Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/1558-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Koalition gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt:Fortentwicklung des Handlungskonzeptes Flüchtlinge - Gewaltschutzkonzept in Flüchtlingsunterbringungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , R. Wittmann , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Integrationsrat
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Vorberatung
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31.05.2016
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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20.04.2016
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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21.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Bezugnehmend auf den Ratsbeschluss vom 14.09.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, als Fortschreibung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen, das sich mit der Lebenssituation von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften befasst.
Hierbei sollen folgende Punkte im Besonderen berücksichtigt werden:
1. Die städtischen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterbringungen benötigen eine besondere Sensibilisierung für das Erkennen von Anzeichen (sexualisierter) Gewalt. Für den Umgang damit und für die Identifizierung von Traumatisierungen sind spezielle Fortbildungsangebote notwendig.
2. Frauen und Kinder, insbesondere jene, die vor (sexualisierter) Gewalt geflohen und während ihrer Flucht von Gewalt bedroht worden sind, brauchen besondere Schutzräume. Für diese Flüchtlingsgruppe müssen städtische Sozialarbeiterinnen in ausreichender Zahl als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung gestellt werden.
3. Die LSBTTI-Geflüchteten erfordern einen besonders sensiblen Umgang sowie eine spezifische Gewaltschutzberatung von geschulten Fachkräften.
4. Die Rechte von Frauen und LSBTTI in Deutschland stellt eine Herausforderung für die Integration von Flüchtlingen dar. Zu dieser Thematik sind Informationsmaterialien und Broschüren – möglichst in der Sprache der Herkunftsländer – zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Begründung
Besonders die Gruppe der Frauen und Kinder, die durch ihre Fluchterlebnisse traumatisiert sind, laufen unter den engen Raumverhältnissen in den Flüchtlingsunterkünften Gefahr, erneut Opfer von (sexualisierter) Gewalt zu werden. Im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt wird auch immer wieder auf die besondere Verletzbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTI) hingewiesen.
Nicht zuletzt die Vorkommnisse in einer Kölner Flüchtlingsunterbringung, in der es zu sexuellen Übergriffen durch das Wachpersonal gekommen sein soll, zeigen deutlich, welchen Gefahren Frauen und Mädchen auch nach ihrer Flucht ausgesetzt sind. Es ist unsere Aufgabe die sexuelle Selbstbestimmung dieser Menschen zu schützen, besonders wenn sie sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden.
