Beschlussvorlage - B/16/1639-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets für das Haushaltjahr 2016 in Höhe von 690.000,00 EUR für die Maßnahme „Gewässerentflechtung Handbach/Laubgraben“, Finanzstelle 560011030100100 „Versickerung Niederschlagswasser“, Finanzposition 785230 „AiB Tiefbaumaßnahmen WBO“.

 

Deckung:

Außerplanmäßige Mehreinzahlung bei Finanzstelle 560011030100100 – Versickerung Niederschlagswasser, Finanzposition 681500 – Investitionszuweisungen von verb. Untern., Betei. in Höhe von 690.000,00 EUR

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. M/15/3306-01, M/16/0307-01, B/16/0210-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X ]siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Jahre 2009 beantragte die Emschergenossenschaft bei der Bezirksregierung eine 80%ige Förderung zur Abkopplung des Handbach/Laubgrabens von der Kanalisation. Es war zunächst vorgesehen, dass die Genossenschaft die Maßnahmen im Sonderinteresse der Stadt durchführt. Aufgrund genossenschaftsinterner Überlegungen wurde diese Vorgehensweise jedoch nicht weiter verfolgt, so dass in 2011 zwischen der Stadt Oberhausen und der Emschergenossenschaft ein Zuwendungsvertrag geschlossen wurde der vorsieht, dass die Maßnahmen von der Stadt Oberhausen durchgeführt werden und die Emschergenossenschaft die ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes an die Stadt weiterreicht.

 

Im Rahmen der Maßnahme zur Renaturierung des Handbachs in Oberhausen wurde ein ehemals kanalisiertes, ca. 160 m langes Teilstück in offener Bauweise gestaltet. Dazu wurde u. a. entlang der südlichen Seite des neuen Fließgewässers eine ca. 4 m hohe Gabionenwand und an der nördlichen Flanke eine Böschung mit einer 45 Grad Neigung errichtet.

 

Die Maßnahme hatte ein ursprünglich geplantes Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 1.862.810,00 EUR und sah einen analogen Gesamtförderbetrag durch die Emschergenossenschaft in Gesamthöhe von 1.546.810,00 EUR gem. Ursprungsbewilligungsbescheid vor.

 

Bisher wurden Auszahlungen in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von 998.964,25 EUR geleistet, Vormerkungen für den Bauauftrag sind noch in Höhe von 105.783,85 EUR ausgewiesen, so dass für die Maßnahme ein  bisheriges Gesamtvolumen in Höhe von 1.104.748,10 EUR berücksichtigt wurde. Zuwendungen wurden bisher in Höhe von 736.533,30 EUR abgerufen. Für das Haushaltsjahr 2016 ist aktuell noch ein Resteinzahlungsbetrag in Höhe von 150.000,00 EUR veranschlagt, der somit die bisherigen Auszahlungen/Vormerkungen entsprechend refinanziert.

 

Die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH wurde mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme Gewässerentflechtung Handbach/Laubgraben beauftragt. Die Firma Böwingloh und Helfbernd GmbH aus Verl erhielt im Rahmen einer von der WBO GmbH durchgeführten öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag und wurde mit der Umsetzung der Maßnahme „Bau der Gabionenwand“ beauftragt.

 

Der überwiegende Teil der Stützwand wurde im Zeitraum Anfang Januar bis Mitte März 2014 erstellt. Ein letzter ca. 40 m langer Abschnitt vor dem Einlauf in die Verrohrung wurde im Zeitraum Mitte April bis Anfang Mai 2014 gebaut. Die Gabionenwand hat sich in diesem letzten Bauabschnitt auf einem Teilstück zunächst nach außen bogenförmig zum Handbach hin verformt und ist dann am 28.05.2014 eingestürzt. Der teilweise Einsturz der Gabionen am Handbach ist auf lang anhaltende Regenfälle zurückzuführen. Zu dem örtlichen Teileinsturz kam es infolge einer Schichtwasserzusickerung in diesem Bereich. Als auslösender Moment ist der erhöhte Erddruck in Kombination mit einem temporären Porenwasserdruck in der Gabionenhinterfüllung zu sehen. Die ausführende Firma wurde durch die WBO GmbH aufgefordert, die Gabionenwand durch geeignete Mittel abzustützen und zu entlasten um weitere Schäden abzuwenden. Die Ursachenfeststellung wurde gutachterlich begleitet.

 

Weiterhin war im Bereich der eingestürzten Gabionenwand die Standsicherheit der sich im Bereich der Böschung befindlichen Wassertransportleitung DN 400 der RWW akut gefährdet. Zur Sicherung der  Wasserleitung waren Sofortmaßnahmen zu veranlassen. Zur Begleichung der Leistungen wurde ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget im Februar 2016 in Höhe von 33.000,00 EUR bereits bereitgestellt.

 

Die Schäden sind auf die fehlenden Angaben der geotechnischen Bearbeitung und die fehlerhaften erdstatischen Berechnungen sowie die für die Berechnung getroffenen konstruktiven Annahmen zurückzuführen.

 

In enger Zusammenarbeit zwischen der Baufirma, dem Gutachter und der WBO GmbH wurde ein Konzept und eine Planung entwickelt, wie die eingestürzte Gabionenwand standfest neu errichtet werden kann und welche Nachbesserungen notwendig sind. Für die Wiederherstellung bzw. Rückbau der Gabionenwand sowie Planungsleistungen wird ein zusätzliches Auszahlungsbudget in Höhe von brutto 690.000,00 EUR benötigt. Für die bisher entstandenen Kosten wird die Stadt Oberhausen die WBO GmbH in Regress nehmen. Eine verbindliche Zusage der Kostenübernahme der WBO GmbH liegt dem Bereich 5-6/Tiefbau vor. Der Aufsichtsrat der WBO GmbH wurde entsprechend informiert

 

Die WBO GmbH ihrerseits wird versuchen, die Regressansprüche über eine Versicherungsleistung der eigenen Versicherung (Kommunaler Schadenausgleich) bzw. die Versicherung des Bodenmechanikers/externen Statikers abzudecken. Die Zahlungsverpflichtung wurde durch die WBO GmbH gegenüber der Stadt Oberhausen ausdrücklich bestätigt. Außerdem wird versucht, eventuell anfallende Mehrkosten über einen entsprechenden Nachfinanzierungsantrag beim Zuwendungsgeber abzudecken.

 

Durch vorgenannte vorgeschlagene Verfahrensweise ist nach aktuellem Sachstand ein ordnungsgemäßer Abschluss der Gesamtmaßnahme gewährleistet.

 

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