Beschlussvorlage - B/16/1645-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer Teilzeitstelle im Aufgabengebiet "Elterngeld" innerhalb des Versorgungsamtes für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen (MEO-Kooperation)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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25.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.05.2016
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Sachverhalt
Begründung
Die Aufgaben der kommunalisierten Bereiche der ehemaligen Versorgungsverwaltung werden für Oberhausen im Rahmen einer interkommunalen Kooperation der Städte Mülheim, Essen und Oberhausen bei der Stadt Essen wahrgenommen. Die anfallenden Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten werden auf der Grundlage einer „Öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenübertragung auf den Gebieten des Schwerbehindertenrechts und des Elterngeldes“ anteilig von allen Städten getragen. Als Verteilschlüssel werden für das Schwerbehindertenrecht die Fallzahlen und für das Elterngeld die Geburtenzahlen der jeweiligen Städte in Relation zu der Gesamtgeburtenzahl pro Jahr zugrunde gelegt.
Zur Kompensation der zusätzlichen Aufwendungen, die den Kommunen durch die Aufgabenübertragung entstehen, wird vom Land ein Belastungsausgleich auf der Grundlage des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW (Eingliederungsgesetz) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung über den finanziellen Ausgleich gewährt.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhielt die Stadt Oberhausen bislang einen Belastungsausgleich für 2,22 Stellen. Personell besetzt sind bei der Stadt Essen 2,0 Stellen; der Stellenanteil von 0,22 blieb bisher ungenutzt.
Aufgrund der Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ sowie weiterer rechtlicher und tatsächlicher Änderungen hat sich der Bearbeitungsaufwand im Aufgabengebiet „Elterngeld“ erheblich erhöht. Das fachlich zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MKJKS) hat aufgrund dessen außerhalb der turnusmäßigen Überprüfung des Belastungsausgleichs eine Erhebung des Mehraufwands durchgeführt. Als Ergebnis dieser Erhebung wurde der zusätzlich auszugleichende Arbeitsaufwand landesweit mit 26 Vollzeitäquivalenten beziffert. Wie sich die Erhöhung des Belastungsausgleichs auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte verteilt, wurde in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW und zur Anpassung des Belastungsausgleichs festgelegt, die rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Danach hat sich das Stellensoll zur Bearbeitung des Elterngeldes für die Stadt Oberhausen von bisher 2,22 Stellen auf 2,52 Stellen erhöht.
Damit ergibt sich durch Zusammenfassung des bisher ungenutzten Stellenanteils von 0,22 und des neu hinzugekommenen Anteils einer 0,3-Stelle ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,52 im Aufgabengebiet „Elterngeld“, der entsprechend mit einem/einer Sachbearbeiter/in des mittleren Verwaltungsdienstes (EG 8 TVöD bzw. A 8 ÜBesG) zu besetzen ist.
Finanziell ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Der Belastungsausgleich des Landes beträgt für den Stellenanteil von 0,52 jährlich pauschal 34.852 EUR. Darin enthalten sind die Jahresdurchschnittskosten für Personal sowie ein Aufschlag von 15 % für den Sachaufwand.
Die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten nach KGSt betragen p. a.:
30.100 EUR für eine/n Beschäftigten EG 8 TVöD, Arbeitszeit 50 % bzw.
36.100 EUR für eine/n Beamtin/Beamten A 8 ÜBesG einschließlich Pensions- und Beihilferückstellungen, Arbeitszeit 50 %
Insofern kann je nach Beschäftigungsart eine annähernde bzw. volle Deckung der Personal- und Sachkosten durch die Refinanzierung des Landes erreicht werden. Die bei der Stadt Essen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung darüber hinaus anfallenden Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead) sind von den beteiligten Städten anteilig zu tragen.
Um den vom Land anerkannten und per Verordnung festgesetzten Stellenbedarf für das Aufgabengebiet „Elterngeld“ stellenplanmäßig abzubilden, hat der Oberbürgermeister entschieden, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle in dem Aufgabengebiet zu beschließen.
