Berichtsvorlage - M/16/1704-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle und geplante Maßnahmen im Bereich des geschützten Biotops „Waldteich“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.06.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
23.06.2016
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Ausgangslage
Beim Waldteichgelände handelt es sich um eine Industriebrache, die im Randbereich der ehemaligen Lagerstätte der “Nationalen Kohlereserve“ auf dem Gelände der Zeche Hugo Haniel entstanden ist. Dabei besteht die insgesamt rd. 7 ha große Fläche zum einen aus einem nährstoffarmen Gewässer mit wechselnden Wasserständen und Uferbereichen aus Schilf- und Röhrichtbeständen, zum anderen aus einer Fläche mit ruderaler Vegetation, die zunächst nur lückig ausgebildet war, mittlerweile aber in einem hohen Maß der Sukzession in Form von Birken- und Weidenaufwuchs sowie dichten Beständen von Landreitgras unterliegt.
Der zentrale Feuchtbereich mit dem temporären Gewässer ist gemäß § 62 Landschaftsgesetz NRW besonders geschützt und von hoher floristischer und faunistischer Bedeutung für Oberhausen und darüber hinaus für das gesamte westliche Ruhrgebiet. Dabei handelt es sich vor allem um eine hohe Artenvielfalt von Libellen, Amphibienvorkommen von Kreuzkröte und Kleiner Wasserfrosch sowie zeitweilig um Brutvogelvorkommen wie Kiebitz, Feldlerche und Flussregenpfeifer. Diese Wertigkeit ist in mehreren Gutachten der Jahre 1999 bis 2004 u.a. vom NABU und der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet dargelegt worden und wird fortlaufend in den Jahresberichten der Biologischen Station dokumentiert.
Bauleitplanung auf der Zechenbrache
Der Waldteich-Biotopkomplex liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 331 A, der 1997 in Kraft getreten ist und der die gewerbliche Entwicklung der ehemaligen Kohlelagerfläche angestoßen hat. Der Bebauungsplan hat in seiner Randzone in einer Flächengröße von rd. 3 ha Wald festgesetzt sowie rd. 7 ha Offenland, in dem sich der heutige Waldteich mit schwankendem Wasserstand und eine Fläche mit spärlicher, krautiger Ruderalvegetation befand. Die Festsetzungen verpflichten bis heute, den Wald sowie den Offenlandbereich dauerhaft zu erhalten.
Eine erneute Überplanung des ehemaligen Zechengeländes erfolgte 2007 mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 605, mit dem die Realisierung eines Logistikcenters für Stahlrohre der ThyssenKrupp Materials International (TKMI) planerisch vorbereitet wurde. Das Plangebiet bezog den Komplex des Waldteiches nicht mit ein, Eingriffstatbestände im Bereich des Stillgewässers wurden ausgeschlossen, stattdessen wurden mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 605 der Schutz des Biotops sowie dessen weitere Entwicklung weiterhin sichergestellt und gefördert. Durch die mit dem Vorhaben weitestgehend erzielbare Unzugänglichkeit des Feuchtbiotops, sollte der störende Einfluss der Avifauna durch Spaziergänger und die Hundeführung gemindert bis ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wurde eine Biotopmanagementplanung erarbeitet, welche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorsahen. Deren Umsetzung wurde durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der ThyssenKrupp Real Estate GmbH und der Stadt Oberhausen sichergestellt. Der Bebauungsplan Nr. 605 bekam im Frühjahr 2009 Rechtskraft.
Durch die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 331A und Nr. 605, durch einen städtebaulichen Vertrag und durch eine Baulasterklärung für das betreffende Grundstück, handelt es sich bei der Biotopfläche „Waldteich“ um eine Fläche, die zugunsten einer Biotopentwicklung vielfach abgesichert ist. Trotzdem bedeutet dies insbesondere für die temporäre Wasserfläche eine große Herausforderung, um das wertvolle und geschützte Biotop auch ökologisch dauerhaft zu erhalten.
Aktuelle Herausforderungen zur Erreichung der Entwicklungsziele
Langfristige Entwicklungsziele für den Biotopkomplex Waldteich:
˗ Erhalt von Offenland durch Stockrodung von Vorwald und Zurückdrängen der Verbuschung im Bereich der ruderalen Uferstaudenflur,
˗ Erhalt der wechselfeuchten Biotoptypen, bestehend aus der offenen Wasserfläche mit angrenzendem Röhricht und ruderaler Uferstaudenflur,
˗ Entwicklung einer wärme- und trockenheitsliebenden, ausdauernden Pflanzengesellschaft,
˗ Schaffung von Lebensraumstrukturen für Offenland bewohnende Tierarten, wie z.B. Libellen, Flußregenpfeifer, Kiebitz, Kreuzkröte u.a., die auf ein vielfältiges Mosaik aus wechselfeuchten und trockenen, nährstoffarmen Lebensbereichen angewiesen sind.
