Berichtsvorlage - M/16/1666-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

Der Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWE hat die Aufspaltung des Unternehmens am 1. Dezember 2015 gebilligt. Das als zukunftsträchtig angesehene Geschäft mit erneuerbaren Energien, Verteilnetzen sowie Energievertrieb im In- und Ausland soll in eine börsennotierte neue Tochtergesellschaft ausgelagert werden.

Zum 01. April 2016 hat die neue RWE-Tochtergesellschaft „RWE International SE“ ihre Arbeit aufgenommen.

Es handelt sich hierbei um eine europäische Aktiengesellschaft. Das Grundkapital beträgt 999.990.000,00 EUR. Als Vorstandsvorsitzender fungiert Peter Terium.

Unklar ist, ob im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft kommunale Vertreter berücksichtigt werden.

Der Mutterkonzern RWE AG beschränkt sich künftig auf die Geschäftsfelder der konventionellen Stromerzeugung und des Energiehandels. Sie wird auch langfristig Mehrheitsaktionärin der neuen Tochtergesellschaft RWE International SE bleiben und diese voll konsolidieren.

Im Zuge einer Kapitalerhöhung sollen voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2016 rd. 10% des Aktienkapitals der neuen Gesellschaft RWE International SE am Markt positioniert werden. Die Platzierung von weiteren Anteilen - dann aus dem RWE-Bestand - ist möglich. Die neue Tochtergesellschaft wird mit dem zusätzlichen Kapital verstärkt in erneuerbare Energien und in die Trends der Energiewelt von morgen investieren. Die Erlöse hieraus sollen im Wesentlichen der Finanzierung weiteren Wachstums in Zukunftsmärkten dienen. Davon wird auch die RWE AG als Mehrheitsaktionärin profitieren und voraussichtlich die Finanzkraft des Unternehmens mit Auswirkungen auf die Ausschüttung stärken.

Vor dem Hintergrund der weiter verschlechterten Ertragsperspektiven in der konventionellen Stromerzeugung hat der Vorstand der RWE AG beschlossen, der am 20. April 2016 stattfindenden Hauptversammlung zur Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens eine Dividende von 0,13 EUR je Vorzugsaktie und eine Aussetzung der Dividende für Stammaktien vorzuschlagen. Die Hauptversammlung ist dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt. Im Jahr 2015 wurde noch eine Dividendenzahlung in Höhe von 1,00 EUR je Vorzugs- bzw. Stammaktie geleistet.

Die Stadt Oberhausen hält direkt keine RWE-Aktien. Der ursprünglich städtische Aktienbesitz wurde in die 100% städtische Tochtergesellschaft STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) eingebracht, welche nunmehr 1.133.800 Stammaktien sowie 43.030 Vorzugsaktien hält.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung erhält die STOAG lediglich einen Betrag i.H.v. 5.593,90 EUR als Dividendenzahlung. Dies hat zur Folge, dass gegenüber dem Jahr 2015 im Wirtschaftsjahr 2016 ein um 1.169 TEUR geringerer Dividendenertrag aus dem Besitz der RWE Aktien bei der STOAG erzielt würde.

Indirekt haben die geringeren Dividendenzahlungen an die STOAG Auswirkungen auf den von der Stadt Oberhausen an die STOAG zu leistenden Finanzierungsbetrag für den öffentlichen Personennahverkehr, dessen konkrete Höhe von dem operativen Ergebnis der STOAG und den übrigen Beteiligungserträgen.

Für Folgejahre sind bislang keine Prognosen hinsichtlich der Dividendenzahlungen abgegeben worden.

Inwieweit die neue Konzernstruktur außer der erwarteten Konsolidierung der Finanzkraft auch den Aktienkurs der RWE positiv beeinflussen kann, bleibt abzuwarten.

Kurzfassung

- entfällt -

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