Berichtsvorlage - M/16/1662-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung erfolgt ein Überblick über die Inhalte und Ergebnisse aus den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Wohnraumförderung. Hierzu zählt seit Jahren die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen durch zinsgünstige Darlehen für den Neubau und den Erwerb von Wohnraum. Weiterhin werden zur Verbesserung des bestehenden Wohnraums durch die Gewährung von Förderdarlehen verschiedene Maßnahmen finanziert, z. B.

 

die Reduzierung von Barrieren

die bauliche Anpassung und der Umbau von Dauerpflegeeinrichtungen

die Verbesserung der Energieeffizienz durch Wärmedämmung/Heizungseinbau

Quartiersentwicklung und

Wohnraum für Studierende

 

Aufgezeigt werden die für das Jahr 2015 relevanten Daten und Fakten sowie ein Ausblick auf das Förderjahr 2016 bezogen auf Nordrhein-Westfalen und Oberhausen.

 

 

1. Wohnungsbauförderung

 

 

1.1 Wohnraumförderungsprogramm 2015 des Landes NRW

 

Das Wohnraumförderungsprogramm 2015 hatte wie auch in den vergangenen Jahren ein Finanzvolumen von 800 Mio. EUR. Davon erhielten die Bewilligungsbehörden 680 Mio. EUR überwiegend als Budgets, mit denen die Kommunen Wohnraum fördern konnten, der der Entwicklung und Stabilisierung ihrer Quartiere diente oder dem örtlichen Bedarf an preiswertem Wohnraum für die Zielgruppe entsprach. Für Projekte, die auf der Grundlage von kommunalen wohnungswirtschaftlichen Handlungskonzepten entwickelt wurden, waren 70 Mio. EUR reserviert. Ziel war bzw. ist es, das Quartier vor Ort zu entwickeln, wobei das Land die Rahmenbedingungen setzt. Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Förderung von Wohnraum für Studierende, hierfür standen 50 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Die im letzten Jahr deutlich gestiegene Zahl an Flüchtlingen war bzw. ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die Landesregierung NRW setzt sich dafür ein, dass bezahlbarer Wohnraum schnell und unbürokratisch geschaffen werden kann. Hierzu werden seitens des Landes die zwei Förderbausteine

 

NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte

Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

 

angeboten. Während der Baustein „NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte“ aus nicht in Anspruch genommener Wohnraumfördermittel der vergangenen Jahre ausschließlich für Kommunen zur Finanzierung von Erwerb, Neubau, Modernisierung oder auch Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften bis hin zu Containerlösungen vom Ministerium und der NRW.BANK aufgelegt wurde, hat das Land NRW zusätzlich das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ geschaffen. Diese Richtlinie soll insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen und private Investoren gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützen. Die Bewilligung der Darlehen nach der genannten Vorschrift erfolgt aus Mitteln des jeweils aktuellen Wohnraumförderungsprogramms.

 

 

Die Förderbudgets verteilten sich auf die Bausteine

 

Eigentumsförderung  80 Mio. EUR

Mietwohnungsförderung450 Mio. EUR

Bestandsförderung150 Mio. EUR

Quartiersentwicklung  70 Mio. EUR

Förderung von studentischem Wohnraum  50 Mio. EUR

 

Die von der Landesregierung für das Wohnraumförderungsprogramm 2015 beschlossenen Leitziele waren,

 

preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen und ihnen die

    Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen,

 

die Quartiere demografiefest und sozial adäquat weiter zu entwickeln, um Segregationspro-

    zessen entgegenzuwirken,

 

die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualität-

    vollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen,

 

maßnahmeorientierte und kooperativ entwickelte kommunale wohnungspolitische Hand-

    lungskonzepte für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung zu nutzen,

 

Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und damit

    einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten,

 

den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen durch Ausweitung des Angebots an studen-

    tischem Wohnraum zu stärken,

 

die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu forcieren, um

    Wohnnebenkosten einzusparen und den CO2 Ausstoß zu verringern,

 

die Umstrukturierung im Wohnungsbestand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen

    und Nutzungsanforderungen durch entsprechende Förderangebote zu unterstützen,

 

die Entwicklung innovativer Qualitätsvorgaben mittels des experimentellen Wohnungsbaus

    als Teil der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen.

