2015 ausgelaufen ist,  wurde in Oberhausen in Kooperation von Oberhausener Schulen, dem Stadtsportbund Oberhausen und dem AfS seit dem Jahr 2008 erfolgreich verwirklicht.

Insbesondere gilt es vor dem Hintergrund der schulischen Inklusion für die in Regelschulen zunehmende Anzahl inklusiv beschulter Schüler mit besonderem Förderbedarf zeitgemäße und bedarfsgerechte Wettkampfformen zu konzipieren, an denen alle Schülergruppen gemeinsam teilnehmen können. Unter der Federführung des AfS soll daher eine neu zu initiierende Steuerungs- und Planungsgruppe mit Sportlehrkräften der Förderschulen bzw. Schulen mit inklusivem Unterricht entsprechende Sportangebote entwickeln, die in die bestehende Wettkampfstruktur integriert werden können. Im Rahmen des Tanzfestes für Grund- und Förderschulen sowie des Oberhausener Gemeinschaftsprojekts zur Sporthelferausbildung wird die inklusive Idee bereits erfolgreich umgesetzt und auch zukünftig zunehmend an Bedeutung und Beachtung gewinnen.    

Die Konzeptionsidee der Sportstättenbörse soll in Kooperation mit den Bereichen 2-5/Sport und 3-1/Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen im Rahmen der personellen und organisatorischen Ressourcen aufgegriffen und – wenn möglich – nachhaltig umgesetzt werden. Hierbei soll eine bedarfsgerechte Vermittlung freier Sportstätten- und Wasserzeitenkapazitäten für alle Nutzergruppen (insbesondere Schulen, Sportvereine und Kindertageseinrichtungen) erfolgen. In diesem Zusammenhang und analog zur Sportstättenkonzeption sollte ebenfalls die schulische Nutzung, Vergabe und Belegung der Oberhausener Hallenbäder optimiert werden.

Der ausführliche Bericht des Ausschusses für den Schulsport musste leider aus redaktionellen Gründen gekürzt werden. Eine Vielzahl weiterer und detaillierter Informationen ist dem Jahresbericht zu entnehmen, der dem Sport- und dem Schulausschuss regelmäßig vorgelegt wird (s. Drucksache-Nr. M/16/0517-01).

 

7.4 Kultur

Kulturelle Bildung hat in Oberhausen einen besonderen Stellenwert. In einer Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger sozialer Lage bedarf es besonderer Anstrengungen, um die Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen abzubauen. Kultur eröffnet neue Chancen, indem sie zur Persönlichkeitsbildung, zur Entwicklung von Kreativität, der Auseinandersetzung mit dem Lebensumfeld und zur Bildung von Verständigung beiträgt. Kultur ist Chance! Aus diesem Grunde haben die städtischen Kultureinrichtungen seit vielen Jahren hier den Schwerpunkt ihrer Arbeit gelegt. Diese vielfältigen Aktivitäten wurden 2008 miteinander vernetzt in ein Konzept zusammengefasst.

Mittlerweile ist das Konzept weiterentwickelt und fortgeschrieben worden und weitere Aktivitäten zur kulturellen Bildung sind hinzugekommen. Dies hat zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung und einer neuen Systematisierung der Angebote zur kulturellen Bildung geführt.

Inhaltlich hat sich der Schwerpunkt noch mehr zu Kindern und Jugendlichen gewendet, die keinen einfachen Zugang zu Bildung und Kultur aufgrund ihrer sozialen Situation finden. Zusätzlich ist ein Schwerpunkt auf interkulturelle Aspekte der Kulturarbeit und der Bildung gelegt worden. Der Aufbau verlässlicher Kommunikationsstrukturen ist ebenfalls unerlässlich.

Die Stadt Oberhausen nimmt an den folgenden Landesprojekten teil:

  • Landesprogramm „Kultur und Schule“
  • Kulturstrolche
  • NRW-Kulturrucksack

 

Darüber hinaus gibt es intensive innerstädtische Kooperationen mit Kultureinrichtungen der Stadt und stadtnahen Institutionen sowie Partnern in der kulturellen Bildung.

 

LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen

Museumspädagogik

Zu allen Wechselausstellungen der LUDWIGGALERIE gibt es ein vielfältiges museumspädagogisches Programm für Kinder, Schüler und Erwachsene jeden Alters. Themen und Techniken werden in dialogischen Führungen und gestaltungspraktischen Übungen angeboten. Neben der Vermittlung von Grundkenntnissen der Kunst und Kunstgeschichte wird vor allem das individuelle Ausdrucksvermögen gefördert, wobei die Freude an der Kunst und an der künstlerischen Betätigung im Mittelpunkt steht. Regelmäßig werden sowohl postalisch als auch per Mail die Kulturbeauftragten, Lehrerinnen und Lehrer der Oberhausener Schulen, sowie Lehrende aus der Region der Metropole Ruhr eingeladen.

Das Programm umfasst im Einzelnen

  • Kunstvermittlung für Kindergarten, alle Schulformen und Jahrgänge, integrative Klassen, Offener Ganztag, Kinder- und Jugendgruppen: altersgerechte dialogische Führungen mit und ohne gestaltungspraktische Übungen
  • Projekttage, Workshops, Familientage z.B. Prinzessinnen-Tag, Gespenster-Tag, Cosplay-Tag,…
  • Öffentliche Führungen, Themenführungen, Führungen in Fremdsprachen, Werkstattangebote und Fortbildungen für Kunstinteressierte und Fachpublikum, regelmäßige Pädagogen-Einführungen zu den Ausstellungen
  • Programme zu Kulturveranstaltungen wie EXTRASCHICHT, VHS Thementage
  • Outdoorprojekte/ Exkursionen
  • Kostenlose Kurzführer zu jeder Ausstellung
  • Audioguide für Kinder und Erwachsene
  • Ferienangebote und Förderprogramme: für den ACTIONGUIDE das KunstCamp im Schloss und die Sommerakademie in der Malschule sowie Workshops für den KULTURRUCKSACK und die KULTURSTROLCHE
  • Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche mit Ausstellung der Beiträge: ComicPreis, FotoPreis
  • Interkulturelle Angebote z.B. in Kooperation mit dem Kunstverein Oberhausen

 

MULTI-Projekttage für die internationale Jugendbegegnung der Stadt Oberhausen

Kooperation mit Schulen, Kultur- und Bildungseinrichtungen

  • Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund:
  • Projekt „art-guide“:
  • Ständiger Dialog mit den Kulturschulen in Oberhausen
  • Regelmäßiger Austausch mit der Kulturagentin
  • Kooperation mit der Malschule: Malschüler unterwegs… in der Ludwig Galerie
  • Malschüler führen durch Ausstellungen der LUDWIGGALERIE
  • Kooperationen mit Familienzentren, kirchlichen Bildungswerken, der Christuskirche, AWO, VHS und JUNGE VHS, Jugendkunstschule
  • Kooperation mit dem GASOMETER, z. B. in Form von Kombiführungen
  • Kooperation mit den Ruhrkunstmuseen und regelmäßige Netzwerktreffen und Fortbildungsmaßnahmen für MuseumspädagogInnen

 

 

In Planung

  • LOKALE ALLIANZ - Ruhrkunst für Menschen mit Demenz: Museumsführungen für Menschen mit Demenz in der Metropole Ruhr Projektstart Oktober 2015
  • RUHRKUNST.Nachbarn  - Museen in der Nachbarschaft „Neue Museums- und Schulpartnerschaften in Kooperation mit dem Lehmbruck Museum ab 2016“
  • LUDWIG CHARTS: Förderung bis Dezember 2017; Es werden insgesamt 12 Maßnahmen durchgeführt, die 7. Staffel startet im Oktober 2015.

 

Gedenkhalle und Bunkermuseum – Geschichte in Verantwortung

Zentrale Aspekte des Nationalsozialismus und der Kriegsgeschichte stehen im Mittelpunkt der museumspädagogischen Angebote der Gedenkhalle und des Bunkermuseums. Aus der Verbindung grundsätzlicher Informationen mit Aspekten der Oberhausener Stadtgeschichte entsteht ein konkreter Überblick über die Situation vor Ort zwischen 1933 und 1945.

Die 2010 in der Gedenkhalle und 2011 im Bunkermuseum neu eingerichteten Dauerausstellungen sind nach zeitgemäßen museumsdidaktischen Konzeptionen realisiert, die insbesondere Besuchergruppen, die weit nach 1945 geboren wurden und völlig andere Wahrnehmungshorizonte haben, ansprechen sollen. Ziel ist, die Geschichte des eigenen Landes und Ortes sachlich differenziert kennenzulernen, um sie in historischer Verantwortung reflektiert in das Wissen um historische Unrechtserfahrungen einerseits und aktuelle Gefährdungen von Demokratie und Allgemeinen Menschenrechten andererseits einzubetten.

Die Angebote zur historisch-politischen Bildung richten sich an Jugendliche ab der 8. Klasse und an junge Erwachsene. Beide zeithistorische Museen sind weitgehend behindertengerecht und sind für Jugendliche mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut zu erreichen.

Gedenkhalle und Bunkermuseum bieten verschiedene Workshops zur Vertiefung von schulrelevanten Themenschwerpunkten sowie weitere Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme für Kinder und Jugendliche an.

Die Gedenkhalle ist Pate des Programms „Schule ohne Rassismus“ am Bertha von Suttner-Gymnasium und unterstützt die Schule in ihrem Engagement gegen rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen. Zugleich bietet die Gedenkhalle LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen und der Jugendgerichtshilfe Unterstützung in akuten Fällen an.

Seit 2015 betreut die Gedenkhalle auf Seiten der Stadt das Bundesprogramm „Demokratie leben – Partnerschaften für Demokratie“. Auch hier bestehen im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Programms und im Rahmen des Jugendforums, das an das Jugendparlament angeschlossen ist, Möglichkeiten, eigenständig entwickelte Projekte zu realisieren.

