Beschlussvorlage - B/16/1585-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss beschließt, dass ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendparlaments im öffentlichen Teil seiner Sitzungen teilnehmen kann und, dass dem/der Vertreter/in auf Wunsch das Wort erteilt wird.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Grundlagen des Jugendparlaments

Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung der Jugendlichen in Oberhausen und eines der politischen Gremien der Stadt Oberhausen. Die 27 gewählten Jugendlichen (13 Mädchen, 14 Jungen) zwischen 13 und unter 18 Jahren vertreten die Interessen der Jugendlichen in der Lokalpolitik und initiieren eigene Projekte sowie Angebote. Ein Mitglied des im Jahr 2014 gewählten Jugendparlaments (Bilal Kocan) hat ein ständiges Antrags- und Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Zwei Mitglieder (Bilal Kocan und Alexander Makrlik) sind ordentliche Mitglieder des Kinder- und Jugendrates NRW, der landesweiten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen. Das zweite Jugendparlament ist bis Juni 2016 im Amt. Die Wahl des dritten Jugendparlaments findet im Mai 2016 statt.

 

Vorsitzende des zweiten Jugendparlaments ist Maren Piunno. Ihr Stellvertreter ist Chris Höppner.

 

Vertreter/-innen des Jugendparlaments in Ratsausschüssen:

In der 13. Sitzung des Jugendparlaments am 01.10.2015 hat sich das Jugendparlament ausführlich mit den politischen Gremien in der Stadt Oberhausen beschäftigt. In der Diskussion stellt sich heraus, dass sich das Jugendparlament besonders für die Themen des Schulausschusses, Integrationsrates und Sportausschusses interessiert. Daraufhin wurde die Verwaltung um die Prüfung der Teilnahmemöglichkeiten der Vertreter/-innen des Jugendparlaments gebeten. Neben den oben genannten Gremien sollte diese Möglichkeit für den Umwelt-, Sozial- und Gleichstellungsausschuss ebenfalls geprüft werden.

In der darauf folgenden 14. Sitzung des Jugendparlaments am 04.11.2015 wurde berichtet, dass es gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich ist, Bevölkerungsgruppen, die vorwiegend von den Entscheidungen betroffen sind, zu den Ausschussberatungen hinzuzuziehen. Das Jugendparlament verständigte sich verbindlich auf die oben genannte engere Auswahl (Schulausschuss, Sportausschuss, Integrationsrat) und will die nächsten Sitzungen dieser Gremien besuchen.

In der Sitzung des Rates am 14.12.2015 wurde die Verwaltung durch einen Antrag (Drucksachen-Nummer: A/16/1303-01) beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Mitgliedern des Jugendparlamentes die Möglichkeit einzuräumen, grundsätzlich jeweils eine beratende Vertreterin oder einen beratenden Vertreter in die Sitzungen der Ausschüsse des Rates sowie des Integrationsrates zu entsenden.

In der 15. Sitzung des Jugendparlaments am 15.12.2015 wählte das Jugendparlament feste Beauftragte für die oben genannten Gremien. Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.02.2016 (Drucksachen-Nummer: B/16/1474-01) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt befürwortet und unterstützt die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Jugendparlaments an öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Integrationsrates. Er empfiehlt daher ausdrücklich den Ausschüssen und dem Integrationsrat, auf Wunsch des Jugendparlaments jeweils einem Mitglied des Jugendparlaments die Teilnahme an ihren/seinen öffentlichen Sitzungen zu ermöglichen und diesem Mitglied jeweils auch auf seinen Wunsch das Wort zu erteilen (Drucksachen-Nummer: B/16/1474-01).

Die Verwaltung hält es für vertretbar, dass ein Ausschuss -jeweils auf eine entsprechende Initiative (i. E. einen Antrag) des Jugendparlaments- im Rahmen des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW grundsätzlich über eine Teilnahme eines Vertreters/ einer Vertreterin des Jugendparlaments an seinen Sitzungen sowie ein dem/der Vertreter/in einzuräumendes Rederecht im Beschlusswege befinden kann. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Schulausschuss um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

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