 

Das Förderergebnis für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2015 stellt sich wie folgt dar:

 

Mietwohnungsbau4.591 Wohneinheiten462,839 Mio. EUR

Eigentumsmaßnahmen   319 Wohneinheiten  32,444 Mio. EUR

Bestandsförderung3.293 Wohneinheiten126,530 Mio. EUR

Wohnheimplätze   992 Wohneinheiten  47,156 Mio. EUR

Gesamt9.195 Wohneinheiten668,969 Mio. EUR

 

 

1.2 Förderung in Oberhausen

 

Die Stadt Oberhausen nimmt die Aufgabe Wohnungsbauförderung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; sie ist Bewilligungsbehörde. Mit der Veröffentlichung des Wohnraumförderungsprogramms 2015 und der Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen wurden die Bewilligungsbehörden ermächtigt, alle Anträge zu bewilligen, die eine sog. „Bewilligungsreife“ erlangen.

 

Der Bewilligungsschluss im abgelaufenen Förderjahr wurde wiederum auf den 30.11. terminiert.  Bezogen auf den im Wohnraumförderungsprogramm festgelegten Meldestichtag 31.12.2015 gab es beim Baustein Eigentumsförderung 4 Anträge, die sich noch in der Bewilligungsphase befanden. Zwischenzeitlich wurden 3 Anträge bewilligt, mit einer Bewilligung des noch vorliegenden Antrages ist kurzfristig zu rechnen.

 

Bei den Förderbausteinen Mietwohnungsbau und Bestandsförderung wurden alle laufenden Anträge bewilligt.

 

Nachstehend werden die einzelnen Förderbereiche differenziert dargestellt.

 

 

1.2.1 Eigentumsmaßnahmen

 

Für das Bewilligungsjahr 2015 wurde der Stadt Oberhausen für die Eigentumsförderung, also für die Fördervarianten

 

Neubau von Familienheimen

Neubau von Eigentumswohnungen

Erwerb von vorhandenem Wohnraum

 

im Gegensatz zu den vergangenen Jahren kein Budget zugewiesen. Hierdurch bedingt war es möglich, alle „bewilligungsreifen“ Anträge bis zum vorgegebenen Stichtag 30.11.2015 zu bescheiden.

 

Im abgelaufenen Förderjahr 2015 wurden seitens der Bewilligungsbehörde Oberhausen Förderzusagen in Höhe von insgesamt 1.334.600 EUR ausgesprochen, geschaffen werden konnten insgesamt 12 Wohneinheiten.

 

Mit der Fördersumme von 1.334.600 EUR werden Investitionen (Baukosten) in Höhe von rund 3,2 Mio. EUR angestoßen.

 

1.2.2 Mietwohnungsbau

 

Der Stadt Oberhausen stand für das Förderjahr 2015 ein Budget von 5.100.000 EUR zur Verfügung, welches aufgrund der vorliegenden Förderanträge um 9.836.900 EUR auf insgesamt 14.936.900 EUR erhöht wurde. Bewilligungen wurden in Höhe von insgesamt 14.936.900 EUR ausgesprochen. Mit diesem Fördervolumen konnten im abgelaufenen Jahr 159 Wohneinheiten gefördert werden, davon 76 Wohneinheiten auf Grundlage der im Jahr 2015 neugeschaffenen Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge.

 

Im Ergebnis werden mit der Fördersumme von 14.936.900 EUR in Oberhausen Investitionen in Höhe von rund 21,9 Mio. EUR angestoßen.

 

Folgende Objekte konnten gefördert werden:

 

Julius-Brecht-Anger 39, 46147 Oberhausen  6 WE   598.900 EUR

Königsberger Straße, 46047 Oberhausen30 WE3.049.500 EUR

Lothringer Straße 5-7, 46045 Oberhausen  6 WE*   220.000 EUR

Marktstraße 41, 46045 Oberhausen  5 WE*   359.800 EUR

Steinbrinkstraße (A), 46145 Oberhausen47 WE5.215.000 EUR

Steinbrinkstraße (B), 46145 Oberhausen47 WE*5.098.000 EUR

Taunusstraße 112, 46119 Oberhausen  4 WE*   153.400 EUR

Uhlandstraße 79, 46047 Oberhausen14 WE*   242.300 EUR

 

* Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (insgesamt 76 Wohneinheiten)

 

Die Abbildung 3 und 4 zeigt den Verlauf der Mietwohnungsförderung für den Zeitraum 2006 bis 2015.