Jugendkunstschule

Die JugendKunstSchule Oberhausen bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen  der Stadt im Alter von 5 -25 Jahren vielfältige Möglichkeiten Kulturangebote aktiv zu erleben. Hierbei liegt ein Schwerpunkt insbesondere in der Gruppe, die bisher noch wenige Zugänge zu Kultur hatte. Aktuelle Angebote werden durch Kurse und Workshops organisiert.

Die  fachliche- und pädagogische Leitung übernehmen  engagierte junge Erwachsene, meist StudentInnen,  aus  kreativen Bereichen wie Theater, Sport, Tanz und Lifestyle. Konkrete Kurs- und Workshopangebote:  Slackline, Longboards selber bauen, Theater, Kochen für junge  Erwachsene, Zeichnen, Baumglotzer, Airbrush, Graffiti, Malen, Kleiderbar , Nähen, Fotografie und  Recycling.

Die Angebote finden im gesamten Stadtgebiet in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe,  freien Trägern, Bildungseinrichtungen und dem Haus der Jugend statt. Ab September 2015 befindet sich die JugendKunstSchule Oberhausen gemeinsam mit dem Jugendzentrum im Gebäude der Brüder-Grimm-Schule auf der Lothringerstraße.

Multilaterale Jugendbegegnung: MULTI

Die jahrelange Erfahrung bei der bundesweit größten multilateralen Jugendbegegnung  MULTI, die in Kooperation mit 13 Partnern weltweit  in einem Jahr im Ausland, im nächsten Jahr in Oberhausen durchgeführt wird, zeigt eine hohe Beteiligung von Oberhausener jungen Menschen und deren Familien. In Absprache mit den 13 Ländern im Ausland werden jugend-gerechte, interkulturelle Projekttage durchgeführt, u.a.: Theater, Musik, Graffiti, Sport, Pantomime und Debating. Während  der Workshops haben die internationalen TeilnehmerInnen mit den Oberhausener TeilnehmerInnen intensive kulturelle Austauschmöglichkeiten und leisten aktiven Friedensbeiträge.

Gemäß der Konzeption nehmen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren an der Multi teil und leiten langfristig eigene kulturelle Angebote als Teamer (Multis). Oberhausener Jugendliche mit Migrationshintergrund  nehmen zunehmend an der MULTI teil; Die Familien der Teilnehmenden stellen sich als Gastfamilie für internationale Gäste zur Verfügung. Langfristig engagieren sich viele Eltern in verschiedenen Bereichen bei der praktischen Durchführung der Multi in Oberhausen. Die Leitungen der Begegnungsmaßnahmen werden auch von jungen Erwachsenen im Ausland geleitet.

Es ist sichergestellt, dass die Oberhausener Familien und deren Jugendliche während Internationaler Projekte  frühzeitig integriert und perspektivisch an interkulturellen Maßnahmen  beteiligt werden.

 

Internationale Schülerbegegnungen

Das Büro für Interkultur unterstützt Schulen bei der Durchführung internationaler Schülerbegegnungen mit den Partnerstädten Carbonia/Iglesias, Saporishja, Middlesborugh und Mersin.

Internationale Kurzfilmtage

Seit über 30 Jahren veranstalten die Kurzfilmtage Kino für Kinder. In Oberhausen wird der einzige internationale Kinder- und Jugendfilmwettbewerb Deutschlands durchgeführt. Jedes Jahr sind über 45 Filme und Videos aus ca. 30 Ländern zu sehen, ausgewählt von einer unabhängigen Kommission aus den Einreichungen für den Deutschen und den Internationalen Wettbewerb. Eine Kinderjury und eine Jugendjury aus Oberhausen beurteilen die Programme und wählen die Gewinner aus. Es werden Geldpreise in Gesamthöhe von EUR 2.000,- vergeben. Alle Filmemacher des Wettbewerbs werden nach Oberhausen eingeladen, ihre Filme persönlich vorzustellen und zu diskutieren – ein Ereignis, das regelmäßig auf beiden Seiten viel Beifall findet. Die Wettbewerbsprogramme werden für verschiedene Altersgruppen von drei bis 17 Jahren aufbereitet und an Wochentagen vormittags gezeigt, um auch Schulklassen die Gelegenheit zu geben, die Vorführungen zu besuchen. Erstmals in 2009 wurde in großem Umfang mit Partnerschulen, die intensiv in Vorbereitung und Umsetzung einbezogen waren, zusammengearbeitet. Der Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gehört zu den beliebtesten Sektionen der Kurzfilmtage. Sichtung, Durchführung und Ansprache der Schulen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Medienzentrum.

Für die Kurzfilmtage ist der Bereich Medienbildung für Kinder und Jugendliche von höchster Priorität. Die Angebote zur Filmvermittlung sind im Vergleichsmaßstab einzigartig. Die Internationalität der Veranstaltung unterstützt die Beförderung und Einübung kultureller Vielfalt. Vor allem im Bereich Kinder- und Jugendkino können auch zahlreiche partizipative Effekte erzielt werden. Dazu zählen vor allem auch die interkulturellen Aktivitäten, etwa in Zusammenarbeit mit dem interkulturellen Kindergarten Emek. Die Kurzfilmtage führen keine Veranstaltungen durch, die sich ausdrücklich an „Menschen mit Migrationshintergrund“ oder „bildungsferne Schichten“ richten. Vielmehr soll durch Art, Ort und Inhalt der Ansprache erreicht werden, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in Oberhausen angesprochen werden können, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft.

2015 haben die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen, das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz - Bereich Kirche und Gesellschaft, die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen sowie das Dezernat Schule und Hochschule des Bistums Essen 25 TeilnehmerInnen zu einer Lehrerfortbildung während der Kurzfilmtage eingeladen. Gemeinsam mit einem Referenten ausgewählte Kurzfilme analysiert und bezüglich des Einsatzes im Religionsunterricht diskutiert. Dabei werden immer auch diverse Methoden der Filmanalyse erörtert.

Weiterhin führen die Kurzfilmtage gezielt partizipative Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Oberhausen durch.

 

Städtische Malschule für Kinder und Jugendliche

Unter der Leitung von Künstlerinnen, Künstlern, Pädagoginnen und Pädagogen führt die Malschule Kurse für Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche und junge Erwachsene durch. Die Teilnehmer werden durch ein differenziertes Angebot verschiedenster Motive und Techniken mit der Vielfalt der bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten bekannt gemacht.

Sie arbeiten entsprechend ihren Neigungen, Interessen und Fähigkeiten. Es sollen keine festgesetzten Ziele erreicht werden. Ein Wechsel zwischen den Gruppen ist ebenso wie eine Neuaufnahme während des ganzen Jahres möglich.

Kooperation mit Schulen Kultur- und Bildungseinrichtungen:

  • Kooperationspartner im Offenen Ganztag an Grundschulen
  • Bündnispartner vom bundesweit ausgeschriebenen Format „Museum macht stark!“
  • Mit dem Projekt LUDWIG CHARTS - erstellen Kinder und Jugendliche einen Film als Museumsportrait. Bis Dezember 2017 werden insgesamt 12 Maßnahmen durchgeführt, die 7. Staffel startet im Oktober 2015.
  • Malschule und „Junge VHS“ Foto- und Ausstellungsprojekte
  • Regelmäßige Ausstellungen in der LUDWIGGALERIE
  • Ausstellungsprojekte in Kooperation mit dem Kunstverein Oberhausen und den HELIOS Kliniken
  • Mosaik-Projekt für das neue Stadtarchiv in Kooperation mit Guido Berndsen
  • Sommerakademie in der Malschule in Kooperation mit dem action-guide
  • Beteiligung mit Aktionsprogramm am Weltkindertag
  • Ausstellungsbeteiligung für das 25-jährige Jubiläum des „Regenbogenkreises“ der städtischen Musikschule

 

In Planung:

2017 feiert die Malschule Geburtstag: 50 Jahre Phantasie für Kinder und Jugendliche mit einer Ausstellung in der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen.

„GLÜCK:WUNCH“ MALSCHLUE 50 Kinder und Jugendliche zeigen große Wünsche und kleines Glück (oder umgekehrt) in unterschiedlichen künstlerischen Arbeitstechniken.

Pädagogisches Programm:

Kindergartengruppen, Schulklassen und Freizeitgruppen buchen altersgemäßes Ausstellungsgespräch und Mitmachaktion im Kinder-Atelier.

Die ganze Vielfalt von kulturellen Aktivitäten und Projekten in und um Schule wird in einer Vielzahl von Berichten regelmäßig im Kultur- und Schulausschuss der Stadt vorgestellt und ausführlich beschrieben.

 

 Musikschule Oberhausen

 

Die Städtische Musikschule Oberhausen wird vielfach als eine reine Angebotsschule für Kinderund Jugendliche mit musikalischem Interesse betrachtet. Die ist als einer der wesentlichsten Aspekte dieser Einrichtung zweifellos richtig.

Doch hat sich das Aufgabenspektrum insbesondere durch zahl- und umfangreiche Schulkooperationen wesentlich ausgeweitet. Im Programm „Jedem Kind ein Instrument“, künftig „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ werden nahezu alle Kinder und Jugendliche im Grundschulalter intensiv mit musikalischen Inhalten erreicht.

Doch auch im Bereich der weiterführenden Schulen ist die Städtische Musikschule ausgesprochen aktiv. Dies wird durch strukturierte Kooperationen wie spezielle Bläser- und Singklassen oder durch zeitlich begrenzte Projekte, beispielsweise im Themenfeld Inklusion gewährleistet.

Gegenwärtig betreut die Städtische Musikschule Oberhausen ca. 4.000 Schülerinnen und

Schüler.

Im rein außerschulischen sogenannten „Kernbereich“ der Musikschule werden alle Instrumentalfächer mit allen Stilistiken, von Alter Musik, Klassik, Moderne, Rock, Pop, Jazz, sowie Komposition und Tonstudiotechnik angeboten.

Ein immer wichtiger werdender Aspekt ist die musikalische Talentförderung und die Vorbereitung besonders interessierter Jugendlicher auf die Eignungsprüfung an einer Musikhochschule zur Aufnahme eines Musikstudiums.

