Beschlussvorlage - B/16/1628-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Beirat des Stadtteilprojektes Oberhausen-Sterkrade.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode die folgenden Mitglieder des Beirates:



Stimmberechtigte Mitglieder:

 

Sieben stimmberechtigte Mitglieder, die der Rat der Stadt Oberhausen aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksvertretung Sterkrade nach den Grundsätzen des § 50 (3) GO NRW entsendet:

 

1.Ulrich Real (stellv. Herr Bron), SPD-Fraktion

2.Hubert Cordes (stellv. Herr Eidam), SPD-Fraktion

3.Anja Kösling (stellv. Frau Doroch), SPD-Fraktion

4.Holger Ingendoh (stellv. Caro Cremer), CDU-Fraktion

5.Helmut Bennewa (stellv. Kirsten Bohnes), CDU-Fraktion

6.Dominik Berndt (stellv. André Matzat), CDU Fraktion

7.Birgit Axt (stellv. Sebastian Girrulis), Fraktion DIE GRÜNEN

 

Sieben stimmberechtigte Mitglieder, die der Rat der Stadt Oberhausen auf Vorschlag der in der Geschäftsordnung genannten Organisationen bestellt:

 

1.Robbie Schlagböhmer, 1. Vorsitzender STIG Sterkrader Interessengemeinschaft e. V.

2.Barbara Zillgen (stellv. Angelina Sobotta), Citymanagerin Sterkrade

3.Guido Zakrzewski, die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der               Ruhr, Oberhausen zu Essen

4.Udo Kürten, Vertreter der Sterkrader Gastronomie

5.N.N., AK Sprecher/in Gesundheitswirtschaft

6.Maren Piunno, Jugendparlament Oberhausen

7.Stefan Welbers, Gute Hoffnung Leben
 

 

Beratende Mitglieder

 

Je ein Mitglied der im Rat der Stadt Oberhausen vertretenen Parteien (Fraktionen, Gruppen), die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind:

 

1.Thomas Haller (stellv. Lühr Koch), Die Linke.Liste-Fraktion

2.Werner Nowak (stellv. Norbert Mellis), BOB-Fraktion

3.Hans-Otto Runkler, FDP-Gruppe

4.Moritz Ebbers (stellv. Albert Karschti), Bürgerliste Oberhausen-Gruppe

 

 

Weitere beratende Mitglieder kann der Beirat dem Rat der Stadt zur Bestellung vorschlagen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 15.09.2014 wurde die Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b (1) Baugesetzbuch und des „Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage beschlossen. Als Folgemaßnahme daraus wurde zum 01.07.2015 das Citymanagement Oberhausen-Sterkrade installiert.

 

Für die Umsetzung und Fortführung des im Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen-Sterkrade ist zur Koordination und zur Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure die Einrichtung eines City-Managements erforderlich. Dieses nahm am 01.07.2015 seine Arbeit auf. Das Citymanagement tritt als Mittlerin zwischen Anwohnenden, Anliegern, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung auf.

 

Zur Begleitung und Steuerung des Stadterneuerungsprozesses ist ein Beirat einzurichten. Er berät über anstehende Projekte und Maßnahmen und soll für Bedarfe, die auf den unterschiedlichen Interessensebenen entstehen, Lösungen finden.

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Anlagen

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