 

 

1.2.3 Förderung von Bestandsmaßnahmen

 

Unter dem Oberbegriff der Förderung von Bestandsmaßnahmen werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zusammengefasst. Über die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL-BestandsInvest) bietet das Land NRW eine Förderung an für

 

bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand,

die bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen,

wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwoh-

    nungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung  mit integrierten Bewirtschaf-

    tungskonzepten,

die denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genos-

    senschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen,

bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in

    bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen.

 

Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft legt das Land NRW seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt auf die Schaffung barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraums. Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes wurde ab 2006 ein investives Bestandsförderungsprogramm (RL-BestandsInvest) aufgelegt und in den vergangenen Jahren regelmäßig erweitert. Dies soll dazu beitragen, differenzierte Wohnungsangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand in Mietwohnungen ebenso wie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert.

 

Für das Jahr 2015 stellte das Land wie schon im Vorjahr im Rahmen der Bestandsförderung 150 Mio. EUR zur Verfügung, davon wurde der Stadt Oberhausen ein Budget von 980.000 EUR zugewiesen. Nach einer erforderlichen Aufstockung um 291.800 EUR belief sich das Gesamtbudget für 2015 auf insgesamt 1.271.800 EUR. Es wurden Bewilligungen in Höhe des aufgestockten Budgets ausgesprochen, die Förderung umfasste insgesamt 43 Wohneinheiten.

 

Seit dem In-Kraft-treten der maßgeblichen Fördervorschriften im Jahr 2006 bewegen sich die möglichen Fördersummen auf einem erheblich niedrigeren Niveau, als es bei den bisherigen Modernisierungsregelungen bis 2005 der Fall war. Ausnahme sind die Jahre 2007 und 2008, hier wurden jeweils Pflegeeinrichtungen in nicht unerheblichem Maße gefördert. Daher ist es sehr erfreulich, dass es bei dem Programmteil „Bestandsförderung“ im abgelaufenen Förderjahr in Oberhausen zu einer weiteren Steigerung gekommen ist. Folgende Einzelobjekte sind, insbesondere auch unter energetischen Gesichtspunkten, modernisiert worden:

 

Am Dicken Stein 2, 4, 6, 46119 Oberhausen10 WE   294.800 EUR

Am Dicken Stein 8, 10, 12, 46119 Oberhausen10 WE   283.300 EUR

Am Grafenbusch 20, 46047 Oberhausen  1 WE     80.000 EUR

Am Heisterkamp 28, 46147 Oberhausen  1 WE     30.500 EUR

Kniestraße 57, 46117 Oberhausen  5 WE   171.200 EUR

Richard-Dehmel-Straße 71-77, 46119 Oberhausen16 WE   412.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Sozialwohnungsbestand

 

Die Abbildung 7 verdeutlicht die Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes in  Oberhausen  für den zurückliegenden Zeitraum von 10 Jahren, Abbildung 8 zeigt eine Übersicht der Entwicklung bis zum Jahr 2020. Die landesweite Tendenz kann der Abbildung 9 entnommen werden. Hier ist zu erkennen, dass der Bestand an preisgebundenen Wohnungen in NRW in den kommenden Jahren weiter zurückgeht, da die Preisbindung für viele Wohnungen nach planmäßig erfolgter Tilgung bzw. nach vorzeitiger Tilgung der Förderkredite die Nachwirkungsfrist von bis zu 10 Jahren endet. Die für NRW prognostizierte Entwicklung ist bezogen auf Oberhausen deckungsgleich. Diese Aussage erscheint auf den ersten Blick für Oberhausen hinsichtlich des Jahres 2007 nicht korrekt, ist aber damit zu begründen, dass sich die statistischen Anforderungen der NRW.BANK (früher: Wohnungsbauförderungsanstalt) geändert haben. Die Grundtendenz der Rückläufigkeit bleibt unbestritten.

 

 

 

 

 

3. Wohnungsnachfrage

 

 

3.1 Wohnungssuchende

 

Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte der letzten 10 Jahre kann der folgenden Abbildung 10 entnommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Haushalte die berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Änderungen bei den statistischen Anforderungen haben ab 2009 zu einer Wertveränderung und somit zu belastbaren Daten geführt.