 

 

Stadtbibliothek Oberhausen

 

Die Stadtbibliothek Oberhausen ist eine kommunale Bildungseinrichtung und in Oberhausen mit insgesamt vier öffentlichen Einrichtungen stadtweit präsent (Zentralbibliothek im Bert- Brecht-Haus, Stadtteilbibliothek Sterkrade, Schul- und Stadtteilbibliothek Osterfeld in der Gesamtschule Osterfeld, Schul- und Stadtteilbibliothek Schmachtendorf in der Heinrich-Böll- Gesamtschule). Außerdem ist die Bibliothek in 56 Schulen bzw. Dependance mit Schulbibliotheken vertreten, die zentral durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle fachlich ausgestattet und betreut werden (s. gesonderte Darstellung zur sba).

In allen öffentlichen Bibliothekseinrichtungen werden vielfältige Medien in allen Erscheinungsformen

für die Bildung und Weiterbildung bereitgestellt. Im Zuge des Ansatzes für Lebenslanges Lernen und die Medienbildung werden bereits die Jüngsten wie auch Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen mit altersgerechten Medien versorgt. Die schulische, akademische und berufliche Aus- und Weiterbildung wird mit der Bereitstellung vielfältiger aktueller Medien unterstützt. Hierbei stehen Bücher sowie digitale Medien aller Art zur Verfügung.

Über die Fernleihe der Bibliothek können zudem alle veröffentlichten Fachartikel beschafft werden ebenso wie alle Bücher, die evtl. vor Ort nicht direkt verfügbar sind. Die Bibliothek verfügt zudem über den Online-Zugriff auf diverse fachliche Datenbanken und kann damit die Erstellung von Informationsrecherchen und/oder Facharbeiten gezielt und qualifiziert unterstützen. Das bibliothekarische Fachpersonal ist für die gezielte Informationssuche entsprechend geschult und kann jederzeit um Unterstützung gebeten werden.

Zunehmend ausgebaut wird der Bestand und Zugriff auf fremd- oder mehrsprachige Medien für alle Altersstufen. Dieses trägt zum einen der vielfältiger und differenzierter gewordenen Stadtgesellschaft Rechnung, ist aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Integration der vielen unterschiedlichen Kulturen in Oberhausen.

Vorhandene Sprachlernangebote können sowohl beim Erwerb der Fremdsprache unterstützen wie auch helfen, die deutsche Sprache zu erwerben oder vorhandene Sprachkenntnisse zu verbessern.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten kostenlos einen Ausweis der Bibliothek.

Bildungseinrichtungen erhalten ebenfalls kostenlos Institutionenausweise, die zur Ausleihe

aller Medien berechtigen.

Alle öffentlichen Einrichtungen der Bibliothek bieten insbesondere für Gruppen aus den Kindertageseinrichtungen, Schulen oder besonderen Betreuungseinrichtungen, wie z.B. Flüchtlingsunterkünften, adäquate und altersgerechte kostenlose Bibliothekseinführungen an.

Mit einer Vielzahl von KTEs und Schulen bestehen individuelle Kooperationsvereinbarungen, in denen die gemeinsam abgestimmten Aktivitäten zur Leseförderung und zur Mediennutzung festgelegt sind. Diese Vereinbarungen werden regelmäßig aktualisiert. Für den Unterricht in allen Fächern werden bereits konfektionierte oder speziell auf die Lernbedürfnisse zusammengestellte Medienboxen an Schulen und andere Bildungseinrichtungen kostenlos verliehen. Bei Bedarf werden diese Boxen auch auf Bestellung fristgerecht in die Einrichtung geliefert und dort wieder abgeholt.

In der Zentralbibliothek und der Schul- und Stadtteilbibliothek Osterfeld werden regelmäßig mehrsprachige Lesungen für Kinder angeboten. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden Einführungen in die sachgerechte Recherche von Informationen angeboten.

Zu jährlich feststehenden Terminen erhalten bisher die Schülerinnen und Schüler des Elsa-Brändström-Gymnasiums und des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums diese Schulung für einen gesamten Jahrgang. Dieses wichtige Angebot zur Vorbereitung auf Facharbeiten kann und sollte bei Bedarf ausgebaut werden.

In der Stadtteilbibliothek Sterkrade wird für Schülerinnen und Schüler insbesondere der Sek. I in einem Schülercenter Primär- und Sekundärliteratur zu allen Fächern angeboten. Schülerhilfen und Hilfen zur Vorbereitung auf die Abitur- oder andere Prüfung stehen jeweils aktuell zur Ausleihe bereit und unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei ihren Vorbereitungen.

Während der Sommerferien führen die Kinder- und Jugendbibliothek sowohl in der Zentralbibliothek wie auch den Stadtteilen den Sommerleseclub für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe durch. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein besonders attraktives Clubangebot an Büchern zur Ausleihe bereitgestellt. Den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird nach Ablauf der Ferien eine Urkunde überreicht, sie erhalten aus einer Tombola attraktive Preise und einen positiven Eintrag in ihr nächstes Schulzeugnis.

Zunehmend haben sich die Einrichtungen der Bibliothek als erweiterte Klassenräume etabliert.

Schülerinnen und Schüler insbesondere der weiterführenden Schulen treffen sich zunehmend in den Bibliotheken, um dort - häufig in Gruppen – gemeinsam ihre Haus- und/oder Facharbeiten zu erstellen, für diese zu recherchieren und das Hotspot-Angebot der Bibliothek zu nutzen. Nicht selten findet in den Bibliotheken auch Nachhilfeunterricht statt. Damit bekommen die Bibliotheken eine neue Bedeutung als zentraler nicht-kommerzieller Treffpunkt.

Besondere Kooperationen mit dem Elsa-Brändström-Gymnasium:

a) Seit einigen Jahren nehmen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 das gemeinsam von der Schule und der Zentralbibliothek organisierte Angebot wahr, sich im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts zu Bibliotheks-Scouts ausbilden zu lassen. Während eines ½ Jahres lernen sie im Rahmen des verpflichtenden Unterrichts als Beitrag zur Berufsorientierung alle Arbeitsfelder einer öffentlichen Bibliothek kennen und übernehmen dabei entsprechende fachlich begleitete Aufgaben.

b) Zweimal im Jahr veranstalten die Stadtbibliothek gemeinsam mit dem Elsa-Brändström-Gymnasium und der Literarischen Gesellschaft Oberhausen e.V. das Literatur-Café im Bert-Brecht-Haus. Dabei wird aktuelle Literatur ebenso vorgestellt wie Beispiele des Wirkens der Schreibwerkstatt des EBG, in der Schülerinnen und Schüler an das literarische Schreiben herangeführt werden.

 

Ausblick

Alle o.g. Angebote sollen weiterhin auf einem laufend aktualisierten Stand aufrechterhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Insbesondere die digitalen Angebote der Bibliothek werden künftig zunehmend eine Rolle spielen. Die Bibliothek erhält als Ort des Hinführens zum Lesen und der Leseförderung eine besondere Bedeutung insbesondere für Kinder und ihre Eltern. Die altersgerechte Nutzung der Medien und deren zielführender Gebrauch fordern von den bibliothekarischen Fachkräften immer stärker ein medienpädagogisches Knowhow und die Kenntnis der Nutzung der sozialen Netzwerke ein. Die fachgerechte Unterstützung bei der Recherche von Informationen aller Art für die Aus- und Weiterbildung und den privaten und beruflichen Alltag ist ein Kerngeschäft der Bibliothekare, das weiter ausgebaut und qualifiziert werden soll. Diese Kenntnisse in geeigneter Form an Schülerinnen und Schüler insbesondere der Oberstufen zu vermitteln, soll ausgebaut werden. Da die Bibliotheken – wie oben dargestellt – zunehmend als zentrale Treffpunkte genutzt werden, sollen die Lern und Arbeitsmöglichkeiten in den Bibliotheken weiter ausgebaut werden. Die neue Stadtbibliothek Sterkrade wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Plätzen dieser Art bereitstellen.

Die Stadtteilbibliothek Sterkrade wird künftig am neuen Standort als „Bibliothek der Generationen“ ihr Augenmerk richten auf generationengerechte und generationenübergreifende und –verbindende Angebote. Der Ausbau der dort geplanten Gaming-Zone soll hier beispielhaft entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass das bereits vorhandene Schüler-Center in Verbindung mit den weiterführenden Schulen in Sterkrade weiter qualifiziert werden soll.

Die Schul- und Stadtteilbibliothek Osterfeld wird sich weiterentwickeln als „Bibliothek der Kulturen“.

Sie soll zentral die interkulturellen Angebote der Stadtbibliothek bündeln, interkulturelle Aktivitäten entfalten und als besonderer Treffpunkt für die vielfältigen Kulturen dieser Stadt entwickelt werden.

 

 

 

Theater Oberhausen

 

Das Theater Oberhausen spielt Theaterstücke für Grund- und weiterführende Schulen im Vormittagsbereich.

Pro Schuljahr werden 3 Neuproduktionen sowie das Repertoire angeboten, so dass bis zu 14 Stücke zur Auswahl stehen.

Es gibt Theaterstücke für jede Altersstufe. Sie decken sich mit dem Schulstoff (Klassiker, Abiturthemen, Märchen usw.) oder behandeln unterrichtsimmanente Themen wie erste Liebe, Freundschaft, Sexualität, Zukunftspläne aber auch Selbstmord, ungewollte Schwangerschaft und mehr. So decken die Stücke nicht nur die literarischen Fächer Deutsch und Fremdsprachen ab, sondern sind auch interessant für Philosophie, Geschichte, Religion, Politik.

Für die Theatervermittlung steht den Schulen eine Theaterpädagogin zu Verfügung. Sie besucht die Schulen, um den Spielplan in Konferenzen und im Unterricht vorzustellen. Sie bereitet die SuS auf den Theaterbesuch vor und führt mit ihnen nach den Vorstellungen Nachgespräche.

Workshops vertiefen den Zugang zum Theater schauen und Theater spielen.

Dies kann auch im Theater stattfinden, erweitert durch eine Theaterführung hinter die Kulissen.