- Maßnahmen und Monitoring seit 2009
Seit 2009/2010 finden abgestimmte regelmäßige Pflegemaßnahmen auf der Biotopfläche statt. Dazu zählten eine umfangreiche Stockrodung im Februar 2010, die Sanierung des Überlaufbauwerks am Fuße des Dammes zur Haltung eines maximal verträglichen Wasserstandes im Gewässer, Mulchmahd im Bereich der Ruderalvegetation auf rd. 3 ha und die Beseitigung verbuschter Uferstaudenflur.
- Wasserstand im Biotop
Die Biologische Station und der NABU hatten den Bereich Umweltschutz im Winter 2013/2014 gebeten zu klären, warum es im Bereich des § 62 Biotops Waldteich zu einer langanhaltenden Absenkung des Wasserstandes gekommen ist.
Das Trockenfallen des Waldteichs wurde wie folgt erklärt: Der Wasserstand des Waldteichs ist eng verbunden mit dem Grundwasserstand. Es handelt sich eben nicht um Oberflächenwasser, dass sich auf einer abgedichteten Teichsohle nach lang anhaltenden Niederschlagsereignissen einstaut. Daher ist das Trockenfallen des Waldteichs auf das Absinken des Grundwasserspiegels aufgrund zu geringer Niederschlagsmengen in den letzten Winterperioden seit 2012 zurückzuführen.
Um dieser kontraproduktiven Entwicklung im Hinblick auf die Ziele des Biotopmanagements Waldteich entgegenzuwirken, wurde in Gesprächen mit der Höheren Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf), der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet, ThyssenKrupp Business Systems GmbH als Grundstückseigentümerin und dem Bereich Umweltschutz eine Maßnahme zum Erhalt des gesetzlich geschützten Feuchtbiotops entwickelt.
Demzufolge soll das Grundwasser, das in der Drainage der RAG im Bereich Am Handbruch/Bahnstraße permanent gesammelt und derzeit in die Emscher verbracht wird, in einem noch zu bestimmenden Volumen in den Waldteich gepumpt werden. Hierzu sind u.a. der Bau eines Pumpenschachtes, die Inbetriebnahme einer Pumpe und die Herstellung eines nachgebildeten “Wasserlaufes“ (zur Einleitung des geförderten Wassers in die Kernzone des Biotops) notwendig. Die Pumpe soll befristet zum Einsatz kommen, sobald die Grundwasserstände wieder gestiegen sind und für Wasser im Biotop sorgen, wird die Pumpe außer Betrieb gesetzt.
Diese Maßnahme muss noch technisch und landschaftsökologisch konkretisiert werden. Die Kosten sollen mit Hilfe eines Förderantrags zu einem Großteil gedeckt werden.
- Verhinderung einer Verbuschung auf der Gesamtfläche
Aufgrund einer stetigen Zunahme der Pflanzenmasse auf der Fläche in Form von Gehölzaufwuchs und der Ausbreitung von Landreitgrasbeständen, wurde zusammen mit der derzeitigen Grundstückseigentümerin entschieden, einen Schäfer mit der Landschaftspflege auf der Fläche zu beauftragen. Dabei musste sich diese Art der „Bewirtschaftung“ der Fläche erst noch einspielen, mittlerweile können rd. 100 Schafe und einige Ziegen den Offenlandbereich beweiden. Die Fläche dient den Tieren ca. 2x im Jahr als Futterquelle, die übrige Zeit verbringt die Schafherde auf Wanderschaft in der Emscherregion.
Über die genannten Maßnahmen hinaus hat die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet im Februar 2016 eine Rodungsmaßnahme zum Zurückdrängen der Verbuschung der Wasserfläche (Januar bis Ende April 2016 erstmalig wieder in großer Ausdehnung) mit einigen Helfern umgesetzt. Bei der Maßnahmen wurden zahlreiche Weiden und Birken “auf den Stock gesetzt“, um eine Zunahme der Verkrautung und Beschattung der Wasserfläche zu vermindern bzw. aufzuhalten.
- Pflege des Waldbestandes parallel zur Bahnstraße und zur HOAG-Trasse
Der schutzwürdige Biotopbereich wird von zwei Seiten durch einen Laubholz-Mischwald abgeschirmt, der vor rd. 50 Jahren durch die Grundeigentümerin angepflanzt wurde. Um eine ökologisch erwünschte Entwicklung des Waldbestandes zu gewährleisten, ist es angeraten, den Wald naturnah bewirtschaften zu lassen. Um dies zu erreichen, muss der alte Pappelbestand auf der Anschüttung (Wall) sukzessive entfernt werden, um entweder einer Naturverjüngung durch Aussaat vorhandener Ahorn- und Hainbuchenbestände Platz zu machen oder um nach Beseitigung der Pappeln an ausgewählten Bereichen mit Forstware nachzupflanzen.
