Berichtsvorlage - M/16/1638-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Sehr schöne, alte und markante Bäume, oft mit historischem Hintergrund, sind für die Bürger/innen einer Großstadt, für das Stadtbild, das Klima und die Vogelwelt besonders schützenswert. Sie können daher als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.

 

Im Zuge des Verfahrens zum Erlass der Naturdenkmalverordnung für den besiedelten Bereich der Stadt Oberhausen im Jahr 1999 sind vom Verein für Verkehr und Heimatkunde Oberhausen-Schmachtendorf sowie per Unterschriftenlisten von 46 Anwohnern/-innen zwei etwa 200 Jahre alte Eichen insbesondere wegen der zusätzlich erläuterten kulturhistorischen Bedeutung für naturdenkmalwürdig befunden worden. Aufgrund dieser Vorschläge wurden die beiden Eichen in der rechtskräftigen Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.06.1999 als Naturdenkmal ausgewiesen.

 

Aufgrund des hohen Alters der beiden Bäume und der – wegen der rechtlichen Vorgaben - von der Stadt übernommenen Verkehrssicherungspflicht unterliegen diese Bäume einer regelmäßigen Kontrolle. Im Verlauf dieser Überprüfungen hatte sich bereits vor einigen Jahren der Verdacht bestätigt, dass im Stamminneren einer der beiden Eichen Fäulnisherde und Höhlungen vorhanden waren. Deshalb musste diese Eiche bereits am 26.02.2012 als Gefahrenbaum gefällt werden. Die Hoffnung bestand aber, dass mindestens der zweite Baum noch lange erhalten werden könnte.

 

Leider hat nun die aktuelle Überprüfung des Stamminneren der verbliebenen Eiche durch eine Fachfirma mittels einer Schall-Untersuchung gezeigt, dass auch bei diesem Baum inzwischen durch Fäulnisprozesse, Pilzbefall und Holzabbau irreparable Schäden entstanden sind. Bei derartigem Krankheitsbild ist die Verwaltung deshalb gezwungen eine kurzfristige Fällung der Eiche zu veranlassen.

 

Die beiden Eichen stehen bzw. standen auf dem der Neukölner Straße zugewandten Teil des Grundstückes Neukölner Straße 97. Bei Erlass der Naturdenkmalverordnung befand sich auf dem Grundstück ein baufälliges Haus. Um hier eine Neubebauung zu ermöglichen und dennoch die beiden Stieleichen dauerhaft erhalten zu können,  ist 1999 für dieses Grundstück der Bebauungsplan 434 - Neukölner Straße 97 im Stadtteil Walsumer Mark – aufgestellt und schließlich vom Rat der Stadt beschlossen worden (Rechtskraft 03.04.2000). Damit sollte eine sinnvolle städtebauliche Regelung erreicht werden, die sowohl den Interessen des Naturschutzes am Erhalt der beiden Eichen als auch den Interessen des Grundstückseigentümers an einer möglichst geringen Beeinträchtigung in der Grundstücksausnutzung durch die Bäume Rechnung trägt. Daher setzt der Bebauungsplan im vorderen Bereich des Grundstücks den Erhalt der als Naturdenkmal ausgewiesen Bäume fest und weist – abweichend von der Nachbarbebauung an der Neukölner Straße – eine überbaubare Fläche im hinteren Grundstücksbereich aus. Hier ist im Jahr 2000 ein 2-geschossiges Mehrfamilienhaus errichtet worden.

 

Mit der nun aus Verkehrssicherungsgründen notwendigen Fällung der zweiten Eiche sind die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Erhalt der beiden Bäume gegenstandslos.

 

Es ist vorgesehen, dass Bäume, die zukünftig als Naturdenkmale ausgewiesen werden sollen, vorab auch im Stamminneren untersucht werden.

 

 

 

Loading...