Die jährlichen Schülertheatertage und die Unterstützung im Literatur- und DuG- Unterricht bereichern das Theaterspiel der SuS. So kann auch der Kunst- und Textilunterricht mit der Kostüm- und Bühnenbildabteilung kooperieren.

Das Theater Oberhausen bietet Schulpraktikumsplätze in der Theaterpädagogik, Schneiderei und im Malersaal an.

 

7.5 Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)

Die Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf setzt seit September 2013 das Landesprojekt im Rahmen der Vorgaben der Steuerungsgruppe ( Vorsitzende: Frau Münich, Leitungen der Bereiche Jugend und Bildung, KI, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters; Geschäftsführer der IHK, der Handwerkerschaft, des Unternehmerverbandes, des DGB, der Schulbehörde und die Vertretung des Oberhausener Verbundsystems) um.

Die Ziele von KAoA sind:

  • Verringerung der Anzahl und der Verweildauer von Jugendlichen im Übergangssystem (Maßnahmen)
  • Senkung der Abbruchquote bei den Auzubildenden
  • Senkung der Abbruchsquote bei den Studierenden
  • Verbesserung des Zugangs von Jugendlichen mit guter Schulausbildung zu höher qualifizierten Ausbildungsgänge

 

durch

  • eine koordinierte und standardisierte Berufs- und Studienorientierung für alle Schüler und Schülerinnen
  • die Straffung der Übergangssystems
  • die Attraktivierung der Dualen Ausbildung.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Koordinierung liegen z.Zt. in der Verbesserung der Berufsorientierung aller Jugendlichen ab Klasse 8 und ggf. der Studienorientierung in der Sek. II.

Die wesentlichen Elemente:

  • Portfolioinstrument - Zur Dokumentation des gesamten Berufsorientierungsprozesses
  • Potenzialanalyse - stärken- und handlungsorientierte Analyse
  • Berufsfelderkundung - Orientierung in Berufsfeldern (3 mal Tagesveranstaltung)
  • Betriebspraktika (ab Klasse 9) 2 – 3 - wöchig
  • Bewerbungsphase - Bewerbungstraining, Bewerbungsunterlagen
  • Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung - Individuelle Beratung durch die Schulen, Agentur für Arbeit und ggf. andere Beratungsstellen
  • Studienorientierung (Sek. II) - Entwicklung der Beratungsinhalte und –qualität unter Einbeziehung aller relevanten Kooperationspartner.

 

In Zusammenarbeit mit den Schulen und der Bezirksregierung sollen bis zum Schuljahr 2016/17 alle Oberhausener Schulen in die Berufsorientierung nach KAoA überführt werden. Im Schuljahr 2015/16 nehmen bis auf 4 Gymnasien bereits alle Schulen teil, dies sind in der Klasse 8 ca. 1900 Jugendliche.

Im Weiteren wird auf die Drucksache Nr.: M/16/0525-01 (Schulausschuss vom 14.01.2015) verwiesen.

 

7.6 Volkshochschule

Kommunale Weiterbildung - Volkshochschule

Die Volkshochschule Oberhausen ist das kommunale Weiterbildungszentrum mit Hauptsitz im Bert-Brecht-Haus und Zweigstelle Lirich sowie weiteren flexibel genutzten Kursstandorten in Schulen und Sportstätten. Rechtlicher Rahmen für die kommunale Weiterbildung sind das Weiterbildungsgesetz Nordrhein Westfalen und das Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz sowie kommunale Vorgaben. Die Volkshochschule ist als großstädtische Volkshochschule Systemanbieterin, d.h. sie bietet alle klassischen Sparten der Erwachsenenbildung für die Bürgerinnen und Bürger an.

Lebenslanges Lernen ist schon seit langem die große Überschrift der Weiterbildung in NRW und in Oberhausen. Eine flexible Bildungsplanung für die Menschen in Oberhausen ist die Konkretisierung vor Ort– Volkshochschule Oberhausen. Das Jahresprogramm 2015/16 enthält z.B. neben Standardangeboten der Weiterbildung  (z.B. Sprachen und EDV) wiederum einen Themenschwerpunkt und Neuerungen. Diese wurden entwickelt auf der Basis technischer Entwicklungen, Entwicklungen des Arbeitsmarkts, sozialer Veränderungen, politischer Ereignisse sowie kultureller Konzepte. Zudem ist die Volkshochschule Teil von Netzwerken mit kulturellen, politischen und sozialen Einrichtungen. Daraus entstehen Kooperationsprojekte und Veranstaltungen, die in das Programm einfließen, wie z. B: die Ehrenamtsreihe, die Reihe zur Demokratie, Projekte mit anderen Trägern und Reihen wie „Willkommen Nachbarn“ mit dem Netzwerk Interkulturelles Lernen NIL.

Die biografische Perspektive der VHS schärft den Blick für alle Lebens- und Lernphasen. Sie lenkt die Aufmerksamkeit der Volkshochschule zunehmend auf die Gestaltung von Übergängen im gesamten Bildungslebenslauf. So baut die Volkshochschule Brücken in der Lebens-, Arbeits- und Lernbiografie durch adressatengerechte Angebote. Dabei spricht sie in erster Linie drei biografisch begründete Lern- und Bildungsperspektiven Erwachsener an:

  • früher Versäumtes nachzuholen – z.B. Schulabschlüsse, allgemeine und berufliche Grundbildung, Fremdsprachen;
  • vorhandene Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen zu erweitern und zu stärken – wie Medien- und Sprachkompetenzen, Kommunikations- und Lernfähigkeit, soziale Kompetenzen; Fremdsprachen
  • neue Anforderungen zu meistern, die persönliche, berufliche und soziale Lebenssituationen mit sich bringen.

 

In vielen Programmsegmenten sind wiederum Angebote ausgewiesen, die – ähnlich der jährlichen Sommerakademie – im sogenannten DOME-Verbund gemeinsam mit den benachbarten Volkshochschulen in Mülheim, Duisburg und Essen konzipiert worden sind, in diesem Jahr mit einem gemeinsamen Kulturcampus (2015 in Mülheim). Die Kooperation leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung regionaler und interkommunaler Strukturen in der Weiterbildung.

Grundbildung, Schulabschlüsse und Integrationskurse werden entsprechend der sozialen Lage in Oberhausen mit großem Aufwand quantitativ wie qualitativ auf einem hohen Niveau gehalten, u.a. mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, um den Bedarfen entsprechen zu können.

Die allgemeine Bildungsberatung zu Lernbedarfen und Möglichkeiten finden durchgehend über das Schuljahr statt. Insbesondere die Beratungen zu Deutschkursen und Schulabschlüssen sind gefragt und zeitintensiv. Aber auch zu anderen Sprachen, EDV-Angeboten, beruflicher Bildung, Gesundheit etc. sind viele Bürgeranfragen und Beratungen zu bewältigen.

Sämtliche Programmteile und Fachbereiche der Volkshochschule sind nach der Europäischen Qualitätsnorm DIN EN 9001 zertifiziert und wurden im Jahr 2014 sehr erfolgreich auditiert. Das Qualitätsmanagement der Volkshochschule erfasst alle Arbeitsprozesse und überprüft die Standards regelmäßig.

Ausblick 2016-2020

Die Volkshochschule konnte die Zahl der KursteilnehmerInnen (mehr als 11.000), die Besucherzahlen (mehr als 400.000), die durchgeführten Veranstaltungen und die Teilnehmerstundenzahlen in den letzten fünf Jahren kontinuierlich steigern. Mittlerweile ist damit eine Kapazitätsgrenze erreicht, sowohl personell als auch infrastrukturell. Insbesondere die Angebote der Grundbildung, Schulabschlüsse und Integrationskurse sollen dem Bedarf entsprechend mindestens auf dem erreichten Niveau erhalten werden. Die politische Bildung hat sich gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben zu einem anerkannten und vielgenutzten Ort für wichtige politische Themen sowohl kommunal als auch darüber hinaus entwickelt.

Grundbildung und Nachholen von Schulabschlüssen

Alphabetisierung und Grundbildung

Im Dezember 2011 haben die Kulturministerkonferenz und der DVV eine neue Initiative von Bund und Ländern zur Verringerung der Zahl funktionaler Analphabeten und zur Erhöhung der Angebote in der Grundbildung gestartet. „Benötigt wird ein deutlich ausgebautes, öffentlich verantwortetes Grundbildungsangebot für Erwachsene, das flächendeckend, wohnortnah und erschwinglich ist für alle, die sich zu einem Kursbesuch entscheiden“ (Prof. Dr. Rita Süssmuth, Präsidentin des DVV).

Am 26.02.2014 wurde in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom Landesverband der Volkshochschulen unter der Schirmherrschaft von Ministerin Löhrmann das Alphanetz-NRW gegründet.

Als Teilnehmer/innengruppe haben sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert:

  • berufstätige und arbeitslose Erwachsene über 35 Jahre
  • Schulabgänger/innen ohne ausreichende Lese- und Schreibkompetenz
  • Aussiedler/innen und Migrant/innen mit guten Sprachkenntnissen, aber kaum Lese- und Schreibkenntnissen

 

Die Nachfrage im Bereich der Alphabetisierungskurse ist in den letzten Jahren stabil. Die Teilnehmer/innenbelegung ist im Arbeitsjahr 2015/16 mit 40 angemeldeten Teilnehmern/innen für 3 Kurse höher als in den letzten Arbeitsjahren. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden ist zwischen 35 und über 50 Jahre alt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, städtischen Einrichtungen, der Arbeitsverwaltung sowie den Jobcentern und Jugendeinrichtungen werden die Teilnehmer/innen, die aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Kompetenz im Lesen und Schreiben nur sehr uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, auf die Kurse hingewiesen.

Die Kurse „Deutsch für Beruf und Alltag“ können für fortgeschrittene Teilnehmer/innen ebenso wie die Vorkurse zum Hauptschulabschluss als Anschlusskurse genutzt werden.

