Beschlussvorlage - B/16/1541-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Artothek der Stadt Oberhausen vom 02.03.2006 zum 01.08.2016 gemäß Anlage.

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Konsequenzen

Bezug

 

Bezug:

B/15/1289-01

B/14/3370-01

B/14/1288-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund gestiegener Kosten für Neuankäufe zur Attraktivierung des Angebots und für Bilderrahmen sollen die Entgelte folgendermaßen geändert werden:

 

Leistung

ab
01.08.2016

seit

01.08.2011 

1 Kunstwerk für 3 Monate

11,00 EUR

10,00 EUR

2 Kunstwerke für 3 Monate

22,00 EUR

20,00 EUR

3 Kunstwerke für 3 Monate

33,00 EUR

30,00 EUR

1 Kunstwerk für 6 Monate

22,00 EUR

20,00 EUR

2 Kunstwerke für 6 Monate

44,00 EUR

40,00 EUR

3 Kunstwerke für 6 Monate

66,00 EUR

60,00 EUR

Kundenkarte:

Es können bis zu 3 Arbeiten für die Dauer eines Jahres (ab Kartenkauf) ausgeliehen werden. Die während der Laufzeit maximal einmal einzeln bis komplett ausgetauscht

werden können. Darüber hinaus erhält der Karteninhaber während der Gültigkeit der Karte kostenlosen Eintritt zu den

Ausstellungen in der Ludwig Galerie Schloss Oberhausen.

100,00 EUR

90,0 EUR

 

Die zu beschließende 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 2.3.2006 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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