Beschlussvorlage - B/16/1656-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Aufstellung eines Kommunalen Mobilitätskonzeptes und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung.

 

Mittel für die vorab notwendigen externen Planungsleistungen in 2016 stehen beim

 

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen,

Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen

 

zur Verfügung.

 

Die Mittel für die Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes (Beratungsleistungen, Workshops und Bürgerbeteiligungen) werden im Rahmen der Anmeldung des Haushaltes 2017 ff. durch den Bereich 5-6/Tiefbau gemeldet.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Einleitung

Die Mobilität der Menschen befindet sich zurzeit in einem großen Wandel, welche die zukünftige Verkehrsplanung vor große Herausforderungen stellt aber auch große Chancen bietet. Zur Erhöhung der Lebensqualität, Aufwertung des Wohnumfeldes und Förderung des Gesundheits- und Klimaschutzes wird eine Verlagerung von Fahrten mit dem MIV auf den Umweltverbund sowie eine Aufwertung des Straßenraumes angestrebt. Um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen heute und morgen gerecht zu werden, bedarf es eines grundlegenden Wandels und neuer Konzepte. Kommunales Mobilitätsmanagement schafft die Grundlage zur Bewältigung dieser neuen Herausforderungen und kann zu einer Erhöhung der Lebensqualität, Aufwertung des Wohnumfeldes und Förderung des Gesundheits- und Klimaschutzes führen.

 

Eine ganze Reihe von ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren führen in der Summe dazu, dass die Erfolgsaussichten für kommunales Mobilitätsmanagement so günstig wie noch nie sind. Hierzu gehören insbesondere die nachfolgenden Faktoren.

 

  • Verändertes Mobilitätsverhalten
  • Neue Car- und Bike-Sharing-Systeme
  • Hohe Priorität von Umweltthemen
  • Neue Technologien
  • Erschöpfte Ausbauoptionen
  • Trend zur Dekarbonisierung (Umstieg auf klimaneutrale Energieträger)
  • Standortfaktor Mobilität
  • Neue Verkehrsmittel

 

Das wichtigste Instrument eines strukturierten Mobilitätsmanagements ist ein kommunales Mobilitätskonzept.

 

Standortbestimmung

Die Stadt Oberhausen hat im Jahr 2014 eine Haushaltsbefragung zur Mobilität (Modal-Split-Erhebung) durchgeführt. In Abbildung 1 ist der ermittelte Modal-Split (Verteilung der täglichen Wege auf die einzelnen Verkehrsmittel) der Stadt Oberhausen und der Modal-Split getrennt nach Wegezwecken dargestellt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse sollen helfen, im Rahmen der Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung Ziele festzulegen, Strategien zu entwickeln und daraus Maßnahmen abzuleiten und ihrer Wirkung zu überprüfen. Die Ergebnisse der gesamten Modal-Split-Erhebung wurden in der 12. Sitzung des Planungsausschusses am 02.02.2016 (Vorlage B/16/1369-01) vorgestellt.

 

Abbildung 1: Modal-Split der Stadt Oberhausen 2014 (li); Modal-Split getrennt nach Wegezwecken 2014 (re)

 

Der ermittelte Modal-Split der Stadt Oberhausen liegt in großen Teilen hinter den Bestrebungen des Bundes, der Landesregierung bzw. AGFS und den Verbandsmitgliedern des Regionalverband Ruhr (RVR).

 

Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung sind zusammenfassend nicht zufriedenstellend, zeigen aber auch, dass in Oberhausen Optimierungspotential vorhanden ist. Die heutigen infrastrukturellen und verkehrlichen Bedingungen werden zudem den Anforderungen einer modernen Verkehrsinfrastruktur nicht mehr in allen Belangen ausreichend gerecht.

 

Kommunales Mobilitätskonzept

Für die Umsetzung zukünftiger städtebaulicher und verkehrsplanerischer Maßnahmen wird ein kommunales Mobilitätskonzept benötigt, welches die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen der konzeptionellen Verkehrsplanung strukturiert festlegt. Zusätzlich ist die Aufstellung für die zukünftige Beantragung von Fördermitteln unumgänglich. Viele Förderrichtlinien, insbesondere auf EU-Ebene, setzen für die Beantragung von Fördermitteln ein kommunales Mobilitätskonzept zwingend voraus. Das kommunale Mobilitätskonzept soll einen wichtigen Beitrag zur Förderung

 

  • der Gleichberechtigung der Verkehrsarten,
  • von hochwertigen Lebens- und Bewegungsräumen,
  • einer bewegungsaktivierenden Verkehrsplanung,
  • des selbstverständlichen Zufußgehen sowie Radfahren,
  • der Nutzung von ÖPNV-Angeboten,
  • des Gesundheits- und Klimaschutzes
  • und Verbesserung der Barrierefreiheit

leisten.

 

Der aus dem Jahr 1993 stammende Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Oberhausen ist veraltet und nicht mehr geeignet, um die veränderten Bedürfnisse und Anforderungen an die Mobilität zu berücksichtigen.