Sollten von Seiten des Bundes bzw. der Länder zusätzliche Mittel im Bereich der Grundbildungsangebote zur Verfügung gestellt werden, können noch zusätzliche Angebote entwickelt und angeboten werden.

 

Zweiter Bildungsweg – Nachholen von Schulabschlüssen

Auf der Grundlage des § 6 des Weiterbildungsgesetzes von NRW bietet die VHS ein differenziertes, aufeinander aufbauendes System verschiedener Abschlüsse vom Hauptschulabschluss, dem Sekundarabschluss I – 10 A, über den Mittleren Bildungsabschluss bis zum Vorkurs zum Abitur an.

Im Arbeitsjahr 2014/2015 waren im Zweiten Bildungsweg bei der Volkshochschule Oberhausen ca. 250 Teilnehmer/innen in 13 Kursen zur Erlangung von Schulabschlüssen in Tages- und Abendform angemeldet. 32 % der Teilnehmer/innen haben einen Migrationshintergrund. Die Zahl der Teilnehmenden insgesamt ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, auch weil die Volkshochschule durch die Akquise von ESF-Mitteln das Angebot ausweiten konnte.

Die Nachfrage nach dem Erwerb des Hauptschulabschlusses ist unverändert hoch, dies ist aufgrund der konstanten Zahl von Abgänger/innen ohne Schulabschluss – in NRW und in Oberhausen ein solider Sockel von 5,4% (Studie der Caritas von 2012) - und der „Altbewerber“ zu erwarten.

Zum Erwerb des Hauptschulabschlusses werden zwei Kurse über ein Arbeitsjahr in Tages- und Abendform angeboten, die von Teilnehmer/innen mit wechselnden Arbeitszeiten im Schichtsystem besucht werden können. Die ebenfalls in dieser Form durchgeführten Vorkurse erfassen ca. 50 Jugendliche und Erwachsene; die Vorkurse dienen zum Abbau von schulischen Defiziten, zur Sprachförderung und als Wiedereinstieg in regelmäßiges Lernen. Der überwiegende Teil der Teilnehmer/innen hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Berufsvorbereitung / Werkstattjahr, Praktika oder 1-Euro-Jobs durchlaufen ohne erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben oder in Ausbildung.

Etwa 1/3 der Teilnehmer/innen der Vorkurse sind Abgänger/innen der 10. Klasse der Förderschulen und haben einen erhöhten Bedarf an Stützunterricht und Fördermaßnahmen.

Der Bedarf an Kursen zum Mittleren Schulabschluss in Tages- und Abendform ist aufgrund der gewachsenen Anforderungen in den Ausbildungs- und Arbeitsstellen und der Notwendigkeit sich auch während der beruflichen Tätigkeit fortzubilden stetig gewachsen. Die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer/innen der Tages- und Abendkurse verfügt über keine abgeschlossene Ausbildung. Vollzeitbeschäftigte Teilnehmer/innen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sind mittlerweile die Ausnahme.

Obwohl sich durch die demografisch bedingte Verringerung der Schulabgänger aus allgemeinbildenden Schulen und der seit 2010 zu verzeichnenden Stabilisierung auf dem Ausbildungsmarkt die Marktsituation für Berufseinsteiger allmählich verbessert, kann aufgrund der verbleibenden Zahl unversorgter Bewerber und „Altbewerber“ noch nicht von einem entspannten Ausbildungsstellenmarkt gesprochen werden. Die Biografien der Teilnehmer/innen in den Kursen des Zweiten Bildungswegs bei der Volkshochschule belegen schon seit langen Jahren, dass die  fehlende schulische Qualifikation den Übergang in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt nachhaltig beeinträchtigt.

Die Veränderungen im Bereich des Übergangssystems mit dem Wegfall des Werkstattjahres an den Berufskollegs und der Reduzierung der Berufsorientierung auf die praktische Berufsvorbereitung machen die Schulabschlusskurse bei der VHS zum einzigen Anbieter von schulischer Qualifikation vor Ort und erhöhen somit die sozialpolitische Notwendigkeit vor allem der Tagesangebote.

In den Tageskursen  finden sich vor allem Teilnehmer/innen mit brüchigen Schulbiografien, oft langjährigen Erfahrungen in den Maßnahmen des Übergangssystems Schule – Beruf ohne erfolgreiche Einmündung in den Arbeitsmarkt, geringem Selbstwertgefühl und fehlenden schulischen und persönlichen Qualifikationen und häufig starkem sozialpädagogischem Betreuungsbedarf.

Im Arbeitsjahr 2015/2016 werden insgesamt 12 Kurse im Bereich Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – 10 A, Mittlerer Schulabschluss und Vorkurs zum Niederrhein-Kolleg mit insgesamt 6.424 Unterrichtsstunden angeboten; davon 1.974 Unterrichtsstunden, die über Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert werden.

Seit dem Arbeitsjahr 2013/2014 hat die Volkshochschule Anträge auf zusätzliche Förderung im Rahmen der ESF Mittel gestellt, um das Angebot, einen Sekundarabschluss I 10 A nachzuholen, zu erhalten.

Um den Bedarf qualifiziert bedarfsgerecht abzudecken, werden Tages- und Abendkurse mit unterschiedlichen Laufzeiten und Unterrichtszeiten sowie mit und ohne Vorkurs angeboten. Es findet kein Parallelangebot statt; die Kurse in höheren Semestern werden durch Seiteneinsteiger mit entsprechenden schulischen Voraussetzungen aufgefüllt. Um eine flächendeckende und zügige Versorgung der Interessenten/innen zu gewährleisten, treffen die DOME-Volkshochschulen Absprachen bezüglich der unterschiedlichen Angebote und Organisationsstruktur der Kurse.

Das Land NRW fördert die Schulabschlusskurse über ein begrenztes Landesbudget. I.d.R. (abhängig von der Zahl der teilnehmenden VHSn) werden die durchgeführten Unterrichtsstunden zu einem Drittel der entstandenen Kosten gefördert, also im Fall einer festangestellten Lehrkraft 1/3 von 66,50 € pro Unterrichtsstunde und im Fall einer Honorarlehrkraft zu 1/3 von 23,- €. So trägt auch die Landesförderung den höheren Kosten der festangestellten Lehrer/innen Rechnung.

Ausblick

Mit dem Gutachten des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung zur Novellierung des Weiterbildungsgesetzes des Landes von 2013 wird eine auskömmliche Förderung gefordert. Allerdings ist mit einem neuen Gesetz erst nach der Auswertung der im Sommer 2015 beginnenden neuen Landesstatistik der Weiterbildung zu rechnen. Mit dem derzeitigen Volumen mit Unterstützung durch den Europäischen Sozialfond ist die Auslastung der personellen Ausstattung erreicht.

2016-2020 soll der Zweite Bildungsweg, so der Sozialfond weiter Mittel bereitstellt, in dem erreichten Umfang erhalten werden, so dass die Menschen, die in die Beratung kommen, in der Regel ein Angebot erhalten können.

Gemeinwohlorientierte Weiterbildung in Oberhausen nach dem Weiterbildungsgesetz NRW

 

Ruhr-werk-statt

Arbeit u.

Leben

Friedens-dorf

FEBW

Kath. FB

VHS

Kath. EB

berufliche Bildung

X

 

 

X

X

X

 

(gesellschafts-) politische Bildung

X

X

X

X

X

X

X

Sprachen

X

 

 

 

 

X

X

EDV

X

 

X

 

 

X

X

Gesundheit, Bewegung, Entspannung

X

 

X

X

X

X

X

Interkulturelle Bildung

X

X

X

X

X

X

X

Elternbildung

 

 

X

X

X

 

 

Kultur und Kreativität

 

X

X

X

X

X

X

Ernährung

 

 

 

X

X

 

 

Religiöse Bildung

 

 

 

X

X

 

X

Besondere Angebote

X

X

X

X

X

X

X

Senioren, Frauen, Jugendliche, Kinder,

 

 

 

 

 

 

 

Flüchtlinge u.a.

 

 

 

 

 

 

 

Lebensgestaltung/

Persönlichkeitsbildung

X

X

X

X

X

X

X

Deutschkurse/Integrationskurse

X

 

 

X

X

X

X

Schulabschlüsse /Alphabetisierung

 

 

 

 

 

X

 

 

Arbeitskreis Weiterbildung Oberhausen – Zahlen 2014

 

Veranstaltungen

 

Teilnehmerstunden

Teilnehmende + Kinder

Teilnehmertage

gesamt

 

2.930

766.656

36.683 TN + 4869 Kinder

6.445

 

 

7.7 Kein Kind zurücklassen

Der Jugendhilfeausschuss und der Sozialausschuss stimmten zum Jahresende 2014 der Umsetzung des vorgelegten Qualitätsstandards zur Förderung und zur Evaluation präventiver Maßnahmen mit seinen Zielrichtungen und dem erarbeiteten Präventionsverständnis zu und regten an, die erarbeiteten Standards und Vorlagen auch auf weitere Förderbereiche und Handlungsfelder (außerhalb der Jugendhilfe) auszuweiten.

Beide Ausschüsse unterstützen das Vorgehen zur Selbstüberprüfung präventiver Gremien und rufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Teilnahme an dem Verfahren auf

Im Rahmen des Modellprogramms „Kein Kind zurücklassen“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmannstiftung wurden für Oberhausen verschiedene Zielperspektiven formuliert. Die Zielperspektiven wurden gemeinsam mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern freier Träger, Verbände und Initiativen in mehreren Workshops erarbeitet und im Konsens abgestimmt. Die abgestimmten Zielperspektiven sind:

1. Zwischen allen Kooperierenden gibt es ein abgestimmtes, einheitliches

Präventionsverständnis Nachdem von der Projektgruppe ein fachübergreifendes Präventionsverständnis formuliert wurde, wurde es in relevanten Arbeitsgruppen und politischen Gremien beraten und abgestimmt; mit dem Ziel ein gemeinsames Verständnis von Prävention zwischen allen Kooperierenden herzustellen und in alle Arbeitsfelder zu transportieren.