Im April 2016 wurden auf dem Damm 20 rd. 50jährige Pappeln beseitigt, die aufgrund ihrer Art und ihrer Dominanz einer naturnahen Entwicklung des Waldes entgegenstehen. Die Pappeln wurden damals gepflanzt um möglichst schnelle Erfolge des Aufwuchses zu erzielen. Sie haben ihre Hiebreife aber längst erreicht, inzwischen nehmen die Kronenschäden aufgrund des Alters und des Standortes deutlich zu. Aus diesem Grund fand die Maßnahme der Grundeigentümerin die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde. Eine besondere Genehmigung, die von den Verboten des § 39 BNatSchG von Fällungen in der Zeit zwischen dem 01.März und dem 1.Oktober befreit, war nicht erforderlich, da es sich in diesem Falle um eine Waldfläche handelt, für die das Fällverbot während der Brutzeit nicht gilt.
Eine Bürgerbeschwerde führte zu einer wiederholten Kontrolle der Unteren Landschaftsbehörde auf der Fläche. Nach Abschluss der Maßnahme wurde zwischen ThyssenKrupp und der Unteren Landschaftsbehörde verabredet, dass die tiefen Fahrspuren auf der Kuppe des Dammes und im Bereich der Straße Am Handbruch geglättet werden, verbleibendes Ast- und Wurzelwerk ist aber als herkömmliche Begleiterscheinung einer forstlichen Maßnahme zu bewerten und wird von der Unteren Landschaftsbehörde akzeptiert.
Im Rahmen der Durchführung des genehmigten Bodenmanagements, das seit Februar 2016 auf der Gewerbegebietsfläche im Plangebiet des B-Plans Nr. 605 von ThyssenKrupp Business Services GmbH durchgeführt wird, sind weitere Maßnahmen im Bereich des Biotopkomplexes notwendig geworden. Dazu zählen aktuell die Anlage von mehreren Laichgewässern auf der Ruderalfläche sowie die Aufschichtung von Wurzelstubben und Steinhaufen als Verstecke für Amphibien. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Genehmigung des Bodenmanagements, wurden nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt und sind weitgehend abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Dem Erhalt des Biotopkomplexes Waldteich, insbesondere der temporären Wasserfläche, wird von Seiten der Naturschützer, Vertretern der Biostation und der Unteren Landschaftsbehörde auf Grund seiner wertvollen Funktion als Lebensraum vieler seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in NRW höchste Bedeutung zugesprochen. Dabei handelt es sich für alle Akteure um eine große Herausforderung, das wertvolle und geschützte Biotop zu erhalten.
Um von Seiten des Naturschutzes den Einfluss auf diese Fläche möglichst lange und auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, steht die Untere Landschaftsbehörde der Absicht der Grundeigentümerin, das Grundstück mit Wald und Biotopfläche der Stadt kostenfrei zu übereignen, positiv gegenüber. Sofern eine Sicherung des Zugriffs auf die Fläche von Seiten der Stadt gewährleistet sein wird, sollte als Nächstes die Beantragung der Fördermaßnahme auf Errichtung einer Pumpstation für das Grundwasser zur Sicherung einer Mindestwassermenge im Waldteich zu den Zeiten der Laichphase vorbereitet werden.
Kurzfassung
Dem Waldteich-Biotop, das nicht natürlicherweise, sondern aufgrund industrieller Eingriffe in Natur und Landschaft entstanden ist, wird von Seiten von Naturschützern, Vertretern der Biostation und der Unteren Landschaftsbehörde auf Grund seiner Entstehungsgeschichte als „Industrienatur“ und aufgrund seiner wertvollen Funktion als Lebensraum vieler seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in NRW höchste Bedeutung zugesprochen
Maßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele für diese Fläche laufen seit 2009 in Form von Pflegemaßnahmen. Dazu zählen Stockrodungen, Mulchmahd im Bereich der Ruderalvegetation und die Beseitigung verbuschter Uferstaudenfluren. Darüber hinaus besteht eine große Aufgabe darin, den Wasserstand im Waldteich zumindest in Zeiten sehr niedriger Grundwasserstände so hoch zu halten, dass Lebens- und Fortpflanzungsfunktionen für Libellen und Amphibien gesichert bleiben.
Eine dauerhafte Aufgabe wird die Verhinderung einer Verbuschung auf der Fläche sein, die derzeit durch den Einsatz einer Schafherde erzielt wird und mit deren Beweidung noch längerfristig Erfahrungen gesammelt werden muss sowie die Förderung einer naturnahen Waldentwicklung. Nicht zuletzt muss für die Durchführbarkeit all dieser Maßnahmen die Zugänglichkeit auf die Fläche für den Schäfer und für die Landschaftspfleger dauerhaft gesichert werden.
Um von Seiten des Naturschutzes den Einfluss auf diese Fläche möglichst lange und auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten, steht die Untere Landschaftsbehörde der Absicht der Grundeigentümerin ThyssenKrupp Business Services GmbH, das Grundstück mit Wald und Biotopfläche der Stadt kostenfrei zu übereignen, positiv gegenüber und wirbt aktuell um Unterstützung in dieser Frage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
8,6 MB
|
