Beschlussvorlage - B/16/1707-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung durch die Baumkommission am 19.04.2016

 

 

3 Platanen  Poststraße/Bussteig 6

 Der Antragsteller ist angehalten, bis zum Jahr 2022 die Bushaltestelle Steig 6 barrierefrei umzubauen. Unter anderem soll die Haltestelle verlängert werden, sodass zwei Gelenkbusse andienen können. Der Platz an dem Bussteig reicht zudem nicht aus, den Fahrgästen am Hauptbahnhof ausreichend Platz zum Ein- bzw. Aussteigen zu bieten. Es wurden drei Varianten in der Vergangenheit vorgestellt.

Bei der Variante 1 würde der Bus am rechten Fahrbahnrand vor dem Bussteig sechs halten. Die Bäume könnten erhalten werden. Probleme ergeben sich durch starken Rückstau des Individualverkehres und einen Verzicht durch Radverkehrsanlagen. Dadurch ergeben sich erhöhte Verkehrsgefahren. Daher ist diese Variante nicht umsetzbar.

 Bei Variante 2 würden erhebliche Umbaumaßnahmen an dem Bahnhofsvorplatz erforderlich sein, da dieser von zweispurig auf vierspurig wegen gegenläufigem Verkehr ausgebaut werden müsste. Hinzu kommen enorme Mehrkosten durch längere Fahrtwege und Fahrtzeiten sowie die Rückzahlung zweckgebundener Fördergelder im Bereich des Bahnhofsvorplatzes. Daher ist auch diese Variante nicht umsetzbar.

 Variante 3 sieht den Umbau der Bushaltebucht an Steig 6 vor. Aus Platzgründen für den Ein- und Ausstieg sowie den vorgesehenen Klapprampen des Busses für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist die Entfernung der drei in Rede stehenden Platanen erforderlich. Die Baumkommission spricht sich eindeutig gegen das Fällen der stadtbildprägenden Platanen aus und forderte die Prüfung einer vierten Variante.

In der Variante 4 wurde geprüft, ob der Bussteig auf die Friedrich-Karl-Straße im Bereich der Paketpost verlegt werden kann. Die Ergebnisse der Verwaltung beziehungsweise der STOAG GmbH wurden im Rahmen der Baumbereisung vorgestellt. Die Polizei und die Verkehrsbehörde sprechen sich dagegen aus, denn der Bus habe dann eine schlechte Sicht bei der Wiedereinfädelung in den fahrenden Verkehr, da die Bushaltestelle direkt hinter einer Kurve liegt. Weiterhin müssten einige Busse den Rechtsabbieger queren. Dadurch wäre die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt.

Die Baukommission spricht sich einstimmig für ein Verschieben des Beschlusses aus, da aktuell ein Antrag der Koalition auf Überplanung der Gesamtverkehrssituation der Poststraße bei der Bezirksvertretung vorliegt und empfiehlt die beantragte Untersuchung und deren Ergebnisse abzuwarten.

 

4 Ginkgos Saarstraße 44

 Vor dem Haus des Antragstellers stehen vier weibliche Ginkgobäume. Die Früchte dieses Baumes stellten eine starke Geruchsbelästigung dar, da die Samen weiblicher Ginkgos unter anderem Buttersäure enthalten. Der OGM GmbH sowie der Verwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, dass es sich bei den in Rede stehenden Bäumen um weibliche Ginkgos handelt. Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, nach Prüfung und Feststellung des weiblichen Geschlechts durch die OGM GmbH im kommenden Herbst 2016, die Bäume zu fällen. Der Vorschlag, vier Amberbäume als Ersatz an Ort und Stelle zu pflanzen, wird von der Kommission akzeptiert.

 

1 Bergahorn Siebenbürgenstraße 43

 Der städtische Ahornbaum auf der westlichen Seite vor dem Haus des Antragstellers soll entweder gefällt oder zumindest zurückgeschnitten werden, sodass die Lichtverhältnisse in den Räumlichkeiten des Antragstellers sich verbessern. Durch die relativ geringe Größe und dem Abstand der Baumkrone zu dem Haus sind die Mitglieder der Baumkommission nicht davon überzeugt, dass die Verschattung sich in einer unzumutbaren Weise darstellt. Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Antrag auf Fällung und alternativ auf Rückschnitt einstimmig ab.

 

1 Bergahorn Siebenbürgenstraße 40

 Im Rahmen der Baumbereisung fiel der Baumkommission ein städtischer Ahornbaum auf, der nicht mehr austreibt. Er scheint abgestorben zu sein und weist im oberen Bereich der Baumkrone erhebliche Morschungen und Astausbrüche auf. Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die kurzfristige Fällung des Gefahrenbaumes aus. Der Vorschlag, einen Spitzahorn an Ort und Stelle als Ersatz zu pflanzen, fand Zustimmung.

 

2 Platanen Bonmannstraße 12 a

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mit seitlich angedachten Garagen auf dem vorhandenen Garagenhof. Da das Wohnhaus in der Bauzeichnung mit einem Abstand von ca. 5 Metern zur Grundstücksgrenze abschließt und die beiden Garagen ca. 9 Meter Entfernung zur Grundstücksgrenze aufweisen, sieht die Baumkommission geschlossen keine Veranlassungen, die nach § 47a Landschaftsgesetzt NRW geschützten Alleebäume fällen zu lassen. Sie vertritt die Meinung, dass die Grundstückszufahrten auch schräg angelegt und dass die vorhandenen Platanen entsprechend umfahren werden können. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.

 

 

 

 

Loading...