2. Präventionsangebote werden zielgerichtet, passgenau und abgestimmt angeboten und sind in ihrem Ergebnis wirkungsvoll.

Für die unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen und Projekte gibt es differenzierte Evaluationsinstrumente, die in einem abgestimmten Rahmen ein Gesamtkonzept bilden. Je nach Maßnahme oder Projekt gibt es Indikatoren, an denen die Wirkung gemessen werden kann. Die Angebotsgestaltung und Vielfalt von Präventionsmaßnahmen richten sich nach den tatsächlichen Bedarfen vor Ort.

3. Es gibt ein effektives und effizientes Netzwerkmanagement Prävention in Oberhausen

Netzwerkstrukturen, ihre Inhalte und Themen, ihre Aufgaben und Mitglieder und ihre Verantwortlichkeiten sind transparent. Die Arbeitsstrukturen sind effizient und effektiv, Doppelstrukturen werden vermieden. Neue Themen, Fragestellungen etc. werden in vorhandene Strukturen eingespeist.

4. Eltern werden als Erziehungsverantwortliche verstanden und partnerschaftlich beteiligt

Eltern sind Erziehungspartner und werden gleichberechtigt beteiligt. Sie werden als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt wertgeschätzt. Die Kommunikation erfolgt auf Augenhöhe. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Partnerschaft sind allen Beteiligten transparent. (vgl. Drucksache Nr. M/15/2929-01)

Diese Zielsetzungen entsprechen auch den Empfehlungen der Firma con_sens im Rahmen der Organisationsuntersuchung der Bereiche 1-4, 3-1 und 3-2. Um diese Zielstellungen zu bearbeiten und umzusetzen, tagt unter der Federführung des Büros für Chancengleichheit regelmäßig die Projektgruppe „Kein Kind zurücklassen“, in der neben den unterschiedlichen Fachverwaltungen auch freie Träger verschiedener Fachdisziplinen vertreten sind.

Stand Zielperspektive 1:

Zwischen allen Kooperierenden gibt es ein abgestimmtes, einheitliches Präventionsverständnis

Das hier vorgestellte Präventionsverständnis (s. Anlage 1) ist das Ergebnis eines längeren Entwicklungs- und Beteiligungsprozesses. Zunächst erarbeitete die Projektgruppe „Kein Kind zurücklassen“ einen Entwurf mit Hilfe von Herrn Dr. Heinz-Jürgen Stolz, Leiter der Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen“. Mit dem Titel Fachdisziplin- und  trägerübergreifendes Verständnis von Prävention im Modellvorhaben „Jedes Kind ist wertvoll“ in Oberhausen (Modellvorhaben des Landes NRW „Kein Kind zurücklassen“) wurde dieser Entwurf im Laufe der Jahre 2013 und 2014 sukzessive in verschiedenen Arbeitsgremien wie beispielsweise der Arbeitsgemeinschaft als auch den Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII oder auch dem Arbeitskreis Kindergesundheit beraten und punktuell modifiziert. Die Intention ist es ein einheitliches Präventionsverständnis herzustellen, das Grundlage für die Präventionsarbeit ist. In diesem Sinne wird Prävention für Kinder, Jugendliche und Familien als strategische Zielsetzung der Stadt Oberhausen verstanden.

Stand Zielperspektive 2:

Präventionsangebote werden zielgerichtet, passgenau und abgestimmt angeboten und sind in ihrem Ergebnis wirkungsvoll.

Darauf aufbauend ist der hier vorgelegte Qualitätsstandard zur Förderung und zur Evaluation präventiver Maßnahmen und Projekte für Kinder, Jugendliche und ihre Familien (im Rahmen der Zielperspektive Nr.2) entstanden. Die inhaltlichen Entwicklungsprozesse vollzogen sich hierbei zum Teil mit Begleitung und Beratung durch die Firma con_sens. Der Qualitätsstandard beschreibt notwendige Grundlagen für die Förderfähigkeit und die Passgenauigkeit von Präventionsmaßnahmen. Das sind unter anderem die unterschiedlichen Instrumente der Sozialberichterstattung, wie zum Beispiel der Sozialstrukturatlas als auch das oben beschriebene Präventionsverständnis aus dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“.

Der Qualitätsstandard zur Förderung und Evaluation präventiver Maßnahmen bezieht sich auf alle finanziellen Präventionsangebote im Sinne des übergreifenden Präventionsverständnisses, die über Mittel der Stadt Oberhausen gefördert werden. Dies können beispielsweise Mittel aus dem „Präventionstopf der Jugendhilfe“ oder aus den „Frühen Hilfen und Familienhebammen“, dem kommunalen Integrationskonzeptes oder sonstigen Fördertöpfen sein. Die Antragsfrist (15. Oktober) orientiert sich jeweils an einem Haushaltsjahr.

Alle Beteiligten der Projektgruppe „Kein Kind zurücklassen“ haben sich auf eine einheitliche

Vorgehensweise bei der Evaluation von Maßnahmen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, geeinigt und setzen auf das Konzept der Selbstevaluation. Das Evaluationsdesign wird für jede Maßnahme vor Beginn individuell abgestimmt und kann unterschiedliche Schwerpunkte haben oder Methoden beinhalten. Um das Konzept und die Systematik des Qualitätsstandards zur Förderung und zur Evaluation präventiver Maßnahmen und Projekte von Maßnahmen und der Selbstevaluation bekannt zu machen und Vertretungen freier Träger darin zu schulen, sollen Ende 2014 / Anfang 2015 eine Informationsveranstaltung und ab dem zweiten Quartal 2015 Schulungen zur Entwicklung von Zielbeschreibungen und zur Selbstevaluation angeboten werden. Dabei soll auch über aktuelle Fördermöglichkeiten sowie deren verantwortliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informiert werden, um Transparenz zu schaffen und die Planungssicherheit für Maßnahmeträger zu stärken. Der vorliegende Qualitätsstandard wurde in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung (§78, SGB VIII) vorgestellt und beraten.

Stand Zielperspektive 3:

Es gibt ein effektives und effizientes Netzwerkmanagement Prävention in Oberhausen

Im Rahmen der Bearbeitung der dritten Zielperspektive zum Thema „Netzwerkmanagement“ wurden in einem ersten Schritt vorhandene Gremien, die sich mit Prävention beschäftigen, nach einem festen Raster erfasst. Aktuell umfasst die Liste etwa 50 verschiedene Gremien. In der Projektgruppe „Kein Kind zurücklassen“ wurde anschließend in mehreren Workshops ein Verfahren zur Selbstüberprüfung  („Selbstcheck“) der Gremien entwickelt. Das entwickelte Verfahren wurde ebenfalls in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung (§78, SGB VIII) vorgestellt und abgestimmt. In einer ersten Phase haben die vorhandenen Arbeitsgruppen nach §78, SGB VIII und der Arbeitskreis Kindergesundheit den Selbstcheck durchgeführt. In einer zweiten Phase sollen mit Beginn des Jahres 2015 alle weiteren Gremien zum Selbstcheck eingeladen werden. Dazu werden die Sprecherinnen und Sprecher, Moderatorinnen und Moderatoren der Gremien in vorbereitenden Veranstaltungen über die Ziele und Hintergründe und zum Ablauf des Verfahrens informiert.

Die Rückmeldungen aus dem Gesamtprozess werden in einem ersten Schritt in der Projektgruppe  „Kein Kind zurücklassen“ beraten und den Gremien, die sich beteiligt haben, gespiegelt. Daneben ist auch die Beratung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung fest vorgesehen. Erkenntnisse und mögliche Handlungsoptionen aus dem Beratungsverfahren werden dann auch den politischen Gremien vorgelegt.

Stand Zielperspektive 4:

Eltern werden als Erziehungsverantwortliche verstanden und partnerschaftlich beteiligt

Die Bearbeitung der vierten Zielperspektive erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Projekt „Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern“ des Bildungsbüros im Dezernat 3, um keine Parallelprozesse aufzubauen und gleichzeitig die guten Erfahrungen aus dem Projekt zu nutzen und darauf aufzubauen. Angedacht ist es, die Ansätze und Qualitätsleitlinien aus den „Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern“ auf weitere Handlungsfelder wie z.B. der Jugendhilfe oder der Jugendarbeit auszubauen.

 

8. Informationswerkstätten

Nach § 76 SchulG hat der Schulträger die Schulen an den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Zu diesen Angelegenheiten gehört u. a. die Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen. Die Beteiligung der Schulen erfolgt über die Schulkonferenzen, die eine entsprechende Stellungnahme zum Entwurf der Schulentwicklungsplanung beschließen und diese Beschlüsse dem Schulträger mitteilen. Das Interesse am Bildungsplan ist in Oberhausen hoch und geht weit über das Interesse der betroffenen Schulgemeinden der allgemeinbildenden Schulen hinaus.

Um für die Schulgemeinden eine gute Beratungsgrundlage zu schaffen wurden in Oberhausen, analog zur Förderschulentwicklungsplanung, sogenannte Informationswerkstätten durchgeführt. Diese Informationswerkstätten wurden  - nach Abstimmung mit den Schulleitungen – stadtteilbezogen durchgeführt und haben am 24.09., 29.09. und 01.10.2015 stattgefunden.  Das Ziel war, eine breite Einbindung von Beteiligten, über die im Schulgesetz genannten Personen, Behörden und Institutionen hinaus, sicherzustellen und den Schulgemeinden und der Politik die Beratung des Gutachtens/Bildungsplans durch direkte ergänzende Informationen des Gutachters zu erleichtern.

 

Hierzu waren eingeladen:

 

  • Vertreter der Schulleitungen, der Lehrerräte, der Eltern und der Schüler der allgemeinbildenden Schulen
  • Vertreter der Träger des Offenen Ganztages
  • Vertreter der Förderschulen und der Berufskollegs
  • Vertreter der Schulaufsichten
  • Vertreter des Kommunalen Integrationszentrums
  • Vertreter des Lenkungskreises Regionale Bildungslandschaft
  • Vertreter der Lehrergewerkschaften
  • Vertreter des Dezernates 3/Familie, Bildung, Soziales, der Stadt Oberhausen
  • Schulpolitische Sprecher der Fraktionen
  • Bezirksbürgermeister
  • Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt

 

In den Informationswerkstätten wurden den Teilnehmern durch den Gutachter die wesentlichen Ergebnisse seines Gutachtens stadtteilbezogen dargestellt. In jeweils drei Arbeitsgruppen wurden anschließend die folgenden Fragestellungen bearbeitet:

Wie bewerten Sie die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Gutachters zu

  a) Primarstufe

  b) Sekundarstufe?

