Beschlussvorlage - B/16/1654-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Erwerb von 30 Aktien zu einem Stückpreis von 52,00 EUR je Aktie durch die evo AG zu.

 

  1. Den Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Oberhausen im Aufsichtsrat wird empfohlen, die für den Aktienerwerb notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Konsequenzen

Bezug

-

Konsequenzen

a) Finanzielle

    keine[x] (bei der Stadt Oberhausen)

    ja[ ]

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

  1. Ausgangslage

Die WV Energie AG engagiert sie sich aktuell für eine sichere, moderne Energie- und Rohstoffversorgung. Heute liegt der Schwerpunkt auf den Erneuerbaren Energien, insbesondere und projektbezogen in den Bereichen Solarstrom und Windkraft. Die Tochterunternehmen PSG GmbH und M-Exchange AG sind führende Größen in den Bereichen E-Procurement Services und elektronische Plattformdienstleistungen. Über die em-serv GmbH bietet die Gesellschaft zudem Dienstleistungen, Beratung und innovative Lösungen im Energievertrieb und der Energiebeschaffung an.

Wegen des letztgenannten Engagements der Tochtergesellschaft und auf Grund der ausgeprägten geschäftlichen Zusammenarbeitet der evo mit diesen Gesellschaften - in Bezug auf eine IT-Einkaufsplattform und aktuell einem Endkunden-Web-Portal - ist der kaufmännische Vorstand der evo, Herr Gieske, bereits seit vielen Jahren Mitglied in den Aufsichtsräten der M-Exchange AG und der WV Energie AG.

Zurzeit ist die RWE Deutschland AG im Besitz von 30 der insgesamt 220.248 Aktien der WV Energie AG, dass sind ca. 0,014 % vom Grundkapital in Höhe von ca. 11,4 Mio. €. Im Zuge der Neuorganisation und Portfoliobereinigung hat RWE der evo die Aktien zum damaligen Ausgabepreis ohne Gewinnaufschlag von 52 € je Aktie (insgesamt 1.560 €) zum Kauf angeboten.

Die evo möchte dieses Angebot annehmen, da es in strategischer Hinsicht ein gutes Signal zur weiteren Intensivierung der Netzwerke und der Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften der WV Energie AG wäre.

  1. Struktur der Gesellschaft

Zu den Aktionären gehören heute etwa 180 Versorgungsunternehmen und Vertreter/innen ihres Managements.

Die WV Energie AG ist in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig. Eine genaue Aufstellung ist dem als Anlage 1 beigefügten aktuellen Geschäftsbericht des Jahres 2014 zu entnehmen. In diesem Bericht ist ebenfalls die Beteiligungsstruktur der WV Energie AG aufgeführt.

  1. Gesellschaftszweck

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Betriebsmitteln, Einsatzstoffen und Investitionsgütern aller Art, vornehmlich der Versorgungswirtschaft (kommunale und nichtkommunale Unternehmen), der Handel mit Brennstoffen aller Art und Mineralölprodukten sowie mit Nebenprodukten der Versorgungsunternehmen, ferner der Handel mit Gütern aller Art, die von Gebietskörperschaften und deren Betrieben und Einrichtungen benötigt werden. Die Gesellschaft ist außerdem zum Betrieb von Versorgungsanlagen sowie zur Erzeugung, Gewinnung und Lieferung von Energie aller Art berechtigt. Sie kann auch sonstige Leistungen und Dienste insbesondere für Gebietskörperschaften und deren Betriebe erbringen.

Der Gesellschaft sind der Im- und Export, der Transport und alle Geschäfte und Maßnahmen gestattet, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen oder diesem unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art erwerben und wiederveräußern, pachten oder verpachten, sich an solchen Unternehmen beteiligen, Hilfs- und Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen errichten sowie Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträge abschließen.

Die vollständige Satzung der WV Energie AG ist als Anlage 2 beigefügt.

  1. Finanzierung und Risikoabwägung

Die letzte vorliegende Bilanz 2014 der WV Energie AG weist ein Volumen von 28.997 TEUR aus. Das gezeichnete Kapital beträgt 9.817 TEUR, der Bilanzgewinn zum 31.12.2014 belief sich auf 4.934 TEUR.

Der Jahresabschluss 2014 mit dem Lagebericht, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz zum 31.12.2014, ist in dem als Anlage 1 beigefügten Geschäftsbericht 2014 enthalten.

Das finanzielle Risiko der Beteiligung an der WV Energie AG für die evo AG beschränkt sich auf den Kaufpreis der Aktien (insgesamt 1.560,00 EUR). Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

  1. Beschlussfassungen

Gemäß der Satzung der WV Energie AG müssen Vorstand und Aufsichtsrat dem Übergang der Aktien zustimmen. Mit Schreiben vom 7. April 2016 an die evo AG hat der der Vorstand der WV Energie AG mitgeteilt, dass sowohl er als auch der WV-Aufsichtsrat der Übertragung der Aktien zugestimmt haben.

Auf Grundlage von § 11 Abs. 2 lit. d der Satzung der evo AG benötigt der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Aufsichtsrat der evo wird in seiner Sitzung am 12.05.2016 über den Erwerb der Aktien entscheiden.

  1. Behördliche Verfahren sowie gemeinderechtliche Voraussetzungen

Die Beteiligung der evo an der WV Energie AG ist gemäß § 115 Abs. 1 und 2 GO NRW i.V.m. § 108 Abs. 5 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Anforderungen aus der Gemeindeordnung sind als erfüllt anzusehen.

Kurzfassung

Die evo AG beabsichtigt sich durch Übernahme von 30 Aktien zu einem Stückpreis von 52,00 EUR (insgesamt 1.560,00 EUR) an der WV Energie AG zu beteiligen. Über diese mittelbare Beteiligung der Stadt Oberhausen hat der Rat der Stadt einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt durch die evo AG aus eigenen Mitteln.

 

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Anlagen

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