 

 

3.2 Wohnungsvermittlungen

 

Im Jahr 2015 wurden ausgestellt

 

628 allgemeine Wohnberechtigungsscheine,

354 gezielte Wohnberechtigungsscheine,

   79 Freistellungen gemäß § 19 WFNG.

 

 

4. Förderung 2016

 

4.1 Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 des Landes NRW

 

Das für die 16. Legislaturperiode aufgelegte mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 ist am 21.01.2016 bekannt gegeben worden und hat ein Mittelvolumen von 800 Mio. EUR. Dieses Mehrjahresprogramm soll gleichermaßen an Investoren und Kommunen ein Signal der Verlässlichkeit der Wohnraumförderung des Landes richten. Die verbesserte Planbarkeit wird die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg und Maßnahmen zur abschnittsweisen Umsetzung von Quartierskonzepten erleichtern.

 

Das jährliche Programmvolumen verteilt sich - wie auch schon im Jahr 2015 - auf folgende Förderschwerpunkte

 

Eigentumsförderung  80 Mio. EUR

Mietwohnungsförderung450 Mio. EUR

Bestandsförderung150 Mio. EUR

Quartiersentwicklung  70 Mio. EUR

Förderung von studentischem Wohnraum  50 Mio. EUR

 

Auch die von der Landesregierung beschlossenen Leitziele 2014 bis 2017 entsprechen, zuzüglich des Ziels hinsichtlich der Personengruppe der Flüchtlinge, denen des Vorjahres und sind bereits unter Punkt 1.1 des Berichtes aufgeführt. Auf eine Wiederholung wird an dieser Stelle verzichtet.

 

 

4.2 Eigentumsmaßnahmen

 

Die Förderung der Neuschaffung und des Ersterwerbs selbst genutzten Wohneigentums erfolgt grundsätzlich nur noch in Kommunen mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau. Aufgrund der Zuordnung Oberhausens zum überdurchschnittlichen Bedarfsniveau kann auch im Jahr 2016 eine Förderung in den genannten Segmenten erfolgen. Eine Förderung des Erwerbs vorhandenen Wohnraums ist unabhängig von der Zuordnung der jeweiligen Kommune zu einem der Bedarfniveaus möglich.

 

Die Bewilligungsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind mit Bekanntgabe ermächtigt, alle Eigen-tumsmaßnahmen zu fördern bzw. zu bewilligen, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Für das Förderjahr 2016 wurde für die Eigentumsförderung erneut keine Budgetierung  vorgenommen, vielmehr kehrte man zu der bereits vor Jahren sowie 2015 praktizierten Stichtagsregelung zurück. 

 

Nennenswerter Änderungspunkt bei der Eigentumsförderung 2016 ist die Erhöhung der Fördergrundpauschale von 73.000 EUR auf 78.000 EUR aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten aus der zwingenden Anwendung der neuen Richtwerte aus der EnEV 2016. Zudem wurde die Zinsbindungsdauer auf 10 Jahre (alt 5 Jahre) festgeschrieben.

 

 

4.3 Mietwohnungen

 

Bei der Förderung von Mietwohnungen sind für das Jahr 2016 folgende Veränderungen vorgesehen:

 

Wahlrecht für eine Bindungsdauer von 20 oder 25 Jahren, auf die 15jährige Zweckbindungs-

    dauer wird zukünftig verzichtet

 

Investoren können die eigentliche Bindungszeit um 5 bis 10 Jahre verlängern und sich somit

    weiterhin günstige Förderkonditionen sichern

 

eine frühzeitige Rückzahlung von Fördermitteln hat keine Auswirkung (Verkürzung) auf die

    Bindungsdauer

 

Anpassung der sog. Tilgungsnachlässe

Wohnraumförderung15%

RL Flüchtlinge25%

Studentisches Wohnen25%

 

Anrechnung der Tilgungsnachlässe als Eigenkapitalersatz bis zu 50% auf Antrag des In-

    vestors

 

wegen der zu erwartenden Mehrkosten aus der zwingenden Anwendung der neuen Richt-

    werte aus der EnEV 2016 werden die Förderpauschalen im geförderten Mietwohnungsbau

    erhöht (in Oberhausen von 1.500 EUR/m² auf 1.605 EUR/m²)

 

Änderung bei der Geschossigkeit

Der Grundsatz der Förderfähigkeit von höchstens viergeschossigen Projekten bleibt be-

     stehen. Neu eingeführt werden folgende Aspekte:

     a)  Künftig ist eine Abweichung von bis zu sieben Geschossen (alt: fünf Geschossen) für die

          Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster zulässig, zusätzlich auch in Städten mit über

          500.000 Einwohnern (Dortmund, Essen).

     b)  Eine Förderung von über vier bis zu sieben Geschossen ist unter folgenden Vorausset-

          zungen möglich:

