Berichtsvorlage - M/16/1664-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenplan des Bundes, der die Ausbaumaßnahmen an Verkehrswegen im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr sammelt, bewertet und priori­siert. Die ausgewählten Vorhaben fließen in Ausbaugesetze für Straßen, Schienen- und Wasserwege ein.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2003. Der jetzt im Entwurf vor­liegende Bundesverkehrswegeplan soll bis zum Jahr 2030 gültig sein.

Maßnahme Straße:

Maßnahmen Oberhausen (vordringlicher Bedarf):

  • BAB 3 zwischen AK Kaiserberg und AK Oberhausen West, Ausbau auf 8 Spuren
  • BAB 3 zwischen AK Oberhausen West und AK Oberhausen, Ausbau auf 8 Spuren
  • BAB 3 zwischen AK Oberhausen und AS Dinslaken Nord, Ausbau auf 6 Spuren

 

In eingereichter Form wegen fehlender Wirtschaftlichkeit zurückgewiesene Maßnahmen

  • BAB 42 zwischen AK Oberhausen West und AS Oberhausen-Zentrum, Ausbau auf 8 Spuren
  • BAB 42 zwischen AS Oberhausen Zentrum und AS Bottrop, Ausbau auf 8 Spuren

 

 

Maßnahmen im näheren Umfeld (vordringlicher Bedarf):

  • BAB 2/BAB 31 Ausbau des AD Bottrop
  • BAB 3 zwischen AK Kaiserberg und AK Breitscheid, Ausbau auf 8 Spuren
  • BAB 40 zwischen AK Kaiserberg und AS Essen Frohnhausen, Ausbau auf 6 Spuren
  • BAB 42 zwischen Bottrop Süd und AK Herne, Ausbau auf 6 Spuren
  • BAB 52: Ausbau der B224 zwischen Gladbeck und der BAB 42

 

Bewertung der Maßnahmen:

Mit dem Ausbau der BAB 3 von Dinslaken bis zum AK Breitscheid und dem Ausbau der Auto­bahnkreuze Oberhausen und Kaiserberg ist geplant, einen Engpass im Auto­bahnnetz zu beseitigen. Im Autobahnkreuz Oberhausen ist vorgesehen, die Verbindung Arnheim – Köln leistungsfähiger auszubauen. Dazu muss in Fahrtrichtung Arnheim eine Brücke (ein sog. Fly-Over) errichtet werden. Auch die Ein- und Ausfädelung in Richtung der Anschlussstelle Oberhausen-Holten wird überplant. Das Autobahnkreuz Oberhausen West ist bereits leistungsfähiger ausgebaut worden. Ziel der Ausbaumaßnahmen ist es, die Staus zu redu­zieren. 

Aus Sicht der Stadt Oberhausen ist diese Annahme plausibel darzustellen. Außerdem müs­sen verbindliche Aussagen zu den Themenbereichen Lärmschutz, Emissionen und Eingriffe bzw. Ausgleiche in die Natur gemacht werden. Zudem ist darzustellen, wie durch solche und andere lenkende Maßnahmen die Stadt Oberhausen von dem Durchgangsverkehr (Mülhei­mer Straße) entlastet werden kann.

Der  Ausbau der BAB 42 auf 6 Spuren zwischen Bottrop und Herne schließt an den bereits 6-spurigen Abschnitt an, die bis Bottrop führt. Dadurch werden Rückstaus in Fahrtrichtung Dortmund, die sich auf Oberhausener Gebiet erstrecken, künftig vermieden. Ein 8-spuriger Ausbau auf Oberhausener Gebiet ist daher nur denkbar, wenn die BAB 42 in Bottrop erwei­tert worden ist und wenn die Anschlussstelle Oberhausen Zentrum (Abfahrt auf die Konrad-Adenauer-Allee) noch leistungsfähiger gemacht wurde.

Maßnahme Schiene: (laufendes bzw. fest disponiertes Projekt)

  • Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen – Emmerich
  • Ausbau der Zugbildungsanlage Osterfeld 

Bewertung der Maßnahmen:

Der Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen – Emmerich ist zurzeit in Planung. Der Planfest­stellungsbeschluss für den Abschnitt 1.1 (Oberhausen Hbf – Forsterbruch) ist bereits ergan­gen. Die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan dient der Fortführung und Weiterfinan­zierung des Projektes. Die Stadt Oberhausen wird in ihrer Stellungnahme darauf dringen, ausreichende finanzielle Mittel für das Projekt vorzusehen, sodass der Lärmschutz und die Streckensicherheit auf einem höheren Niveau finanzierbar sind. Der Bundesverkehrswege­plan ist allerdings zu allgemein, um Festlegungen zum Lärmschutz und zum Sicherheitskon­zept zu treffen. Diese Konflikte müssen im Planfeststellungsverfahren benannt und gelöst werden.

Die Maßnahme an der Zugbildungsanlage Osterfeld kann als Folgemaßnahme des dreiglei­sigen Ausbaus Oberhausen – Emmerich gesehen werden. Es wird damit gerechnet, dass rund 25% der Güterzüge in den Rangierbahnhof Osterfeld geführt werden. Der Rangier­bahnhof Osterfeld ist Ausgangspunkt einer leistungsfähigen West-Ost-Verbindung im Güter­verkehr.

Maßnahme Wasserwege:

Am Rhein-Herne-Kanal sind in Oberhausen keine Maßnahmen geplant. Es ist vorgesehen, den östlichen Abschnitt des Kanals auszubauen.

Weiteres Vorgehen:

Mit der Aufnahme eines Projektes in den Bundesverkehrswegeplan ist die Aussicht verbun­den, dass das betreffende Projekt durch den Bund (mit-)finanziert wird. Baurecht wird aber nicht durch den Bundesverkehrswegeplan oder das entsprechende Ausbaugesetz geschaf­fen, sondern über ein Planfeststellungsverfahren mit anschließendem Planfeststellungsbe­schluss.

Die Stadt Oberhausen wird gegenüber dem Deutschen Städtetag eine Stellungnahme abge­ben und diese Stellungnahme auch dem federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) senden. Zum Bundesverkehrswegeplan läuft bis Anfang Mai eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

 

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Anlagen

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