Was sollte die Politik bei ihrer Beratung aus Ihrer Sicht berücksichtigen?

 

 

  1. Stellungnahmen der Schulen, Institutionen und Verbände

 

Der Bildungsplan (Drucksache Nr. M/16/1195-01) wurde nach der Einbringung in den Schulausschuss am 11. November 2015 an Institutionen und Verbände sowie an verschiedene städtische Dienststellen zur Information und der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.01.2016 übersandt.

 

Nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) wurden die Nachbarstädte angehört und gemäß § 76 SchulG ebenfalls alle Oberhausener Schulkonferenzen am Verfahren beteiligt.

 

 

Im Rahmen des geschilderten Beteiligungsverfahrens wurden schriftliche Stellungnahmen durch die folgenden Institutionen, Verbände und Schulen eingebracht. Alle Stellungnahmen sind als Anlage dieser Vorlage angehängt. Nachfolgend sind die Kernaussagen der Stellungnahmen skizziert

 

 

Stellungnahmen der Schulen

 

Grundschulen Alt-Oberhausen

 

Schule an der Stiftstraße

Die Schulkonferenz begrüßt den Erhalt der Grundschulen  im Prognosebereich 1.

 

Falkensteinschule

Die Schulkonferenz der Falkensteinschule begrüßt das Fortbestehen der Grundschulen im Prognosebereich 1.

 

Rolandschule

Die Schulkonferenz der Rolandschule begrüßt, dass der Standort erhalten bleibt. Sie empfiehlt die besondere Situation der Schulen in der Innenstadt in den Blick zu nehmen bezüglich steigender Zahlen der Flüchtlingskinder.

 

Schule am Froschenteich

Die Positionen innerhalb der Schulkonferenz der Schule am Froschenteich gegenüber der Aufnahme von Schüler/innen aus dem Gebiet der Havensteinschule sind gegensätzlich. Die in Erwägung gezogenen Schließungen von Grundschulstandorten werden insgesamt grundsätzlich abgelehnt.

 

Havensteinschule

Die Schulkonferenz der Havensteinschule plädiert für den Erhalt des Standortes über 2020 hinaus.

 

Brüder-Grimm-Schule

Die Schulkonferenz stimmt den Verwaltungsvorschlägen im Bildungsplan Konzentration einer drei- bis vierzügigen Brüder-Grimm-Schule am Standort Lothringer Straße und einer Verlagerung der Städt. KTE Stadtmitte an den Standort der ehemaligen St. Martin Schule zu.

 

Adolf-Feld-Schule

Die Schulkonferenz der Adolf-Feld-Schule plädiert für den Erhalt aller Grundschulstandorte sowie für die Schaffung von Transparenz über Investitionen an Schulen im Allgemeinen, dem Offenen Ganztag und baulichen Maßnahmen.

 

Landwehrschule

Die Schulkonferenz strebt eine Dreizügigkeit ihrer Landwehrschule an mit Ausweitung der Räumlichkeiten für den Unterricht als auch den offenen Ganztag.

 

Bismarckschule

Die Schulkonferenz fordert den Verbleib der Bismarckschule an ihrem jetzigen Standort sowie eine Erweiterung auf drei Züge mir entsprechender baulicher Ertüchtigung.

 

Concordiaschule

Die Schulkonferenz der Concordiaschule sieht sich durch den Bildungsplan 2015 – 2020 nicht betroffen, wirft aber die Frage auf, wie es danach mit der Concordiaschule weitergeht, wenn ein „Grundschulkomplex“ am Standort der Hauptschule Alstaden entsteht.

 

Wunderschule

Die Schulkonferenz der Wunderschule fürchtet bei einer Zusammenlegung der Luisen- und Ruhrschule im Gebäude der Hauptschule Alstaden, dass eine heterogene Klassenmischung nicht mehr gelingen kann. Sie spricht sich gegen die Schließung der Havenstein- und Kastellschule aus.

 

Schulpflegschaft der Havensteinschule

Die Schulpflegschaft der Havensteinschule hat Herrn Oberbürgermeister Schranz eine Unterschriftenliste überreicht. 2.367 Unterzeichnende aus Oberhausen und anderen Kommunen haben mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der Havensteinschule in Oberhausen-Borbeck votiert, da aus ihrer Sicht Ausweichgrundschulen für Schulkinder nicht selbständig erreichbar sind und der Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ damit aufgehoben wird.

 

 

Grundschulen Sterkrade

 

Hirschkampschule (2 Standorte)

Die Schulkonferenz der Hirschkampschule begrüßt die Zusammenlegung ihrer beiden Standorte, sehen es jedoch als fraglich an, ob dies an der Walsumermarkstraße verwirklicht werden kann. Von einer Verkleinerung des Schulhofes ist abzusehen.

 

Hartmannschule

Die Schulkonferenz der Hartmannschule empfiehlt auf die geplanten Schließungen von Grundschulen zu verzichten.

 

Grundschule Schmachtendorf

Die Schulkonferenz der Grundschule Schmachtendorf der Zusammenlegung der beiden Standorte an der Oranienstraße zu, spricht sich aber gegen ein konfessionell gebundenes System aus.

 

Kastellschule

Die Schulkonferenz lehnt die Schließung der Kastellschule ab. Alternativ regt sie an die Zweizügigkeit zu stärken und ggf. eine Zusammenlegung mittels Neubau an der Kurfürstenstraße mit der Königschule zu prüfen.

Herrn Oberbürgermeister Schranz wurde eine Unterschriftenliste zum Erhalt der Schule überreicht.

 

Grundschule Buschhausen (2 Standorte)

Die Schulkonferenz der Grundschule Buschhausen spricht sich für eine Zusammenlegung beider Standorte aus und regt die Prüfung eines Neubaus an alternativen Standorten aus.

 

Königschule

Die Schulkonferenz hält eine Einbindung der Königschule in ein größeres System für sinnvoll. Als denkbare Lösung wird die Einbindung in die Schwarze-Heide-Schule benannt.

 

Schwarze-Heide-Schule

Die Schulkonferenz der Schwarze-Heide-Schule bittet um Prüfung eines Neubaus statt einer Ausweitung am vorhandenen Standort. Sie unterstützt das Papier der Grundschulleitungen hinsichtlich einer langfristig angelegten Planung.

 

Alsfeldschule

Die Schulkonferenz der Alsfeldschule begrüßt den Verwaltungsvorschlag den Standort an der Försterstr. aufrecht zu halten.

 

Melanchthonschule

Die Schulkonferenz der Melanchthonschule schließt sich dem Verwaltungsvorschlag 7 an den Standort zu erhalten.

 

Steinbrinkschule

Die Schulkonferenz der Steinbrinkschule sieht, entgegen der Aussagen des Bildungsplans, einen Handlungsbedarf in der räumlichen Ausgestaltung. Sie unterstützt das Positionspapier der Grundschulleitungen.

 

 

 

Grundschulen Osterfeld

 

Schule am Siedlerweg

Die Schulkonferenz der Schule am Siedlerweg sieht eine langfristigere Schulentwicklungsplanung über 5 Jahre hinaus als erforderlich an und unterstützt das Positionspapier der Grundschulleitungen.

 

Jacobischule

Die Schulkonferenz der Jacobischule spricht sich für den Erhalt der Osterfelder-Heide-Schule aus. Das Positionspapier der Grundschulleitungen sieht sie nicht vollumfänglich bedacht.

 

Erich-Kästner-Schule

Die Schulkonferenz der Erich-Kästner-Schule schätzt ihre räumlichen Möglichkeiten für einen dreizügigen Standort ein. Das Positionspapier insbesondere hinsichtlich guter Ausstattung wird gestützt.

 

Robert-Koch-Schule

Die Schulkonferenz der Robert-Koch-Schule spricht sich für einen Ausbau, insbesondere der Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag aus.

 

Osterfelder-Heide-Schule

Die Schulkonferenz der Osterfelder-Heide-Schule spricht sich gegen die Schließung ihres Standortes aus.

Herrn Oberbürgermeister Schranz wurde eine Unterschriftenliste zum Erhalt der Schule überreicht.

 

Gemeinsame Stellungnahme der Osterfelder Grundschulen

Die Osterfelder Grundschulleitungen empfehlen eine stadtteilbezogene, langfristige Planung analog zum Positionspapier der Grundschulleitungen. Sie appellieren die beabsichtigten Schulschließungen neu zu bewerten.

 

 

Katholische Grundschulen

 

Marienschule

Die Schulkonferenz begrüßt, dass an ihrer Marienschule keine Änderungen vorgesehen sind. Sie unterstützt das Anliegen aller Grundschulleitungen perspektivisch dreizügige Standorte zu favorisieren. Ausnahmen müssten aber möglich sein.

 

Luisenschule

Die Schulkonferenz der Luisenschule lehnt die Schließung der Luisenschule sowie die Zusammenlegung mit weiteren Grundschulen am Standort der Hauptschule Alstaden ab.

Herrn Oberbürgermeister Schranz wurde eine Unterschriftenliste zum Erhalt der Schule überreicht.

 

St. Martin-Schule

Schließung zum Schuljahr 2016/17

 

Ruhrschule

Die Schulkonferenz der Ruhrschule vertritt vorrangig den Erhalt der Ruhrschule und die Verlagerung zur Bebelstraße. Als zweite machbare Variante wird die Zusammenlegung mit der Luisenschule angesehen.

 

Postwegschule

Die Schulkonferenz der Postwegschule begrüßt den Erhalt ihres Standortes. In einem Nachtrag zur ersten Stellungnahme wurde zudem die Erweiterung auf drei Züge mit entsprechender baulicher Ausweitung beantragt.