          1. Zustimmung des Ministeriums

          2. rechtskräftiger Bebauungsplan der die entsprechende Geschossigkeit zulässt

          3. lediglich 50% der neuen Wohnungen werden gefördert

 

Für das laufende Jahr hat Oberhausen eine Zuteilung für die Mietwohnungsförderung von 5.100.000 EUR erhalten. Etwaige Förderkontingente für

 

Maßnahmen der Quartiersentwicklung

 

Wohnraum für Studierende

 

eine sog. Komplettförderung

 

Maßnahmen aus einem kommunalen Handlungskonzept

 

Maßnahmen im experimentellen Wohnungsbau

 

stehen zusätzlich, ohne Anrechnung auf das Budget, zur Verfügung und werden vom Ministerium projektbezogen zugeteilt.

 

Der Stadt Oberhausen liegen momentan Anträge für folgende Objekte vor:

 

Dinnendahlstraße , 46145 Oberhausen46 WE6.317.300 EUR

Freiherr-v.-Stein-Straße, 46045 Oberhausen14 WE1.414.500 EUR

 

Das Fördervolumen beläuft sich auf ca. 7,7 Mio. EUR, weitere Anträge für 2016 wurden von verschiedenen Investoren avisiert.

 

Nach aktueller Einschätzung wird das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreichen, um alle vorhandenen Förderanträge zu bewilligen. Um dieses Ziel jedoch zu erreichen wird versucht, das vom Land zur Verfügung gestellte Fördervolumen zu erhöhen oder Maßnahmen der Quartiersentwicklung anzustreben.

 

 

4.4 Bestandsförderung

 

Zur Verbesserung der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der investiven Bestandsförderung verschiedene Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden. Die einzelnen Förderansätze der Bestandsförderungen wurden bereits unter Nummer 1.2.3 des Berichtes aufgeführt.

 

Nach Aussage des Landes NRW steht bei allen Baumaßnahmen im Bestand das wohnungs- und sozialpolitische Ziel im Vordergrund, zukunftsfähige Wohnangebote mit bezahlbaren Wohnqualitäten zu erhalten bzw. zu schaffen und Quartiere durch Bestandserneuerung zielgruppenorientiert weiter zu entwickeln.

 

Für das Förderjahr 2016 erfolgen keine nennenswerten Änderungen der Fördervorschriften.

 

Die Reduzierung von Barrieren im Bestand bleibt ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel. Insbesondere für ältere und pflegebedürftige, aber auch für alle anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gilt es, Wohnqualitäten zu schaffen, die ein Wohnen mit Komfort in allen Lebenslagen und in jedem Alter ermöglichen. Dazu zählt die Schaffung von barrierearmen Standards im Bestand. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt ohne Einhaltung von Sozialbindungen (Mietpreis- und Belegungsbindung).

 

Um die energetische Erneuerung des Wohnungsbestandes zu forcieren, werden vorrangig Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Dieses Förderangebot mit Sozialbindungen verfolgt folgende wohnungs- und sozialpolitische Ziele:

 

sozial tragbare (Warm-) Mieten für den Mietwohnungsbestand

 

tragbare Finanzierungsbelastungen und Nebenkosten bei selbst genutzten Eigentum

 

attraktive, langfristige Förderkonditionen auch bei Kombinationsmaßnahmen zum Abbau

    von Barrieren und energetischer Sanierung

 

Bei dem Förderbaustein „Energetische Erneuerung“ kommt noch hinzu, dass alle selbst nutzenden Einzeleigentümer in Stadterneuerungsgebieten „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ in ihren Wohnraum energetisch investieren können, ohne an die eigentlich geltenden Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung gebunden zu sein. Geförderte Mietwohnungen in den genannten Gebieten unterliegen keiner Belegungsbindung.

 

Für das Jahr 2016 wurde der Stadt Oberhausen durch das Land für den Förderbaustein Bestandsförderung im Rahmen der Budgetierung ein Betrag von 974.000 EUR zugewiesen, bei entsprechendem Bedarf kann eine Aufstockung erfolgen.

 

Aktuell liegen der Stadt Oberhausen zwei Anträge vor. Ob das gesamte zugewiesene Budget in 2016 benötigt wird, kann momentan noch nicht eingeschätzt werden. Sofern die zugeteilten Mittel nicht ausreichen, wird eine Budgetaufstockung beim zuständigen Ministerium beantragt.

 

 

 

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