 

Das kommunale Mobilitätskonzept bildet den Rahmen und die Grundlage, welches die zukünftigen Ziele bzw. Leitbilder der konzeptionellen Verkehrsplanung festlegt. Die im kommunalen Mobilitätskonzept festgelegten Ziele fließen zukünftig in die Aufstellung von Teilkonzepten der einzelnen Fachgebiete wie einer dringend benötigten Rad- und Fußwegenetzplanung ein und sorgen dafür, dass alle Teilkonzepte aufeinander abgestimmt sind. Bereits definierte Inhalte und Ziele vorhandener Teilkonzepte der Verkehrsplanung wie dem Nahverkehrsplan und dem Konzept „Mehr Freiraum für Kinder“ fließen in die Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzepts ein. Zusätzlich werden auch die Inhalte aus Konzepten anderer Fachbereiche wie dem Klimaschutzteilkonzept, integrierte Handlungskonzepte und Lärmaktionsplan berücksichtigt, um auch diese Inhalte zukünftig konsequent in der Verkehrsplanung berücksichtigen zu können. Die Abstimmung und Rückkopplung der Ziele zwischen kommunalen Mobilitätskonzept und den Teilkonzepten ist in Abbildung 1 schematisch dargestellt. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass zukünftige Verkehrsplanungen einem übergeordneten Ziel bzw. Leitbild entsprechen, welches auch die Inhalte verschiedenster Konzepte koordiniert berücksichtigen kann.

 

Abbildung 1: Abstimmung bzw. Rückkopplung der Ziele zwischen kommunalen Mobilitätskonzepten und den Teilkonzepten

 

Der genaue Aufbau, die Inhalte, Ziele und Laufzeiten des kommunalen Mobilitätskonzeptes stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, sondern müssen in enger Zusammenarbeit mit Verwaltung, Politik, Verbänden, Fachleuten, etc. erarbeitet werden. Hierzu ist die Gründung eines betreuenden Arbeitskreises erforderlich, welcher die grundlegenden Arbeitsschritte und Inhalte zur Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes festlegt, welche dann in kleineren Arbeitsgruppen weiter ausgearbeitet werden. Hierzu gehört auch die Planung bzw. Durchführung von Workshops und Bürgerbeteiligungen. Für die Aufstellung eines kommunalen Mobilitätskonzepts ist es unabdingbar, dass sich auch Vertreter aus der Politik, Verwaltung, etc. mit Entscheidungskompetenz an der Arbeit im betreuenden Arbeitskreis beteiligen.

 

Für die Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes, der Leitung und Betreuung des Arbeitskreises und Durchführung von Bürgerbeteiligungen wird ein externer Berater beauftragt. Zusätzlich ist die Stadt Oberhausen Mitglied des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, welcher eine Vielzahl von Hilfestellung wie einem Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie einen Lehrgang für kommunale Mobilitätsmanager anbietet. In Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetzes Mobilität NRW ist zu Beginn der Arbeiten auch ein Workshop zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ im Rahmen der Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes geplant.

 

Die Aufstellung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes kann bis zu 2,5 Jahren dauern und jährlich bis zu 60.000 € für Beratungsleistungen, Workshops und Bürgerbeteiligungen kosten. Die benötigten finanziellen Mittel werden vom Bereich 5-6/Tiefbau für den Haushalt 2017ff angemeldet. Ob dann eine Abbildung im Gesamthaushalt rechtskonform erfolgen kann, ist nach Auswertung aller Anmeldedaten zu ermitteln. Die Vergabe der externen Be­ratungsleistung kann im Sommer 2016 erfolgen, sodass die ersten Arbeiten bzw. Workshops Ende des Jahres beginnen können. Mittel dafür stehen beim Auftrag 560012010190 – Ge­meindestraßen u. sonstige Verkehrsflächen, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwen­dungen – zur Verfügung.

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Kurzfassung

 

Der aus dem Jahr 1993 stammende Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Oberhausen ist veraltet und nicht mehr geeignet um die veränderten Bedürfnisse und Anforderungen an die Mobilität zu berücksichtigen. Um die zukünftigen Ziele bzw. Leitbilder der konzeptionellen Verkehrsplanung festzulegen, ist nach 23 Jahren die Aufstellung eines neuen kommunalen Mobilitätskonzepts dringend erforderlich. Das kommunale Mobilitätskonzept wird zudem dringend benötigt um zukünftige Fördermittel nach den Förderrichtlinien, insbesondere auf EU-Ebene, im Bereich Verkehr beantragen zu können. Der genaue Aufbau, die Inhalte, Ziele und Laufzeiten des kommunalen Mobilitätskonzepts stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, sondern müssen in enger Zusammenarbeit mit Verwaltung, Politik, Verbänden, Fachleuten, etc. erarbeitet werden. Hierzu ist die Gründung eines betreuenden Arbeitskrei­ses erforderlich, welcher die grundlegenden Arbeitsschritte und Inhalte zur Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzepts festlegt, welche dann in kleineren Arbeitsgruppen weiter ausgearbeitet werden. Für die Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes, der Leitung und Betreuung des Arbeitskreises und Durchführung von Bürgerbeteiligungen wird ein exter­ner Berater beauftragt.

 

 

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