 

Dunkelschlagschule

Die Schulkonferenz der Dunkelschlagschule begrüßt die Empfehlung des Schulträgers die kath. Bekenntnisschule zu erhalten.

 

 

Overbergschule

Die Schulkonferenz der Overbergschule begrüßt den Erhalt ihrer Schule und unterstützt das Positionspapier der Grundschulleitungen.

 

 

 

Weiterführende Schulen und Berufskollegs

 

Hauptschulen

 

Albert-Schweitzer-Hauptschule

Kenntnisnahme und Verzicht auf Stellungnahme.

 

Hauptschule St. Michael

Schließung zum Schuljahr 2016/17

 

Hauptschule Alstaden

Die Schulkonferenz der Hauptschule Alstaden begrüßt, dass der Standort Alstaden als Schulstandort erhalten bleiben soll. Alternativ zur vorgeschlagenen Nutzung wird angeregt, den Standort als weiterführende Schule zu erhalten, z. B. mit einem neuen Konzept „Alstadener Schule für Integration und Berufsorientierung“.

 

 

Realschulen

 

Anne-Frank-Realschule

Die Schulkonferenz der Anne-Frank-Realschule hält die Daten und Prognosen zu den Realschulen des Gutachters im Bildungsplan für falsch.

 

Friedrich-Ebert-Realschule

Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Realschule kritisiert die Ausführungen zu den Realschulen des Gutachters im Bildungsplan.

 

Theodor-Heuss-Realschule

Die Schulkonferenz der Theodor-Heuss-Realschule lehnt die im Bildungsplan geäußerten Überlegungen zur Schließung ihrer Schule ab und schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an die Theodor-Heuss-Realschule bestehen zu lassen.

 

 

Gymnasien

 

Elsa-Brändström-Gymnasium

Der Eilausschuss der Schulkonferenz appelliert die Schließung und Zusammenlegung von Schulen sorgfältig zu prüfen.

 

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

Die Schulkonferenz des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums hält das Zahlenwerk des Bildungsplans für falsch und unzureichend begründet. 

 

Heinrich-Heine-Gymnasium

Die Schulkonferenz des Heinrich-Heine-Gymnasiums regt an die vorgeschlagenen baulichen Ertüchtigungen sowie differenzierte Klassengrößen auf die weiterführenden Schulen der Verwaltungsvorlage auszudehnen. Sie begrüßt die gerechte Verteilung der Inklusionsaufgaben auf alle Schulen, die Bildung eines Beruflichen Gymnasiums, Elternbefragungen zum Ganztag, die Anregung zum Dialog zwischen Primarstufe und Sekundarstufe sowie die benannten Datengestützten Weiterentwicklungen. Sie hinterfragt, wie die Modernisierung der Ausstattung an Schulen umgesetzt werden soll.

 

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Die Schulkonferenz des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium appelliert Schulschließungen und Zusammenlegungen sorgfältig zu prüfen.

 

Sophie-Scholl-Gymnasium

Das Sophie-Scholl-Gymnasium beschreibt das Gutachten von Dr. Rösner als quantitative Studie mit nur wenigen Aussagen zur qualitativen Entwicklung. Es wird kritisiert, dass Gymnasien wenig Beachtung in diesem Gutachten finden.

 

Gesamtschulen

 

Fasia Jansen Gesamtschule

Die Schulkonferenz der Fasia-Jansen-Gesamtschule stimmt der Stellungnahme der vier Oberhausener Gesamtschulen zu.

 

Heinrich Böll Gesamtschule

Da die Heinrich-Böll-Gesamtschule im Bildungsplan nicht direkt von Änderungen betroffen ist, verzichtet die Schulkonferenz auf eine Stellungnahme.

 

Gesamtschule Osterfeld

Die Schulkonferenz der Gesamtschule Osterfeld stimmt der Stellungnahme der vier Oberhausener Gesamtschulen zu.

 

Gesamtschule Weierheide

Der Schulkonferenz der Gesamtschule Weierheide ist es, ohne Kenntnis der Ergebnisse der Prüfaufträge (verwaltungsvorschlag 14) nicht möglich, sich bezüglich einer 6-Zügigkeit zu positionieren.

 

Gemeinsame Stellungnahme der Oberhausener Gesamtschulen

Die Oberhausener Gesamtschulen empfehlen die Gesamtschule Osterfeld auf sechs Züge zu begrenzen, eine weitere Schule des längeren, gemeinsamen Lernens zu gründen, die 4-zügigkeit der Gesamtschule Weierheide beizubehalten und die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anteilig in allen Oberhausener Schulen zu unterrichten.

 

 

Berufskollegs

 

Hans-Sachs-Berufskolleg

Die Schulkonferenz des Hans-Sachs-Berufskollegs hat die Aspekte des Bildungsplans, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen, zur Kenntnis genommen. Sie befürtwortet die Einrichtung eines beruflichen Gymnasiums für Ingenieurwissenschaft am Hans-Sachs-Berufskolleg.

 

Hans-Böckler-Berufskolleg

Das Hans-Böckler-Berufskolleg unterstützt das Vorhaben Berufliche Gymnasien einzurichten. Sollten die Rahmenbedingungen die Einrichtung eines Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft erlauben, wird das Hans-Böckler-Berufskolleg anstreben, dies zu realisieren.

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

Die Schulkonferenz des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs begrüßt ausdrücklich die Zielorientierung des Bildungsplans trotz nicht abzuwendender Einsparungen die Qualität von Bildung nicht zu beeinträchtigen und entsprechende Lösungen zu suchen. Ganz besonders wird die Empfehlung zur Einrichtung eines Beruflichen Gymnasiums begrüßt.

 

 

Stellungnahmen der Nachbarkommunen

 

Stadt Bottrop

Per Mail bestätigte die Stadt Bottrop, dass aus Ihrer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Stadt Duisburg

Aus Sicht der Stadt Duisburg bestehen keine Bedenken zu den Überlegungen im Bildungsplan der Stadt Oberhausen.

 

Stadt Dinslaken

Grundsätzliche bestehen keine Bedenken der Stadt Dinslaken. Sie verweist jedoch darauf, dass keine Aussage dazu getroffen werden kann ob und in welchem Umfang Kinder aus Oberhausen in der Moltkeschule aufgenommen werden können.

 

Stadt Essen

Die Stadt Essen hat keine Einwände gegen den Bildungsplan 2016-2020 der Stadt Oberhausen.

 

Stadt Mülheim

Gegen die Vorlage zum Bildungsplan der Stadt Oberhausen mit den beschriebenen Beschlussempfehlungen bestehen seitens der Stadt Mülheim a. d. Ruhr keine Bedenken.

 

 

 

Sonstige Institutionen und Verbände

 

Qualitätszirkel Offener Ganztag (OGS)

Der Qualitätszirkel OGS gibt verschiedene Anregungen zum Bildungsplan ein: Es wird begrüßt, dass bei der räumlichen Betrachtung die jährlichen Teilnehmer/innen des OGS berücksichtigt werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme im OGS steigt und zwei Essräume zuweilen nicht mehr ausreichen. Der Qualitätszirkel fordert vor dem Hintergrund des Fachkräftegebotes, dass der Offene Ganztag durch Träger der Jugendhilfe organisiert wird und verlässliche pädagogische Standards erhält.

 

Lenkungskreis Schulsozialarbeit

Der Lenkungskreis Schulsozialarbeit unterstützt die Ausführungen im Kapitel 6.3 der Verwaltungsvorlage und formuliert Aspekte, zur Erweiterung.

 

Kath. Kirchengemeinde St. Joseph, Styrum

Die Kath. Kirchengemeinde St. Joseph, Styrum spricht sich für den Erhalt der Luisenschule an dem jetzigen Standort an der Glockenstraße aus.

 

Styrumer Bürgerverein

Der Styrumer Bürgerverein unterstützt die Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an der Luisenschule.

 

Kath. Kirchengemeinde St. Josef Schmachtendorf:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Josef Schmachtendorf unterstützt das Anliegen der Dunkelschlagschule zum Erhalt einer kath. Grundschule am bisherigen Standort an der Oranienstraße. Ergänzend dazu wird vorgeschlagen, alternativ zum Verwaltungsvorschlag, die GG Schmachtendorf mit der GG Kastellschule am Standort an der Schulstraße in Holten zusammenzulegen, um eine Gemeinschaftsgrundschule ebenfalls zu erhalten.

 

AG Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII

Die AG Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII bringt einen Änderungsvorschlag zum Kapitel Offene Jugendarbeit ein.

 

Jugendparlament

Das Jugendparlament spricht sich dafür aus keine Grundschulstandorte zu schließen. Es begrüßt den Vorschlag die GSO um zwei Züge zu begrenzen sowie ein Berufliches Gymnasium einzurichten. Es plädiert für den Abbau des Sanierungsstaus an Schulgebäuden.

 

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Der Landschaftsverband Rheinland begrüßt ausdrücklich die Ausführungen zum Regionalen Bildungsbüro. Er wiederholt seine Aussage der Stellungnahme zum Entwicklungsplan der Förderschulen in Oberhausen aus 2014, dass die Planungen der Stadt Oberhausen nachvollziehbar sind, aber grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Überlegungen des Landschaftsverbandes Rheinland haben.

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die GEW vermisst die Beschreibung einer qualitativen Weiterentwicklung auch im Kontext der Inklusion. Sie akzeptiert den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ nicht und die damit verknüpfte Sanierung des städtischen Haushaltes. Sie nimmt des Weiteren zu den einzelnen Schulformen Stellung.

 

Stellungnahme des Lenkungskreises der Regionalen Bildungslandschaft

Der Lenkungskreis der regionalen Bildungslandschaft fordert die Stadt Oberhausen auf, den kontinuierlichen Prozess der Entwicklung einer Bildungslandschaft mit den Beteiligten verbindlich zu vereinbaren.

 

Die Verwaltung dankt allen beteiligten Institutionen, Verbänden und Schulen für deren Stellungnahmen.

 

 

 

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